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Impressum-Generator für Österreich

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

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Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Generator ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie das erstellte Impressum vor der Veröffentlichung.

Ein Impressum in Österreich muss nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) den Namen oder die Firma, eine ladungsfähige geografische Anschrift (kein Postfach), eine E-Mail-Adresse und eine rasche Kontaktmöglichkeit enthalten. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, die UID-Nummer, die zuständige Gewerbebehörde sowie Kammer- und Berufsangaben kommen hinzu, sobald sie auf Ihr Unternehmen zutreffen. Für Websites verlangt § 25 Mediengesetz zusätzlich eine Offenlegung. Dieser Generator fragt genau die Angaben ab, die zu Ihrer Rechtsform passen. Ob Ihre UID-Nummer korrekt und aktiv ist, prüfen Sie vorab kostenlos mit dem UID-Prüfer.

Kostenlos, ohne AnmeldungECG § 5 und § 25 Mediengesetz sauber getrenntIhre Daten bleiben im Browser

Die Rechtsgrundlagen kurz erklärt

In Österreich greifen zwei Regelwerke. Umgangssprachlich heißt beides Impressum, technisch sind es die Angaben nach dem E-Commerce-Gesetz und die Offenlegung nach dem Mediengesetz.

§ 5 ECG: Impressum

Kommerzielle Anbieter nennen Firma, ladungsfähige Anschrift, E-Mail und rasche Kontaktmöglichkeit, sofern vorhanden Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und UID. Bei reglementierten Gewerben kommen Kammer, Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Vorschriften hinzu. Ein Verstoß kann mit einer Verwaltungsstrafe bis 3.000 Euro geahndet werden.

§ 25 Mediengesetz: Offenlegung

Für Websites gilt die Offenlegungspflicht. Kleine Websites (reine Selbstdarstellung) nennen Inhaber, Unternehmensgegenstand und Sitz. Große Websites mit redaktionellen oder meinungsbildenden Inhalten ergänzen Organe, Beteiligungsverhältnisse und die grundlegende Richtung. Die Angaben müssen ständig leicht auffindbar sein. Ein Verstoß kann bis zu 20.000 Euro kosten.

Mehr Hintergrund im Ratgeber Impressumspflicht in Österreich.

Dieser Generator erstellt eine Vorlage auf Basis Ihrer Angaben und der österreichischen Rechtslage (ECG, Mediengesetz) zum Stand Juli 2026. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die Angaben vor der Veröffentlichung, besonders bei reglementierten Gewerben, Vereinen und redaktionellen Inhalten.

Häufige Fragen zum Impressum in Österreich

Ein GmbH-Impressum braucht nach § 5 ECG mindestens: Firmenwortlaut und Rechtsform, ladungsfähige Geschäftsanschrift, E-Mail und rasche Kontaktmöglichkeit, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer sofern vorhanden, die vertretungsbefugten Geschäftsführer sowie bei Gewerbe die zuständige Gewerbebehörde und die Kammerzugehörigkeit. Für die Website kommt die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz hinzu.

Kommerzielle Websites brauchen die Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG). Zusätzlich verlangt § 25 Mediengesetz eine Offenlegung, die ständig leicht auffindbar sein muss. Rein private, nicht kommerzielle Websites brauchen nur die kleine Offenlegung mit Name und Wohnort.

Das Impressum nach § 5 ECG regelt die Informationspflichten kommerzieller Anbieter (Firma, Anschrift, Kontakt, Firmenbuch, Behörde). Die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz betrifft das Medium Website und nennt je nach Umfang Inhaber, Unternehmensgegenstand und Sitz, bei redaktionellen Angeboten zusätzlich Organe, Beteiligungen und die grundlegende Richtung. In der Praxis werden beide gemeinsam dargestellt.

Nein. Das Impressum verlangt eine ladungsfähige geografische Anschrift, an der Schriftstücke zugestellt werden können. Ein reines Postfach genügt nicht. Wer keine geeignete Adresse hat, kann eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Wien mieten.

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Die Adresse im Impressum muss ladungsfähig sein, sie muss aber nicht Ihre Wohnadresse sein. Wer von zu Hause arbeitet oder die Privatadresse nicht öffentlich machen möchte, kann eine Geschäftsadresse als ladungsfähige Anschrift nutzen.

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Ein Verstoß gegen die Informationspflichten des § 5 ECG kann mit einer Verwaltungsstrafe bis 3.000 Euro geahndet werden. Fehlt die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz, drohen bis zu 20.000 Euro. Ein vollständiges, korrektes Impressum vermeidet dieses Risiko.

Ihre Adresse gehört ins Impressum, Ihre Privatadresse nicht

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