Hinterlegter RSa- oder RSb-Brief
- HinterlegungAnzeige an der Abgabestelle
- Erster Tag der AbholfristDer Brief gilt als zugestellt
- AbholfristMindestens zwei Wochen
Wir nehmen die Hinterlegungsanzeigen („gelbe Zettel“) für RSa- und RSb-Sendungen entgegen und benachrichtigen Sie per E-Mail. Im Premium-Paket holen wir Ihre hinterlegten RSa- und RSb-Sendungen mit Postvollmacht bei der Post ab.
Rechtsgrundlage§ 17 Abs 3 ZustG