Kleingewerbe Österreich: anmelden, Grenzen und Kosten 2026
Kleingewerbe gibt es rechtlich nicht. Gemeint sind freies Gewerbe, Kleinunternehmerregelung und SVS-Ausnahme. Grenzen 2026 und Kosten.

Ein Kleingewerbe gibt es im österreichischen Recht nicht. Gemeint ist fast immer ein freies Gewerbe mit geringem Umsatz, für das zwei Ausnahmen gelten können: die Kleinunternehmerregelung, die bis 55.000 Euro Jahresumsatz von der Umsatzsteuer befreit, und auf Antrag die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVS, wenn die Einkünfte 2026 nicht über 6.613,20 Euro und der Umsatz nicht über 55.000 Euro liegen. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.
Was mit Kleingewerbe gemeint ist
Die Gewerbeordnung kennt freie und reglementierte Gewerbe, aber keine eigene Kategorie für kleine Betriebe. Wer von einem Kleingewerbe spricht, meint drei getrennte Regeln, die bei verschiedenen Stellen liegen und unabhängig voneinander gelten:
| Baustein | Was er regelt | Zuständig | Grenze 2026 |
|---|---|---|---|
| Freies Gewerbe | Recht, die Tätigkeit auszuüben | Gewerbebehörde | keine Umsatz- oder Einkommensgrenze |
| Kleinunternehmerregelung | Befreiung von der Umsatzsteuer | Finanzamt | 55.000 Euro Umsatz im Jahr |
| SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer | Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung | Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) | 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz |
Die Gewerbeberechtigung brauchen Sie, sobald Sie eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung gewerbsmäßig ausüben, also selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, einen Ertrag zu erzielen. Eine Untergrenze beim Umsatz gibt es dafür nicht. Welche Tätigkeiten ohne Befähigungsnachweis auskommen, zeigt die Liste der freien Gewerbe in Österreich.
Kleingewerbe anmelden: so läuft es
Ein Kleingewerbe melden Sie wie jedes freie Gewerbe an, ein eigenes Verfahren gibt es nicht. Die Anmeldung geht formlos oder mit Formular, persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der Gewerbebehörde Ihres Standorts. Laut Unternehmensserviceportal (USP) fallen dafür keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben an.
- Gewerbewortlaut festlegen. Beschreiben Sie die Tätigkeit so, wie sie im Gewerberegister stehen soll, etwa "Handelsgewerbe" oder "Werbegrafik-Designer".
- Anmelden. Online über das GISA, mit ID Austria auch über GISA-Express mit sofortiger Eintragung, oder bei der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise dem Magistrat. In Wien ist je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 zuständig.
- Loslegen. Sind alle Unterlagen vollständig, dürfen Sie ab dem Tag der Anmeldung arbeiten.
- Finanzamt informieren. Die Eröffnung des Betriebs zeigen Sie dem Finanzamt binnen einem Monat an.
- SVS-Brief abwarten. Im Regelfall meldet die Gewerbebehörde die Anmeldung an die SVS, die Ihnen danach schreibt. Wer die Ausnahme für Kleinunternehmer möchte, stellt den Antrag bei der SVS selbst.
Den allgemeinen Ablauf mit Unterlagen und Zuständigkeiten beschreibt der Beitrag Gewerbe anmelden in Österreich. Für Tätigkeiten außerhalb der Gewerbeordnung, etwa als Vortragende oder Autorin, gelten die Regeln für die Arbeit ohne Gewerbeschein als Neue Selbständige.
Grenzen 2026 im Überblick
| Grenze | Wert 2026 | Was passiert darüber |
|---|---|---|
| Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer) | 55.000 Euro Umsatz im Jahr | Umsatzsteuerpflicht. Wird die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten, also bis 60.500 Euro, gilt die Befreiung noch bis Jahresende |
| SVS-Ausnahme, Einkünfte | 6.613,20 Euro im Jahr | Die Ausnahme fällt weg, die SVS schreibt Beiträge nach |
| SVS-Ausnahme, Umsatz | 55.000 Euro im Jahr | wie oben |
| Einkommensteuer | die ersten 13.539 Euro Einkommen im Jahr sind steuerfrei | 20 Prozent auf den Teil bis 21.992 Euro, danach steigt der Tarif stufenweise |
Die SVS-Grenze von 6.613,20 Euro ist das Zwölffache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro. Für 2025 und 2026 nennt die SVS denselben Wert.
Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuer bis 55.000 Euro
Unternehmer mit Sitz in Österreich, deren Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr 55.000 Euro nicht übersteigt, sind nach § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Laut USP gilt die Regelung ohne Antrag ab dem ersten Umsatz. Sie stellen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung, geben keine Umsatzsteuervoranmeldung ab und haben keinen Vorsteuerabzug. Gezählt wird das gesamte vereinbarte Entgelt. Wer auf die Befreiung verzichtet, ist fünf Jahre daran gebunden. Wie die Grenze gerechnet wird und was beim Verzicht gilt, erklärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung in Österreich. Was auf eine Rechnung als Kleinunternehmer gehört, zeigt die Übersicht der Rechnungsmerkmale.
Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung
Mit der Gewerbeberechtigung beginnt die Pflichtversicherung bei der SVS, unabhängig vom Umsatz. Einzelunternehmer können sich nach § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen. Die Voraussetzungen laut SVS:
- Ihre Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit liegen 2026 nicht über 6.613,20 Euro.
- Ihre Umsätze aus allen unternehmerischen Tätigkeiten liegen nicht über 55.000 Euro.
- Sie waren in den letzten 60 Kalendermonaten höchstens zwölf Monate nach dem GSVG pflichtversichert. Für Personen ab 57 Jahren und ab dem Regelpensionsalter gelten eigene Bedingungen.
Die Unfallversicherung bleibt aufrecht und kostet 2026 12,96 Euro im Monat. Die Ausnahme beginnt frühestens mit dem 1. Jänner des Jahres, in dem der Antrag bei der SVS einlangt, für Vorjahre ist sie nicht möglich. Haben Sie im laufenden Jahr schon Leistungen bezogen, etwa durch einen Arztbesuch, gilt sie erst ab dem Monatsersten nach dem Einlangen des Antrags. Die SVS prüft im Nachhinein anhand der Steuerbescheide: Waren die Grenzen überschritten, fällt die Ausnahme rückwirkend weg und die Beiträge werden nachgefordert. Wer die Tätigkeit nur unterbrechen will, kann das Gewerbe vorübergehend ruhend melden; welche Folgen das für die SVS hat, steht dort.
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Was kostet ein Kleingewerbe?
Die Anmeldung kostet nichts. Laufend kosten vor allem die Sozialversicherung und, ab einem Einkommen über 13.539 Euro, die Einkommensteuer. Für die SVS gibt es zwei Fälle:
| Fall 2026 | Monatlich | Grundlage |
|---|---|---|
| Mit SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer | 12,96 Euro | nur Unfallversicherung |
| Ohne Ausnahme, erste drei Jahre | rund 161 Euro | vorläufige Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage |
Der zweite Wert ergibt sich aus den SVS-Werten 2026: In den ersten drei Jahren berechnet die SVS die vorläufigen Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro im Monat. Darauf fallen 18,5 Prozent Pensionsversicherung (101,95 Euro), 6,8 Prozent Krankenversicherung (37,47 Euro) und 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge (8,43 Euro) an, dazu die Unfallversicherung mit 12,96 Euro. Das ergibt 160,81 Euro im Monat. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, rechnet die SVS die endgültigen Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Gewinn ab. Ihre eigene Zahl rechnet der SVS-Rechner 2026 aus.
Standort und Geschäftsadresse
Auch ein Kleingewerbe braucht einen Standort, und der steht im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Über Gewerbewortlaut und Standort erteilt die Behörde nach § 365e Gewerbeordnung jedermann Auskunft, die GISA-Abfrage ist öffentlich. Die eigene Wohnung ist als Standort zulässig, ihre Adresse wird damit aber für jeden abfragbar.
Eine Geschäftsadresse als Gewerbestandort hält die Wohnadresse aus dem Register. Postservice.at stellt dafür eine ladungsfähige Adresse in 1010 Wien, die Sie auch für Firmenbuch und Impressum nutzen. Ihre Post holen Sie von Montag bis Sonntag selbst ab oder erhalten sie ab dem Plus-Paket digital per Scan. Das Basic-Paket kostet 49 Euro netto pro Monat bei jährlicher Zahlung. Bei monatlicher Zahlung ist es monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?
Nach oben gibt es keine Grenze, das freie Gewerbe erlaubt jeden Umsatz. Zwei Schwellen sind 2026 wichtig: Bis 55.000 Euro Jahresumsatz gilt die Kleinunternehmerregelung und Sie verrechnen keine Umsatzsteuer. Bis 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz ist auf Antrag die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVS möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren höchstens zwölf Monate nach dem GSVG pflichtversichert waren.
Was kostet ein Kleingewerbe in Österreich?
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Mit der SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer zahlen Sie 2026 nur die Unfallversicherung von 12,96 Euro im Monat. Ohne Ausnahme liegen die vorläufigen SVS-Beiträge in den ersten drei Jahren bei rund 161 Euro im Monat. Einkommensteuer fällt erst an, wenn Ihr Einkommen 13.539 Euro im Jahr übersteigt.
Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?
Einkommensteuer auf den Gewinn, wobei die ersten 13.539 Euro Einkommen im Jahr 2026 steuerfrei sind. Umsatzsteuer verrechnen Sie erst, wenn Ihr Jahresumsatz 55.000 Euro übersteigt oder wenn Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Ab wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Vor dem ersten Auftrag. Die Pflicht hängt nicht vom Betrag ab, sondern davon, ob Sie selbständig, regelmäßig und mit der Absicht tätig werden, einen Ertrag zu erzielen. Rückwirkend lässt sich ein Gewerbe nicht anmelden, die Berechtigung gilt ab dem Tag der vollständigen Anmeldung.
Kann ich ein Kleingewerbe neben einer Anstellung anmelden?
Ja. Gewerberechtlich gibt es dafür keine Hürde. Die SVS-Ausnahme für Kleinunternehmer stellt auf die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit ab, das Gehalt aus der Anstellung zählt dafür nicht mit. Ihren Arbeitsvertrag sollten Sie vorher auf Klauseln zu Nebenbeschäftigungen prüfen.
Quellen
- RIS: § 1 Gewerbeordnung 1994, Gewerbsmäßigkeit (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 6 Umsatzsteuergesetz 1994, Kleinunternehmer (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 4 GSVG, Ausnahmen von der Pflichtversicherung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 365e Gewerbeordnung 1994, Auskünfte aus dem GISA (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Gewerbeanmeldung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Kleinunternehmen (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Einkommensteuer im Überblick (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- SVS: Kleinunternehmer (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- SVS: Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- SVS: Gewerbetreibende, Beginn und Ende (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- BMWET: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe (abgerufen am 7. Oktober 2026)
Stand: 7. Oktober 2026. Titelbild: Foto von Ionela Mat auf Unsplash.
Redaktionell geprüft am 12. Oktober 2026: Zahlen gegen die verlinkten Primärquellen, Rechtsangaben im Rechtsinformationssystem, Preise und Leistungen gegen unsere AGB. Fragen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an hello@postservice.at. So prüfen wir unsere Inhalte
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