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Gründung & Rechtsformen

GmbH online gründen in Österreich: 2 Wege 2026

GmbH online gründen in Österreich: vereinfachte Gründung ohne Notar über das USP oder Notariatsakt per Video. Voraussetzungen, Grenzen, Ablauf.

2. August 2026(aktualisiert: 2. August 2026)9 Min. Lesezeit

Ja, Sie können eine GmbH in Österreich online gründen. Es gibt zwei Wege: die vereinfachte Gründung über die eGründung im Unternehmensserviceportal, bei der Notariatsakt und Beglaubigung entfallen, und die digitale Gründung mit einem elektronisch errichteten Notariatsakt per Videoverbindung. Weg eins ist auf Einpersonen-Gesellschaften beschränkt, Weg zwei steht allen Gründungen offen.

Kann man eine GmbH in Österreich wirklich online gründen?

Ja, und zwar seit mehreren Jahren. Die vereinfachte Gründung einer Einpersonen-GmbH ohne Notarin oder Notar ist laut GmbH-Gesetz seit 1. Jänner 2018 möglich. Die elektronische Errichtung des Notariatsakts über eine Videoverbindung kam mit dem Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz dazu und gilt seit 1. Jänner 2019. Beides ist kein Provisorium, sondern geltendes Recht.

Was in beiden Fällen gleich bleibt: Das Mindeststammkapital der österreichischen GmbH liegt laut GmbH-Gesetz seit 1. Jänner 2024 bei 10.000 Euro, davon sind mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen. Wenn Sie in Ratgebern auf 25.000 Euro stoßen, lesen Sie deutsches Recht. In Österreich gilt dieser Betrag nicht.

Weg 1: Vereinfachte Gründung ohne Notar über die eGründung

Die eGründung ist laut Unternehmensserviceportal ein kostenloses Service, mit dem Sie ein Einzelunternehmen, eine Einpersonen-GmbH oder eine Einpersonen-FlexKapG online gründen. Für die GmbH heißt es dort ausdrücklich: "Sowohl die Notariatsaktpflicht als auch die Beglaubigung für die Anmeldung zum Firmenbuch entfallen." Sie legen ein Gründungskonto an und werden durch einen vorgefertigten Prozess geführt, die Formulare gehen direkt an die zuständigen Behörden.

Voraussetzungen für die vereinfachte Gründung

Das GmbH-Gesetz zieht enge Grenzen. Die vereinfachte Gründung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Es handelt sich um eine Einpersonengesellschaft.
  • Der einzige Gesellschafter ist eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer.
  • Ein Kreditinstitut übernimmt die Identitätsfeststellung und die Übermittlung an das Firmenbuch.
  • Das Stammkapital beträgt 10.000 Euro, davon werden 5.000 Euro bar eingezahlt.
  • Die Errichtungserklärung beschränkt sich auf den gesetzlichen Mindestinhalt und die Bestellung des Geschäftsführers. Optional sind nur eine Regelung zum Ersatz der Gründungskosten bis 500 Euro und eine Regelung zur Verteilung des Bilanzgewinns.

Der Ablauf Schritt für Schritt

SchrittWas passiert
1. Gründungskonto anlegenIm Unternehmensserviceportal ein USP-Gründungskonto erstellen und die Rechtsform wählen
2. ErrichtungserklärungErklärung in elektronischer Form abgeben, die Identität wird dabei zweifelsfrei festgestellt
3. Termin beim KreditinstitutNeues Konto eröffnen, 5.000 Euro bar einzahlen, Ausweis persönlich vorlegen, Musterzeichnung leisten
4. Übermittlung durch die BankBankbestätigung, Ausweiskopie und Musterzeichnung gehen elektronisch direkt an das Firmenbuch
5. FirmenbuchanmeldungAnmeldung elektronisch statt in beglaubigter Form
6. Nach der EintragungSteuerliche Erfassung und Gewerbeanmeldung folgen als eigene Schritte

Ein Punkt wird in vielen Anleitungen unterschlagen: Ganz ohne Termin geht es nicht. Das Kreditinstitut muss Ihre Identität durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises feststellen, und zwar auch dann, wenn Sie dort bereits Kunde sind. Auch die Musterzeichnung leisten Sie vor der Bank. "Online" ersetzt hier also den Notartermin, nicht den Banktermin.

Wo die vereinfachte Gründung endet

Sobald Ihre Gründung von der Standardform abweicht, ist dieser Weg versperrt. Das betrifft mehrere Gesellschafter, eine juristische Person als Gesellschafterin, einen Geschäftsführer, der nicht selbst Gesellschafter ist, sowie jeden individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag. Weil die Errichtungserklärung auf den Mindestinhalt begrenzt ist, bleibt für eigene Regelungen zu Sacheinlagen, Beschlussmehrheiten oder Aufgriffsrechten kein Raum. Wer so etwas braucht, nimmt Weg zwei.

Weg 2: Digitale Gründung mit Notariatsakt per Videoverbindung

Für alle anderen Gründungen bleibt der Gesellschaftsvertrag notariatsaktpflichtig. Das GmbH-Gesetz stellt aber klar, dass dieser Notariatsakt auch elektronisch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit errichtet werden kann. Sie brauchen also einen Notar, aber keine Anreise.

Die Notariatsordnung regelt, wie das abläuft. Die Identität einer nicht physisch anwesenden Partei wird entweder anhand eines amtlichen Lichtbildausweises in einem videogestützten elektronischen Verfahren oder über einen elektronischen Ausweis festgestellt. Während der Aufnahme müssen alle Parteien ununterbrochen entweder physisch beim Notar sein oder über eine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit zugeschaltet sein. Reißt die Verbindung ab, hält der Notar inne und setzt erst fort, wenn sie wieder vollständig steht.

Praktisch heißt das: Mehrpersonengründungen, Gesellschafter im Ausland und maßgeschneiderte Verträge sind online genauso machbar, nur eben mit notarieller Begleitung. Den kompletten klassischen Ablauf von der Planung bis zur Eintragung beschreibt unsere Anleitung GmbH gründen Schritt für Schritt.

Die zwei Wege im Vergleich

KriteriumVereinfachte Gründung (eGründung)Digitale Gründung mit Notariatsakt
Notariatsaktentfällterforderlich, elektronisch möglich
Gesellschaftergenau eine natürliche Personbeliebig viele, auch juristische Personen
Geschäftsführungnur der Gesellschafter selbstauch Fremdgeschäftsführung
GesellschaftsvertragMindestinhalt, keine Individualregelnfrei gestaltbar
Stammkapital10.000 Euro, 5.000 Euro barmindestens 10.000 Euro, mindestens 5.000 Euro bar
Identitätsprüfungdurch das Kreditinstitut, Ausweis persönlichdurch den Notar, videogestützt oder elektronischer Ausweis
Firmenbuchanmeldungelektronisch, ohne Beglaubigungüber den Notar
Geeignet fürschlanke Ein-Personen-GründungTeams, Investoren, Sonderfälle

Dieselbe Wahl haben Sie übrigens auch bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft: Die eGründung deckt ausdrücklich die vereinfachte Gründung einer Einpersonen-FlexKapG mit ab. Was diese Rechtsform sonst von der GmbH unterscheidet, steht im Beitrag FlexCo gründen in Österreich.

Was die Online-Gründung kostet

Das Stammkapital ist keine Gebühr. Die 10.000 Euro bleiben Eigenkapital Ihrer Gesellschaft, davon fließen 5.000 Euro vor der Anmeldung auf das Firmenkonto. Echte Kosten entstehen an anderer Stelle, und zwar bei beiden Wegen unterschiedlich.

Die eGründung selbst ist laut Unternehmensserviceportal kostenlos. Bei der vereinfachten Gründung entfallen Notariatsakt und Beglaubigung, was den größten Einzelposten der klassischen Gründung streicht. Bei Weg zwei fallen Notarkosten nach Tarif und Aufwand an, die von Umfang und Komplexität des Gesellschaftsvertrags abhängen.

Bei einer echten Neugründung greift zusätzlich das Neugründungs-Förderungsgesetz. Nicht erhoben werden dann laut Gesetzestext die Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung veranlassten Schriften und Amtshandlungen sowie die Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch. Voraussetzung ist, dass Sie bei den zuständigen Behörden den amtlichen Vordruck vorlegen, mit dem die Neugründung erklärt wird. Die spätere Gewerbeanmeldung ist laut Unternehmensserviceportal ohnehin gebührenfrei.

Ladungsfähige Geschäftsadresse für das Firmenbuch

Egal welchen Weg Sie wählen, eines braucht jede GmbH von Anfang an: eine Geschäftsanschrift im Inland, an der Behörden und Gerichte tatsächlich zustellen können. Das Firmenbuchgesetz spricht von der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift. Ein Postfach erfüllt das nicht, und die Adresse ist über die öffentliche Firmenbuchabfrage für jeden einsehbar.

Genau hier scheitern viele Online-Gründungen am ersten Formularfeld, weil die private Wohnadresse dafür nicht infrage kommt. Eine ladungsfähige Adresse in Wien löst das: echte physische Adresse im ersten Bezirk, Firmenschild und Briefkasten, vom Firmenbuchgericht als Geschäftsanschrift akzeptiert, Post zur Selbstabholung oder digital per Scan. Sie steht sofort zur Verfügung, also schon bevor Sie die Errichtungserklärung abgeben. Welche Leistungen zur GmbH-Gründung dazugehören, sehen Sie auf der Übersichtsseite.

Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH in Österreich ohne Notar gründen?

Ja, aber nur im vereinfachten Verfahren. Es setzt voraus, dass eine einzige natürliche Person alleiniger Gesellschafter und zugleich alleiniger Geschäftsführer ist und ein Kreditinstitut mitwirkt. In diesem Fall entfallen laut Unternehmensserviceportal sowohl die Notariatsaktpflicht als auch die Beglaubigung für die Firmenbuchanmeldung.

Wie viel Stammkapital brauche ich für die Online-Gründung?

10.000 Euro, davon 5.000 Euro bar. Dieser Betrag gilt in Österreich seit 1. Jänner 2024 und ist im vereinfachten Verfahren fix vorgegeben. Angaben von 25.000 Euro stammen aus dem deutschen Recht und sind für eine österreichische GmbH nicht anwendbar.

Muss ich für die eGründung persönlich zur Bank?

Ja. Das Kreditinstitut hat Ihre Identität bei der Einzahlung auf ein neu eröffnetes Konto durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen, auch wenn Sie dort schon Kunde sind. Zusätzlich leisten Sie die Musterzeichnung vor der Bank.

Können mehrere Gesellschafter online gründen?

Nicht im vereinfachten Verfahren, das ist Einpersonen-Gesellschaften vorbehalten. Für Mehrpersonengründungen bleibt der Notariatsakt Pflicht, er kann aber elektronisch über eine optische und akustische Echtzeitverbindung errichtet werden. Der Termin findet damit online statt.

Geht die Online-Gründung auch für eine FlexCo?

Ja. Die eGründung im Unternehmensserviceportal umfasst neben dem Einzelunternehmen und der Einpersonen-GmbH ausdrücklich auch die vereinfachte Gründung einer Einpersonen-FlexKapG.

Reicht meine Privatadresse als Firmensitz?

Rechtlich möglich, praktisch selten sinnvoll. Die Geschäftsanschrift muss zustellfähig sein und wird über das öffentliche Firmenbuch für jeden sichtbar. Wer das vermeiden will, nutzt eine gemietete Geschäftsadresse, die das Firmenbuchgericht als vollwertige Anschrift akzeptiert.

Quellen

gmbhegründungvereinfachte gründungfirmenbuchgründung

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