Firmenbuchauszug Österreich: Arten und Kosten
Firmenbuchauszug in Österreich: aktueller Auszug 4,89 Euro, mit historischen Daten 8,20 Euro, bei Gericht 19,00 Euro. Inhalt, Arten und Bezug erklärt.

Ein Firmenbuchauszug ist das Dokument, das den Stand des Hauptbuchs zu einem Rechtsträger wiedergibt: Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, vertretungsbefugte Personen und Insolvenzeintragungen. Der aktuelle Auszug kostet laut Gebührenübersicht der österreichischen Justiz 4,89 Euro, der Auszug mit historischen (gelöschten) Daten 8,20 Euro, der Auszug bei Gericht 19,00 Euro (Stand 1. August 2026). Abrufen können Sie ihn über JustizOnline oder über eine Verrechnungsstelle. Für eine reine Auskunft genügt oft schon der kostenlose Teilauszug.
Was ist ein Firmenbuchauszug?
Das Firmenbuch besteht aus zwei Teilen: dem Hauptbuch mit den Eintragungen und der Urkundensammlung mit den Dokumenten, die den Eintragungen zugrunde liegen, etwa Gesellschaftsverträgen und Jahresabschlüssen. Der Firmenbuchauszug bildet das Hauptbuch ab. Wenn Sie den Gesellschaftsvertrag selbst brauchen, bestellen Sie zusätzlich eine Urkunde aus der Urkundensammlung. Die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte werden laut Justiz elektronisch geführt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Information und Urkunde. Der Auszug, den Sie selbst online abrufen, ist inhaltlich der Stand des Registers. Eine öffentliche Urkunde über diesen Stand stellen dagegen nur das Firmenbuchgericht und Notarinnen und Notare aus. Für die tägliche Prüfung eines Geschäftspartners reicht die Information, für die Vorlage bei Behörden, Banken oder Gerichten kann die Urkunde verlangt werden.
Einsicht nehmen darf jede und jeder. Laut Unternehmensserviceportal kann in das Firmenbuch jede Person Einsicht nehmen und Auszüge anfordern, ein berechtigtes Interesse müssen Sie nicht nachweisen. Die begriffliche Einordnung finden Sie auch im Glossareintrag Firmenbuch.
Welche Arten von Firmenbuchauszügen gibt es?
Der Begriff "Firmenbuchauszug" steht für mehrere Produkte mit unterschiedlichem Umfang. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, was Sie zahlen und ob das Dokument für Ihren Zweck taugt.
| Art | Was drinsteht | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Kostenloser Teilauszug | Basisinformationen zur Firma, als PDF über JustizOnline | Schnelle Auskunft, Prüfung vor dem ersten Auftrag |
| Aktueller Firmenbuchauszug | Alle aktuell geltenden Eintragungen des Rechtsträgers | Standardfall für Verträge, Ausschreibungen, Buchhaltung |
| Auszug mit historischen Daten | Zusätzlich die gelöschten, also nicht mehr geltenden Eintragungen | Due Diligence, Rechtsstreit, Nachvollziehen früherer Geschäftsführer |
| Teilauszug auf maximal zwei Personen | Eingeschränkt auf einzelne Personen oder alphabetische Personenliste | Gezielte Personenprüfung |
| Urkunde aus der Urkundensammlung | Das zugrunde liegende Dokument selbst, etwa der Gesellschaftsvertrag | Prüfung von Vertretungsregelungen und Beteiligungen im Detail |
| European Business Register, Standardauszug | Standardisierter Auszug im europäischen Registerverbund | Grenzüberschreitende Prüfung innerhalb Europas |
| Beglaubigter Auszug von Gericht oder Notariat | Derselbe Inhalt, aber als öffentliche Urkunde | Vorlage bei Behörden, Banken, Gerichten, Ausland |
Der Unterschied zwischen aktuellem und historischem Auszug wird in der Praxis am häufigsten unterschätzt. Der aktuelle Auszug zeigt nur, wie es jetzt aussieht. Wer wissen will, wer das Unternehmen vor drei Jahren vertreten hat oder unter welchem Namen es früher firmierte, braucht die historische Variante. Eine Einschränkung gilt dabei: Historische Daten reichen nur bis zum Beginn der EDV-Umstellung des Firmenbuchs zurück, ältere Vorgänge stehen nicht im Auszug.
Was kostet ein Firmenbuchauszug?
Die folgenden Beträge stammen aus der Gebührenübersicht der österreichischen Justiz mit Stand 1. August 2026. Grundlage ist die Tarifpost 10 Z IV des Gerichtsgebührengesetzes.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Aktueller Firmenbuchauszug | 4,89 Euro |
| Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten | 8,20 Euro |
| Teilauszug auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste | 1,44 Euro |
| Urkunde aus der Urkundensammlung, je Urkunde | 1,52 Euro |
| European Business Register, Standardauszug | 1,52 Euro |
| Ergebnis einer Personensuche | 1,52 Euro |
| Firmenbuchauszug bei Gericht | 19,00 Euro |
Zwei Punkte kommen dazu. Erstens dürfen die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten Verrechnungsstellen zu diesen Gebühren einen genehmigten Zuschlag verrechnen. Wenn Sie über einen kommerziellen Anbieter bestellen, liegt der Endpreis also über der Gerichtsgebühr. Zweitens kursieren im Netz veraltete Zahlen: Selbst das Unternehmensserviceportal nennt noch 15 Euro für den Auszug bei Gericht und 3,76 bis 6,30 Euro für Online-Abfragen. Maßgeblich ist die Gebührenübersicht der Justiz mit Stand 1. August 2026.
Für viele Fälle brauchen Sie gar nicht zu zahlen. Firmensuche, detaillierte Firmeninformation und ein aktueller Teilauszug mit den Basisinformationen sind auf JustizOnline kostenlos. Welche drei Wege in die kostenlose Abfrage führen und wo deren Grenzen liegen, steht im Beitrag Firmenbuch kostenlos abfragen.
Wie fordern Sie einen Firmenbuchauszug an?
Es gibt vier Wege, und sie unterscheiden sich in Preis, Tempo und Beweiswert.
- Über JustizOnline. Die Serviceplattform der Justiz bietet die einfache Firmensuche nach Name, Ort, Gericht oder Firmenbuchnummer, die detaillierte Firmeninformation, den kostenlosen Teilauszug sowie die kostenpflichtigen Auszüge und Urkunden zum Download. Das ist der direkte Weg zur Gerichtsgebühr ohne Aufschlag.
- Über eine Verrechnungsstelle. Der öffentliche Zugang zur Firmenbuchdatenbank läuft laut Justiz entweder direkt über JustizOnline oder im Auftrag des Justizministeriums über Verrechnungsstellen. Diese bieten meist mehr Suchkomfort, Sammelabfragen und Schnittstellen, verrechnen dafür aber einen genehmigten Zuschlag.
- Beim Firmenbuchgericht. Der Auszug wird laut Unternehmensserviceportal während der Amtsstunden persönlich angefordert, das Gericht druckt die Daten aus der Registerdatenbank aus. Er kostet 19,00 Euro und ist als beglaubigte Ausfertigung eine öffentliche Urkunde.
- Bei einer Notarin oder einem Notar. Notarinnen und Notare haben als Gerichtskommissäre Einsicht in das Hauptbuch zu gewähren und stellen ebenfalls beglaubigte Auszüge aus.
Was Sie in allen Fällen brauchen, ist ein eindeutiger Suchschlüssel. Am zuverlässigsten ist die Firmenbuchnummer, weil sie am Rechtsträger hängt und bei Umbenennung oder Sitzverlegung gleich bleibt. Sie besteht aus maximal sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben und wird üblicherweise mit dem Kürzel FN davor geschrieben, also etwa FN 485871 t. Der Prüfbuchstabe gehört zur Nummer und sollte nicht weggelassen werden.
Nicht zu verwechseln ist die Firmenbuchnummer mit der UID-Nummer. Die eine vergibt das Firmenbuchgericht, die andere das Finanzamt, und im Firmenbuchauszug steht die UID nicht. Ob die UID eines Geschäftspartners gültig ist, prüfen Sie kostenlos mit unserem UID-Prüfer.
Wie ist ein Firmenbuchauszug aufgebaut?
Wer zum ersten Mal einen Auszug vor sich hat, sucht meist nach einem Muster. Das Dokument ist schlichter, als viele erwarten: eine durchnummerierte Liste von Eintragungen, keine Prosa. Sie lesen es von oben nach unten.
| Abschnitt | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Kopf | Firmenbuchnummer, zuständiges Firmenbuchgericht und der Zeitpunkt der Abfrage |
| Firma | Der eingetragene Name des Rechtsträgers, nicht die Marke und nicht die Domain |
| Rechtsform | GmbH, FlexCo, AG, OG, KG, Genossenschaft, Privatstiftung und weitere |
| Sitz und Geschäftsanschrift | Der Sitz bestimmt das zuständige Gericht, die Geschäftsanschrift ist die für Zustellungen maßgebliche Adresse |
| Geschäftszweig | Eine Kurzbezeichnung der Tätigkeit, kein Ersatz für die Gewerbeberechtigung |
| Kapital | Stammkapital oder Grundkapital, je nach Rechtsform |
| Personen | Vertretungsbefugte Organe und Prokuristen mit Name, Geburtsdatum, Beginn und Art der Vertretungsbefugnis |
| Rechtstatsachen | Umgründungen, Verschmelzungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags |
| Insolvenzeintragungen | Eröffnung, Aufhebung, Masseverwalter, auch die Nichteröffnung mangels Vermögens |
Drei Stellen lohnen den genauen Blick. Erstens die Art der Vertretungsbefugnis: Ob jemand "selbständig" oder "gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer" vertritt, entscheidet darüber, wessen Unterschrift auf einem Vertrag genügt. Zweitens die laufenden Eintragungsnummern: Sie zeigen die Reihenfolge der Vorgänge, im historischen Auszug erkennen Sie daran, wann eine Eintragung wieder gelöscht wurde. Drittens der Abfragezeitpunkt im Kopf des Dokuments: Er ist der Stichtag, für den der Auszug etwas aussagt, nicht das Datum, an dem Sie ihn ausdrucken.
Wie diese Eintragungen überhaupt entstehen, welche Unterlagen dafür nötig sind und was die Eintragung kostet, steht im Beitrag zur Firmenbuch Eintragung.
Wann brauchen Sie einen beglaubigten Auszug?
Immer dann, wenn der Empfänger nicht Ihrem Ausdruck, sondern einer Urkunde vertrauen muss. Typische Anlässe sind Bankgeschäfte wie eine Kontoeröffnung oder Kreditaufnahme, Notariatsakte, Grundbuchsgeschäfte, Ausschreibungen und Verfahren vor Behörden oder Gerichten.
Beglaubigte Auszüge stellen das Firmenbuchgericht und Notarinnen und Notare aus. Daneben gibt es laut Unternehmensserviceportal die elektronische Variante: den signierten Stichtagsauszug, der mit der elektronischen Signatur der Justiz versehen ist und dadurch ebenfalls als amtlicher Nachweis dient.
Für den Alltag, also die Prüfung eines neuen Kunden oder Lieferanten vor dem ersten Auftrag, brauchen Sie das nicht. Da genügt die kostenlose Abfrage. Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach, welche Form verlangt wird, bevor Sie 19,00 Euro für einen Gerichtsauszug ausgeben, den niemand sehen will.
Firmenbuchauszug auf Englisch oder für das Ausland
Für den Nachweis gegenüber Stellen in anderen europäischen Staaten führt die Gebührenübersicht der Justiz den Standardauszug des European Business Register zu 1,52 Euro. Der europäische Registerverbund liefert einen standardisierten Datensatz, der über Ländergrenzen hinweg lesbar ist.
Das Firmenbuch selbst wird auf Deutsch geführt, und die Gebührenübersicht der Justiz weist keinen englischsprachigen Auszug als eigenes Produkt aus. Wer einen Auszug im Ausland vorlegen muss, lässt ihn daher in der Regel von einer gerichtlich beeideten Dolmetscherin oder einem Dolmetscher übersetzen. Je nach Zielland kann zusätzlich eine Beglaubigung verlangt werden. Welche Form akzeptiert wird, legt die empfangende Stelle fest, klären Sie das also vorab dort.
Für die reine Recherche zu österreichischen Unternehmen aus dem Ausland reicht der kostenlose Weg. Die Basisdaten der Kapitalgesellschaften aller EU-Mitgliedstaaten sind zudem über die Unternehmenssuche des Europäischen Justizportals zugänglich.
Was 203.431 abgerufene Auszüge über das Firmenbuch zeigen
Wir haben nicht nur einzelne Auszüge gezogen. Für eine eigene Auswertung hat Postservice.at im August 2026 über die offizielle JustizOnline-Schnittstelle für offene Verwaltungsdaten 203.431 von 203.469 Firmenbuchnummern im Umfang Kurzinformation abgerufen, das sind 99,98 Prozent. Rechtlich möglich ist das, weil das Justizministerium seit Jänner 2025 hochwertige Datensätze des Firmenbuchs auf Basis des Informationsweiterverwendungsgesetzes kostenlos bereitstellt.
Aus diesem Abruf blieben 195.728 Firmensitze offenlegungspflichtiger Gesellschaften übrig, die sich gebäudescharf zuordnen ließen. Der auffälligste Befund betrifft genau das Feld, das in jedem Auszug steht: die Geschäftsanschrift. 63,1 Prozent dieser Firmensitze teilen ihr Gebäude mit mindestens einem weiteren Rechtsträger. In Wien sind es 79,0 Prozent, im ersten Wiener Gemeindebezirk 96,9 Prozent. Eine geteilte Anschrift im Firmenbuch ist also nicht die Ausnahme, sondern der häufigere von zwei Zuständen. Hinter ihr stehen Bürohäuser, Kanzleien, Konzerncluster, Gründerzentren und Adressdienstleister.
Praktisch heißt das: Aus einer Adresse allein lässt sich nichts über die Seriosität eines Unternehmens ableiten. Wer einen Geschäftspartner prüft, sieht sich besser die Vertretungsbefugnis, die Eintragungshistorie und die Insolvenzvermerke an. Die Zahlen und die Methodik dahinter stehen in unserer Auswertung zur Büronutzung in Österreich.
Ihre Geschäftsanschrift steht in jedem Auszug
Die Abfrage funktioniert in beide Richtungen. So praktisch es ist, einen Geschäftspartner in einer Minute zu prüfen, so unangenehm ist die Kehrseite: Ihre Geschäftsanschrift ist im Firmenbuch öffentlich und landet in jedem Auszug, den jemand über Ihr Unternehmen zieht. Bei eingetragenen natürlichen Personen ist laut Unternehmensserviceportal zusätzlich deren Anschrift ersichtlich zu machen. Wer von zu Hause aus gründet, macht damit die eigene Wohnadresse für jede Abfrage sichtbar, dauerhaft und ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Wer das trennen möchte, trägt eine ladungsfähige Geschäftsadresse ein. Das ist bei Postservice.at eine echte physische Adresse im ersten Bezirk, kein Postfach, sie wird als Sitz für die Eintragung verwendet, und Ihre Post holen Sie selbst ab (Montag bis Sonntag) oder erhalten sie digital per Scan. Was dazugehört und was es kostet, sehen Sie unter Geschäftsadresse.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich einen Firmenbuchauszug?
Über JustizOnline als Download, über eine Verrechnungsstelle, persönlich beim Firmenbuchgericht während der Amtsstunden oder bei einer Notarin oder einem Notar. Online geht es am schnellsten und ohne Zuschlag, Gericht und Notariat liefern dafür eine öffentliche Urkunde.
Was kostet ein Firmenbuchauszug in Österreich?
Laut Gebührenübersicht der Justiz mit Stand 1. August 2026 kostet der aktuelle Firmenbuchauszug 4,89 Euro, mit historischen (gelöschten) Daten 8,20 Euro, beim Gericht 19,00 Euro. Eine Urkunde aus der Urkundensammlung kostet 1,52 Euro. Verrechnungsstellen dürfen darauf einen genehmigten Zuschlag verrechnen.
Gibt es einen Firmenbuchauszug kostenlos?
Einen kostenlosen Teilauszug mit den Basisinformationen stellt JustizOnline als PDF bereit, dazu Firmensuche und detaillierte Firmeninformation. Der vollständige aktuelle Auszug ist kostenpflichtig. Die kostenlosen Wege und ihre Grenzen sind im Beitrag Firmenbuch kostenlos abfragen beschrieben.
Wie lange ist ein Firmenbuchauszug gültig?
Das Firmenbuch selbst kennt keine Gültigkeitsdauer. Der Auszug gibt den Stand zum Abfragezeitpunkt wieder, der im Kopf des Dokuments steht. In der Praxis verlangen Banken, Behörden und Ausschreibungsstellen häufig einen Auszug, der nicht älter als vier Wochen oder drei Monate ist. Welche Frist gilt, legt die empfangende Stelle fest.
Was ist der Unterschied zwischen aktuellem und historischem Firmenbuchauszug?
Der aktuelle Auszug enthält nur die derzeit geltenden Eintragungen. Der Auszug mit historischen Daten zeigt zusätzlich die gelöschten Eintragungen, also frühere Firmenwortlaute, frühere Geschäftsführer und frühere Anschriften. Er kostet 8,20 statt 4,89 Euro und reicht bis zum Beginn der EDV-Umstellung des Firmenbuchs zurück.
Ist ein Firmenbuchauszug dasselbe wie ein Handelsregisterauszug?
Inhaltlich vergleichbar, aber es sind zwei verschiedene Register. Österreich führt das Firmenbuch bei den Firmenbuchgerichten, Deutschland das Handelsregister bei den Amtsgerichten. Ein österreichischer Auszug wird über JustizOnline abgerufen, ein deutscher über das dortige Registerportal. Für Gesellschaften aus anderen EU-Staaten führt die Unternehmenssuche des Europäischen Justizportals zum jeweils zuständigen Register.
Quellen
- Justiz: Firmenbuchabfrage, Zugang und Gebühren (Stand 1. August 2026)
- JustizOnline: Firmenbuchabfrage
- USP: Firmenbuch, Eintragungspflichten, Abfrage und Kosten
- oesterreich.gv.at: Firmenbuch
- Firmenbuchgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- BMJ: Weiterverwendung von Informationen, High Value Datasets des Firmenbuchs
- Europäisches Justizportal: Unternehmenssuche in den EU-Registern
- Eigene Auswertung Postservice.at, Vollabruf über die JustizOnline-Schnittstelle, August 2026
Stand der Gebühren und Angaben: 4. August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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