Gewerbe anmelden in Österreich: Ablauf, Kosten und GISA
Gewerbe anmelden in Österreich: gebührenfrei bei der Behörde oder online über GISA. Ablauf, Unterlagen, Start am Anmeldetag und die Kosten danach.

Ein Gewerbe melden Sie in Österreich bei der Gewerbebehörde Ihres Standorts an, persönlich, schriftlich oder online über das GISA. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Liegen alle Unterlagen vor, dürfen Sie bei freien Gewerben ab dem Tag der Anmeldung arbeiten, reglementierte Gewerbe brauchen zusätzlich einen Befähigungsnachweis. In Wien ist je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 zuständig. Die Pflicht gilt für jede gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von der Rechtsform.
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbständige, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit, die unter die österreichische Gewerbeordnung fällt. Wer ein Gewerbe betreibt, braucht dafür eine Gewerbeberechtigung. Diese Berechtigung ist die rechtliche Grundlage Ihrer Tätigkeit und wird mit der Gewerbeanmeldung erworben, unabhängig davon, ob Sie allein oder als Gesellschaft gründen.
Die Gewerbeberechtigung ist das Recht, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Sie entsteht grundsätzlich mit dem Tag der Anmeldung, sobald alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen; nur bei den 13 sensiblen Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung dürfen Sie erst starten, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Der Umfang Ihrer Berechtigung ergibt sich aus dem eingetragenen Gewerbewortlaut. Dass so viele Menschen diesen Schritt gehen, zeigt die Statistik: Laut Statistik Austria wurden 2024 rund 39.554 Unternehmen in Österreich neu gegründet, was einer Gründungsrate von 6,3 Prozent entspricht.
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sobald Sie selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig werden, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Ein einmaliger Verkauf oder ein reines Hobby ohne Ertragsabsicht zählt noch nicht als Gewerbe. Sobald Wiederholungsabsicht und wirtschaftliches Interesse erkennbar sind, gilt die Gewerbeordnung.
Die österreichische Gewerbeordnung regelt, welche Tätigkeiten in Österreich als Gewerbe gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Nicht jede selbständige Tätigkeit fällt jedoch unter die Gewerbeordnung.
Ausgenommen sind nach § 2 Gewerbeordnung unter anderem die Land- und Forstwirtschaft, die literarische Tätigkeit und die Ausübung der schönen Künste, die Ausübung der Heilkunde sowie die Tätigkeiten von Rechtsanwälten, Notaren, Ziviltechnikern und Wirtschaftstreuhändern. Für viele dieser Berufe gelten eigene Berufsgesetze. Wer ohne Gewerbeschein selbständig auf Werkvertrag arbeitet, etwa als Vortragende oder Autorin, meldet sich nach den Regeln für Neue Selbständige selbst bei der SVS.
Alle anderen gewerblichen Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbeanmeldung ist damit einer der häufigsten Verwaltungsakte, die Gründer in Österreich durchführen. Wo dieser Schritt im gesamten Gründungsablauf steht, ordnet der Leitfaden Firma gründen in Österreich ein. Ob Sie ein Einzelunternehmen gründen oder eine GmbH eröffnen möchten: Die Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen notwendig.
Freies Gewerbe anmelden: Liste und Ablauf
Ein freies Gewerbe braucht keinen Befähigungsnachweis: Sie melden es formlos bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das USP an und dürfen ab dem Tag der Anmeldung loslegen. Reglementierte Gewerbe wie Friseure oder das Gastgewerbe brauchen zusätzlich einen Nachweis der fachlichen Befähigung; auch hier gilt der Tag, an dem alle Nachweise vollständig einlangen, als Tag der Anmeldung. Bei den 13 Gewerben nach § 95 Gewerbeordnung, darunter Baumeister und Elektrotechnik, beginnen Sie erst mit dem rechtskräftigen Bescheid.
| Gewerbetyp | Befähigungsnachweis | Beispiele | Ausübung |
|---|---|---|---|
| Freies Gewerbe | Keiner erforderlich | IT-Dienstleistung, Werbeagentur, Onlinehandel, Direktvertrieb | Sofort ab Anmeldung |
| Reglementiertes Gewerbe | Berufsausbildung oder Praxis | Friseur, Gastgewerbe, Immobilienmakler | Ab Anmeldung mit vollständigen Nachweisen; bei 13 Gewerben nach § 95 GewO erst nach rechtskräftigem Bescheid |
| Rechtskraftgewerbe nach § 95 GewO | Befähigungsnachweis + Bescheid | Baumeister, Elektrotechnik, Waffengewerbe, Pyrotechnik | Erst nach rechtskräftigem Bescheid |
Freie Gewerbe
Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis, jede gewerbliche Tätigkeit, die nicht ausdrücklich reglementiert ist, gehört dazu. Typisch sind das Handelsgewerbe, die Werbeagentur und Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Die Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ist dagegen nach § 94 Z 74 Gewerbeordnung reglementiert. Beispiele nach Branchen und die amtliche Übersicht stehen im Artikel Freie Gewerbe: Liste und Anmeldung.
Reglementierte Gewerbe
Für reglementierte Gewerbe brauchen Sie einen Befähigungsnachweis, etwa ein Lehrabschlusszeugnis, eine Meisterprüfung oder einen Bescheid über die individuelle Befähigung. Wer ihn nicht selbst erbringt, bestellt einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der ihn mitbringt. Was im Einzelnen gilt, zeigen die Beiträge zu den reglementierten Gewerben und zu den Voraussetzungen der Gewerbeberechtigung.
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Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
Persönliche Voraussetzungen
Wer ein Gewerbe in Österreich anmelden möchte, braucht laut Unternehmensserviceportal (USP):
- Eigenberechtigung, also in der Regel ein Alter ab 18 Jahren
- Staatsangehörigkeit Österreichs, eines EWR-Staats oder der Schweiz; Angehörige anderer Staaten brauchen eine Aufenthaltsberechtigung
- Keine Gewerbeausschlussgründe, etwa bestimmte gerichtliche Verurteilungen oder Finanzstrafdelikte; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Nachsicht möglich
Sachliche Voraussetzungen
- Standort (Betriebsanlagengenehmigung): Können von der Betriebsanlage Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgehen, ist eine gesonderte Betriebsanlagengenehmigung erforderlich
- Ladungsfähige Geschäftsadresse: Der Gewerbestandort muss eine echte physische Adresse sein
- Befähigungsnachweis: Bei reglementierten Gewerben zwingend
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie eine zustellfähige Adresse. Diese Adresse wird im Gewerberegister (GISA) öffentlich einsehbar sein. Wenn Sie von zu Hause arbeiten, Ihre Privatadresse aber nicht öffentlich machen möchten, löst das eine gemietete Geschäftsadresse. Mit einem Virtual Office erhalten Sie eine repräsentative Adresse im ersten Wiener Bezirk, ohne ein teures Büro anmieten zu müssen. Welche Kriterien eine ladungsfähige Adresse für die Gewerbeanmeldung erfüllt, ist dort Punkt für Punkt aufgeschlüsselt; die Adresse von Postservice.at ist als Betriebsstätte anerkannt.
Ohne Standort keine Gewerbeanmeldung: Die Behörde verlangt eine echte, zustellfähige Adresse, ein Postfach genügt nicht. Eine Geschäftsadresse in 1010 Wien ab 49 Euro pro Monat, netto bei jährlicher Zahlung, erfüllt diese Voraussetzung und schützt gleichzeitig Ihre Privatadresse vor dem öffentlich einsehbaren GISA-Eintrag. Wie die Firmenadresse in Wien für Gewerbe und Firmenbuch eingetragen wird, steht auf einer eigenen Seite.
Wo melde ich mein Gewerbe an?
Zuständig ist die Gewerbebehörde Ihres Standorts: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat. Alternativ melden Sie Ihr Gewerbe elektronisch an, ohne persönlich vorsprechen zu müssen. Die Anmeldung ist bei allen Wegen gebührenfrei.
In Wien ist laut USP je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 (Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand) zuständig. Details zum Ablauf in Wien finden Sie weiter unten im Abschnitt "Gewerbe anmelden in Wien".
Für die Einbringung selbst gibt es drei Wege: persönlich bei der Behörde, schriftlich per Post und elektronisch über das USP beziehungsweise das Online-Formular des GISA. Alle drei sind gleichwertig, gebührenfrei und führen zum selben Eintrag im Gewerberegister.
Schritt-für-Schritt: Gewerbe anmelden
Die Gewerbeanmeldung selbst ist ein unkomplizierter Verwaltungsakt. Bereiten Sie die Unterlagen im Vorfeld vor, um mehrfache Behördengänge zu vermeiden. Mit GISA-Express steht ein freies Gewerbe sofort im GISA.
| Schritt | Was zu tun ist | Frist oder Dauer |
|---|---|---|
| 1. Gewerbeart klären | Freies oder reglementiertes Gewerbe bestimmen | vor der Anmeldung |
| 2. Unterlagen sammeln | Reisepass oder Geburtsurkunde mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung, gegebenenfalls Befähigungsnachweis | vor der Anmeldung |
| 3. Anmeldung einreichen | Online über das GISA oder bei der Behörde | vor Aufnahme der Tätigkeit |
| 4. Eintrag im GISA | Berechtigung entsteht mit vollständiger Anmeldung | mit GISA-Express sofort, sonst binnen drei Monaten |
| 5. Finanzamt informieren | Betriebseröffnung beim Finanzamt Österreich anzeigen; die Gewerbebehörde informiert im Regelfall die SVS | binnen einem Monat |
Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung in Österreich?
Bei freien Gewerben entsteht die Berechtigung am Tag der vollständigen Anmeldung, Sie dürfen also sofort arbeiten. Für den Eintrag im GISA hat die Behörde bis zu drei Monate Zeit, die Ausübung hängt nicht daran. Reglementierte Gewerbe brauchen länger, wenn Nachweise geprüft werden.
Benötigte Unterlagen
Laut USP brauchen Einzelunternehmer diese Dokumente:
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Bestätigung der Meldung (Meldezettel)
- Aufenthaltsberechtigung bei Angehörigen von Staaten außerhalb des EWR und der Schweiz
- Erklärung zu den Gewerbeausschlussgründen nach § 13 Gewerbeordnung
- Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates (nicht älter als drei Monate), nur bei Wohnsitz im Ausland oder wenn Ihr Wohnsitz in Österreich weniger als fünf Jahre besteht
- Befähigungsnachweis (nur bei reglementierten Gewerben)
Gesellschaften legen zusätzlich einen Firmenbuchauszug bei, der nicht älter als sechs Monate ist. Kann die Behörde die Daten aus Registern abfragen, entfallen Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Meldebestätigung und Firmenbuchauszug. Für Betriebsanlagen mit Gefahren oder Belästigungen kommt die Betriebsanlagengenehmigung dazu.
Der Anmeldungsprozess
- Gewerbetyp bestimmen: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe ist. Die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe hilft bei der Einordnung.
- Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß der obigen Liste.
- Anmeldung einreichen: Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), in Wien je nach Gewerbe beim Magistratischen Bezirksamt oder bei der MA 63.
- Keine Gebühren fällig: Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei, es sind keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. Bei reglementierten Gewerben können Kosten für den Befähigungsnachweis (z.B. Prüfungsgebühren) anfallen.
- GISA-Auszug erhalten: Die Behörde schickt Ihnen einen Auszug aus dem GISA, mit GISA-Express steht er sofort zum Download bereit. Bei den Gewerben nach § 95 Gewerbeordnung erhalten Sie zusätzlich einen Feststellungsbescheid per RSb-Brief und dürfen erst mit dessen Rechtskraft beginnen.
- GISA-Eintrag prüfen: Ihr Gewerbe steht im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA), samt Gewerbewortlaut und Standort.
- Finanzamt und SVS: Innerhalb eines Monats zeigen Sie die Betriebseröffnung beim Finanzamt Österreich an. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) wird im Regelfall von der Gewerbebehörde informiert und schickt Ihnen einen Willkommensbrief.
Gewerbe online anmelden
Sie können Ihr Gewerbe elektronisch anmelden, ohne persönlich bei der Behörde vorzusprechen: über das GISA ohne Authentifizierung oder mit ID Austria. Mit ID Austria und vollständigen Angaben läuft die Anmeldung über GISA-Express, die Berechtigung steht dann sofort im GISA. Den vollständigen Ablauf mit allen Schritten zeigt die Anleitung Gewerbeschein online beantragen.
Was ist der Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Gewerbeberechtigung, heute in Form des Auszugs aus dem Gewerberegister. Er entsteht mit dem Eintrag im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) und liegt bei freien Gewerben oft schon am Tag der Anmeldung vor. Wie Sie ihn elektronisch anfordern und danach abrufen, zeigt die Anleitung Gewerbeschein online über GISA beantragen.
Was ist das GISA (Gewerberegister)?
Das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ist das bundesweit einheitliche Gewerberegister Österreichs, in dem jede Gewerbeberechtigung zentral eingetragen wird. Ihr Gewerbestandort und Ihre Gewerbeart sind dort öffentlich einsehbar, weshalb viele Gründer bewusst nicht ihre Privatadresse als Standort angeben. Wie GISA-Express, GISA-Abfrage und GISA-Zahl im Detail funktionieren, steht in der oben verlinkten Anleitung zum Gewerbeschein.
Gewerbe anmelden in Wien
In Wien ist je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 (Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand) zuständig. Die Anmeldung selbst läuft wie überall in Österreich gebührenfrei, online oder direkt bei der Behörde.
Eine Besonderheit für Wien: Der von Ihnen angegebene Standort muss im GISA nachvollziehbar und zustellfähig sein. Wer keine eigenen Büroräume in Wien hat, kann dafür eine gemietete Geschäftsadresse verwenden, die von der Behörde als vollwertiger Gewerbestandort akzeptiert wird. Seit 30. Oktober 2026 können Vermieter einen ungenutzten Standort amtlich beenden lassen, mehr dazu im Beitrag zur Gewerbeordnung neu.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei, egal ob Sie bei der Behörde oder online über das USP anmelden: Laut Unternehmensserviceportal sind keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. Kosten entstehen erst durch Folgeschritte wie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, die SVS-Pflichtversicherung, die mit dem Gewerbeschein automatisch beginnt, oder bei Wohnsitz im Ausland beziehungsweise kürzer als fünf Jahre in Österreich die Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates.
| Position | Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Anmeldung bei der Behörde bzw. online über das USP | 0 Euro | Gebührenfrei laut USP |
| Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates | Je nach Ausstellerstaat | Nur bei Wohnsitz im Ausland oder kürzer als fünf Jahre in Österreich |
| Finanzamt-Registrierung | Kostenlos | Selbst melden, innerhalb eines Monats |
| SVS-Pflichtversicherung | Laufender Beitrag | Beginnt automatisch mit dem Gewerbeschein |
| Gewerberechtlicher Geschäftsführer | Nach Vereinbarung | Falls kein eigener Befähigungsnachweis vorliegt |
| Betriebsanlagengenehmigung | Je nach Anlage | Nur wenn von der Anlage Gefahren oder Belästigungen ausgehen können |
Die laufenden Kosten nach der Gewerbeanmeldung sind vor allem die SVS-Pflichtversicherung: Sie beginnt laut SVS automatisch mit dem Gewerbeschein und deckt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab. Dazu kommt die Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Welche laufenden Kosten hat ein Gewerbe in Österreich?
Laufend kosten Sie ein Gewerbe vor allem die SVS-Pflichtversicherung für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Einkommensteuer nach Ihrem Gewinn. Die Anmeldung selbst bleibt dauerhaft gebührenfrei. Umsatzsteuer verrechnen Sie erst, wenn Ihr Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto überschreitet. Sobald Sie den ersten Mitarbeiter anstellen, kommt die Lohnverrechnung als eigener Kostenblock dazu; viele starten dabei mit einer geringfügigen Aushilfe; was ein Mitarbeiter den Arbeitgeber insgesamt kostet, rechnet der Lohnnebenkosten-Rechner bundeslandgenau durch.
Sozialversicherung für Selbständige (SVS) nach der Gewerbeanmeldung
Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die SVS ist der zuständige Träger für Gewerbetreibende und deckt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab. Im Regelfall informiert die Gewerbebehörde die SVS über die Anmeldung. Die SVS stellt die Pflichtversicherung fest und schickt Ihnen einen Willkommensbrief mit einer Versicherungserklärung, die Sie binnen zwei Wochen zurückschicken. Kommt binnen sechs Wochen nach Erhalt der Gewerbeberechtigung keine Zuschrift, melden Sie sich bei der SVS.
Die Beiträge berechnet die SVS grundsätzlich nach Ihrem Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. In den ersten drei Jahren berechnet sie die vorläufigen Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage, 2026 sind das 551,10 Euro im Monat. Weil Ihr tatsächlicher Gewinn zu Beginn oft noch nicht feststeht, arbeitet die SVS zunächst mit vorläufigen Beiträgen und rechnet später nach. Die jeweils gültigen Beitragssätze und Mindestbeitragsgrundlagen veröffentlicht die SVS.
Prüfen Sie nach der Gewerbeanmeldung, ob die SVS Sie korrekt erfasst hat, und klären Sie die vorläufige Beitragsgrundlage. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen, wenn Ihr Gewinn im ersten vollen Jahr höher ausfällt als geschätzt.
Kann ich mich von der SVS-Pflichtversicherung befreien lassen?
Ja, aber nur in engen Grenzen. Die SVS sieht eine Ausnahme für Kleinunternehmer vor: Liegen Ihre Einkünfte 2026 nicht über 6.613,20 Euro und Ihre Umsätze nicht über 55.000 Euro im Jahr und waren Sie in den letzten 60 Kalendermonaten höchstens zwölf Monate nach dem GSVG pflichtversichert, können Sie sich auf Antrag von Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Der Unfallversicherungsschutz bleibt aufrecht.
Kleingewerbe anmelden: was ist damit gemeint?
Den Begriff Kleingewerbe gibt es im österreichischen Recht nicht. Gemeint ist meist ein freies Gewerbe mit geringem Umsatz, das Sie ganz normal und gebührenfrei anmelden. Unabhängig davon gelten zwei Ausnahmen: die Kleinunternehmerregelung, die bis 55.000 Euro Jahresumsatz von der Umsatzsteuer befreit, und auf Antrag die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVS. Grenzen, laufende Kosten und Ablauf stehen im Beitrag Kleingewerbe anmelden.
Standort und Geschäftsadresse
Der bei der Gewerbeanmeldung angegebene Standort ist öffentlich einsehbar im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria). Jeder kann nachsehen, an welcher Adresse Ihr Unternehmen registriert ist. Für viele Gründer ist das ein Problem: Sie arbeiten von zu Hause, möchten aber nicht, dass ihre Privatadresse im Internet zu finden ist.
Eine professionelle Alternative bietet ein virtuelles Büro in Wien. Mit einer gemieteten Geschäftsadresse in Wien 1010 treten Sie professionell auf, schützen gleichzeitig Ihre Privatsphäre und haben eine Adresse, die Vertrauen schafft. Die Adresse wird vom Gewerbeamt als vollwertiger Standort akzeptiert.
Die Vorteile einer Virtual-Office-Adresse für Ihre Gewerbeanmeldung:
- Echte physische Adresse (kein Postfach) in 1010 Wien
- Vom Gewerbeamt als Standort akzeptiert
- Privatadresse bleibt geschützt
- Firmenschild am Postkasten inklusive
- Selbstabholung Mo-So oder digital per Scan erhalten
Für die Gründungsphase bündelt Postservice.at Adresse, Postannahme und Firmenschild im Adresspaket für die Gründungsphase. Sie melden das Gewerbe an der Wiener Anschrift an, Ihre Wohnadresse bleibt aus dem GISA-Eintrag heraus, und bei monatlicher Zahlung ist der Vertrag monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Vergleichen Sie die Tarife für eine Geschäftsadresse ab 49 Euro im Monat, netto bei jährlicher Zahlung.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
Sofort nach der Anmeldung
- Finanzamt informieren: Innerhalb eines Monats die Betriebseröffnung anzeigen und die Steuernummer beantragen
- SVS-Brief beantworten: Die Versicherungserklärung binnen zwei Wochen zurückschicken, Beitragsgrundlage und Versicherungsumfang prüfen
- Geschäftskonto eröffnen: Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen empfohlen
- Rechnungslegung einrichten: Fortlaufende Rechnungsnummern, Pflichtangaben beachten
Laufende Pflichten
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung (Rechnungslegungspflicht nach dem UGB bei mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)
- Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise, außer Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung
- Einkommensteuererklärung jährlich
- SVS-Beiträge quartalsweise
- Aufzeichnungspflichten gemäß BAO (Bundesabgabenordnung)
- Lohnverrechnung und Lohnabgaben, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen; was ein Angestellter den Arbeitgeber neben dem Bruttogehalt kostet, rechnet der Lohnnebenkosten-Rechner durch
- Alle Termine im Überblick: wann Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung und SVS-Beiträge im Jahr fällig sind, zeigt der Abgabenkalender zum Filtern nach Rechtsform; die Steuertermine 2027 stehen dort Monat für Monat
Sonderfälle und Besonderheiten
Mehrere Gewerbe gleichzeitig
Sie können mehrere Gewerbeberechtigungen an einem Standort anmelden. Jedes Gewerbe wird eigens angemeldet und im GISA eingetragen, auch das ist gebührenfrei.
Gewerbe für Gesellschaften
Bei einer GmbH oder OG ist die Gesellschaft selbst Gewerbeinhaber, nicht die Gesellschafter persönlich. Die Anmeldung erfolgt auf die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer.
Gewerbe bei Virtual Office
Ein Virtual Office dient als Gewerbestandort. Die Adresse von Postservice.at ist als Betriebsstätte anerkannt: In der Seitenstettengasse 5/37 wird die Geschäftspost werktags persönlich angenommen, und am Standort gibt es Arbeitsplätze, Coworking und einen Meetingraum. Für ortsungebundene Tätigkeiten wie Beratung, IT, Handel oder Onlinegeschäft ist sie der Gewerbestandort; wer zusätzlich eine Werkstatt, ein Lager oder ein Ladenlokal betreibt, meldet dieses als weitere Betriebsstätte an.
Ruhendmeldung und Zurücklegung
- Ruhendmeldung: Wer vorübergehend pausiert, zeigt das Ruhen nach § 93 GewO binnen drei Wochen an, die Berechtigung bleibt bestehen. Ablauf, Dauer und SVS-Folgen: Gewerbe ruhend melden.
- Zurücklegung: Endgültige Aufgabe des Gewerbes mit Anzeige bei der Gewerbebehörde, danach die Anzeige beim Finanzamt binnen einem Monat.
Welcher der beiden Wege passt und welche Fristen danach laufen, erklärt der Beitrag Gewerbe wieder abmelden Schritt für Schritt.
Gewerbeanmeldung vs. Firmenbucheintragung
| Kriterium | Gewerbeanmeldung | Firmenbucheintragung |
|---|---|---|
| Zuständig | Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) | Firmenbuchgericht |
| Pflicht für | Alle Gewerbetreibenden | Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmer ab der Rechnungslegungspflicht |
| Kosten | Gebührenfrei | Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz |
| Register | GISA | Firmenbuch |
| Änderungen | Meldung an die Gewerbebehörde (GISA) | Anmeldung beim Firmenbuchgericht, gebührenpflichtig |
Eine GmbH benötigt beides: Zuerst die Firmenbucheintragung, dann die Gewerbeanmeldung. Ein Einzelunternehmer braucht, solange er nicht rechnungslegungspflichtig ist, nur die Gewerbeanmeldung, was den Einstieg deutlich schneller und günstiger macht. Welche der beiden Rechtsformen sich bei welchem Gewinn rechnet, zeigt das Rechenbeispiel Einzelunternehmen oder GmbH.
Weiterführende Artikel
Diese Artikel helfen Ihnen bei der weiteren Planung:
- Gewerbeschein online beantragen: Der Online-Weg über USP und GISA im Detail
- Freie Gewerbe: Liste und Anmeldung: Übersicht der freien Gewerbe mit Beispielen
- Einzelunternehmen gründen: Die vollständige Anleitung für Einzelunternehmer
- GmbH gründen Schritt für Schritt: Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten
- Firmenbuch-Eintragung: Wann und wie Sie sich eintragen lassen
- Anforderungen an eine ladungsfähige Adresse: Alles zur Geschäftsadresse für Ihre Gründung
Häufige Fragen
Wie schnell kann ich nach der Gewerbeanmeldung beginnen?
Bei freien Gewerben ab dem Tag der Anmeldung, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Bei reglementierten Gewerben gilt als Tag der Anmeldung der Tag, an dem alle Nachweise vorliegen. Nur bei den 13 Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung, etwa Baumeister oder gewerbliche Vermögensberatung, beginnen Sie erst mit Rechtskraft des Bescheids.
Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für einen Onlineshop?
Ja, der Betrieb eines Onlineshops erfordert in der Regel die Anmeldung des Handelsgewerbes (freies Gewerbe). Zusätzlich benötigen Sie ein vollständiges Impressum gemäß ECG und ein Gewerbestandort muss angegeben werden.
Kann ich ein Gewerbe an meiner Privatadresse anmelden?
Grundsätzlich ja, wenn keine baurechtlichen oder mietrechtlichen Hindernisse bestehen. Beachten Sie aber, dass Ihre Privatadresse dann im GISA öffentlich einsehbar ist. Eine Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung schützt Ihre Privatsphäre.
Was kostet die SVS nach der Gewerbeanmeldung?
In den ersten drei Jahren berechnet die SVS die vorläufigen Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage, 2026 sind das rund 161 Euro im Monat samt Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge. Die SVS-Beiträge decken Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab und werden nach dem Einkommensteuerbescheid endgültig nach Ihrem Gewinn berechnet. Die aktuell gültigen Beitragssätze und Mindestbeitragsgrundlagen veröffentlicht die SVS.
Kann ich die Gewerbeanmeldung rückwirkend machen?
Nein, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nicht möglich. Wer ohne Gewerbeberechtigung tätig ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, die laut Gewerbeordnung mit bis zu 3.600 Euro bestraft wird. Die Anmeldung wirkt erst ab dem Tag, an dem alle Nachweise vorliegen. Melden Sie Ihr Gewerbe daher vor Aufnahme der Tätigkeit an.
Wie viel darf ich verdienen, bevor ich ein Gewerbe anmelden muss?
In Österreich gibt es keine Verdienstgrenze, ab der die Gewerbeanmeldung erst fällig wird. Entscheidend ist allein, ob Sie gewerbsmäßig tätig werden, also selbständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht. Auch kleine Beträge lösen die Pflicht aus. Häufig zitierte Grenzen wie 410 Euro stammen aus dem deutschen Recht und gelten hier nicht.
Welche Nachteile hat eine Gewerbeanmeldung?
Mit der Gewerbeberechtigung startet die SVS-Pflichtversicherung, unabhängig davon, ob Sie schon Umsatz machen. Dazu kommen Aufzeichnungs- und Steuerpflichten sowie der Eintrag im GISA, der Ihren Standort öffentlich sichtbar macht. Wer von zu Hause arbeitet, gibt damit die Privatadresse preis, sofern er keine andere Geschäftsadresse angibt.
Was braucht das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung?
Die Betriebseröffnung ist dem Finanzamt Österreich laut Unternehmensserviceportal innerhalb eines Monats anzuzeigen. Einzelunternehmer nutzen dafür das Formular Verf 24 oder die eGründung im USP. Danach vergibt das Finanzamt Ihre Steuernummer.
Quellen
- USP: Gewerbeanmeldung
- oesterreich.gv.at: Gewerbeanmeldung
- GISA-Abfrage (Gewerbeinformationssystem Austria)
- GISA: Online-Gewerbeanmeldung
- USP Gründungsfahrplan des Bundes
- Stadt Wien: Gründen & Gewerbe (MA 63)
- SVS: Versicherte und Voraussetzungen für Gewerbetreibende
- USP: Kleinunternehmerregelung
- USP: Pflichten des Unternehmers (Anzeige der Betriebseröffnung)
- USP: Anzeige Finanzamt für Einzelunternehmen
- USP: Anzeige Sozialversicherung (SVS) für Einzelunternehmen
- SVS: Kleinunternehmerregelung (Ausnahme von der Pflichtversicherung)
- AMS: Gewerbeberechtigung
- BMWET: Gewerbeanmeldung
- Statistik Austria: Unternehmensneugründungen
- RIS: § 2 Gewerbeordnung 1994, Ausnahmen vom Geltungsbereich
- RIS: § 95 Gewerbeordnung 1994, Überprüfung der Zuverlässigkeit
- RIS: § 340 Gewerbeordnung 1994, Eintragung ins GISA
- RIS: § 366 Gewerbeordnung 1994, Strafbestimmungen
- SVS: Gewerbetreibende, Beginn und Ende
- SVS: Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren
Quellen abgerufen am 7. Oktober 2026. Titelbild: Foto von Scott Graham auf Unsplash.
Redaktionell geprüft am 5. November 2026: Zahlen gegen die verlinkten Primärquellen, Rechtsangaben im Rechtsinformationssystem, Preise und Leistungen gegen unsere AGB. Fragen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an hello@postservice.at. So prüfen wir unsere Inhalte
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