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Steuer- und Abgabentermine Österreich 2026 und 2027

Dieser Fristenkalender listet 26 wiederkehrende Steuer-, Abgaben- und Meldefristen für Klein- und Mittelbetriebe in Österreich, davon 23 mit festen Kalenderterminen: 181 Einzeltermine für den Rest von 2026 und das gesamte Jahr 2027. Filtern Sie nach Rechtsform, Umsatzsteuer, Mitarbeitern und Registrierkasse, und übernehmen Sie die passende Auswahl direkt in Ihren Kalender. Die Werbeabgabe ist standardmäßig ausgeblendet, weil sie nur Unternehmen mit entgeltlichen Werbeleistungen trifft.

Stand der Angaben: 06.09.2026, ausschließlich amtliche Quellen.

Rechtsform
Umsatzsteuer
Mitarbeiter
Registrierkasse
Bundesland

Wirkt nur auf die Wiener Dienstgeberabgabe.

Werbeabgabe (nur bei Werbeleistungen)

Standardmäßig aus. Betrifft nur Unternehmen mit entgeltlichen Werbeleistungen über 10.000 Euro.

24 von 24 Fristen bei dieser Auswahl, von insgesamt 26 im Kalender. Die Werbeabgabe ist standardmäßig ausgeblendet und lässt sich oben zuschalten. Der Abo-Link holt spätere Korrekturen automatisch nach, der Download ist eine Momentaufnahme.

Di, 15.09.20267 Fristen fällig

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich

Finanzamt (FinanzOnline)

Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer für einen Monat, fällig am 15. des zweitfolgenden Monats.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent des zu spät gezahlten Betrags, bei verspäteter Meldung zusätzlich bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag möglich.

Quelle: Finanzamt

Lohnsteuer

Finanzamt

Abfuhr der vom Bruttobezug einbehaltenen Lohnsteuer der Beschäftigten.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds

Finanzamt

Monatlicher Beitrag von 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme an den Familienlastenausgleichsfonds.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)

Finanzamt

Monatlicher, bundeslandabhängiger Zuschlag von rund 0,31 bis 0,4 Prozent der Bruttolohnsumme zum Dienstgeberbeitrag.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Kommunalsteuer (monatliche Selbstberechnung)

Gemeinde des Betriebsstandorts (in Wien: MA 6)

Monatliche Selbstberechnung und Zahlung von 3 Prozent der Bruttolohnsumme an die Gemeinde des Betriebsstandorts.

Bei Versäumnis: Bei fehlerhafter Selbstberechnung erlässt die Gemeinde einen Kommunalsteuerbescheid, eine bezifferte Strafe ist amtlich nicht belegt.

Quelle: Gemeinde des Betriebsstandorts

Dienstgeberabgabe Wien ("U-Bahn-Steuer"), monatliche Zahlung

Stadt Wien (MA 6)

Wiener Gemeindeabgabe von 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche, nur bei Betriebsstandort Wien.

Bei Versäumnis: Bei unzureichender Selbstberechnung schreibt die Stadt Wien die Abgabe mit Bescheid vor.

Quelle: Stadt Wien

Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK)

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Laufende Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Versäumnis: Verzugszinsen und Mahnwesen laut Satzung des Versicherungsträgers, kein Zinssatz amtlich beziffert.

Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft.

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse

Mi, 30.09.20262 Fristen fällig

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Finanzamt (FinanzOnline)

Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter Dienstleistungen mit Steuerschuldübergang.

Bei Versäumnis: Erzwingbar mit Zwangsstrafe bis 5.000 Euro, bei verspäteter Einreichung zusätzlich bis zu 1 Prozent Verspätungszuschlag, maximal 2.200 Euro.

Quelle: Finanzamt

Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch

Firmenbuchgericht (Landesgericht des Sitzes, in Wien: Handelsgericht Wien); Einreichung über JustizOnline oder zertifizierte ERV-Übermittlungsstellen

Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk sind spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen.

Bei Versäumnis: Zwangsstrafe von 700 Euro, bei Kleinstkapitalgesellschaften 350 Euro, ohne vorheriges Verfahren, Wiederholung alle 2 Monate.

Quelle: Firmenbuchgericht

Do, 15.10.20267 Fristen fällig

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich

Finanzamt (FinanzOnline)

Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer für einen Monat, fällig am 15. des zweitfolgenden Monats.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent des zu spät gezahlten Betrags, bei verspäteter Meldung zusätzlich bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag möglich.

Quelle: Finanzamt

Lohnsteuer

Finanzamt

Abfuhr der vom Bruttobezug einbehaltenen Lohnsteuer der Beschäftigten.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds

Finanzamt

Monatlicher Beitrag von 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme an den Familienlastenausgleichsfonds.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)

Finanzamt

Monatlicher, bundeslandabhängiger Zuschlag von rund 0,31 bis 0,4 Prozent der Bruttolohnsumme zum Dienstgeberbeitrag.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Kommunalsteuer (monatliche Selbstberechnung)

Gemeinde des Betriebsstandorts (in Wien: MA 6)

Monatliche Selbstberechnung und Zahlung von 3 Prozent der Bruttolohnsumme an die Gemeinde des Betriebsstandorts.

Bei Versäumnis: Bei fehlerhafter Selbstberechnung erlässt die Gemeinde einen Kommunalsteuerbescheid, eine bezifferte Strafe ist amtlich nicht belegt.

Quelle: Gemeinde des Betriebsstandorts

Dienstgeberabgabe Wien ("U-Bahn-Steuer"), monatliche Zahlung

Stadt Wien (MA 6)

Wiener Gemeindeabgabe von 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche, nur bei Betriebsstandort Wien.

Bei Versäumnis: Bei unzureichender Selbstberechnung schreibt die Stadt Wien die Abgabe mit Bescheid vor.

Quelle: Stadt Wien

Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK)

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Laufende Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Versäumnis: Verzugszinsen und Mahnwesen laut Satzung des Versicherungsträgers, kein Zinssatz amtlich beziffert.

Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft.

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse

Mo, 02.11.20261 Frist fällig

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Finanzamt (FinanzOnline)

Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter Dienstleistungen mit Steuerschuldübergang.

Bei Versäumnis: Erzwingbar mit Zwangsstrafe bis 5.000 Euro, bei verspäteter Einreichung zusätzlich bis zu 1 Prozent Verspätungszuschlag, maximal 2.200 Euro.

Quelle: Finanzamt

Mo, 16.11.202611 Fristen fällig

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich

Finanzamt (FinanzOnline)

Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer für einen Monat, fällig am 15. des zweitfolgenden Monats.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent des zu spät gezahlten Betrags, bei verspäteter Meldung zusätzlich bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag möglich.

Quelle: Finanzamt

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) vierteljährlich

Finanzamt (FinanzOnline)

Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer für ein Quartal, zulässig bei 55.000 bis 100.000 Euro Vorjahresumsatz.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent, bei verspäteter Meldung zusätzlich bis zu 10 Prozent Verspätungszuschlag möglich.

Quelle: Finanzamt

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Finanzamt

Vierteljährliche Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuer-Jahresschuld.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung, Nachforderungen ab Oktober des Folgejahres werden verzinst.

Quelle: Finanzamt

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Finanzamt

Vierteljährliche Vorauszahlung auf die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Jahresschuld, mindestens die Mindestkörperschaftsteuer.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Lohnsteuer

Finanzamt

Abfuhr der vom Bruttobezug einbehaltenen Lohnsteuer der Beschäftigten.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds

Finanzamt

Monatlicher Beitrag von 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme an den Familienlastenausgleichsfonds.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)

Finanzamt

Monatlicher, bundeslandabhängiger Zuschlag von rund 0,31 bis 0,4 Prozent der Bruttolohnsumme zum Dienstgeberbeitrag.

Bei Versäumnis: Säumniszuschlag von 2 Prozent bei verspäteter Zahlung.

Quelle: Finanzamt

Kommunalsteuer (monatliche Selbstberechnung)

Gemeinde des Betriebsstandorts (in Wien: MA 6)

Monatliche Selbstberechnung und Zahlung von 3 Prozent der Bruttolohnsumme an die Gemeinde des Betriebsstandorts.

Bei Versäumnis: Bei fehlerhafter Selbstberechnung erlässt die Gemeinde einen Kommunalsteuerbescheid, eine bezifferte Strafe ist amtlich nicht belegt.

Quelle: Gemeinde des Betriebsstandorts

Dienstgeberabgabe Wien ("U-Bahn-Steuer"), monatliche Zahlung

Stadt Wien (MA 6)

Wiener Gemeindeabgabe von 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche, nur bei Betriebsstandort Wien.

Bei Versäumnis: Bei unzureichender Selbstberechnung schreibt die Stadt Wien die Abgabe mit Bescheid vor.

Quelle: Stadt Wien

Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK)

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Laufende Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Versäumnis: Verzugszinsen und Mahnwesen laut Satzung des Versicherungsträgers, kein Zinssatz amtlich beziffert.

Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft.

Quelle: Österreichische Gesundheitskasse

Kammerumlage I

Finanzamt (FinanzOnline, gemeinsam mit der Steuervorauszahlung)

Umlage von bis zu 0,28 Prozent der abziehbaren Vorsteuer, gemeinsam mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlung eingehoben.

Bei Versäumnis: Amtlich keine eigens bezifferte Säumnisfolge gefunden.

Quelle: Finanzamt

Mo, 30.11.20262 Fristen fällig

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Finanzamt (FinanzOnline)

Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter Dienstleistungen mit Steuerschuldübergang.

Bei Versäumnis: Erzwingbar mit Zwangsstrafe bis 5.000 Euro, bei verspäteter Einreichung zusätzlich bis zu 1 Prozent Verspätungszuschlag, maximal 2.200 Euro.

Quelle: Finanzamt

SVS-Quartalsvorschreibung

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Vierteljährliche vorläufige Vorschreibung der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Einzelunternehmer.

Bei Versäumnis: Mahnung nach 18 Tagen, Verzugszinsen ab dem 16. Tag nach Fälligkeit, bei Nichtzahlung droht Exekution.

Gilt für GSVG-versicherte Geschäftsführer.

Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft.

Quelle: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Die zehn wichtigsten Fristen im Überblick

Definition, wer betroffen ist, wann sie fällig sind und was bei Versäumnis droht, jeweils mit amtlicher Quelle.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal. Sie betrifft Einzelunternehmen, GmbH oder FlexCo und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, sobald sie umsatzsteuerpflichtig sind: monatlich ab 100.000 Euro Vorjahresumsatz, vierteljährlich zwischen 55.000 und 100.000 Euro. Fällig ist sie am 15. des zweitfolgenden Monats, unterhalb der Kleinunternehmergrenze entfällt die Pflicht meist ganz. Wer zu spät zahlt, riskiert einen Säumniszuschlag von 2 Prozent, bei verspäteter Meldung zusätzlich einen Verspätungszuschlag. Grundlage ist die Bundesabgabenordnung, veröffentlicht im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Lohnsteuer

Lohnsteuer ist der Teil des Bruttolohns, den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Pflicht betrifft jedes Unternehmen mit Beschäftigten, unabhängig von der Rechtsform, fällig am 15. des Folgemonats. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz. Wird die Lohnsteuer zu spät abgeführt, fällt ein Säumniszuschlag von 2 Prozent des offenen Betrags an. Eine Besonderheit: Bezüge, die zwischen 15. Jänner und 15. Februar für das Vorjahr ausgezahlt werden, gelten steuerlich noch als Lohnzahlung des Vorjahres.

Dienstgeberbeitrag und Zuschlag

Der Dienstgeberbeitrag beträgt 3,7 Prozent der Bruttolohnsumme und fließt in den Familienlastenausgleichsfonds, dazu kommt ein bundeslandabhängiger Zuschlag von rund 0,31 bis 0,4 Prozent. Beide betreffen jedes Unternehmen mit Beschäftigten und sind gemeinsam mit der Lohnsteuer am 15. des Folgemonats fällig. Grundlage ist das Familienlastenausgleichsgesetz. Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag von 2 Prozent verrechnet. Ab dem Kalenderjahr 2028 sinkt der Dienstgeberbeitrag laut geltender Fassung des Gesetzes auf 2,7 Prozent, veröffentlicht als Bundesgesetzblatt I Nr. 62/2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Bruttolohnsumme und wird monatlich selbst berechnet und an die Gemeinde des Betriebsstandorts gezahlt, in Wien an die zuständige Magistratsabteilung. Fällig ist sie am 15. des Folgemonats, dazu kommt bis 31. März des Folgejahres die Jahreserklärung. Betroffen ist jedes Unternehmen mit Beschäftigten. Bei fehlerhafter Selbstberechnung erlässt die Gemeinde einen Bescheid, eine eigens bezifferte Strafe ist amtlich nicht dokumentiert. Grundlage ist das Kommunalsteuergesetz.

Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK)

Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte umfassen Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und werden von der Österreichischen Gesundheitskasse eingehoben. In der Praxis wird meist der 15. des Folgemonats als Zahlungstermin genannt. Dieser Kalender kennzeichnet den Termin als ungeprüft, weil die zugrunde liegende Regel als gesetzlichen Grundsatz den letzten Tag des Beitragszeitraum-Monats nennt, sofern keine abweichende Vorschreibung erfolgt. Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen und Mahnwesen laut Satzung der Gesundheitskasse.

Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft.

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist eine vierteljährliche Akontozahlung auf die voraussichtliche Jahressteuer, fällig am 15. Februar, Mai, August und November. Sie betrifft Einzelunternehmen und Personengesellschafter. Wer die Vorauszahlung senken will, kann bis 30. September einen Herabsetzungsantrag stellen. Wird zu spät gezahlt, fällt ein Säumniszuschlag von 2 Prozent an, Nachforderungen ab Oktober des Folgejahres werden mit Anspruchszinsen verzinst. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz.

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung entspricht der Einkommensteuer-Vorauszahlung, gilt aber für GmbH, FlexCo und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Vier gleiche Teilbeträge sind am 15. Februar, Mai, August und November fällig, mindestens in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer. Grundlage ist das Körperschaftsteuergesetz mit einem Regelsteuersatz von 23 Prozent. Bei verspäteter Zahlung wird wie bei der Einkommensteuer ein Säumniszuschlag von 2 Prozent verrechnet.

Jahreslohnzettel (L16)

Der Jahreslohnzettel L16 fasst die Bezüge aller Beschäftigten eines Kalenderjahres zusammen und geht elektronisch über die Datenaustauschstelle ELDA an das Finanzamt, fällig bis Ende Februar des Folgejahres. Betroffen ist jedes Unternehmen mit Beschäftigten. Eine bezifferte Strafe für die verspätete Übermittlung ist amtlich nicht dokumentiert, Berichtigungen sind aber innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis nachzureichen. Nur ohne Internetanschluss ist ein Papier-L16 zulässig, dann bereits bis Ende Jänner.

Offenlegung des Jahresabschlusses

Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk sind spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen, bei einem Bilanzstichtag 31. Dezember also bis 30. September. Betroffen sind Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie verdeckte Kapitalgesellschaften wie eine GmbH und Co KG. Wer die Frist versäumt, erhält ohne vorheriges Verfahren eine Zwangsstrafe von 700 Euro, bei Kleinstkapitalgesellschaften 350 Euro, die sich bei fortgesetzter Säumnis alle 2 Monate wiederholt. Grundlage ist das Unternehmensgesetzbuch.

Steuererklärungen elektronisch

Die Jahressteuererklärungen für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind elektronisch über FinanzOnline einzureichen, fällig bis 30. Juni des Folgejahres. Betroffen sind Einzelunternehmen, GmbH, FlexCo und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Wer eine Steuerberatung mit der Vertretung beauftragt, kann im Rahmen einer automationsunterstützten Regelung von längeren Fristen profitieren, die genauen Termine dafür sind amtlich nicht mit exakten Daten dokumentiert. Bei nicht entschuldbarer Verspätung droht ein Verspätungszuschlag bis 10 Prozent des Abgabenbetrags.

Was passiert, wenn eine Frist auf ein Wochenende fällt?

Für Abgaben und für Fristen im Abgabenverfahren gilt dieselbe Wochenend- und Feiertagsregel: Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember, verschiebt er sich auf den nächsten Tag, der keiner dieser Tage ist. Der 31. Dezember ist darin ausdrücklich nicht als eigener Verschiebungsgrund genannt, ein Termin an diesem Tag bleibt also bestehen. Alle Termine in diesem Kalender sind mit dieser Regel bereits einmal berechnet, nicht einzeln von unterschiedlichen Webseiten abgeschrieben.

Bei Banküberweisungen gewährt das Finanzamt zusätzlich eine Respirofrist von 3 Tagen: Geht der Betrag innerhalb dieser Frist am Konto des Finanzamts ein, gilt die Zahlung als zeitgerecht. Grundlage ist die Bundesabgabenordnung, veröffentlicht im Rechtsinformationssystem des Bundes. Für die Sozialversicherungsbeiträge der Selbstständigen und die laufenden Beiträge zur Gesundheitskasse konnte keine gleichlautende amtliche Regel bestätigt werden, diese Termine stehen deshalb als reine Kalendertage ohne Verschiebung in der Tabelle.

Behördenpost kommt trotzdem per Brief

Auch wenn Sie jede Frist im Kalender haben: Finanzamt, Gesundheitskasse und Firmenbuchgericht verschicken Bescheide weiterhin auf Papier. Mit einer eigenen Geschäftsadresse in Wien nehmen Sie diese Post zuverlässig entgegen, auch wenn Sie gerade nicht im Büro sind, und sehen sie über den Scan-Service noch am Eingangstag digital.

Woher die Termine stammen

Jede Frist in diesem Kalender ist aus der jeweiligen gesetzlichen Grundregel und der amtlichen Wochenend- und Feiertagsverschiebung berechnet, nicht einzeln von einer Website abgeschrieben. Drei Fristen tragen den Hinweis „Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft“, weil ein Detail der zugrunde liegenden Regel amtlich nicht mit letzter Sicherheit belegt werden konnte. Die Fristen selbst gelten davon unabhängig.

Stand der Angaben: 06.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Fristenkalender

Der Fristenkalender listet 26 wiederkehrende Steuer-, Abgaben- und Meldefristen für Klein- und Mittelbetriebe in Österreich, von der Umsatzsteuervoranmeldung über Lohnsteuer und Kommunalsteuer bis zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch. 23 davon haben feste Kalendertermine, zusammen 181 Einzeltermine für den Rest des Kalenderjahres 2026 und das gesamte Jahr 2027. Die drei übrigen sind laufende Pflichten ohne festen Termin: die Aufbewahrung von Büchern und Belegen, die Anmeldung neuer Dienstnehmer vor Arbeitsantritt und die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung. Jede Frist trägt Rhythmus, zuständige Stelle, mögliche Folgen bei Versäumnis und eine amtliche Quelle mit Abrufdatum.

Für Abgaben und Erklärungsfristen im Abgabenverfahren gilt die Wochenend- und Feiertagsverschiebung der Bundesabgabenordnung: Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember, gilt der nächste Tag, der keiner dieser Tage ist, als Fälligkeitstag. Der 31. Dezember selbst ist in dieser Regel ausdrücklich nicht als Verschiebungsgrund genannt. Alle Termine im Fristenkalender sind mit dieser Regel bereits berechnet, nicht einzeln von einer Website abgeschrieben.

Der Knopf "In Kalender übernehmen" erzeugt eine ICS-Datei aus genau der Menge an Fristen, die die aktuelle Filterauswahl zeigt. Jeder Termin wird als ganztägiger Eintrag mit Erinnerung 7 Tage vorher übernommen, inklusive zuständiger Stelle und Quelle. Die Datei lässt sich in Google Kalender, Outlook, Apple Kalender und jede andere Anwendung importieren, die das offene ICS-Format liest.

Der Download lädt eine Momentaufnahme herunter, die im Kalender unverändert bleibt. Der Abo-Link beginnt mit webcal:// und trägt dieselbe Filterauswahl in der Adresse: Kalenderprogramme, die webcal:// unterstützen, holen die Datei danach regelmäßig selbst neu ab, sodass spätere Korrekturen an den Terminen automatisch ankommen, ohne dass Sie erneut herunterladen müssen.

Die meisten Termine stammen direkt aus dem Gesetzestext oder einer amtlichen Fälligkeitstabelle und sind entsprechend gekennzeichnet. Drei Fristen tragen zusätzlich den Hinweis "Angabe ohne Gewähr, Regel wird geprüft": der Zahlungstermin der laufenden ÖGK-Beiträge, die Wochenend-Verschiebung der SVS-Quartalsvorschreibung und die Quellenqualität der Fünf-Jahres-Frist bei der Arbeitnehmerveranlagung. Bei allen dreien ist die grundsätzliche Pflicht amtlich belegt, nur ein Detail der Regel nicht mit letzter Sicherheit.

Nein. Der Fristenkalender fasst amtliche Fälligkeitsregeln zusammen und ordnet sie nach Rechtsform, Umsatzsteuer-Status, Mitarbeitern und Registrierkassenpflicht, ersetzt aber keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Individuelle Abweichungen, etwa durch abweichende Bilanzstichtage, eine Quotenregelung bei steuerlicher Vertretung oder eine Betriebsprüfung, kann nur eine Steuerberatung einschätzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wählen Sie bei der Umsatzsteuer "Kleinunternehmer", blendet der Kalender die Umsatzsteuervoranmeldung und die Zusammenfassende Meldung aus, da unterhalb der Kleinunternehmergrenze grundsätzlich keine laufende Umsatzsteuerpflicht besteht. Andere Fristen wie die Einkommensteuer-Vorauszahlung oder, bei Mitarbeitern, die Lohnabgaben bleiben unabhängig davon sichtbar, da sie nicht am Umsatzsteuer-Status hängen. Die Werbeabgabe ist in jeder Auswahl standardmäßig ausgeblendet und lässt sich über die eigene Filterfacette zuschalten, weil sie nur Unternehmen mit entgeltlichen Werbeleistungen über 10.000 Euro betrifft.

Der Bundesland-Filter wirkt nur auf die Wiener Dienstgeberabgabe, umgangssprachlich U-Bahn-Steuer genannt: Sie existiert ausschließlich für Betriebsstandorte in Wien. Alle anderen Fristen im Kalender, etwa Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteuer oder Kommunalsteuer, gelten bundesweit mit denselben Terminen, auch wenn sich die Höhe einzelner Abgaben je Bundesland unterscheidet.

Passend dazu: Der Lohnnebenkosten-Rechner zeigt, was der erste Mitarbeiter kostet, der dann auch diese Lohnabgaben-Fristen auslöst. Der ausführliche Jahresüberblick steht im Artikel Steuertermine 2027 Österreich.

Behördenpost verpasst niemand mehr

Eine echte Geschäftsadresse in 1010 Wien nimmt Post von Finanzamt, Gesundheitskasse und Firmenbuchgericht entgegen. Sie holen sie selbst ab oder erhalten sie als Scan noch am Eingangstag. Ab 49 Euro pro Monat.