Reglementierte Gewerbe Österreich: Liste 2026
Reglementierte Gewerbe in Österreich: 75 Gewerbe laut amtlicher Liste, Befähigungsnachweis, individuelle Befähigung und Zuverlässigkeitsprüfung.
Reglementierte Gewerbe sind jene gewerblichen Tätigkeiten, für die Sie einen Befähigungsnachweis erbringen müssen. Die amtliche Liste des Wirtschaftsministeriums führt 75 solcher Gewerbe, vom Bäcker über die Elektrotechnik bis zur Unternehmensberatung. Liegt Ihr Nachweis vollständig vor, dürfen Sie ab dem Tag der Anmeldung arbeiten. Bei 13 besonders sensiblen Gewerben prüft die Behörde zusätzlich Ihre Zuverlässigkeit.
Was ist ein reglementiertes Gewerbe?
Ein reglementiertes Gewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die in der Gewerbeordnung ausdrücklich als solche genannt ist und deshalb einen Befähigungsnachweis verlangt. Alles, was dort nicht genannt ist, gilt automatisch als freies Gewerbe und braucht keinen Nachweis. Die Abgrenzung ist also keine Ermessensfrage, sondern eine reine Listenfrage.
Die maßgebliche Aufstellung veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus als Liste der reglementierten Gewerbe. Sie ist mit Stand 26. März 2024 durchnummeriert bis Position 82, wobei sieben Positionen entfallen sind. Übrig bleiben 75 reglementierte Gewerbe. Diese Zahl ist die einzig belastbare Antwort auf die Frage "wie viele gibt es", weil freie Gewerbe naturgemäß nicht abschließend zählbar sind.
Manche Einträge der Liste sind Sammelbezeichnungen. Bei einem verbundenen Handwerk fasst der Gesetzgeber mehrere Gewerbe zusammen, etwa Tischler, Modellbauer, Bootbauer, Binder, Drechsler und Bildhauer. Wer den Befähigungsnachweis für eines dieser Gewerbe im vollen Umfang erbringt, darf laut Gewerbeordnung auch die Leistungen der übrigen Gewerbe desselben Verbunds erbringen.
Liste der reglementierten Gewerbe nach Bereichen
Die folgende Übersicht gruppiert die amtliche Liste nach Tätigkeitsfeldern, damit Sie Ihr Vorhaben schnell einordnen können. Sie ersetzt die vollständige Liste nicht, zeigt aber, wo reglementierte Tätigkeiten typischerweise sitzen: im Bau, im Handwerk, in der Technik, im Gesundheitsumfeld und überall dort, wo mit fremdem Geld oder fremden Daten gearbeitet wird.
| Bereich | Beispiele aus der amtlichen Liste |
|---|---|
| Bau und Ausbau | Baumeister und Brunnenmeister, Holzbau-Meister, Dachdecker, Pflasterer, Stuckateure und Trockenausbauer, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer |
| Technik und Installation | Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik und Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Metalltechnik, Mechatroniker |
| Lebensmittel und Gastronomie | Bäcker, Fleischer, Konditoren, Getreidemüller, Milchtechnologie, Gastgewerbe |
| Gesundheit und Körperpflege | Augenoptik, Kontaktlinsenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechniker, Massage, Fußpflege, Kosmetik, Friseur und Perückenmacher |
| Beratung und Finanz | Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, Gewerbliche Vermögensberatung, Versicherungsvermittlung, Wertpapiervermittler, Lebens- und Sozialberatung, Immobilientreuhänder |
| Verkehr, Sicherheit, Sonstiges | Spediteure, Reisebüros, Sicherheitsgewerbe, Inkassoinstitute, Überlassung von Arbeitskräften, Bestattung, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung |
Auffällig ist die Unternehmensberatung: Sie zählt zu den reglementierten Gewerben, wird aber oft mit den freien Beratungstätigkeiten verwechselt. Wer nur Werbung, Grafik oder IT-Dienstleistungen anbietet, bleibt im freien Bereich. Die Grenzfälle klärt am schnellsten ein Blick in die Liste und in die Übersicht der freien Gewerbe.
Reglementiert oder frei: der Unterschied in der Praxis
Der Unterschied betrifft nur einen Punkt, nämlich den Befähigungsnachweis. Alles andere, von der zuständigen Behörde bis zum Registereintrag, läuft gleich. Auch der Start ist bei beiden Gewerbearten grundsätzlich der Tag der Anmeldung, solange die Unterlagen vollständig sind.
| Kriterium | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | nicht erforderlich | erforderlich |
| Grundlage | alles, was nicht ausdrücklich reglementiert ist | die amtliche Liste mit 75 Gewerben |
| Beginn der Tätigkeit | ab dem Tag der Anmeldung | ab dem Tag der Anmeldung, sobald alle Nachweise eingelangt sind |
| Ausnahme | keine | 13 Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung, dort erst mit Rechtskraft des Bescheids |
| Ohne eigenen Nachweis | nicht nötig | gewerberechtlicher Geschäftsführer möglich |
| Anmeldung | Bezirksverwaltungsbehörde oder Unternehmensserviceportal | Bezirksverwaltungsbehörde oder Unternehmensserviceportal |
Eine dritte Kategorie, die in älteren Ratgebern noch auftaucht, spielt heute keine Rolle mehr: die Teilgewerbe. Das Land Tirol hält dazu fest, dass es aufgrund der Novelle der Gewerbeordnung 2017 derzeit keine verordneten Teilgewerbe gibt und die früheren Teilgewerbe nunmehr freie Gewerbe sind. Wer also für Nagelstudio, Fahrradtechnik oder Änderungsschneiderei einen Nachweis sucht, sucht vergeblich.
Befähigungsnachweis: was die Behörde sehen will
Die Gewerbeordnung 1994 definiert den Befähigungsnachweis als Nachweis, dass Sie die fachlichen und die kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die für das Gewerbe typischen Tätigkeiten selbständig auszuführen. Es geht also nicht nur um Handwerk, sondern ausdrücklich auch um die betriebswirtschaftliche Seite.
Welche Belege im Einzelfall genügen, steht nicht im Gesetz selbst, sondern in einer eigenen Zugangsverordnung je Gewerbe. Diese Verordnungen legen fest, welche Zeugnisse allein oder in Kombination die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. In der Praxis sind das meist Meister- oder Befähigungsprüfung, eine einschlägige Ausbildung in Verbindung mit einer festgelegten Praxiszeit oder ein fachlich passender Studienabschluss mit Praxis.
Individuelle Befähigung, wenn der formale Nachweis fehlt
Fehlt Ihnen genau das Zeugnis, das die Verordnung vorsieht, ist das noch kein Ausschlussgrund. Die Behörde hat die individuelle Befähigung festzustellen, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit anderen Beweismitteln belegen, etwa mit Dienstzeugnissen, Kursbestätigungen oder Gutachten. Reichen die Nachweise nur für einen Ausschnitt des Gewerbes, spricht die Behörde die Befähigung beschränkt auf diese Teiltätigkeiten aus.
Planen Sie dafür Zeit ein. Als Tag der Gewerbeanmeldung gilt erst jener Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind und eine allenfalls nötige Feststellung der individuellen Befähigung rechtswirksam erfolgt ist. Der Antrag läuft über die Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien über den Amtsweg zur Feststellung der individuellen Befähigung.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer als zweiter Weg
Der zweite Weg führt über eine andere Person. Wer den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringen kann, muss laut Gewerbeordnung einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dasselbe gilt für Gewerbeinhaber ohne Wohnsitz im Inland, mit Erleichterungen für Staatsangehörige aus dem EWR und der Schweiz.
Bei einer GmbH oder einer anderen juristischen Person gelten zusätzliche Anforderungen: Handelt es sich um ein Gewerbe mit Befähigungsnachweis, muss der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder dem vertretungsbefugten Organ angehören oder als Arbeitnehmer mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt und voll versicherungspflichtig sein. Ein rein nomineller Geschäftsführer auf dem Papier erfüllt das nicht.
Die 13 Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung
Bei einer kleinen Gruppe von Gewerben prüft die Behörde zusätzlich zur fachlichen Eignung, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Gewerbe sind der einzige Fall, in dem Sie nach der Anmeldung wirklich warten müssen: Die Ausübung darf erst mit Rechtskraft des Bescheids beginnen. Die Behörde hat über das Ergebnis längstens binnen drei Monaten zu entscheiden.
Betroffen sind laut Gewerbeordnung diese 13 Gewerbe:
- Baumeister und Brunnenmeister
- Chemische Laboratorien
- Elektrotechnik
- Pyrotechnikunternehmen
- Gas- und Sanitärtechnik
- Herstellung von und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
- Inkassoinstitute
- Reisebüros
- Sicherheitsgewerbe mit Berufsdetektiven und Bewachungsgewerbe
- Sprengungsunternehmen
- Gewerbliche Vermögensberatung
- Waffengewerbe einschließlich Waffenhandel
- Holzbau-Meister
Bei allen übrigen reglementierten Gewerben gibt es diese Wartezeit nicht. Wenn Ihre Belege vollständig sind, dürfen Sie mit der Anmeldung starten, auch wenn der Eintrag im Gewerberegister erst ein paar Tage später sichtbar wird.
Reglementiertes Gewerbe anmelden: der kurze Ablauf
Angemeldet wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Standorts oder online über das Unternehmensserviceportal. Die Anmeldung selbst ist laut Unternehmensserviceportal gebührenfrei. Zur Anmeldung gehören die Urkunden zu Person und Staatsangehörigkeit sowie, bei reglementierten Gewerben, die Belege zum Befähigungsnachweis oder die Anzeige des bestellten Geschäftsführers.
Liegen die Voraussetzungen vor, trägt die Behörde Sie längstens binnen drei Monaten in das Gewerbeinformationssystem Austria ein und übermittelt einen Auszug daraus. Dieser Auszug ist der heutige Gewerbeschein. Den vollständigen Prozess mit Unterlagenliste, Kosten und Folgepflichten beschreibt unser Leitfaden zur Gewerbeanmeldung in Österreich, den Online-Weg im Detail der Artikel Gewerbeschein online beantragen.
Geschäftsadresse für Ihren Gewerbestandort
Jede Gewerbeanmeldung braucht einen Standort, an den die Behörde tatsächlich zustellen kann. Dieser Standort wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und ist über die GISA-Abfrage kostenlos und ohne Registrierung für jeden einsehbar. Wer von zu Hause aus arbeitet, macht damit die eigene Wohnadresse öffentlich.
Eine Geschäftsadresse in Wien löst das ohne eigenes Büro. Sie ist eine echte physische Adresse im ersten Bezirk, keine Postfachnummer, wird von der Gewerbebehörde als Standort akzeptiert und hält Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraus. Ihre Post holen Sie selbst ab oder erhalten sie digital per Scan. Gerade bei reglementierten Gewerben mit längerer Vorlaufzeit ist das praktisch, weil die Adresse schon vor dem ersten Auftrag steht.
Häufige Fragen
Wie viele reglementierte Gewerbe gibt es in Österreich?
Es sind 75. Die Liste des Wirtschaftsministeriums mit Stand 26. März 2024 ist bis Position 82 durchnummeriert, sieben Positionen sind entfallen. Alles, was dort nicht steht, ist ein freies Gewerbe und braucht keinen Befähigungsnachweis.
Woran erkenne ich, ob mein Gewerbe reglementiert ist?
Am sichersten über die amtliche Liste des Wirtschaftsministeriums. Steht Ihre Tätigkeit dort nicht ausdrücklich, ist sie ein freies Gewerbe. Bei Sammelbezeichnungen wie den verbundenen Handwerken lohnt der genaue Blick, weil ein einziger Eintrag mehrere Gewerbe abdeckt.
Was ist die individuelle Befähigung?
Sie ist der Ersatz für ein fehlendes formales Zeugnis. Die Behörde stellt die individuelle Befähigung fest, wenn Sie die für das Gewerbe erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit anderen Beweismitteln nachweisen. Sie kann auch auf Teiltätigkeiten des Gewerbes beschränkt ausgesprochen werden.
Kann ich ein reglementiertes Gewerbe ohne eigenen Nachweis ausüben?
Ja, über einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der die Qualifikation mitbringt. Bei einer GmbH muss diese Person dem vertretungsbefugten Organ angehören oder mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt und voll versicherungspflichtig sein.
Ab wann darf ich mit einem reglementierten Gewerbe arbeiten?
Grundsätzlich ab dem Tag der Anmeldung, sobald alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind. Nur bei den 13 Gewerben mit Zuverlässigkeitsprüfung müssen Sie die Rechtskraft des Bescheids abwarten.
Gibt es noch Teilgewerbe?
Nein. Laut Land Tirol gibt es aufgrund der Novelle der Gewerbeordnung 2017 derzeit keine verordneten Teilgewerbe mehr, die früheren Teilgewerbe sind heute freie Gewerbe.
Quellen
- BMWET: Liste reglementierter Gewerbe
- BMWET: Liste der reglementierten Gewerbe (PDF, Stand 26.03.2024)
- Gewerbeordnung 1994 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- USP: Reglementierte Gewerbe
- USP: Befähigungsnachweis
- USP: Gewerbeanmeldung
- Stadt Wien: Feststellung der individuellen Befähigung
- Stadt Wien: Reglementierte und freie Gewerbe in alphabetischer Reihenfolge
- Land Tirol: Teilgewerbe
- GISA-Abfrage (Gewerbeinformationssystem Austria)
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