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Kilometergeld-Rechner Österreich 2026

Der Kilometergeld-Rechner berechnet Fahrtkosten für PKW, Motorrad und Fahrrad nach den amtlichen Sätzen 2026, inklusive Mitfahrerzuschlag, Tagesgeld nach der Zwölftel-Regel und Nächtigungsgeld ohne Beleg. Die Sätze richten sich nach dem Datum der Fahrt, da sich Motorrad und Fahrrad im Juli 2025 geändert haben. Stand: 06.09.2026.

Fahrzeug
Kilometer
Datum der Fahrt
Mitfahrer

Dienstlich notwendige Mitbeförderung, je Person 0,15 €/km

Reisedauer (Std.)

Auch mehrtägig, z. B. 36 für anderthalb Tage

Nächtigungen

Ohne Beleg, 17 €/Nacht

Nur Inlandsfahrten. Für Auslandsreisen gilt eine eigene Länder-Tabelle, siehe amtliche Auslandsdiäten-Tabelle.

Summe dieser Fahrt

40,00 €

ab 01.07.2025, PKW

PositionBetrag
Kilometergeld PKW40,00 €
Summe40,00 €

Jahresgrenze für den PKW: 30.000 km pro Kalenderjahr, nicht pro Fahrt. Der Rechner deckelt ab dieser Grenze.

Sätze laut ab 01.07.2025: PKW 0,50 €/km, Motorrad 0,25 €/km, Fahrrad 0,25 €/km, Mitfahrer 0,15 €/km. Jahresgrenzen je Kalenderjahr: PKW und Motorrad 30.000 km, Fahrrad 3.000 km. Tagesgeld: 30,00 € je Zeitspanne von 24 Stunden; über 3 Stunden 2,50 € je angefangener Stunde, über 11 Stunden die volle Diät. Genau 3 Stunden ergeben noch kein Tagesgeld. Näherung, keine Steuerberatung.

Die Sätze hängen vom Fahrtdatum ab

Bis Ende 2024 galten 0,42 Euro für PKW, 0,24 Euro für Motorrad und 0,38 Euro für Fahrrad. Zum 1. Jänner 2025 stiegen alle drei Sätze einheitlich auf 0,50 Euro, zum 1. Juli 2025 wurden Motorrad und Fahrrad per Novelle wieder auf 0,25 Euro gesenkt, während der PKW-Satz bei 0,50 Euro blieb. Dieser Stand gilt unverändert auch 2026. Der Rechner wählt automatisch den zum Fahrtdatum passenden Satz.

Fahrrad-Kilometergeld: gedeckelt auf 3.000 Kilometer

Anders als bei PKW und Motorrad ist beim Fahrrad die absetzbare Jahresmenge streng begrenzt: 3.000 Kilometer pro Kalenderjahr, bis 2024 waren es nur 1.500 Kilometer. Wer mehr fährt, kann die übersteigenden Kilometer steuerlich nicht mehr geltend machen. Der Rechner weist das für eine einzelne, bereits über der Grenze liegende Fahrt als Hinweis aus.

Die Zwölftel-Regel beim Tagesgeld

Das volle Inlands-Tagesgeld von 30 Euro gilt für eine Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel zu, also 2,50 Euro, ab mehr als 11 Stunden die volle Diät. Genau drei Stunden ergeben noch kein Tagesgeld, genau elf Stunden ergeben 27,50 Euro. Dauert die Reise länger als 24 Stunden, zählt jede volle Spanne die vollen 30 Euro und der Rest wieder nach der Zwölftel-Regel: 30 Stunden ergeben 45 Euro, 36 Stunden ergeben 60 Euro. Das Nächtigungsgeld ohne Beleg beträgt 17 Euro pro Nacht, inklusive Frühstück.

Mit dem ersten Firmenwagen kommen mehr Lohnabgaben

Wer Kilometergeld an Mitarbeiter auszahlt, hat meist auch die übrigen Lohnnebenkosten im Blick zu behalten. Der Lohnnebenkosten-Rechner zeigt, was ein Mitarbeiter den Arbeitgeber insgesamt kostet.

Woher die Sätze stammen

Alle Sätze sind wörtlich aus zwei unabhängigen amtlichen Quellen gegengeprüft: der Reisegebührenvorschrift im Rechtsinformationssystem des Bundes und der BMF-Kilometergeld-Seite.

Stand der Angaben: 06.09.2026. Näherung, keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Kilometergeld

Seit 1. Juli 2025 gilt unverändert auch für 2026: PKW 0,50 Euro pro Kilometer, Motorrad und Motorfahrrad 0,25 Euro pro Kilometer, Fahrrad 0,25 Euro pro Kilometer. Für jede dienstlich notwendige Mitfahrerin oder jeden Mitfahrer im PKW kommen 0,15 Euro pro Kilometer dazu. Zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2025 hatten Motorrad und Fahrrad übergangsweise ebenfalls 0,50 Euro, seit 1. Juli 2025 gelten wieder die niedrigeren Sätze.

Ja, für alle drei Fahrzeuge. Für PKW und Motorrad gilt eine Jahresgrenze von 30.000 Kilometer, für das Fahrrad liegt sie mit 3.000 Kilometern pro Kalenderjahr deutlich niedriger, bis 2024 waren es sogar nur 1.500 Kilometer. Dieser Rechner deckelt in allen drei Fällen auf die jeweilige Jahresgrenze und weist die Deckelung aus, wenn die eingegebenen Kilometer sie allein schon übersteigen.

Das Inlands-Tagesgeld beträgt 30 Euro und gilt für eine Zeitspanne von 24 Stunden. Dauert eine Reise länger als drei Stunden, steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel zu, also 2,50 Euro. Dauert sie mehr als 11 Stunden, gebührt die volle Diät von 30 Euro. Genau drei Stunden ergeben noch kein Tagesgeld, genau elf Stunden ergeben elf Zwölftel, also 27,50 Euro.

Der Betrag von 30 Euro gilt je Zeitspanne von 24 Stunden. Bei längeren Reisen zählt jede volle 24-Stunden-Spanne die volle Tagesgebühr, der angebrochene Rest wird wieder nach der Zwölftel-Regel abgerechnet. Eine Reise von 30 Stunden ergibt damit 45 Euro: 30 Euro für die erste Spanne plus sechs angefangene Stunden zu je 2,50 Euro. Eine Reise von 36 Stunden ergibt 60 Euro, weil der Rest von zwölf Stunden über der Elf-Stunden-Grenze liegt und erneut die volle Diät auslöst.

Ohne Beleg stehen 17 Euro pro Nacht zu, inklusive Frühstück. Mit Beleg können stattdessen die tatsächlichen, nachgewiesenen Übernachtungskosten angesetzt werden, das prüft dieser Rechner nicht gesondert.

Für Dienstreisen ins Ausland gelten eigene, länderspezifische Tages- und Nächtigungsgebühren nach einer amtlichen Länder-Tabelle, zum Beispiel 35,3 Euro Tagesgeld und 27,9 Euro Nächtigungsgeld für Deutschland. Dieser Rechner bildet nur Inlandsfahrten ab und verlinkt auf die amtliche Tabelle für Auslandsdiäten.

Nein. Der Rechner zeigt eine Näherung auf Basis der amtlichen Kilometergeld- und Diätensätze 2026, keine vollständige Reisekostenabrechnung. Sonderfälle wie mehrere Fahrten am selben Tag, Kombination mit einem Werbungskostenpauschale oder kollektivvertragliche Sonderregelungen prüft er nicht.

Behördenpost kommt trotzdem per Brief

Reisekostenabrechnungen prüft das Finanzamt bei Bedarf im Nachhinein, die Anfrage kommt auf Papier. Eine echte Geschäftsadresse in 1010 Wien nimmt sie entgegen, Sie erhalten sie als Scan oder holen sie selbst ab. Ab 49 Euro pro Monat.