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Firmenbuch abfragen
Die Firmenbuchnummer erkennen wir automatisch, sonst suchen wir nach dem Wortlaut.
Nummer oder Name
Ein Feld für beides. Die Firmenbuchnummer erkennen wir automatisch, den Prüfbuchstaben ergänzen wir.
Direkt aus der Justiz-Datenbank
Keine Kopie, keine veralteten Bestände. Die Abfrage geht an den Webservice des Justizministeriums.
Nichts gespeichert
Wir legen weder die Abfrage noch das Ergebnis ab. Kein Konto, keine Registrierung.
Was Sie hier bekommen, und was nicht
Diese Abfrage liefert die Kurzinformation nach § 34 Abs 1b Firmenbuchgesetz: Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift, den Geschäftszweig und wer vertretungsbefugt ist. Für die meisten Fragen im Alltag reicht das.
Was Sie hier nicht bekommen, ist ein amtlicher Auszug nach § 33 FBG. Wenn Sie ein Dokument für eine Behörde, eine Bank oder ein Gericht brauchen, führt kein Weg an JustizOnline oder einer Verrechnungsstelle vorbei. Der aktuelle Auszug kostet dort 4,89 Euro.
Das Geburtsdatum der vertretungsbefugten Personen zeigen wir bewusst nicht, obwohl das Gesetz es zur kostenlosen Auskunft zählt. Für die Frage, wer für ein Unternehmen unterschreiben darf, ist es nicht nötig.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
Mehr dazu: alle kostenlosen Wege ins Firmenbuch, was im Firmenbuchauszug steht und die UID-Nummer prüfen.