Lohnnebenkosten-Rechner Österreich 2026
Entspricht 42.000 € Jahresbrutto bei 14 Bezügen.
Arbeitgeber-Gesamtkosten
4.548,62 €pro Monat
54.583,40 € pro Jahr, davon 12.583,40 € Lohnnebenkosten
29,96 %
Nebenkosten
auf das Brutto
Betriebliche Vorsorge: Wird vom ungedeckelten Bruttobezug gerechnet, es gilt keine Höchstbeitragsgrundlage.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag: Satz für Wien.
Kommunalsteuer: Bleibt auch ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bestehen.
Wiener Dienstgeberabgabe: Pro Kopf, nicht prozentual. Gerechnet mit 52 angefangenen Wochen.
Richtwert auf Basis der Beitragssätze mit Stand 01.01.2026, alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Rechner ersetzt keine Lohnverrechnung und keine Steuerberatung. Kollektivvertragliche Zuschläge, Sachbezüge und Sonderfälle wie Lehrlinge, begünstigte Behinderte oder Neugründungen sind nicht enthalten.
Was beim Mitarbeiter ankommt
Gerechnet mit demselben Brutto, Bundesland und Bezügen wie oben.
Netto für den Mitarbeiter
2.168,83 €pro Monat
30.740,42 € pro Jahr, inklusive 13. und 14. Bezug
73,19 %
vom Brutto
bleiben netto
Netto laut Lohnverrechnung, ohne Pendlerpauschale, Sachbezug und Freibetragsbescheid. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bei niedrigen Einkommen kommt erst mit der Arbeitnehmerveranlagung dazu und ist hier bewusst nicht eingerechnet. Im November behält der Dienstgeber zusätzlich 26,85 Euro e-card-Serviceentgelt ein, das ist in der Monatssicht nicht enthalten.
Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in Österreich betragen 2026 rund 29 bis 30 Prozent des Bruttogehalts: Bei 3.000 Euro Monatsbrutto in Wien mit 14 Bezügen sind es 12.583,40 Euro im Jahr, die Gesamtkosten liegen bei 54.583,40 Euro.
Der Aufschlag setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der betrieblichen Vorsorge, dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag, der Kommunalsteuer und, nur in Wien, der Dienstgeberabgabe. Oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro sinkt die Quote. Stand der Angaben: August 2026.
Was sind Lohnnebenkosten und welche Dienstgeberabgaben gehören dazu?
Lohnnebenkosten sind alles, was ein Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Brutto zahlt. Sie zerfallen in drei Gruppen, die unterschiedlichen Regeln folgen.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
Zusammen 20,98 Prozent des laufenden Bruttos, in Wien seit 01.01.2026 21,23 Prozent. Diese Gruppe ist als einzige gedeckelt: Über 6.930 Euro Monatsbrutto fallen keine weiteren Beiträge an. Für Sonderzahlungen gilt eine eigene Grenze von 13.860 Euro im Jahr und ein niedrigerer Satz von 20,48 Prozent, weil der Wohnbauförderungsbeitrag dort nicht eingehoben wird.
Lohnsummenabhängige Abgaben
Dienstgeberbeitrag 3,70 Prozent, Zuschlag je nach Bundesland und Kommunalsteuer 3 Prozent. Sie kennen keine Höchstgrenze und laufen auch bei hohen Gehältern ungebremst weiter. Dazu kommt die betriebliche Vorsorge mit 1,53 Prozent, die ebenfalls vom ungedeckelten Brutto gerechnet wird. Genau das übersehen viele Personalkosten-Schätzungen.
Regionale Abgaben
In Wien fällt zusätzlich die Dienstgeberabgabe an, umgangssprachlich U-Bahn-Steuer: 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche, also rund 104 Euro im Jahr. Der Rechner weist sie als eigene Zeile aus, statt sie in einer Sammelposition verschwinden zu lassen. Befreit sind unter anderem Dienstnehmer über 55 Jahre und Dienstverhältnisse mit höchstens zehn Wochenstunden.
Lohnnebenkosten Österreich 2026: die Sätze in der Tabelle
Alle Sätze beziehen sich auf den Dienstgeberanteil, also auf das, was zusätzlich zum Brutto anfällt. Angestellte und Arbeiter haben 2026 identische Beitragssätze, deshalb führt der Rechner sie als einen Eintrag.
| Abgabe | Dienstgeberanteil | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % | Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
| Unfallversicherung | 1,10 % | Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
| Pensionsversicherung | 12,55 % | Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
| Insolvenz-Entgeltsicherung | 0,10 % | Brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 %, in Wien 0,75 % | laufender Bezug, nicht von Sonderzahlungen |
| Betriebliche Vorsorge | 1,53 % | gesamtes Brutto, ohne Deckelung |
| Dienstgeberbeitrag | 3,70 %, ab 2028 2,70 % | Lohnsumme, ohne Deckelung |
| Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 0,31 bis 0,40 % | Lohnsumme, je Bundesland |
| Kommunalsteuer | 3,00 % | Lohnsumme, ohne Deckelung |
| Wiener Dienstgeberabgabe | 2,00 € je Woche | pro Dienstverhältnis in Wien |
Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 6.930 Euro im Monat für laufende Bezüge und bei 13.860 Euro im Jahr für Sonderzahlungen. Liegt die gesamte Monatslohnsumme eines Betriebs unter 1.460 Euro, verringert sich die Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Zuschlag und Kommunalsteuer um 1.095 Euro. Diese Grenze gilt für den Betrieb insgesamt, nicht für die einzelne Person, deshalb fragt der Rechner sie als Checkbox ab.
Warum das Bundesland die Lohnkosten verändert
Zwei Positionen hängen am Standort. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wird von jeder Landeskammer eigens festgesetzt und reicht 2026 von 0,31 Prozent in Oberösterreich bis 0,40 Prozent im Burgenland. Und der Wohnbauförderungsbeitrag ist in Wien seit dem 01.01.2026 höher: Der Dienstgeberanteil beträgt dort 0,75 statt 0,50 Prozent. Zusammen mit der Wiener Dienstgeberabgabe erklärt das den Unterschied zwischen einem Wiener und einem oberösterreichischen Arbeitsplatz bei identischem Brutto.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2026 je Bundesland. Die Werte sind über zwei unabhängige Fachquellen mit Stand 01.01.2026 gegengeprüft, beide sind unten verlinkt.
Ab 2028 sinken die Lohnnebenkosten
Der Dienstgeberbeitrag sinkt ab dem Kalenderjahr 2028 von 3,70 auf 2,70 Prozent. Die Senkung ist bereits beschlossen und steht in der geltenden Fassung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Alle übrigen Sätze bleiben nach heutigem Stand gleich.
Was das konkret bringt, zeigt der Umschalter oben im Rechner. Bei 3.000 Euro Monatsbrutto und 14 Bezügen sind es 420 Euro weniger pro Jahr, die Quote fällt von 29,96 auf 28,96 Prozent. Bei zehn Beschäftigten in dieser Gehaltsklasse sind das rund 4.200 Euro im Jahr. Für die Personalplanung ab 2027 lohnt es sich, beide Stände nebeneinander zu rechnen.
Wie dieser Arbeitgeberkosten-Rechner rechnet
Die Rechenlogik folgt den Beitragswerten mit Stand 01.01.2026. Vier Punkte sind bewusst anders gelöst als bei vielen anderen Rechnern.
Die Höchstbeitragsgrundlage steckt in der Rechnung
Viele Rechner ignorieren die Höchstbeitragsgrundlage und rechnen die Sozialversicherung auch über 6.930 Euro Monatsbrutto linear weiter. Hier wird gedeckelt, für laufende Bezüge und Sonderzahlungen getrennt. Deshalb sinkt die Quote bei hohen Gehältern sichtbar.
Der Zuschlag läuft bundeslandgenau
Alle neun Sätze sind hinterlegt, nicht ein Durchschnittswert und keine abschaltbare Option. Das Bundesland steuert außerdem den Wohnbauförderungsbeitrag und die Wiener Dienstgeberabgabe.
Sonderzahlungen werden getrennt gerechnet
13. und 14. Bezug haben eine eigene Höchstbeitragsgrundlage und einen niedrigeren Satz, weil der Wohnbauförderungsbeitrag dort nicht eingehoben wird. Dienstgeberbeitrag, Zuschlag, Kommunalsteuer und betriebliche Vorsorge fallen dagegen voll an.
Die betriebliche Vorsorge bleibt ungedeckelt
Für die betriebliche Vorsorge gelten weder Geringfügigkeitsgrenze noch Höchstbeitragsgrundlage. Sie wird deshalb vom vollen Jahresbrutto gerechnet, während die übrigen Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt sind.
Nicht enthalten sind Sachbezüge, kollektivvertragliche Zuschläge und die Sonderfälle Lehrling, freier Dienstnehmer, begünstigter Behinderter und Neugründung. Wer eine dieser Konstellationen hat, sollte den Wert hier als Richtwert nehmen und die Lohnverrechnung entscheiden lassen.
Quellen
- Österreichische Gesundheitskasse: Sozialversicherungswerte für 2026 (PDF, Stand 01.01.2026)
- Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen: Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 (PDF)
- USP: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- USP: Steuersatz, Freibetrag und Freigrenze bei der Kommunalsteuer
- USP-Lexikon: Geringfügigkeitsgrenze
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im RIS, Fassung BGBl. I Nr. 62/2026: Dienstgeberbeitrag 3,7 Prozent, ab dem Kalenderjahr 2028 2,7 Prozent
- ASVG im RIS: allgemeine Beiträge für Vollversicherte, Entfall der Unfallversicherung ab 60
- Dienstgeberabgabegesetz im RIS: pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4 Prozent
- Einkommensteuergesetz 1988 im RIS: Steuertarif 2026, Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus sowie Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- Einkommensteuergesetz 1988 im RIS: welche Absetzbeträge der Dienstgeber beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt
- Einkommensteuergesetz 1988 im RIS: Besteuerung der sonstigen Bezüge mit Freibetrag von 620 Euro und Freigrenze beim Jahressechstel
- Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz im RIS: gestaffelter Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Dienstnehmers bei geringem Einkommen
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im RIS: Höhe der Familienbeihilfe ab 01.01.2026
- Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums (Gegenprobe der Netto-Ergebnisse dieses Rechners)
- Stadt Wien: Dienstgeberabgabe
- BMF: Pressemeldung zur Lohnnebenkosten-Einigung
- TRAUNER Verlag: Datenblatt Personalverrechnung, Stand 01.01.2026 (Gegenprobe der neun Zuschlagssätze)
- LexisNexis: Lohn- und Gehaltsnebenkosten ab 01.01.2026 (Gegenprobe der neun Zuschlagssätze)
Stand der Angaben: August 2026, Beitragswerte mit Stand 01.01.2026. Alle Ergebnisse sind Richtwerte und ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Rechner ersetzt keine Lohnverrechnung und keine Steuerberatung. Die Wiener Dienstgeberabgabe ist mit 52 angefangenen Wochen gerechnet, bei Ein- und Austritten weicht der exakte Wert ab.
Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten und Personalkosten
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