Einzelunternehmen oder GmbH: Vergleich mit Steuerbeispiel
Einzelunternehmen oder GmbH in Österreich: Haftung, Kosten und Steuern im Vergleich, mit Rechenbeispiel bei 30.000, 60.000 und 100.000 Euro Gewinn.

Ein Einzelunternehmen ist billiger zu gründen und versteuert den Gewinn mit dem Einkommensteuertarif. Die GmbH begrenzt die Haftung und zahlt 23 Prozent Körperschaftsteuer, bei Ausschüttung kommen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer dazu. Im Rechenbeispiel mit dem Tarif 2026 und ohne Sozialversicherung ist das Einzelunternehmen bei 30.000, 60.000 und 100.000 Euro Gewinn günstiger, solange die GmbH ausschüttet. Bleibt der Gewinn in der GmbH, liegt sie bei 100.000 Euro vorne. Stand Oktober 2026.
Einzelunternehmen und GmbH im Vergleich
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Haftung | unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen | für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen |
| Gründung | Gewerbeanmeldung, gebührenfrei | Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt, Eintragung ins Firmenbuch; ohne Notariatsakt nur die vereinfachte Gründung einer Ein-Personen-GmbH |
| Mindestkapital | keines | 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen |
| Gebühren bei Gründung | keine | 522 Euro Firmenbuch (47 Euro Eingabe, 475 Euro Eintragung), mit Neugründungsförderung 0 Euro, dazu das Notarhonorar |
| Steuer auf den Gewinn | Einkommensteuer, Grenzsteuersatz 0 bis 55 Prozent | Körperschaftsteuer 23 Prozent, bei Ausschüttung zusätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer |
| Mindeststeuer | keine | 500 Euro Mindestkörperschaftsteuer im Jahr, auch bei Verlust |
| Geld entnehmen | jederzeit als Privatentnahme | als Geschäftsführerbezug oder als Ausschüttung des Bilanzgewinns |
| Buchhaltung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, bis die Rechnungslegungspflicht greift | doppelte Buchhaltung ab dem ersten Tag, Jahresabschluss binnen neun Monaten beim Firmenbuch |
| Firmenbuch | freiwillig, Pflicht ab über 700.000 Euro Umsatz in zwei Jahren | Pflicht, die GmbH entsteht erst mit der Eintragung |
| Sozialversicherung | SVS, Beiträge vom Gewinn | Gesellschafter-Geschäftsführer bei Gewerbeberechtigung SVS, sofern nicht als Geschäftsführer nach dem ASVG versichert |
Rechtsgrundlagen sind vor allem das GmbH-Gesetz, das Gerichtsgebührengesetz (Tarifpost 10, Stand 01.08.2026), das Körperschaftsteuergesetz und das Unternehmensgesetzbuch; zur Sozialversicherung die Angaben der SVS. Die einzelnen Bestimmungen stehen in den Quellen am Ende. Den Ablauf beider Gründungen beschreiben Einzelunternehmen gründen und GmbH gründen Schritt für Schritt.
Steuerbeispiel bei 30.000, 60.000 und 100.000 Euro Gewinn
Das Beispiel vergleicht nur die Steuer auf den Gewinn eines Jahres. Die Annahmen:
- Steuerjahr 2026, eine Person, keine weiteren Einkünfte.
- Einzelunternehmen: Gewinn minus Grundfreibetrag (15 Prozent der ersten 33.000 Euro, höchstens 4.950 Euro), ohne investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, ohne Absetzbeträge und Sonderausgaben.
- GmbH: kein Geschäftsführerbezug. Variante A lässt den Gewinn in der GmbH, Variante B schüttet ihn nach der Körperschaftsteuer voll aus.
- Sozialversicherung ist auf beiden Seiten nicht eingerechnet (Abschnitt unten).
Steuer in Euro je Jahresgewinn:
| Variante | 30.000 | 60.000 | 100.000 |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen, Einkommensteuer | 2.743,00 | 13.467,20 | 31.442,00 |
| GmbH A, Gewinn bleibt (23 %) | 6.900,00 | 13.800,00 | 23.000,00 |
| GmbH B, Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer | 13.252,50 | 26.505,00 | 44.175,00 |
| GmbH B, Ausschüttung mit Regelbesteuerung | 8.923,00 | 23.727,20 | 45.778,00 |
Beim Einzelunternehmen entspricht das 9,1, 22,4 und 31,4 Prozent des Gewinns, bei der voll ausgeschütteten GmbH mit Kapitalertragsteuer immer 44,175 Prozent.
Bei Ausschüttung zählt die jeweils niedrigere der beiden Zeilen B: Die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent ist der Normalfall, auf Antrag gilt stattdessen der allgemeine Tarif, wenn er günstiger ist (Regelbesteuerungsoption, § 27a Abs. 5 EStG). Bei 30.000 und 60.000 Euro lohnt sich der Antrag, bei 100.000 Euro nicht.
Das Ergebnis: Wird ausgeschüttet, ist das Einzelunternehmen in allen drei Fällen günstiger. Bleibt der Gewinn in der GmbH, holt sie auf: Bei 60.000 Euro liegen beide fast gleichauf, bei 100.000 Euro zahlt die GmbH 8.442 Euro weniger. Im Modell kippt das bei rund 62.000 Euro Gewinn. Der Grund ist der Grenzsteuersatz: Jeder Euro über 70.365 Euro Einkommen kostet im Einzelunternehmen 48 Cent Einkommensteuer, in der GmbH 23 Cent Körperschaftsteuer, solange er nicht ausgeschüttet wird.
Rechenweg Einzelunternehmen
Tarif 2026 nach § 33 Abs. 1 EStG: 0 Prozent bis 13.539 Euro, 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro, 40 Prozent bis 70.365 Euro, 48 Prozent bis 104.859 Euro. Der Grundfreibetrag steht in § 10 EStG.
- 30.000 Euro Gewinn: minus 4.500 Euro Grundfreibetrag ergibt 25.500 Euro Einkommen. 20 Prozent von 8.453 Euro sind 1.690,60 Euro, 30 Prozent von 3.508 Euro sind 1.052,40 Euro. Summe 2.743,00 Euro.
- 60.000 Euro Gewinn: minus 4.950 Euro Grundfreibetrag ergibt 55.050 Euro. 1.690,60 Euro plus 30 Prozent von 14.466 Euro (4.339,80 Euro) plus 40 Prozent von 18.592 Euro (7.436,80 Euro). Summe 13.467,20 Euro.
- 100.000 Euro Gewinn: minus 4.950 Euro ergibt 95.050 Euro. 1.690,60 plus 4.339,80 Euro plus 40 Prozent von 33.907 Euro (13.562,80 Euro) plus 48 Prozent von 24.685 Euro (11.848,80 Euro). Summe 31.442,00 Euro.
Rechenweg GmbH
Körperschaftsteuer 23 Prozent nach § 22 KStG, Kapitalertragsteuer 27,5 Prozent nach § 27a Abs. 1 EStG.
- 30.000 Euro Gewinn: 6.900 Euro Körperschaftsteuer. Ausschüttung 23.100 Euro, darauf 6.352,50 Euro Kapitalertragsteuer, zusammen 13.252,50 Euro. Mit Regelbesteuerung: Einkommensteuer auf 23.100 Euro sind 1.690,60 plus 30 Prozent von 1.108 Euro (332,40 Euro), also 2.023,00 Euro, zusammen 8.923,00 Euro.
- 60.000 Euro Gewinn: 13.800 Euro Körperschaftsteuer. Ausschüttung 46.200 Euro, darauf 12.705 Euro Kapitalertragsteuer, zusammen 26.505 Euro. Mit Regelbesteuerung 9.927,20 Euro Einkommensteuer auf 46.200 Euro, zusammen 23.727,20 Euro.
- 100.000 Euro Gewinn: 23.000 Euro Körperschaftsteuer. Ausschüttung 77.000 Euro, darauf 21.175 Euro Kapitalertragsteuer, zusammen 44.175 Euro, also 44,175 Prozent. Die Regelbesteuerung ergäbe 22.778 Euro statt 21.175 Euro und lohnt sich nicht.
Was das Beispiel nicht enthält
Sozialversicherung. Im Einzelunternehmen zahlen Sie an die SVS 2026 18,5 Prozent Pensions- und 6,8 Prozent Krankenversicherung, 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge und 12,95 Euro Unfallversicherung im Monat; Beitragsgrundlage ist der Gewinn, mindestens 551,10 und höchstens 8.085 Euro im Monat (SVS, Beiträge 2026). Bei der GmbH hängt die Versicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers davon ab, ob er nach dem GSVG oder dem ASVG versichert ist und welchen Bezug er erhält. Ist er nach dem GSVG versichert, zählen nach § 25 Abs. 1 GSVG auch seine Einkünfte als Gesellschafter zur Beitragsgrundlage; Gewinnausschüttungen wie in Variante B können dann SVS-Beiträge auslösen. Wer beide Seiten vergleichen will, braucht diese Angaben für den eigenen Fall.
Laufende Kosten der GmbH. Die Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro im Jahr, die doppelte Buchhaltung und der Jahresabschluss fallen nur bei der GmbH an, dazu die Gründung mit Notarhonorar und 522 Euro Firmenbuchgebühren, wenn die Neugründungsförderung nicht greift.
Spätere Jahre. Für 2027 sind die Tarifgrenzen bereits kundgemacht, die erste Stufe steigt auf 13.846 Euro (BGBl. II Nr. 260/2026, Anmerkung zu § 33 EStG). Ab 2028 gilt für Einkommensteile einer Körperschaft über 1.000.000 Euro ein Satz von 24 Prozent (Budgetbegleitgesetz 2027-2028); für die Beispiele hier bleibt es bei 23 Prozent.
Was für wen passt
Das Einzelunternehmen passt, wenn Sie allein starten, den Gewinn laufend für den Lebensunterhalt entnehmen und das Haftungsrisiko gering ist, etwa bei Beratung oder Dienstleistung ohne große Verträge. Die Gründung kostet keine Gebühren, die Buchhaltung bleibt einfach, und unter 55.000 Euro Umsatz greift die Kleinunternehmerregelung.
Die GmbH passt, wenn Sie die Haftung begrenzen wollen, etwa bei Personal, großen Aufträgen oder Lieferverträgen, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und investiert werden sollen oder wenn mehrere Gesellschafter einsteigen. Gründen Sie allein und sind zugleich einziger Geschäftsführer, geht das über die vereinfachte Gründung ohne Notariatsakt (§ 9a GmbH-Gesetz).
Ein Einzelunternehmen lässt sich später in eine GmbH einbringen; die steuerlichen Regeln dafür stehen in Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet eine Steuerberatung Gewinn, Geschäftsführerbezug, Ausschüttung und Sozialversicherung zusammen. Wer zwischen zwei Kapitalgesellschaften wählt, findet den Vergleich in FlexCo vs. GmbH; was der Notar bei der GmbH verrechnet, zeigt der Beitrag zu den Notarkosten bei der GmbH-Gründung.
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Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Im Rechenbeispiel mit dem Tarif 2026 und ohne Sozialversicherung ist das Einzelunternehmen bei 30.000, 60.000 und 100.000 Euro Gewinn günstiger, solange die GmbH ausschüttet. Bleibt der Gewinn in der GmbH, ist sie ab rund 62.000 Euro Gewinn günstiger, bei 100.000 Euro um 8.442 Euro. Wie viel Sie ausschütten, welchen Geschäftsführerbezug Sie wählen und wie Sie versichert sind, verschiebt diese Grenze.
Kann ich eine GmbH alleine gründen?
Ja. Eine Ein-Personen-GmbH hat einen einzigen Gesellschafter. Ist diese Person zugleich einziger Geschäftsführer, ist die vereinfachte Gründung möglich: Die Errichtungserklärung wird elektronisch abgegeben und braucht keinen Notariatsakt. Das Mindeststammkapital von 10.000 Euro und die Bareinzahlung von 5.000 Euro gelten auch hier.
Was kostet die Gründung im Vergleich?
Die Gewerbeanmeldung für ein Einzelunternehmen ist gebührenfrei. Bei der GmbH fallen 522 Euro Firmenbuchgebühren an, die mit der Neugründungsförderung entfallen, dazu das Notarhonorar nach dem Notariatstarif und mindestens 5.000 Euro Bareinlage, die als Kapital in der Gesellschaft bleibt.
Hafte ich bei einer GmbH gar nicht persönlich?
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Persönlich haften Sie, wenn Sie vor der Eintragung im Namen der GmbH handeln, und als Geschäftsführer, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen. Beides regelt das GmbH-Gesetz.
Kann ich vom Einzelunternehmen später in eine GmbH wechseln?
Ja. Das Einzelunternehmen wird dabei in eine GmbH eingebracht, die Regeln dafür stehen in Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. Den Ablauf planen Sie mit Steuerberatung und Notariat.
Quellen
- RIS: Einkommensteuergesetz § 33 (Tarif 2026, Anmerkung zu den Grenzen 2027)
- RIS: Einkommensteuergesetz § 10 (Gewinnfreibetrag, Grundfreibetrag)
- RIS: Einkommensteuergesetz § 27a (Kapitalertragsteuer 27,5 Prozent, Regelbesteuerungsoption)
- RIS: Körperschaftsteuergesetz § 22 (23 Prozent)
- RIS: Körperschaftsteuergesetz § 24 (Mindeststeuer)
- RIS: GmbH-Gesetz (§ 2, § 4, § 6, § 9a, § 10, § 25, § 61, § 82)
- RIS: Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 10 (Firmenbuchgebühren, Stand 01.08.2026)
- RIS: Unternehmensgesetzbuch § 189 (Rechnungslegungspflicht)
- RIS: Unternehmensgesetzbuch § 277 (Offenlegung binnen neun Monaten)
- RIS: Umgründungssteuergesetz § 12 (Einbringung)
- RIS: Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026
- USP: Tarifstufen der Einkommensteuer
- USP: Gewerbeanmeldung (Kosten)
- SVS: Beiträge 2026 (Infoblatt)
- SVS: Versicherte und Voraussetzungen für Gewerbetreibende
Alle Quellen abgerufen am 7. Oktober 2026. Titelbild: Foto von Cht Gsml auf Unsplash.
Redaktionell geprüft am 12. Oktober 2026: Zahlen gegen die verlinkten Primärquellen, Rechtsangaben im Rechtsinformationssystem, Preise und Leistungen gegen unsere AGB. Fragen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an hello@postservice.at. So prüfen wir unsere Inhalte
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