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Wertsicherungsrechner: Betrag an den Verbraucherpreisindex anpassen

Der Wertsicherungsrechner passt einen Betrag an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex an, für 15 amtliche Indexreihen von VPI 2025 bis in die 1930er-Jahre. Bei einer Schwellenwertklausel prüft er Monat für Monat gegen den zuletzt maßgeblichen Index und zeigt jede ausgelöste Stufe mit Betrag, Faktor und dem Monat, ab dem sie geschuldet ist. Stand: 06.09.2026.

Ausgangsbetrag
Indexreihe
Ausgangsmonat
Zielmonat
Schwellenwert
%

0 = laufende Anpassung ohne Schwelle

Wortlaut der Klausel

Entscheidet nur den Grenzfall, wenn die Rate genau auf der Schwelle liegt.

Monatswerte reichen von Jän 2012 bis Jun 2026. Für ältere Zeiträume: amtlicher Wertsicherungsrechner der Statistik Austria.

Geschuldet ab Mär 2026

1.310,65 €

Seit Mär 2026 offen: 0,5 % von 5,0 %

5

Anpassungen seit Beginn

AnpassungshistorieBetrag
Ausgangsbetrag ab Jän 2021Ausgangsindex 100,31.000,00 €
Anpassung ab Dez 20215,1 % gegenüber Jän 2021, Faktor 1,051, neuer Basisindex 105,41.051,00 €
Anpassung ab Jun 20225,8 % gegenüber Dez 2021, Faktor 1,058, neuer Basisindex 111,51.111,96 €
Anpassung ab Feb 20236,0 % gegenüber Jun 2022, Faktor 1,060, neuer Basisindex 118,21.178,68 €
Anpassung ab Nov 20245,2 % gegenüber Feb 2023, Faktor 1,052, neuer Basisindex 124,41.239,97 €
Anpassung ab Mär 20265,7 % gegenüber Nov 2024, Faktor 1,057, neuer Basisindex 131,51.310,65 €
Indexwert Jun 2026132,2
Schwelle von 5,0 % seit Jän 2021 5 Mal überschrittenNächste Prüfung läuft gegen den Indexstand von Mär 2026 (131,5).

Gerechnet wird nach der Methodik der Statistik Austria: Ausgangsbetrag und Ausgangsindex stehen fest, danach wird Monat für Monat gegen den zuletzt maßgeblichen Index geprüft. Löst die Schwelle aus, entstehen neuer Betrag, neuer Basisindex und neuer Basismonat. Rundung: Faktor auf drei, Veränderungsrate auf eine Nachkommastelle. Stand der Indexreihen: 2026-09-06.

Warum es 15 verschiedene Indexreihen gibt

Die Statistik Austria wechselt die Berechnungsbasis des Verbraucherpreisindex in unregelmäßigen Abständen, zuletzt zum Jänner 2026 auf den VPI 2025. Ältere Verträge verweisen deshalb oft noch auf eine ältere Reihe wie VPI 2020, VPI 2015 oder VPI 2010, und diese Reihen werden von der Statistik Austria weiter fortgeschrieben, obwohl sie nicht mehr die aktuelle Basis sind.

Schwellenwertklausel: ein Rechenbeispiel aus dem amtlichen Handbuch

Bei einem Ausgangswert von 1.000 Euro im Jänner 2020 (VPI 2010) und einer Fünf-Prozent-Schwelle erreicht die Veränderung im November 2021 erstmals 5,5 Prozent: Der Betrag springt auf 1.055 Euro, und dieser Wert wird zusammen mit dem Indexstand von November 2021 zum neuen Ausgangspunkt. Bis Mai 2022 bleiben es deshalb 1.055 Euro, obwohl der Index gegenüber Jänner 2020 längst um mehr als neun Prozent gestiegen ist. Erst im Juni 2022 erreicht die Veränderung gegenüber November 2021 erneut die Schwelle mit 6,4 Prozent, der Betrag steigt auf 1.122,52 Euro. Dieser Rechner prüft genau so, Monat für Monat gegen den zuletzt maßgeblichen Index, und zeigt die Anpassungshistorie mit jedem Stichmonat.

Woher die Monatswerte stammen

Die offene Statistik-Austria-CSV zum aktuellen VPI 2025 deckt nur die Monate seit dessen Einführung im Jänner 2026 ab. Für einen Rechner mit 15 wählbaren Reihen und frei wählbarem Ausgangsmonat reicht das nicht. Dieser Rechner verwendet deshalb die monatlich veröffentlichte amtliche PDF-Tabelle mit allen 15 Reihen seit 1990, für Zeiträume ab 2012 mit exaktem Monatswert, davor mit Jahresdurchschnitt. Existierte eine Reihe in einem gewählten Monat noch nicht, sagt der Rechner das, statt stillschweigend auf einen Jahresdurchschnitt auszuweichen.

Woher die Indexwerte stammen

Alle Indexwerte und die Rundungsregeln sind direkt aus amtlichen Statistik-Austria- Publikationen übernommen, nicht geschätzt.

Stand der Angaben: 06.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum Wertsicherungsrechner

Seit Jänner 2026 ist der VPI 2025 (Basis 2025=100) der aktuelle nationale Verbraucherpreisindex der Statistik Austria. Ältere Verträge verweisen häufig noch auf den VPI 2020, VPI 2015 oder eine noch ältere Reihe: Welche Reihe zählt, steht im jeweiligen Vertrag oder der Wertsicherungsklausel und ändert sich nicht automatisch, nur weil eine neuere Reihe veröffentlicht wurde.

Alle Werte stammen aus der monatlich aktualisierten amtlichen Tabelle der Statistik Austria mit allen 15 Verbraucherpreisreihen seit 1990. Für den Zeitraum ab 2012 stehen exakte Monatswerte zur Verfügung, für Zeiträume davor nur Jahresdurchschnitte. Die offene Statistik-Austria-CSV zum aktuellen VPI 2025 deckt dagegen nur die Monate seit dessen Einführung im Jänner 2026 ab und wurde deshalb nicht als alleinige Quelle verwendet.

Bei einer Schwellenwertklausel wird der Betrag erst angepasst, sobald die Indexveränderung gegenüber dem zuletzt festgelegten Ausgangswert die vereinbarte Schwelle erreicht, zum Beispiel 5 Prozent. Wird sie erreicht, passt sich der Betrag voll auf den neuen Indexstand an, und dieser neue Betrag samt dem Monat der Anpassung wird zum neuen Ausgangswert für die nächste Prüfung. Ein Schwellenwert von 0 Prozent bedeutet laufende, sofortige Anpassung ohne Schwelle.

Nein. Die Schwellenwertklausel ist eine frei vereinbarte Vertragsklausel, keine gesetzliche Vorschrift. Die Statistik Austria stellt dazu lediglich eine amtliche Berechnungsmethodik und ein Handbuch bereit, das dieser Rechner für Rundung und Mechanik übernimmt. Für Wohnraummieten gilt seit 1.1.2026 zusätzlich das eigenständige Mieten-Wertsicherungsgesetz mit einer 3-Prozent-Deckelung, das ist ein anderer, gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus und wird von diesem Rechner nicht abgebildet.

Der Faktor ist der Indexwert des Zielmonats geteilt durch den Indexwert des Ausgangsmonats, auf drei Nachkommastellen gerundet, wie es die amtliche Statistik-Austria-Methodik vorsieht. Multipliziert mit dem Ausgangsbetrag ergibt er den neuen, vollständig angepassten Betrag. Die Veränderung in Prozent ist derselbe Faktor minus eins, auf eine Nachkommastelle gerundet.

Für Monate vor 2012 liegen in der amtlichen Quelle nur Jahresdurchschnittswerte vor, keine Monatswerte. Dieser Rechner verwendet für solche Zeiträume den Jahresdurchschnitt des betroffenen Jahres als Näherung und kennzeichnet das im Rechenweg. Für eine monatsgenaue Berechnung vor 2012 empfiehlt sich der amtliche Wertsicherungsrechner der Statistik Austria.

Behördenpost kommt trotzdem per Brief

Verträge mit Wertsicherungsklausel, Mahnungen und Bescheide landen weiterhin auf Papier. Eine echte Geschäftsadresse in 1010 Wien nimmt sie entgegen, Sie erhalten sie als Scan oder holen sie selbst ab. Ab 49 Euro pro Monat.