Geringfügige Beschäftigung in Österreich: der Leitfaden
Geringfügige Beschäftigung 2026: 551,10 Euro Grenze, Versicherung, Stunden, Zuverdienst und was Arbeitgeber für eine Aushilfe wirklich zahlen.

Geringfügig beschäftigt ist in Österreich, wer aus einem Dienstverhältnis nicht mehr als 551,10 Euro brutto pro Monat verdient (Wert 2026). Diese Dienstverhältnisse sind nur unfallversichert, nicht kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert. Arbeitsrechtlich gilt dagegen fast alles wie bei jeder anderen Teilzeitkraft: Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Für Betriebe wird es ab einem Gesamtentgelt von 826,65 Euro deutlich teurer, weil dann eine pauschale Abgabe von 19,4 Prozent dazukommt.
Dieser Leitfaden ordnet beide Perspektiven: Was Beschäftigte wissen müssen und was ein Betrieb zahlt, meldet und beachtet.
Die Zahlen 2026 auf einen Blick
| Wert | Betrag 2026 | Gilt für |
|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 Euro pro Monat | Einzelnes Dienstverhältnis |
| Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | 826,65 Euro pro Monat | Summe aller geringfügigen Entgelte im Betrieb |
| Pauschale Dienstgeberabgabe | 19,4 Prozent | Betrieb, ab Überschreiten der 826,65 Euro |
| Unfallversicherung | 1,10 Prozent | Betrieb, immer |
| Betriebliche Vorsorge | 1,53 Prozent | Betrieb, ab dem zweiten Beschäftigungsmonat |
| Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds | 3,70 Prozent | Betrieb |
| Kommunalsteuer | 3,00 Prozent | Betrieb |
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde für 2026 nicht angehoben, die sonst übliche jährliche Aufwertung ist ausgesetzt. Alle Hintergründe zur Grenze, zur Frage was hineingerechnet wird und was beim Überschreiten passiert, stehen im Beitrag Geringfügigkeitsgrenze 2026.
Was "geringfügig" rechtlich bedeutet
Geringfügigkeit ist ein Begriff der Sozialversicherung, keine eigene Vertragsart. Der Arbeitsvertrag ist ein ganz normaler Dienstvertrag, meist ein Teilzeitvertrag mit wenigen Wochenstunden. Nur die Versicherungspflicht ist reduziert.
Daraus folgt eine Unterscheidung, die in der Praxis viel Ärger spart:
- Sozialversicherungsrechtlich ist ein geringfügiges Dienstverhältnis nur unfallversichert. Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung entstehen daraus nicht automatisch.
- Arbeitsrechtlich gilt dasselbe wie für jede Teilzeitkraft. Das Unternehmensserviceportal hält ausdrücklich fest: Geringfügig Beschäftigte zählen zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle übrigen Arbeitnehmenden.
- Steuerrechtlich gelten die normalen Regeln der Lohnsteuer. Ein geringes Einkommen führt in der Regel zu keiner Lohnsteuer, das ist aber eine Folge der Tarifstufen und keine Sonderregel für Geringfügigkeit.
Wer diese drei Ebenen auseinanderhält, versteht auch, warum eine geringfügig beschäftigte Person Urlaub bekommt, obwohl sie nicht krankenversichert ist.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wie viele Stunden darf man arbeiten?
Es gibt keine gesetzliche Stundenobergrenze für geringfügige Beschäftigung. Die Grenze ist ein Geldbetrag. Wie viele Stunden in die 551,10 Euro passen, ergibt sich aus dem Stundenlohn, und der richtet sich nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Bei 12 Euro pro Stunde sind es rund 45 Stunden im Monat, bei 18 Euro nur rund 30. Die Rechnung mit Beispielen steht im Beitrag Geringfügig beschäftigt: wie viele Stunden.
Was ist versichert, was nicht?
Aus einem geringfügigen Dienstverhältnis entsteht ausschließlich Unfallversicherungsschutz. Die Gesundheitskasse formuliert das so: Man erhält nur Leistungen, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt oder eine Berufskrankheit. Kranken- und Pensionsversicherung entstehen daraus nicht.
Wer sonst nicht versichert ist, kann eine freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen. Sie umfasst Kranken- und Pensionsversicherung und kostet 2026 83,49 Euro pro Monat. Beantragt wird sie bei der Gesundheitskasse. Wird der Antrag binnen sechs Wochen ab Beginn der geringfügigen Beschäftigung gestellt, wirkt sie rückwirkend ab dem ersten Tag.
Viele geringfügig Beschäftigte sind ohnehin anderweitig versichert: über eine Hauptanstellung, über das Studium, über eine Pension oder als mitversicherte Angehörige.
Dazuverdienen neben Job, Studium, Pension oder Arbeitslosengeld
Das ist der häufigste Anwendungsfall und gleichzeitig die größte Fehlerquelle. Wichtig zu wissen:
- Mehrere Dienstverhältnisse werden zusammengerechnet. Zwei Nebenjobs zu je 400 Euro ergeben 800 Euro und liegen damit über der Grenze.
- Neben einer vollversicherten Anstellung wird die geringfügige Beschäftigung ebenfalls mitgezählt. Die Gesundheitskasse schreibt dafür quartalsweise einen Pauschalbeitrag von 14,12 Prozent für Kranken- und Pensionsversicherung vor.
- Nicht zusammengerechnet werden geringfügige Entgelte, wenn gleichzeitig Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Karenzgeld oder eine Pension bezogen werden. Dort gelten eigene Zuverdienstregeln.
Die Details stehen in zwei eigenen Beiträgen: Geringfügig dazuverdienen neben der Anstellung und Geringfügig arbeiten und Arbeitslosengeld.
Welche Rechte bleiben
Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Sonderzahlungen nach Kollektivvertrag, Dienstzettel, Pflegefreistellung, Kündigungsfristen: All das gilt auch bei wenigen Stunden pro Woche, in der Regel aliquot zur vereinbarten Arbeitszeit. Der Beitrag Urlaub und Sonderzahlungen bei geringfügiger Beschäftigung geht die Ansprüche einzeln durch.
Für Arbeitgeber
Der erste Mitarbeiter: was vor dem ersten Arbeitstag zu tun ist
Eine geringfügige Anstellung ist für viele Betriebe der erste Schritt in die Rolle als Arbeitgeber. Die formalen Schritte sind überschaubar, aber die Reihenfolge ist wichtig: Ohne Beitragskonto bei der Gesundheitskasse gibt es keine Anmeldung, und ohne Anmeldung vor Arbeitsantritt drohen Zuschläge. Der Ablauf mit allen Fristen steht im Beitrag Geringfügig Beschäftigte anmelden.
Was eine Aushilfe wirklich kostet
Bei einer einzelnen geringfügigen Kraft bleiben die Nebenkosten sehr niedrig: Unfallversicherung 1,10 Prozent und betriebliche Vorsorge 1,53 Prozent. Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung entfallen für den Betrieb vollständig. Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer greifen erst, wenn die gesamte Lohnsumme des Betriebs über dem Freibetrag liegt.
Sobald mehrere Aushilfen zusammen mehr als 826,65 Euro im Monat verdienen, ändert sich das Bild grundlegend: Dann kommen 19,4 Prozent pauschale Dienstgeberabgabe auf das gesamte Entgeltvolumen dazu. Der Sprung ist erheblich und wird bei der Personalplanung regelmäßig unterschätzt. Der Beitrag Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten rechnet beide Fälle durch.
Rechnen Sie Ihren Fall durch
Der Lohnnebenkosten-Rechner für Österreich hat einen eigenen Modus für geringfügige Beschäftigung. Er zeigt jeden Abgabenposten einzeln, berücksichtigt die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten für die pauschale Dienstgeberabgabe und schaltet automatisch auf Vollversicherung um, sobald Sie ein Monatsbrutto über 551,10 Euro eingeben. Genau dieser Umschaltpunkt ist die Zahl, die in der Budgetplanung zählt.
Laufende Pflichten
Mit dem Dienstverhältnis kommen laufende Meldungen: monatliche Beitragsgrundlagenmeldung an die Gesundheitskasse, Kommunalsteuer an die Gemeinde, Lohnzettel am Jahresende, Abmeldung bei Beendigung. Dazu kommen Prüfungen, die auch Kleinstbetriebe treffen können. Wer diese Post zuverlässig erreichen soll, braucht eine Adresse, an der tatsächlich jemand zustellen kann.
Fünf verbreitete Irrtümer
| Irrtum | Richtig |
|---|---|
| "Geringfügig heißt maximal zehn Stunden pro Woche" | Es gibt keine gesetzliche Stundengrenze, nur die Entgeltgrenze von 551,10 Euro |
| "Geringfügig Beschäftigte bekommen keinen Urlaub" | Der Urlaubsanspruch besteht wie bei jeder Teilzeitkraft |
| "Zwei geringfügige Jobs sind kein Problem" | Die Entgelte werden zusammengerechnet, Vollversicherung kann entstehen |
| "Für den Betrieb kostet eine Aushilfe nichts extra" | Unfallversicherung und betriebliche Vorsorge fallen immer an, ab 826,65 Euro auch 19,4 Prozent |
| "Ein Dienstzettel ist bei Aushilfen verzichtbar" | Die Pflicht zur schriftlichen Information gilt unabhängig vom Stundenausmaß |
Behördenpost braucht eine zustellfähige Adresse
Sobald Sie jemanden anstellen, wird aus einem Einzelunternehmen ein Betrieb mit Behördenkontakt. Meldungen der Gesundheitskasse, Bescheide der Gemeinde, Schreiben des Finanzamts: Das läuft weiterhin überwiegend auf Papier. Wer von zu Hause oder ortsunabhängig arbeitet, will diese Post oft nicht an der Privatadresse haben.
Postservice.at bietet dafür eine echte physische Geschäftsadresse in 1010 Wien, kein Postfach. Ihre Post holen Sie Mo bis So selbst ab oder erhalten sie digital per Scan. Was dazugehört, steht auf den Seiten Geschäftsadresse und Pakete. Wenn Sie gerade erst starten, finden Sie unter für Gründer den passenden Einstieg, und der Leitfaden Firma gründen in Österreich ordnet die Schritte davor ein.
Häufige Fragen
Was bedeutet geringfügig beschäftigt?
Geringfügig beschäftigt ist, wer aus einem Dienstverhältnis nicht mehr als 551,10 Euro brutto pro Monat bezieht (Wert 2026). Ein solches Dienstverhältnis ist nur unfallversichert, es entsteht daraus keine Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitsrechtlich handelt es sich um ein ganz normales Teilzeitdienstverhältnis mit allen üblichen Ansprüchen.
Wie viel darf man 2026 geringfügig verdienen?
551,10 Euro brutto pro Monat aus einem Dienstverhältnis. Der Wert ist gegenüber 2025 unverändert, weil die Aufwertung für 2026 durch das Budgetbegleitgesetz 2025 ausgesetzt wurde. Weil weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer abgezogen werden, entspricht das Bruttoentgelt hier dem Nettoentgelt.
Was kostet ein geringfügig Beschäftigter den Arbeitgeber?
Bei einer einzelnen Aushilfe fallen Unfallversicherung von 1,10 Prozent und betriebliche Vorsorge von 1,53 Prozent an, dazu je nach Lohnsumme des Betriebs Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer. Übersteigt die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten 826,65 Euro pro Monat, kommen 19,4 Prozent pauschale Dienstgeberabgabe auf das gesamte Volumen dazu.
Kann man mehrere geringfügige Jobs haben?
Ja, arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen, solange keine vertraglichen Konkurrenzklauseln entgegenstehen. Sozialversicherungsrechtlich werden die Entgelte allerdings zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht Versicherungspflicht, und die Gesundheitskasse schreibt den Pauschalbeitrag von 14,12 Prozent quartalsweise direkt der versicherten Person vor.
Sind geringfügig Beschäftigte krankenversichert?
Nicht aus dem geringfügigen Dienstverhältnis heraus, dieses begründet nur Unfallversicherungsschutz. Wer keine andere Absicherung hat, kann bei der Gesundheitskasse eine freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen. Sie umfasst Kranken- und Pensionsversicherung und kostet 2026 83,49 Euro pro Monat. Viele sind ohnehin über eine Hauptanstellung, das Studium, eine Pension oder als Angehörige mitversichert.
Gibt es Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?
Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt unabhängig vom Stundenausmaß und beträgt fünf Wochen pro Arbeitsjahr, ab Vollendung des 25. Dienstjahres sechs Wochen. Das Urlaubsausmaß wird in Wochen bemessen: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, bekommt entsprechend weniger einzelne Urlaubstage, aber dieselbe Anzahl an Urlaubswochen wie eine Vollzeitkraft.
Quellen
Alle Werte mit Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 5. August 2026.
- Österreichische Gesundheitskasse, Informationsblatt "Sozialversicherungswerte für 2026": oegk.at
- Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen, "Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026": sozialversicherung.at
- Unternehmensserviceportal, Lexikoneintrag Geringfügigkeitsgrenze: usp.gv.at
- Unternehmensserviceportal, Geringfügig Beschäftigte (arbeitsrechtliche Gleichstellung), Stand 24. Februar 2026: usp.gv.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes, Urlaubsgesetz Paragraf 2 (fünf bzw. sechs Wochen Urlaub): ris.bka.gv.at
- Österreichische Gesundheitskasse, Geringfügige Beschäftigung für Versicherte (nur Unfallversicherung): oegk.at
- Österreichische Gesundheitskasse, Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung (83,49 Euro 2026): oegk.at
- Österreichische Gesundheitskasse, Mehrfachversicherung und Pauschalbeitrag: oegk.at
- Österreichische Gesundheitskasse, Geringfügig Beschäftigte für Dienstgeber, Stand 1. Jänner 2026: oegk.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes, ASVG Paragraf 19a (Selbstversicherung): ris.bka.gv.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes, ASVG Paragraf 53a (Pauschalbeitrag 14,12 Prozent): ris.bka.gv.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes, Dienstgeberabgabegesetz Paragraf 1: ris.bka.gv.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes, Familienlastenausgleichsgesetz Paragraf 41: ris.bka.gv.at
- Unternehmensserviceportal, Kommunalsteuer: Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze: usp.gv.at
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