Firmenbuch Eintragung: Ablauf & Kosten
Firmenbuch Eintragung in Österreich: alle Schritte, 493 Euro Gebühren bei der GmbH, Dokumente und Fristen. So melden Sie Ihr Unternehmen an.

Die Firmenbucheintragung in Österreich kostet für eine GmbH 493 Euro an Gerichtsgebühren (44 Euro Eingabe plus 449 Euro Ersteintragung, Stand 01.04.2025; bei NeuFöG-Neugründungen entfallen sie ganz) und dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen. Pflicht ist sie für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) sowie für Einzelunternehmer ab 700.000 Euro Jahresumsatz. Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag, eine ladungsfähige Geschäftsadresse und je nach Rechtsform den Nachweis der Stammkapitaleinlage. Ohne gültige Firmenbucheintragung existiert Ihre Gesellschaft rechtlich nicht.
Was ist das Firmenbuch?
Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Landesgericht geführt wird. Es erfasst alle wesentlichen Informationen über eingetragene Unternehmen in Österreich und wird durch das Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt. Anders als bei einem Einzelunternehmer, der einfach sein Gewerbe anmeldet, ist die Firmenbucheintragung für Kapitalgesellschaften ein zwingender Schritt der Gründung.
Die Transparenz des Firmenbuchs dient dem Schutz des Geschäftsverkehrs. Jeder kann das Firmenbuch einsehen und sich über die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren. Geschäftspartner prüfen hier, wer vertretungsberechtigt ist; ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer desselben Partners gültig ist, kontrollieren Sie separat mit dem UID-Prüfer. Banken verifizieren das Stammkapital vor einer Kreditvergabe. Behörden stellen sicher, dass sie mit einem rechtmäßig existierenden Unternehmen kommunizieren.
Die wichtigsten Einträge im Firmenbuch:
- Firma (Name des Unternehmens)
- Rechtsform
- Sitz (ladungsfähige Adresse)
- Geschäftsführer bzw. vertretungsbefugte Personen
- Stammkapital
- Gesellschafter (bei GmbH mit Stammeinlage)
Die Eintragung hat konstitutive Wirkung: Eine GmbH entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag ins Firmenbuch. Vorher handeln die Gründer als "GmbH in Gründung" und haften noch persönlich.
Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen?
| Rechtsform | Eintragungspflicht | Stammkapital | Geschäftsführung |
|---|---|---|---|
| GmbH | Pflicht (konstitutiv) | 10.000 Euro | Mind. 1 Geschäftsführer |
| AG | Pflicht (konstitutiv) | 70.000 Euro | Vorstand |
| OG | Pflicht (konstitutiv) | Kein Mindestkapital | Alle Gesellschafter |
| KG | Pflicht (konstitutiv) | Kein Mindestkapital | Komplementaer |
| Einzelunternehmer | Ab 700.000 Euro Umsatz | Kein Mindestkapital | Inhaber |
| GmbH & Co KG | Pflicht (konstitutiv) | Kein Mindestkapital (KG) | GmbH als Komplementaer |
| Verein | Vereinsregister (nicht FB) | - | Vorstand |
Laut Statistik Austria wurden 2023 rund 37.576 Unternehmen in Österreich neu gegründet, das entspricht einer Gründungsrate von 6,2 Prozent. Ein erheblicher Teil davon sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die alle eine Firmenbucheintragung benötigen. Einzelunternehmer müssen sich dagegen erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze eintragen lassen, was die Gründung deutlich einfacher macht.
Voraussetzungen für die Firmenbucheintragung
1. Ladungsfähige Geschäftsadresse
Das Firmenbuchgericht verlangt einen Unternehmenssitz, an dem Zustellungen möglich sind. Ein Postfach reicht nicht aus. Diese Anforderung ist keine bloße Formalität: Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Unternehmen für Behörden, Gerichte und Geschäftspartner tatsächlich erreichbar sind. Eine Briefkastenfirma ohne echte Präsenz wird vom Firmenbuchgericht abgelehnt.
Die Adresse muss folgende Kriterien erfüllen:
- Physischer Briefkasten vorhanden
- Firmenschild angebracht
- RSb-Briefe können durch Bevollmächtigte entgegengenommen werden
- Behördliche Zustellungen sind möglich
Wenn Sie kein eigenes Büro haben, können Sie eine ladungsfähige Geschäftsadresse mieten. Diese erfüllt alle Anforderungen des Firmenbuchgerichts und bietet den Vorteil einer repräsentativen Lage ohne die Kosten eines eigenen Büros. Unser ausführlicher Guide zur ladungsfähigen Adresse erklärt alle Details.
Wichtig: RSa-Briefe (Zustellung zu eigenen Handen) dürfen nur dem Empfänger persönlich oder einer Person mit Postvollmacht übergeben werden; eine Ersatzzustellung an Mitbewohner oder Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" erhält ausschließlich der Empfänger selbst. RSb-Briefe dürfen zusätzlich auch von Ersatzempfängern übernommen werden.2. Gesellschaftsvertrag (bei Gesellschaften)
Für die GmbH-Gründung benötigen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Dieses Dokument ist das rechtliche Fundament Ihrer Gesellschaft und regelt die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern sowie die grundlegende Struktur des Unternehmens. Bei einer Einpersonen-GmbH spricht man von einer Errichtungserklärung, der Inhalt ist jedoch vergleichbar.
Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals
- Stammeinlagen der Gesellschafter
- Regelungen zur Geschäftsführung
Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags sollte sorgfältig erfolgen. Zwar gibt es günstige Musterverträge, diese sind jedoch oft nicht auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Bei mehreren Gesellschaftern lohnt sich eine individuelle Beratung, um spätere Konflikte zu vermeiden.
3. Bankbestätigung über Stammkapitaleinlage
Bei der GmbH müssen Sie nachweisen, dass mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 5.000 Euro von 10.000 Euro, auf ein Firmenkonto eingezahlt wurde.
4. Musterzeichnung der Geschäftsführer
Die Geschäftsführer müssen ihre Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Diese Musterzeichnung wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt.
Ablauf der Firmenbucheintragung: Schritt für Schritt
- Firmenwortlaut prüfen - Beim Landesgericht oder online im Firmenbuch nachsehen, ob der gewünschte Name noch verfügbar ist. Verwechslungsgefahr mit bestehenden Firmen vermeiden.
- Gesellschaftsvertrag errichten - Notar beauftragt den Vertrag oder die Erklärung. Bei der GmbH ist die notarielle Form zwingend.
- Stammkapital einzahlen - Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlage einzahlen. Bankbestätigung anfordern.
- Musterzeichnung leisten - Geschäftsführer unterschreiben beim Notar die Musterzeichnung.
- Firmenbuchantrag stellen - Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Landesgericht ein. Alternativ ist die elektronische Einreichung über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) möglich.
- Gebühren bezahlen - Die Gerichtsgebühren werden fällig; die Bekanntmachung in der Ediktsdatei ist gebührenfrei.
- Eintragung und Firmenbuchnummer - Das Gericht prüft den Antrag und trägt die Gesellschaft ein. Sie erhalten eine Firmenbuchnummer (z.B. FN 123456a). Verwechseln Sie diese nicht mit Steuernummer und UID; worin sich die drei Nummern unterscheiden, erklärt der Artikel zur UID-Nummer in Österreich.
- Bekanntmachung - Die Eintragung wird automatisch und gebührenfrei in der Ediktsdatei veröffentlicht (das gedruckte Amtsblatt zur Wiener Zeitung gibt es seit Juli 2023 nicht mehr).
Kosten der Firmenbucheintragung
| Kostenpunkt | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gerichtsgebühren Neueintragung GmbH | 493 Euro | 44 Euro Eingabe + 449 Euro Ersteintragung (Stand 01.04.2025), entfällt bei NeuFöG |
| Veröffentlichung Ediktsdatei | Gebührenfrei | Seit Juli 2023 ohne Kosten |
| Notarkosten Gesellschaftsvertrag | 800-2.500 Euro | Je nach Komplexität |
| Notarkosten Musterzeichnung | 30-50 Euro pro Person | Pro Geschäftsführer |
| Beglaubigung von Dokumenten | 50-100 Euro | Variable Kosten |
Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind die Gerichtsgebühren niedriger, für Änderungen und Löschungen gelten eigene Sätze; maßgeblich ist das Gerichtsgebührengesetz. Die Gesamtkosten für eine GmbH-Gründung inklusive Firmenbucheintragung liegen typischerweise zwischen rund 1.500 und 3.550 Euro.
Dazu kommt das Stammkapital von mindestens 10.000 Euro (davon 5.000 Euro bei Gründung einzuzahlen). Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel GmbH gründen Schritt für Schritt.
Hinweis: Ältere Ratgeber nennen oft rund 300 Euro pauschal plus eine kostenpflichtige Veröffentlichung. Beides ist überholt: Die Gerichtsgebühren wurden zum 01.04.2025 angehoben, und das gedruckte Amtsblatt zur Wiener Zeitung wurde im Juli 2023 durch die gebührenfreie Ediktsdatei abgelöst.Zuständiges Gericht
Das für die Firmenbucheintragung zuständige Gericht richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens:
- Wien: Handelsgericht Wien
- Niederösterreich/Burgenland: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
- Oberösterreich: Landesgericht Linz
- Steiermark: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
- Salzburg: Landesgericht Salzburg
- Tirol: Landesgericht Innsbruck
- Vorarlberg: Landesgericht Feldkirch
- Kärnten: Landesgericht Klagenfurt
Mit einer Geschäftsadresse in Wien 1010 ist das Handelsgericht Wien zuständig.
Fristen und Pflichten nach der Eintragung
Nach der Firmenbucheintragung bestehen laufende Pflichten:
- Jahresabschluss einreichen - Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch hinterlegen.
- Änderungen melden - Jede Änderung (Geschäftsführer, Sitz, Kapital) muss unverzüglich gemeldet werden.
- Zwangsstrafen - Bei verspäteter Einreichung des Jahresabschlusses drohen Strafen ab 700 Euro (bei GmbH und AG).
Verspätete Jahresabschluss-Einreichungen werden vom Firmenbuchgericht regelmäßig mit Zwangsstrafen geahndet, weshalb sich die Einhaltung dieser Frist von Anfang an lohnt.
Firmenbuch online abfragen
Das Firmenbuch ist öffentlich zugänglich: Firmensuche, Firmeninformation und ein aktueller Teilauszug sind über JustizOnline kostenlos, der vollständige Auszug kostet 4,89 Euro (Stand: August 2026). Alle Wege, Gebühren und was die einzelnen Felder bedeuten, zeigt unser Ratgeber Firmenbuch kostenlos abfragen.
Die richtige Geschäftsadresse für Ihre Firmenbucheintragung
Für die Firmenbucheintragung benötigen Sie eine ladungsfähige Adresse. Viele Gründer stehen vor der Frage, ob sie ihre Privatadresse verwenden oder eine separate Firmenadresse in Wien mieten sollen. Bedenken Sie: Die im Firmenbuch eingetragene Adresse ist öffentlich einsehbar. Jeder kann nachsehen, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Eine professionelle Geschäftsadresse im 1. Bezirk schützt Ihre Privatsphäre und signalisiert Seriosität.
Wenn Sie flexibel bleiben möchten und kein eigenes Büro brauchen, ist eine Virtual-Office-Adresse für das Firmenbuch die kosteneffiziente Lösung. Die Adresse Seitenstettengasse 5, 1010 Wien erfüllt alle Anforderungen des Firmenbuchgerichts und bietet gleichzeitig eine repräsentative Lage im Herzen von Wien. Statt 800 Euro und mehr für ein physisches Büro im ersten Bezirk zahlen Sie ab 49 Euro monatlich für die gleiche Postanschrift.
Die Vorteile einer Virtual-Office-Adresse für die Firmenbucheintragung:
- Echte physische Adresse (kein Postfach)
- Firmenschild mit Ihrem Unternehmensnamen
- Tägliche Postverarbeitung
- RSb-Annahme durch Bevollmächtigte (Premium-Paket)
- Selbstabholung Mo-So oder digital per Scan erhalten
- Sofort nutzbar für den Firmenbuchantrag
Vergleichen Sie die Pakete und Preise, um die passende Lösung für Ihre Gründung zu finden.
Häufige Fehler bei der Firmenbucheintragung
Die Firmenbucheintragung ist ein formalisierter Prozess. Kleine Fehler können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Besonders ärgerlich ist ein falscher Firmenwortlaut: Wenn Ihr gewünschter Name zu ähnlich zu einem bereits eingetragenen Unternehmen ist, lehnt das Gericht die Eintragung ab. Prüfen Sie daher im Vorfeld gründlich, ob Ihr Wunschname verfügbar ist.
Vermeiden Sie diese typischen Fehler:
- Falscher Firmenwortlaut - Verwechslungsgefahr mit bestehenden Firmen führt zur Ablehnung
- Fehlende Unterlagen - Unvollständige Anträge verzögern die Eintragung um Wochen
- Nicht ladungsfähige Adresse - Postfächer oder reine Briefkastenanschriften werden abgelehnt
- Verspätete Anmeldung - Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden
- Falsches Gericht - Der Antrag muss beim Gericht des Unternehmenssitzes eingereicht werden
Weiterführende Artikel
Diese Artikel helfen Ihnen bei den nächsten Schritten:
- GmbH gründen Schritt für Schritt - Die vollständige Gründungsanleitung
- Gewerbeanmeldung in Österreich - Der nächste Schritt nach der Firmenbucheintragung
- Einzelunternehmen gründen - Alternative ohne Firmenbuchpflicht
- Ladungsfähige Adresse Guide - Alles zur Geschäftsadresse
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Firmenbucheintragung?
In der Regel dauert die Eintragung 1 bis 3 Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrags. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen des Gerichts kann es länger dauern. Über das ERV (elektronische Einreichung) geht es tendenziell schneller.
Kann ich mein Unternehmen auch ohne Notar ins Firmenbuch eintragen?
Einzelunternehmer können die Eintragung selbst beim Landesgericht beantragen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, da der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.
Was kostet eine Adressänderung im Firmenbuch?
Für die Änderung der Geschäftsanschrift fällt eine Gerichtsgebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz an, dazu kommen eventuelle Notarkosten für die Beglaubigung. Wenn Sie eine flexible Lösung suchen, vermeidet eine stabile Virtual-Office-Adresse häufige Adresswechsel.
Muss ein Einzelunternehmer ins Firmenbuch?
Nur wenn der Jahresumsatz 700.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze ist die Eintragung freiwillig, bringt aber Vorteile wie erhöhte Glaubwürdigkeit und die Möglichkeit, einen Firmenwortlaut zu führen.
Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss zu spät einreiche?
Das Firmenbuchgericht verhängt Zwangsstrafen. Bei GmbHs und AGs beträgt die Mindeststrafe 700 Euro pro Geschäftsführer. Die Strafe kann bei wiederholter Verspätung auf bis zu 3.600 Euro steigen.
Quellen
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