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Gewerbeanmeldung Österreich 2026: Kosten, Ablauf, online

Gewerbeanmeldung in Österreich: gebührenfrei, online über das USP oder bei der Behörde. Alle Kosten, Fristen und Formulare in der vollständigen Anleitung.

3. Februar 2026(aktualisiert: 5. Juli 2026)14 Min. Lesezeit

Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist gebührenfrei und erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das Unternehmensserviceportal (USP); in Wien ist die MA 63 zuständig. Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, eine ladungsfähige Geschäftsadresse und je nach Gewerbe einen Befähigungsnachweis. Freie Gewerbe können sofort nach der Anmeldung ausgeübt werden. Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht für jede gewerbliche Tätigkeit in Österreich, unabhängig von der Rechtsform.

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald Sie selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig werden, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit. Ein einmaliger Verkauf oder ein reines Hobby ohne Ertragsabsicht zählt noch nicht als Gewerbe. Sobald Wiederholungsabsicht und wirtschaftliches Interesse erkennbar sind, gilt die Gewerbeordnung.

Die Gewerbeordnung (GewO 1994) regelt, welche Tätigkeiten in Österreich als Gewerbe gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das Gesetz definiert Gewerbe als jede selbständige, auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht. Nicht jede selbständige Tätigkeit fällt jedoch unter die Gewerbeordnung.

Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem freie Berufe wie Aerzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Auch Land- und Forstwirtschaft, künstlerische Tätigkeiten, private Vermögensverwaltung und wissenschaftliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Diese Tätigkeiten werden durch eigene Berufsgesetze oder überhaupt nicht reguliert.

Alle anderen gewerblichen Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbeanmeldung ist damit einer der häufigsten Verwaltungsakte, die Gründer in Österreich durchführen. Ob Sie ein Einzelunternehmen gründen oder eine GmbH eröffnen möchten: Die Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen notwendig.

Freies Gewerbe anmelden: Liste und Ablauf

Ein freies Gewerbe braucht keinen Befähigungsnachweis: Sie melden es formlos bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das USP an und dürfen ab dem Tag der Anmeldung loslegen. Reglementierte Gewerbe wie Elektrotechnik oder Gastgewerbe brauchen zusätzlich einen Nachweis der fachlichen Befähigung, bevor die Behörde den Feststellungsbescheid ausstellt.

GewerbetypBefähigungsnachweisBeispieleAusübung
Freies GewerbeKeiner erforderlichIT-Dienstleistung, Unternehmensberatung, Werbeagentur, OnlinehandelSofort ab Anmeldung
Reglementiertes GewerbeBerufsausbildung oder PraxisElektrotechnik, Baumeister, Gastgewerbe, ImmobilienmaklerErst nach Feststellungsbescheid
TeilgewerbeVereinfachter NachweisAutoverglasung, Friedhofsgaertnerei, KosmetikNach Anmeldung
Rechtskraftgewerbe (z.B. Waffengewerbe)Befähigungsnachweis + BescheidWaffengewerbe, Pyrotechnik, SprengmittelErst nach rechtskräftigem Bescheid

Freie Gewerbe

Freie Gewerbe erfordern keinen Befähigungsnachweis. Sie können sofort nach der Anmeldung ausgeubt werden, was den Einstieg in die Selbständigkeit besonders einfach macht. Die Liste der freien Gewerbe ist nicht abschliessend: Jede gewerbliche Tätigkeit, die nicht ausdrücklich reglementiert ist, gilt automatisch als freies Gewerbe.

In der Praxis starten die meisten Gründer mit einem freien Gewerbe. IT-Dienstleister, Berater, Webdesigner und Onlinehändler profitieren von der schnellen Anmeldung und den niedrigen Kosten. Innerhalb weniger Stunden können Sie Ihren Gewerbeschein in Händen halten und mit der Arbeit beginnen.

Beliebte freie Gewerbe für Gründer:

  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung (IT)
  • Unternehmensberatung einschliesslich Unternehmensorganisation
  • Werbeagentur
  • Handelsgewerbe (E-Commerce, Onlineshop)
  • Direktvertrieb
  • Markt- und Meinungsforschung

Reglementierte Gewerbe

Für reglementierte Gewerbe müssen Sie einen Befähigungsnachweis erbringen. Dieser kann bestehen aus:

  • Meisterprüfung
  • Einschlaegigem Studienabschluss
  • Festgelegter Praxiszeit (meist 3-6 Jahre)
  • Unternehmerprüfung (für bestimmte Gewerbe)

Alternativ können Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der den Befähigungsnachweis mitbringt.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Persönliche Voraussetzungen

Wer ein Gewerbe in Österreich anmelden möchte, muss:

  1. Mindestalter 18 Jahre erreicht haben (Ausnahme: ermächtigte Minderjährige ab 16)
  2. EU/EWR-Staatsbürgerschaft besitzen oder eine gueltige Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitsberechtigung haben
  3. Keine Gewerbeausschlussgründe aufweisen (z.B. bestimmte Vorstrafen, laufendes Insolvenzverfahren)
  4. Eigenberechtigt sein (keine Sachwalterschaft)

Sachliche Voraussetzungen

  • Standort (Betriebsanlagengenehmigung): Bei laermenden oder emissionsrelevanten Tätigkeiten ist eine gesonderte Betriebsanlagengenehmigung erforderlich
  • Ladungsfähige Geschäftsadresse: Der Gewerbestandort muss eine echte physische Adresse sein
  • Befähigungsnachweis: Bei reglementierten Gewerben zwingend

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie eine zustellfähige Adresse. Diese Adresse wird im Gewerberegister (GISA) öffentlich einsehbar sein. Wenn Sie von zu Hause arbeiten, Ihre Privatadresse aber nicht öffentlich machen möchten, ist eine gemietete Geschäftsadresse die optimale Lösung. Mit einem Virtual Office erhalten Sie eine repräsentative Adresse im ersten Wiener Bezirk, ohne ein teures Büro anmieten zu müssen.

Ohne Standort keine Gewerbeanmeldung: Die Behörde verlangt eine echte, zustellfähige Adresse, ein Postfach genügt nicht. Eine Geschäftsadresse in 1010 Wien ab 49 Euro pro Monat erfüllt diese Voraussetzung und schützt gleichzeitig Ihre Privatadresse vor dem öffentlich einsehbaren GISA-Eintrag.

Wo melde ich mein Gewerbe an?

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Standorts: die Bezirkshauptmannschaft in den Ländern bzw. das Magistratische Bezirksamt in Wien. Alternativ melden Sie Ihr Gewerbe online über das Unternehmensserviceportal (USP) an, ohne persönlich vorsprechen zu müssen. Die Anmeldung ist bei allen Wegen gebührenfrei.

Wer in Wien gründet, wendet sich an die MA 63 (Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand). Diese ist für alle Wiener Bezirke zentral zuständig, im Unterschied zu den einzelnen Bezirkshauptmannschaften in anderen Bundesländern. Details zum Ablauf in Wien finden Sie weiter unten im Abschnitt "Gewerbe anmelden in Wien".

Schritt-für-Schritt: Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung selbst ist ein unkomplizierter Verwaltungsakt. Mit den richtigen Unterlagen sind Sie in kurzer Zeit fertig. Bereiten Sie alles im Vorfeld vor, um mehrfache Behördengänge zu vermeiden. Bei freien Gewerben erhalten Sie den Gewerbeschein oft noch am selben Tag.

Benötigte Unterlagen

Bereiten Sie folgende Dokumente vor:

  1. Gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  2. Geburtsurkunde (bei Erstanmeldung)
  3. Meldezettel (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  4. Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  5. Befähigungsnachweis (nur bei reglementierten Gewerben)
  6. Gesellschaftsvertrag (bei Gesellschaften)
  7. Firmenbuchauszug (bei bereits eingetragenen Gesellschaften)
  8. Standortbestätigung (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
  9. Eventülle Genehmigungen (z.B. bei Gastgewerbe: Betriebsanlagengenehmigung)

Der Anmeldungsprozess

  1. Gewerbetyp bestimmen - Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe ist. Das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) hilft bei der Einordnung.
  1. Unterlagen zusammenstellen - Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente gemäß der obigen Liste.
  1. Anmeldung einreichen - Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). In Wien ist das der zuständige Magistratische Bezirksamt.
  1. Keine Gebühren fällig - Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei, es sind keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. Bei reglementierten Gewerben können Kosten für den Befähigungsnachweis (z.B. Prüfungsgebühren) anfallen.
  1. Gewerbeschein erhalten - Bei freien Gewerben erhalten Sie den Gewerbeschein sofort bzw. innerhalb weniger Tage. Bei reglementierten Gewerben kann die Prüfung 2-4 Wochen dauern.
  1. GISA-Eintrag prüfen - Ihr Gewerbe wird automatisch im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen.
  1. Finanzamt und SVS informieren - Die Behörde meldet Ihre Gewerbeanmeldung automatisch an das Finanzamt und die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Prüfen Sie dennoch den Eingang.

Gewerbe online anmelden

Sie können Ihr Gewerbe elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) anmelden, ohne persönlich bei der Behörde vorzusprechen. Bei vollständigen, elektronisch prüfbaren Unterlagen läuft die Anmeldung über GISA-Express automatisiert und ohne weitere Bearbeitung durch die Behörde. Freie Gewerbe sind damit oft noch am selben Tag im GISA eingetragen.

Für die Online-Anmeldung benötigen Sie:

  • ID Austria (ehemals Bürgerkarte/Handysignatur)
  • Digitale Kopien aller Unterlagen
  • Zugang zum USP

Gewerbe anmelden in Wien

In Wien ist die MA 63 (Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand) für Gewerbeanmeldungen zuständig, unabhängig davon, in welchem der 23 Bezirke Sie tätig werden. Die Anmeldung selbst läuft wie überall in Österreich gebührenfrei, entweder online über das USP oder direkt bei der MA 63.

Eine Besonderheit für Wien: Der von Ihnen angegebene Standort muss im GISA nachvollziehbar und zustellfähig sein. Wer keine eigenen Büroräume in Wien hat, kann dafür eine gemietete Geschäftsadresse verwenden, die von der Behörde als vollwertiger Gewerbestandort akzeptiert wird.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist gebührenfrei, egal ob Sie bei der Behörde oder online über das USP anmelden: Laut Unternehmensserviceportal sind keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. Kosten entstehen erst durch Folgeschritte wie die Strafregisterbescheinigung, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder die SVS-Pflichtversicherung, die mit dem Gewerbeschein automatisch beginnt.

PositionKostenAnmerkung
Anmeldung bei der Behörde bzw. online über das USP0 EuroGebührenfrei laut USP
StrafregisterbescheinigungGeringe GebührBeim Gemeindeamt
Finanzamt-RegistrierungKostenlosAutomatisch
SVS-PflichtversicherungLaufender BeitragBeginnt automatisch mit dem Gewerbeschein
Gewerberechtlicher GeschäftsführerNach VereinbarungFalls kein eigener Befähigungsnachweis vorliegt
BetriebsanlagengenehmigungJe nach AnlageNur bei laermenden/emissionsrelevanten Standorten

Die laufenden Kosten nach der Gewerbeanmeldung sind vor allem die SVS-Pflichtversicherung: Sie beginnt laut SVS automatisch mit dem Gewerbeschein und deckt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab. Dazu kommt die Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Kleingewerbe anmelden: was ist damit gemeint?

"Kleingewerbe" ist kein Rechtsbegriff der Gewerbeordnung, es gibt diese Kategorie in Österreich nicht offiziell. Gemeint ist damit umgangssprachlich meist ein freies Gewerbe in Kombination mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Die Gewerbeanmeldung selbst läuft für ein "Kleingewerbe" genauso wie für jedes andere freie Gewerbe.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche, keine gewerberechtliche Regelung: Bleiben Sie mit Ihrem Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze von aktuell 55.000 Euro brutto pro Jahr, müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Für die Gewerbeanmeldung selbst spielt das keine Rolle, sie bleibt in jedem Fall verpflichtend.

Standort und Geschäftsadresse

Der bei der Gewerbeanmeldung angegebene Standort ist öffentlich einsehbar im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria). Jeder kann nachsehen, an welcher Adresse Ihr Unternehmen registriert ist. Für viele Gründer ist das ein Problem: Sie arbeiten von zu Hause, möchten aber nicht, dass ihre Privatadresse im Internet zu finden ist.

Eine professionelle Alternative bietet ein Virtual Office. Mit einer gemieteten Geschäftsadresse in Wien 1010 treten Sie professionell auf, schützen gleichzeitig Ihre Privatsphäre und haben eine Adresse, die Vertrauen schafft. Die Adresse wird vom Gewerbeamt als vollwertiger Standort akzeptiert.

Die Vorteile einer Virtual-Office-Adresse für Ihre Gewerbeanmeldung:

  • Echte physische Adresse (kein Postfach) in 1010 Wien
  • Vom Gewerbeamt als Standort akzeptiert
  • Privatadresse bleibt geschützt
  • Firmenschild und Briefkasten inklusive
  • Selbstabholung Mo-So oder digital per Scan erhalten

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Pflichten nach der Gewerbeanmeldung

Sofort nach der Anmeldung

  • Finanzamt-Registrierung prüfen - Innerhalb von 4 Wochen erhalten Sie Ihre Steuernummer
  • SVS-Anmeldung kontrollieren - Beitragsgrundlage und Versicherungsumfang prüfen
  • Geschäftskonto eröffnen - Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen empfohlen
  • Rechnungslegung einrichten - Fortlaufende Rechnungsnummern, Pflichtangaben beachten

Laufende Pflichten

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung (ab 700.000 Euro Umsatz)
  • Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise
  • Einkommensteuererklaerung jährlich
  • SVS-Beiträge quartalsweise
  • Aufzeichnungspflichten gemäß BAO (Bundesabgabenordnung)

Sonderfälle und Besonderheiten

Mehrere Gewerbe gleichzeitig

Sie können mehrere Gewerbeberechtigungen an einem Standort anmelden. Jedes Gewerbe erfordert eine eigene Anmeldung und eigene Gebühren.

Gewerbe für Gesellschaften

Bei einer GmbH oder OG ist die Gesellschaft selbst Gewerbeinhaber, nicht die Gesellschafter persönlich. Die Anmeldung erfolgt auf die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer.

Gewerbe bei Virtual Office

Ein Virtual Office kann als Gewerbestandort dienen, sofern die Adresse ladungsfähig ist und tatsächlich Geschäftspost dort zugestellt werden kann. Das Gewerbeamt prüft, ob am angemeldeten Standort eine echte Erreichbarkeit gegeben ist.

Ruhendmeldung und Zurücklegung

  • Ruhendmeldung: Sie können Ihr Gewerbe vorübergehend ruhend stellen (kostenlos, formlos bei der Behörde)
  • Zurücklegung: Endgueltige Aufgabe des Gewerbes. Meldung an Behörde, Finanzamt und SVS erforderlich.

Gewerbeanmeldung vs. Firmenbucheintragung

KriteriumGewerbeanmeldungFirmenbucheintragung
Zuständige BehördeBezirksverwaltungsbehördeLandesgericht
Pflicht fürAlle GewerbetreibendenKapitalgesellschaften, grosse EU
KostenGebührenfrei300-600 Euro
DauerSofort bis 4 Wochen1-3 Wochen
RegisterGISAFirmenbuch
ÄnderungenMeldung an die Gewerbebehörde (GISA)150 Euro

Eine GmbH benötigt beides: Zuerst die Firmenbucheintragung, dann die Gewerbeanmeldung. Ein Einzelunternehmer unter 700.000 Euro Umsatz braucht nur die Gewerbeanmeldung, was den Einstieg deutlich schneller und günstiger macht.

Weiterführende Artikel

Diese Artikel helfen Ihnen bei der weiteren Planung:

Häufige Fragen

Wie schnell kann ich nach der Gewerbeanmeldung beginnen?

Bei freien Gewerben dürfen Sie sofort nach der Anmeldung tätig werden. Bei reglementierten Gewerben müssen Sie auf den Bescheid warten, was 2-4 Wochen dauern kann. In dringenden Fällen können Sie einen Antrag auf vorlaueufige Ausübung stellen.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für einen Onlineshop?

Ja, der Betrieb eines Onlineshops erfordert in der Regel die Anmeldung des Handelsgewerbes (freies Gewerbe). Zusätzlich benötigen Sie ein vollständiges Impressum gemäß ECG und ein Gewerbestandort muss angegeben werden.

Kann ich ein Gewerbe an meiner Privatadresse anmelden?

Grundsätzlich ja, wenn keine baurechtlichen oder mietrechtlichen Hindernisse bestehen. Beachten Sie aber, dass Ihre Privatadresse dann im GISA öffentlich einsehbar ist. Eine Geschäftsadresse Wien schützt Ihre Privatsphäre.

Was kostet die SVS nach der Gewerbeanmeldung?

Im ersten und zweiten Jahr der Selbständigkeit gelten reduzierte Mindestbeitraege. Die SVS-Beiträge betragen im Gründungsjahr ca. 170 Euro monatlich (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zusammen). Ab dem dritten Jahr berechnen sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen.

Kann ich die Gewerbeanmeldung rückwirkend machen?

Nein, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie bereits tätig sind ohne Gewerbeschein, handeln Sie ordnungswidrig. Die Anmeldung wirkt immer erst ab dem Tag der Einreichung. Melden Sie Ihr Gewerbe daher unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit an.

Quellen

gewerbeanmeldunggewerbeordnunggründungselbständigeinzelunternehmen

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