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Firmenbuch abfragen
Die Firmenbuchnummer erkennen wir automatisch, sonst suchen wir nach dem Wortlaut.
Nummer oder Name
Ein Feld für beides. Die Firmenbuchnummer erkennen wir automatisch, den Prüfbuchstaben ergänzen wir.
Direkt aus der Justiz-Datenbank
Keine Kopie, keine veralteten Bestände. Die Abfrage geht an den Webservice des Justizministeriums.
Nichts gespeichert
Wir legen weder die Abfrage noch das Ergebnis ab. Kein Konto, keine Registrierung.
Was Sie hier bekommen, und was nicht
Diese Abfrage liefert die Kurzinformation nach § 34 Abs 1b Firmenbuchgesetz: Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift, den Geschäftszweig und wer vertretungsbefugt ist. Für die meisten Fragen im Alltag reicht das.
Was Sie hier nicht bekommen, ist ein amtlicher Auszug nach § 33 FBG. Wenn Sie ein Dokument für eine Behörde, eine Bank oder ein Gericht brauchen, führt kein Weg an JustizOnline oder einer Verrechnungsstelle vorbei. Der aktuelle Auszug kostet dort 4,89 Euro.
Das Geburtsdatum der vertretungsbefugten Personen zeigen wir bewusst nicht, obwohl das Gesetz es zur kostenlosen Auskunft zählt. Für die Frage, wer für ein Unternehmen unterschreiben darf, ist es nicht nötig.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
Ja, und ohne Anmeldung. Die Kurzinformation nach § 34 Abs 1b Firmenbuchgesetz ist eine gebührenfreie Auskunft. Geld kostet erst der amtliche Auszug, den es bei JustizOnline ab 4,89 Euro gibt.
Nein. Das hier ist eine Auskunft, keine Urkunde nach § 33 Firmenbuchgesetz. Für Bank, Notar, Gericht oder Behörde brauchen Sie den amtlichen Auszug von JustizOnline oder einer Verrechnungsstelle.
Welche Auszüge es gibt und was sie kostenDirekt aus der Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich, abgefragt über den Webservice des Bundesministeriums für Justiz. Wir halten keine eigene Kopie, jede Abfrage geht live an die Quelle.
Er wird aus den Ziffern errechnet und deckt Zahlendreher auf. Zu 123456 gehört das d, deshalb lautet die Nummer FN 123456d. Wir ergänzen ihn automatisch, wenn Sie ihn weglassen.
Weil wir es bewusst nicht anzeigen. Das Gesetz zählt es zur kostenlosen Auskunft, für die Frage nach der Vertretungsbefugnis ist es aber nicht nötig. Im amtlichen Auszug steht es weiterhin.
Nein. Weder die Anfrage noch das Ergebnis werden abgelegt oder protokolliert. Es gibt kein Konto und keine Registrierung.
Nicht jedes Unternehmen steht im Firmenbuch. Kleine Einzelunternehmen sind nur eingetragen, wenn sie es müssen oder freiwillig wollen. Gewerbebetriebe finden Sie stattdessen im Gewerbeinformationssystem GISA.
Mehr dazu: alle kostenlosen Wege ins Firmenbuch, was im Firmenbuchauszug steht und die UID-Nummer prüfen.