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Firmenbuch kostenlos abfragen: 3 Wege 2026

Firmenbuch kostenlos abfragen: JustizOnline liefert Basisdaten und Teilauszug gratis, OpenFirmenbuch ohne Anmeldung. Gebühren und Auszug erklärt.

3. August 2026(aktualisiert: 3. August 2026)8 Min. Lesezeit

Das österreichische Firmenbuch fragen Sie kostenlos über die Firmenbuchabfrage auf JustizOnline ab. Firmensuche, detaillierte Firmeninformation und ein aktueller Teilauszug mit den Basisinformationen als PDF kosten dort nichts. Ganz ohne Anmeldung geht es über openfirmenbuch.at. Bezahlen müssen Sie erst für den vollständigen Firmenbuchauszug, der bei der Justiz 4,89 Euro kostet.

Die drei kostenlosen Wege ins Firmenbuch

Alle drei Wege greifen auf dieselbe Quelle zu: die Firmenbuchdatenbank, die laut Justizministerium als zentrale Datenbank im Bundesrechenzentrum in Wien geführt wird. Unterschiedlich sind nur Umfang und Bedienung.

JustizOnline: der amtliche Weg

JustizOnline ist die Serviceplattform der österreichischen Justiz und beschreibt die Leistungen der Firmenbuchabfrage selbst so: einfache Firmensuche nach Name, Ort, Gericht oder Firmenbuchnummer, detaillierte Firmeninformation und kostenloser Teilauszug mit den Basisinformationen, dazu kostenpflichtige Auszüge und weitere Dokumente zum Download. Auf der Detailseite eines Unternehmens steht der Link "Aktuellen Teilauszug kostenfrei herunterladen (PDF)".

Für die Suche und den Teilauszug brauchen Sie kein Benutzerkonto. Eine Anmeldung verlangt die Plattform erst, wenn Sie die Liste der verfügbaren Urkunden aus der Urkundensammlung sehen wollen.

Wichtig für die Belastbarkeit: Die so abgefragten Daten sind laut Justizministerium immer auf dem letzten Stand und inhaltlich völlig identisch mit amtlich hergestellten Firmenbuchauszügen von Gericht oder Notariat. Auf ihre Richtigkeit dürfen Sie sich nach dem Unternehmensgesetzbuch verlassen.

OpenFirmenbuch: ohne Anmeldung, mit Suchkomfort

openfirmenbuch.at ist ein Projekt der WhizUs GmbH und greift nach eigenen Angaben auf die freie API von JustizOnline zu. Die Suche läuft ohne Registrierung, und eine erweiterte Suche findet auch ähnlich klingende Schreibweisen, etwa Maier, Mayer, Meier und Meyer. Ausgegeben wird ein kostenloser Firmenbuchauszug im Umfang Kurzinformation, den der Anbieter selbst auch als Teilauszug bezeichnet.

Das ist der schnellste Weg, wenn Sie nur wissen wollen, ob es eine Firma gibt, wer sie vertritt und wo sie sitzt. Es ist aber kein amtlicher Vollauszug und keine öffentliche Urkunde.

Europäisches Justizportal: für Gesellschaften aus anderen EU-Staaten

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bestimmte Unternehmensinformationen ihrer Kapitalgesellschaften kostenlos zugänglich machen: Name, Rechtsform, Sitz, Registerstaat und Eintragungsnummer. Über die Unternehmenssuche des Europäischen Justizportals durchsuchen Sie damit die nationalen Register von Belgien bis Zypern, Österreich eingeschlossen.

Kostenlos oder kostenpflichtig: die Gebühren

Für alles, was über die Basisinformationen hinausgeht, gelten Gerichtsgebühren. Die folgenden Beträge stammen aus der Gebührenübersicht der österreichischen Justiz mit Stand 1. August 2026. Ältere Ratgeber und selbst manche Behördenseiten nennen noch 3,76 Euro für den aktuellen Auszug, das ist überholt.

AbfrageKostenWo
Firmensuche und BasisinformationenkostenlosJustizOnline, OpenFirmenbuch
Aktueller Teilauszug als PDFkostenlosJustizOnline
Aktueller Firmenbuchauszug4,89 EuroJustizOnline, Verrechnungsstellen
Aktueller Auszug mit historischen (gelöschten) Daten8,20 EuroJustizOnline, Verrechnungsstellen
Teilauszug auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste1,44 EuroJustizOnline, Verrechnungsstellen
Urkunde aus der Urkundensammlung1,52 Euro je UrkundeJustizOnline, Verrechnungsstellen
Ergebnis einer Personensuche1,52 EuroJustizOnline, Verrechnungsstellen
Firmenbuchauszug bei Gericht19,00 EuroLandesgericht

Zwei Punkte werden dabei gerne übersehen. Erstens dürfen die vom Justizministerium beauftragten Verrechnungsstellen zu diesen Gebühren einen genehmigten Zuschlag verrechnen, der Endpreis liegt dort also höher. Zweitens ersetzt kein Online-Auszug eine öffentliche Urkunde.

Und ja, das Wort Teilauszug steht zweimal in der Tabelle. Gemeint sind zwei verschiedene Produkte: der kostenlose Teilauszug auf JustizOnline mit den Basisinformationen zur Firma und der kostenpflichtige Teilauszug, der auf maximal zwei Personen eingeschränkt ist.

Was im Firmenbuchauszug steht

Das Firmenbuch besteht aus zwei Teilen: dem Hauptbuch mit den Eintragungen und der Urkundensammlung mit den zugrundeliegenden Dokumenten, etwa Gesellschaftsverträgen und Jahresabschlüssen. Der Auszug zeigt das Hauptbuch.

FeldWas dahintersteckt
FirmenbuchnummerDie dauerhafte Kennung des Rechtsträgers, unabhängig vom Namen
FirmaDer eingetragene Name, nicht die Marke und nicht die Domain
RechtsformGmbH, FlexCo, AG, OG, KG, Genossenschaft, Privatstiftung und weitere
SitzDer Ort der Niederlassung, nach dem sich das zuständige Firmenbuchgericht richtet
GeschäftsanschriftDie für Zustellungen maßgebliche Adresse, öffentlich einsehbar
GeschäftszweigEine Kurzbezeichnung der Tätigkeit, kein Ersatz für die Gewerbeberechtigung
Vertretungsbefugte PersonenName und Geburtsdatum, dazu Beginn und Art der Vertretungsbefugnis
ProkuristenEbenfalls mit Name, Geburtsdatum und Art der Vertretungsbefugnis
FirmenstatusJustizOnline kennzeichnet Einträge als eingetragen, gelöscht oder historisch
InsolvenzeintragungenEröffnung, Aufhebung, Masseverwalter, auch die Nichteröffnung mangels Vermögens

Zwei Details lohnen den zweiten Blick. Bei eingetragenen natürlichen Personen ist laut Unternehmensserviceportal auch deren Anschrift ersichtlich zu machen. Und historische Daten reichen nur bis zum Beginn der EDV-Umstellung zurück, ältere Vorgänge finden Sie im Auszug nicht.

Firmenbuchnummer finden und verstehen

Die Firmenbuchnummer wird jedem Rechtsträger bei der Eintragung zugewiesen. Sie besteht laut Unternehmensserviceportal aus maximal sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben, geschrieben wird sie mit dem Kürzel FN davor, also zum Beispiel FN 485871 t. Der Prüfbuchstabe gehört zur Nummer, weglassen sollten Sie ihn nicht.

Wo Sie die Nummer finden, wenn Sie sie nicht kennen:

  • Im Impressum, auf Rechnungen und auf Geschäftsbriefen des Unternehmens, dort ist die Angabe verpflichtend. Details dazu im Beitrag zur Impressumspflicht in Österreich.
  • Über die Firmensuche auf JustizOnline oder OpenFirmenbuch, dort genügt der Firmenname.
  • Über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt.
  • Über die frühere HRA-, HRB- oder GEN-Nummer aus Handels- oder Genossenschaftsregister, die als Suchbegriff weiterhin funktioniert.

Weil die Nummer am Rechtsträger hängt und nicht am Namen, bleibt sie bei Umbenennung oder Sitzverlegung gleich. Als Suchschlüssel ist sie deshalb zuverlässiger als der Firmenwortlaut. Mehr zum Begriff im Glossareintrag Firmenbuch.

Wann Sie einen beglaubigten Auszug brauchen

Sobald Sie den Stand des Firmenbuchs einer Behörde, einer Bank oder einem Gericht vorlegen müssen, reicht ein selbst gezogener Ausdruck nicht. Eine öffentliche Urkunde über den Stand des Firmenbuchs stellen nur das Landesgericht mit seiner Firmenbuchabteilung und Notarinnen und Notare aus. Zusätzlich gibt es laut Unternehmensserviceportal die elektronische Variante als signierten Stichtagsauszug, versehen mit der elektronischen Signatur der Justiz.

Für die tägliche Praxis, also die Prüfung eines Geschäftspartners vor dem ersten Auftrag, brauchen Sie das nicht. Da genügt die kostenlose Abfrage.

Für Entwickler: Firmenbuch als Open Data

Wer Firmendaten nicht einzeln abfragen, sondern verarbeiten will, muss nicht scrapen. Das Justizministerium stellt seit Jänner 2025 hochwertige Datensätze des Firmenbuchs (High Value Datasets) kostenlos zur Verfügung. Grundlage ist das Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 zusammen mit Anhang 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Europäischen Kommission.

Der Datensatz umfasst laut Justizministerium unter anderem Name des Unternehmens samt alternativen Namen, Status, Datum der Eintragung, eingetragenen Geschäftssitz, Rechtsform, Eintragungsnummer, Mitgliedstaat der Eintragung und den Geschäftszweig als NACE-Code. Dazu kommen Buchführungsunterlagen wie Jahresabschlüsse, Lageberichte und Prüfungsberichte. Die vertretungsbefugten Organe werden auf Basis der EU-Digitalisierungsrichtlinie ebenfalls kostenlos bereitgestellt.

Der Bezug läuft über IWG-Schnittstellen auf JustizOnline. Der Download erfolgt nach Authentifizierung mit ID Austria oder einer eID eines anderen EU-Mitgliedstaats und nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen. Dass das funktioniert, sieht man an openfirmenbuch.at, das genau auf dieser freien Schnittstelle aufsetzt. Die Insolvenzdatei ist über JustizOnline derzeit noch nicht verfügbar.

Ihre Geschäftsanschrift steht öffentlich im Firmenbuch

Die Abfrage funktioniert in beide Richtungen. So bequem es ist, einen Geschäftspartner in zehn Sekunden zu prüfen, so unbequem ist die Kehrseite: Im Firmenbuch steht Ihre für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift öffentlich, und bei eingetragenen natürlichen Personen zusätzlich deren Anschrift. Wer von zu Hause aus gründet, macht damit die eigene Wohnadresse für jede Abfrage sichtbar.

Wer die Privatadresse nicht dort sehen will, nutzt eine ladungsfähige Geschäftsadresse. Das ist eine echte physische Adresse im ersten Bezirk, kein Postfach, sie wird vom Firmenbuchgericht als Sitz akzeptiert, und Ihre Post holen Sie selbst ab oder erhalten sie digital per Scan. Wie die Eintragung selbst abläuft, welche Unterlagen dafür nötig sind und was sie kostet, lesen Sie im Beitrag zur Firmenbuch Eintragung. Wenn Sie noch vor der Gründung stehen, zeigt der Artikel GmbH online gründen die beiden digitalen Wege dorthin. Die passende Adresse dazu finden Sie unter Geschäftsadresse.

Häufige Fragen

Wie kann ich das Firmenbuch kostenlos einsehen?

Über die Firmenbuchabfrage auf JustizOnline. Firmensuche, detaillierte Firmeninformation und ein aktueller Teilauszug mit den Basisinformationen als PDF sind dort kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Alternativ liefert openfirmenbuch.at dieselben Daten aus der freien JustizOnline-Schnittstelle.

Was kostet eine Firmenbuchabfrage?

Der aktuelle Firmenbuchauszug kostet laut Gebührenübersicht der Justiz mit Stand 1. August 2026 4,89 Euro, mit historischen Daten 8,20 Euro. Eine Urkunde aus der Urkundensammlung kostet 1,52 Euro, ein Auszug bei Gericht 19,00 Euro. Verrechnungsstellen dürfen darauf einen genehmigten Zuschlag verrechnen.

Wer darf ins Firmenbuch Einsicht nehmen?

Jede und jeder. Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, und laut Unternehmensserviceportal kann jede und jeder Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Ein berechtigtes Interesse müssen Sie dafür nicht nachweisen.

Wie ist eine Firmenbuchnummer aufgebaut?

Aus maximal sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben, üblicherweise mit dem Kürzel FN davor, also etwa FN 485871 t. Die Nummer wird dem Rechtsträger zugewiesen und bleibt bei Namensänderung oder Sitzverlegung gleich.

Ist OpenFirmenbuch offiziell?

Nein, openfirmenbuch.at ist kein Angebot der Justiz, sondern ein kostenloses Projekt der WhizUs GmbH. Die Daten stammen aber nach Angaben des Betreibers aus der freien API von JustizOnline. Für eine amtliche Vorlage brauchen Sie trotzdem einen beglaubigten Auszug von Gericht oder Notariat.

Finde ich im Firmenbuch auch Einzelunternehmen?

Nur teilweise. Einzelunternehmen sind laut Unternehmensserviceportal erst eintragungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 700.000 Euro Umsatz oder in einem Geschäftsjahr mehr als eine Million Euro erzielen. Kleinere Einzelunternehmen finden Sie dort nicht.

Quellen

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