Impressum-Generator für Österreich
Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?
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Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Generator ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Prüfen Sie das erstellte Impressum vor der Veröffentlichung.
Ein Impressum in Österreich muss nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) den Namen oder die Firma, eine ladungsfähige geografische Anschrift (kein Postfach), eine E-Mail-Adresse und eine rasche Kontaktmöglichkeit enthalten. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, die UID-Nummer, die zuständige Gewerbebehörde sowie Kammer- und Berufsangaben kommen hinzu, sobald sie auf Ihr Unternehmen zutreffen. Für Websites verlangt § 25 Mediengesetz zusätzlich eine Offenlegung. Dieser Generator fragt genau die Angaben ab, die zu Ihrer Rechtsform passen.
Die Rechtsgrundlagen kurz erklärt
In Österreich greifen zwei Regelwerke. Umgangssprachlich heißt beides Impressum, technisch sind es die Angaben nach dem E-Commerce-Gesetz und die Offenlegung nach dem Mediengesetz.
§ 5 ECG: Impressum
Kommerzielle Anbieter nennen Firma, ladungsfähige Anschrift, E-Mail und rasche Kontaktmöglichkeit, sofern vorhanden Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und UID. Bei reglementierten Gewerben kommen Kammer, Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Vorschriften hinzu. Ein Verstoß kann mit einer Verwaltungsstrafe bis 3.000 Euro geahndet werden.
§ 25 Mediengesetz: Offenlegung
Für Websites gilt die Offenlegungspflicht. Kleine Websites (reine Selbstdarstellung) nennen Inhaber, Unternehmensgegenstand und Sitz. Große Websites mit redaktionellen oder meinungsbildenden Inhalten ergänzen Organe, Beteiligungsverhältnisse und die grundlegende Richtung. Die Angaben müssen ständig leicht auffindbar sein. Ein Verstoß kann bis zu 20.000 Euro kosten.
Mehr Hintergrund im Ratgeber Impressumspflicht in Österreich.
Offizielle Quellen
Dieser Generator erstellt eine Vorlage auf Basis Ihrer Angaben und der österreichischen Rechtslage (ECG, Mediengesetz) zum Stand Juli 2026. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die Angaben vor der Veröffentlichung, besonders bei reglementierten Gewerben, Vereinen und redaktionellen Inhalten.