Notfallmappe für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Notfallmappe sammelt in neun Abschnitten, was jemand braucht, der Ihren Betrieb übernimmt, wenn Sie vier Wochen oder länger ausfallen: Vertretung, Finanzen, Verträge, Mitarbeiter und Zugänge. Alle Eingaben bleiben ausschließlich in Ihrem Browser, nichts wird an einen Server übertragen, am Ende steht eine druckbare PDF-Mappe.
Stand der Angaben: 06.09.2026, ausschließlich amtliche Quellen.
Ihre Angaben bleiben auf diesem Gerät, nichts wird übertragen.
Abschnitt 1 von 9: Unternehmen
1. Unternehmen
Firma, Rechtsform und die Nummern, die andere brauchen, um Sie zu vertreten.
Nicht die Nummer selbst eintragen, nur wo sie zu finden ist.
2. Vertretung
Wer im Ernstfall entscheidet, unterschreibt und als Erstes informiert wird.
3. Finanzen
Bank, Zahlungen und die Steuerberatung, die im Ernstfall weiterlaufen müssen.
4. Verträge und Fristen
Mietvertrag, Versicherungen und die Kündigungsfristen, die sonst niemand kennt.
5. Kunden und Lieferanten
Die wichtigsten Geschäftsbeziehungen, die weiterlaufen müssen.
6. Mitarbeiter
Wer wen vertritt und wer die Löhne weiter abrechnet.
7. Digitales
Wo Zugänge liegen und wer zuständig ist, nie das Passwort selbst.
Tragen Sie hier nur ein, WO ein Zugang liegt und WER dafür zuständig ist. Kein Feld in diesem Abschnitt fragt nach einem Passwort oder Zugangscode.
8. Post und Behörden
Wer die Post abholt und wer beim Finanzamt angemeldet ist.
9. Persönliche Verfügungen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind Sache eines Notars oder Anwalts.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheidet, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, und wird von einem Notar, einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei Erwachsenenschutz-Vereinen errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Eine Patientenverfügung legt medizinische Behandlungswünsche fest. Beide sind persönliche Dokumente, keine Unternehmensdokumente, und dieses Werkzeug bietet dafür bewusst keine Vorlage.
Notfallmappe: Ihr Unternehmen
Stand: 8. September 2026
Vorschau der Mappe
So sieht die gedruckte oder als PDF gespeicherte Mappe aus, Kopfzeile mit Firma Ihr Unternehmen und Stand-Datum 8. September 2026.
1. Unternehmen
- Firma (genauer Wortlaut)
- nicht angegeben
- Rechtsform
- nicht angegeben
- Firmenbuchnummer
- nicht angegeben
- UID-Nummer
- nicht angegeben
- Geschäftsadresse
- nicht angegeben
- Steuernummer, wo abgelegt
- nicht angegeben
2. Vertretung
- Wer entscheidet, wenn Sie vier Wochen ausfallen?
- nicht angegeben
- Wer darf für das Unternehmen unterschreiben (zeichnungsberechtigt)?
- nicht angegeben
- Sind Vollmachten hinterlegt?
- nicht angegeben
- Notfallkontakt (Name und Telefonnummer)
- nicht angegeben
3. Finanzen
- Bei welcher Bank führt das Unternehmen sein Konto?
- nicht angegeben
- Gibt es eine Bankvollmacht für eine zweite Person?
- nicht angegeben
- Wer zahlt Löhne und Abgaben, wenn Sie ausfallen?
- nicht angegeben
- Steuerberatung (Name und Kontakt)
- nicht angegeben
4. Verträge und Fristen
- Mietvertrag Büro oder Geschäftsadresse (wo abgelegt, Ansprechpartner)
- nicht angegeben
- Versicherungen (welche, bei wem)
- nicht angegeben
- Leasingverträge (Fahrzeuge, Geräte)
- nicht angegeben
- Wichtige Kündigungsfristen
- nicht angegeben
5. Kunden und Lieferanten
- Die fünf wichtigsten Kunden und Lieferanten
- nicht angegeben
- Laufende Aufträge, die weiterlaufen müssen
- nicht angegeben
- Wer informiert Kunden und Lieferanten im Ernstfall?
- nicht angegeben
6. Mitarbeiter
- Wer vertritt wen im Team?
- nicht angegeben
- Dienstpläne, wo abgelegt
- nicht angegeben
- Lohnverrechnung durch wen?
- nicht angegeben
7. Digitales
- Gibt es einen Passwortmanager mit geteiltem Zugriff?
- nicht angegeben
- Domain: Ort und Zuständigkeit
- nicht angegeben
- E-Mail: Ort und Zuständigkeit
- nicht angegeben
- Cloud-Speicher: Ort und Zuständigkeit
- nicht angegeben
- Buchhaltungssoftware: Ort und Zuständigkeit
- nicht angegeben
- Social-Media-Konten: Ort und Zuständigkeit
- nicht angegeben
8. Post und Behörden
- Wer holt die Post ab, wenn Sie ausfallen?
- nicht angegeben
- Ist eine Postvollmacht hinterlegt?
- nicht angegeben
- Wer nimmt RSb-Briefe von Gerichten und Behörden an?
- nicht angegeben
- FinanzOnline-Zugang bei wem?
- nicht angegeben
9. Persönliche Verfügungen
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheidet, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, und wird von einem Notar, einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei Erwachsenenschutz-Vereinen errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Eine Patientenverfügung legt medizinische Behandlungswünsche fest. Beide sind persönliche Dokumente, keine Unternehmensdokumente, und dieses Werkzeug bietet dafür bewusst keine Vorlage.
Erstellt mit dem Notfallmappe-Werkzeug von Postservice.at, Stand 8. September 2026. Keine Rechtsberatung.
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Warum ein kleiner Betrieb eine Notfallmappe braucht
In den meisten Klein- und Mittelbetrieben steckt ein großer Teil des Wissens über den laufenden Betrieb ausschließlich im Kopf der Inhaberin oder des Geschäftsführers: wer welche Aufgabe übernimmt, bei welcher Bank das Konto liegt, welche Verträge wann kündbar sind. Fällt genau diese Person durch Krankheit oder einen Unfall vier Wochen oder länger aus, fehlt oft nicht das Geld, sondern die Information. Eine Notfallmappe schließt diese Lücke, indem sie das Wissen einmal strukturiert aufschreibt, statt es im Ernstfall unter Zeitdruck zusammenzusuchen.
Was in den meisten Betrieben fehlt
Am häufigsten fehlen drei Dinge: eine schriftliche Übersicht, wer im Unternehmen tatsächlich zeichnungsberechtigt ist, ein aktueller Überblick über Verträge mit ihren Kündigungsfristen, und eine klare Antwort auf die Frage, wer im Ernstfall die Löhne und Abgaben weiterzahlt. Dazu kommt häufig eine unklare Regelung bei den digitalen Zugängen: Wenn nur eine Person weiß, wo die Domain verwaltet wird oder wie die Buchhaltungssoftware heißt, steht der Betrieb bei ihrem Ausfall an dieser Stelle still, unabhängig von der eigentlichen Unternehmensgröße.
Vollmachten in Österreich: ein kurzer Überblick
Österreich kennt für den Ernstfall zwei getrennte Ebenen: geschäftliche Vollmachten für das Unternehmen und die persönliche Vorsorgevollmacht für die Person selbst. Eine Bankvollmacht oder eine Prokura regeln, wer im Namen des Unternehmens handeln darf, und werden von der Geschäftsführung erteilt. Die Vorsorgevollmacht dagegen regelt, wer persönliche und finanzielle Angelegenheiten entscheidet, wenn jemand dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie wird bei einem Notar, einer Rechtsanwaltskanzlei oder in einfachen Fällen einem Erwachsenenschutzverein errichtet und wirkt erst nach Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis, laut oesterreich.gv.at. Beide Ebenen gehören in die Notfallmappe: die geschäftlichen Vollmachten mit Ort und Inhaber, die persönliche Vorsorgevollmacht nur als Hinweis, dass sie getrennt beim Notar oder der Rechtsanwaltskanzlei existiert.
Was das Firmenbuch über Vertretungsbefugnis sagt
Bei einer GmbH oder FlexCo sind die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer vertretungsbefugt, einzeln oder gemeinsam, je nach Gesellschaftsvertrag und Eintragung. Zusätzlich kann eine Prokura erteilt werden, die eine bestimmte Person zu den meisten Rechtsgeschäften des Unternehmens berechtigt, aber selbst wieder nur vom eingetragenen Unternehmer oder dessen gesetzlichem Vertreter erteilt und im Firmenbuch eingetragen werden kann, laut Unternehmensgesetzbuch im Rechtsinformationssystem des Bundes. Bei einem Einzelunternehmen ist grundsätzlich nur die Inhaberin oder der Inhaber selbst vertretungsbefugt, sofern keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wurde. Wer die aktuelle Eintragung eines Unternehmens prüfen möchte, findet sie über die Firmenbuch-Abfrage.
Was Angehörige ohne Vollmacht nicht dürfen
Die familiäre Beziehung allein begründet keine Vertretungsbefugnis für ein Unternehmen. Ohne eigene Vollmacht oder Firmenbuch-Eintragung dürfen Angehörige weder Verträge im Namen des Unternehmens unterschreiben noch über das Geschäftskonto verfügen noch RSb-Briefe von Gerichten und Behörden mit bindender Wirkung annehmen. Genau deshalb hält die Notfallmappe fest, wer tatsächlich zeichnungsberechtigt ist, wo hinterlegte Vollmachten liegen und wer die Post übernimmt, damit diese Fragen im Ernstfall nicht neu geklärt werden müssen. Für die Postannahme selbst reicht bei Postservice.at eine Geschäftsadresse mit hinterlegter Vollmacht, unabhängig davon, wer aus der Familie gerade verfügbar ist.
Die rechtlichen Hinweise auf dieser Seite stammen aus amtlichen Quellen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
Stand der Angaben: 06.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Notfallmappe
Die Notfallmappe ist eine geführte Vorlage mit neun Abschnitten: Unternehmen, Vertretung, Finanzen, Verträge und Fristen, Kunden und Lieferanten, Mitarbeiter, Digitales, Post und Behörden sowie ein Hinweis zu persönlichen Verfügungen. Sie sammelt an einer Stelle, was jemand braucht, der den Betrieb übernimmt, wenn die Inhaberin oder der Geschäftsführer vier Wochen oder länger ausfällt, etwa durch Krankheit oder einen Unfall. Am Ende lässt sich die ausgefüllte Mappe als PDF speichern oder ausdrucken.
Nein. Alle Eingaben bleiben ausschließlich im Speicher Ihres Browsers auf diesem Gerät (localStorage) und werden zu keinem Zeitpunkt an einen Server übertragen. Ein Reload der Seite behält die Eingaben, der Knopf "Eingaben löschen" entfernt sie unwiderruflich aus diesem Browser. Auf einem anderen Gerät oder in einem anderen Browser beginnt die Mappe leer, es gibt keine Kontofunktion und keine Synchronisierung.
Nein, an keiner Stelle. Im Abschnitt Digitales wird ausschließlich nach dem Ort und der Zuständigkeit für Domain, E-Mail, Cloud-Speicher, Buchhaltungssoftware und Social-Media-Konten gefragt, zum Beispiel wer den Zugriff hat oder in welchem Passwortmanager ein Zugang hinterlegt ist. Das Passwort oder der Zugangscode selbst gehört nicht in dieses Werkzeug und sollte ausschließlich in einem dafür vorgesehenen Passwortmanager liegen.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer persönliche und finanzielle Angelegenheiten entscheidet, wenn eine Person dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie wird bei einem Notar, einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei einfachen Fällen einem Erwachsenenschutzverein errichtet und erst nach Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis wirksam. Die Notfallmappe ersetzt das nicht: Sie ist eine Unternehmensübersicht ohne rechtliche Wirkung, die Vorsorgevollmacht bleibt ein eigenes, persönliches Dokument.
Bei einer GmbH oder FlexCo sind die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer vertretungsbefugt, einzeln oder gemeinsam, je nachdem, was der Gesellschaftsvertrag und die Firmenbucheintragung vorsehen. Zusätzlich kann eine Prokura erteilt werden: Sie berechtigt eine bestimmte Person zu den meisten Rechtsgeschäften eines Unternehmens, muss aber vom eingetragenen Unternehmer oder dessen gesetzlichem Vertreter erteilt und im Firmenbuch eingetragen werden. Bei einem Einzelunternehmen ist grundsätzlich nur die Inhaberin oder der Inhaber selbst vertretungsbefugt, sofern keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wurde.
Ohne eigene Vollmacht oder Firmenbuch-Eintragung dürfen Angehörige weder Verträge im Namen des Unternehmens unterschreiben noch über das Geschäftskonto verfügen noch RSb-Briefe von Gerichten und Behörden mit bindender Wirkung annehmen. Die familiäre Beziehung allein begründet keine Vertretungsbefugnis. Genau deshalb hält die Notfallmappe fest, wer tatsächlich zeichnungsberechtigt ist und wo hinterlegte Vollmachten liegen, damit diese Frage im Ernstfall nicht neu geklärt werden muss.
Einmal im Jahr genügt für die meisten Betriebe, zusätzlich immer dann, wenn sich Vertretung, Bank, Steuerberatung oder wichtige Verträge ändern. Das Werkzeug bietet dafür einen Kalender-Download mit einer jährlich wiederkehrenden Erinnerung "Notfallmappe prüfen" an, wahlweise ergänzt um die Termine im Fristenkalender.
Nein. Die Notfallmappe ordnet Informationen, die im Unternehmen ohnehin vorhanden sind, ersetzt aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Fragen zu Vollmachten, Vertretungsbefugnis oder Unternehmensnachfolge gehören in die Hände eines Notars, einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Steuerberatung. Alle Angaben in diesem Werkzeug sind ohne Gewähr.
Passend dazu: Der Fristenkalender zeigt die Steuer- und Abgabentermine, die auch bei Vertretung weiterlaufen. Der ausführliche Ratgeber dazu steht im Artikel Notfallmappe für Unternehmer.