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UID-Nummer prüfen

Format und Prüfziffer prüfen wir sofort beim Tippen. Schreibweise egal: Punkte, Bindestriche und Leerzeichen werden ignoriert. Ohne Ländercode nehmen wir Österreich an.

Die Live-Abfrage fragt beim EU-System VIES nach, ob die Nummer im jeweiligen Mitgliedstaat tatsächlich vergeben ist. Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir speichern die abgefragten Nummern nicht.

Kostenlos, ohne AnmeldungFormat und Prüfziffer sofort im BrowserLive-Abfrage über den EU-Dienst VIES

Eine UID-Nummer prüfen Sie in zwei Schritten: Zuerst wird geprüft, ob die Nummer zum Format des jeweiligen Mitgliedstaats passt, bei österreichischen Nummern zusätzlich, ob die errechnete Prüfziffer stimmt. Danach zeigt die Abfrage beim EU-Dienst VIES, ob die Nummer tatsächlich vergeben und aktuell gültig ist. Beides ist kostenlos. Für die beweiskräftige Bestätigung einer UID führen Unternehmen in Österreich zusätzlich das Bestätigungsverfahren über FinanzOnline durch, weil nur dieses die Gültigkeit zusammen mit Name und Anschrift bestätigt.

Was dieses Tool prüft

Zwei Stufen, die unterschiedliche Fragen beantworten. Die erste sagt, ob die Nummer überhaupt sein kann. Die zweite sagt, ob es sie gibt.

Stufe A: Format und Prüfziffer

Die Eingabe wird normalisiert, der Ländercode erkannt und gegen die Struktur des jeweiligen Mitgliedstaats geprüft. Bei österreichischen Nummern kommt die Prüfziffer dazu: Die letzte Stelle wird aus den vorherigen errechnet, deshalb fällt ein Zahlendreher sofort auf. Diese Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Stufe B: Live-Abfrage in VIES

Auf Knopfdruck geht die Nummer an das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU, kurz VIES oder MIAS. VIES hält selbst keine Daten vor, sondern fragt in Echtzeit beim Mitgliedstaat an, der die Nummer vergeben hat. Zurück kommt gültig oder ungültig, dazu Firmenname und Anschrift, soweit dieser Staat sie freigibt.

Wie die Nummer aufgebaut ist, wer sie bekommt und wie Sie sie beantragen, steht im Ratgeber UID-Nummer Österreich.

Stufe 1 und Stufe 2 des Bestätigungsverfahrens

Das Bestätigungsverfahren für UID-Nummern kennt laut Unternehmensserviceportal zwei Stufen. Die einfache Stufe 1 prüft nur, ob eine von einem anderen Mitgliedstaat vergebene UID-Nummer gültig ist. Die qualifizierte Stufe 2 prüft die Gültigkeit im Zusammenhang mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Anschrift. Nur Stufe 2 beantwortet damit die Frage, die im Geschäftsalltag zählt: Gehört diese Nummer tatsächlich zu dem Unternehmen, mit dem ich gerade Geschäfte mache.

Unternehmen müssen die Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchführen. Nur wenn die technischen Voraussetzungen fehlen, sind schriftliche Anfragen an das Finanzamt möglich. Daneben besteht die Möglichkeit der elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server, also genau das, was dieses Tool in Stufe B macht. Praktisch heißt das: VIES für den schnellen Blick, FinanzOnline für die Abfrage, die Sie dokumentieren.

Ein Detail, das regelmäßig Verwirrung stiftet: Nummern mit dem Präfix EU, IM oder IN sowie Nummern mit dem Zusatz EX am Ende sind keine UID-Nummern, sondern Identifikationsnummern für andere Verfahren. Sie lassen sich im Bestätigungsverfahren gar nicht abfragen. Läuft eine Prüfung ins Leere, lohnt der Blick auf das Präfix.

Warum die VIES-Abfrage allein nicht reicht

Die Prüfung schützt zuerst Sie selbst. Stellt sich eine UID im Nachhinein als ungültig heraus, kippt die Steuerfreiheit Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferung, und die Umsatzsteuer bleibt bei Ihnen hängen. Genau deshalb kommt es nicht nur darauf an, dass Sie geprüft haben, sondern dass Sie es belegen können.

VIES ist die Selbstabfrage, nicht der amtliche Nachweis

Das Ergebnis erscheint im Browser, es entsteht kein Dokument mit Bezug zu Ihrem Unternehmen. Für den Vertrauensschutz ist die Bestätigung über FinanzOnline der Weg.

Der Zeitpunkt zählt

Eine UID kann jederzeit begrenzt werden. Maßgeblich ist die Gültigkeit im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, nicht die Abfrage von vor einem halben Jahr.

Belege gehören aufbewahrt

Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und unterliegt den abgabenrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Die Inanspruchnahme des Bestätigungsverfahrens kann laut Unternehmensserviceportal ein Hinweis auf die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sein.

Welche Länder Name und Adresse liefern

VIES ist eine Suchmaschine, keine Datenbank. Jede Anfrage wird an den Mitgliedstaat weitergereicht, der die Nummer vergeben hat, und zurück kommt nur, was dieser Staat freigibt. Deshalb sieht das Ergebnis nicht überall gleich aus.

Österreich liefert Firmenname und Anschrift mit. Deutschland gibt über VIES keine Firmendaten heraus und meldet ausschließlich gültig oder ungültig zurück. Ein leeres Namensfeld bei einer deutschen Nummer ist also kein Fehler, sondern die Antwort selbst. Andere Mitgliedstaaten liegen dazwischen und geben nur Teile frei. Dieses Tool zeigt deshalb in jedem Fall an, was zurückkam, und erklärt leere Felder, statt sie wegzulassen.

Brauchen Sie Name und Anschrift bestätigt, etwa weil Sie eine neue Geschäftsbeziehung absichern, führt der Weg über die Stufe 2 in FinanzOnline. Nummern des Vereinigten Königreichs sind seit dem Austritt nicht mehr über VIES abfragbar, für Nordirland gilt der Ländercode XI.

Stand der Angaben: August 2026. Die Sofortprüfung läuft in Ihrem Browser, die Live-Abfrage geht über unseren Server an den EU-Dienst VIES. Abgefragte Nummern werden dabei weder gespeichert noch protokolliert. Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit, das Tool ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zur UID-Prüfung

Passend dazu: der Impressum-Generator stellt die Pflichtangaben für Ihre Website zusammen, inklusive UID-Nummer. Was das Firmenbuch damit zu tun hat und warum Firmenbuchnummer und UID zwei verschiedene Dinge sind, steht im Ratgeber zur UID-Nummer.

Ihre UID kommt per Post, auch wenn alles digital läuft

Der Vergabebescheid des Finanzamts landet im Briefkasten. Eine echte Geschäftsadresse in 1010 Wien nimmt ihn entgegen, Sie holen die Post selbst ab oder erhalten sie als Scan. Ab 49 Euro pro Monat.