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Gründung & Rechtsformen

Firma gründen in Österreich - Anleitung & Kosten 2026

Firma gründen in Österreich: Rechtsform wählen, Gewerbe anmelden, Firmenbuch und Kosten. Die komplette Anleitung mit Vergleichstabelle und Quellen.

12. Juli 2026(aktualisiert: 12. Juli 2026)13 Min. Lesezeit

Wer in Österreich gründet, wählt zuerst eine Rechtsform, meldet das Gewerbe an (gebührenfrei laut USP) und braucht eine zustellfähige Geschäftsadresse. Ein Einzelunternehmen kommt ohne Mindestkapital aus, eine GmbH oder FlexCo verlangt 10.000 Euro Stammkapital. Ein freies Gewerbe ist oft noch am selben Tag angemeldet.

Diese Anleitung führt Sie durch den gesamten Gründungsweg: von der Wahl der passenden Rechtsform über die sieben Schritte bis zur fertigen Firma, die Kosten, die Dauer und die häufigsten Fehler. Jeder Abschnitt verlinkt auf die vertiefenden Seiten und Artikel, damit Sie an jeder Stelle weiterlesen können. Wo Zahlen genannt werden, finden Sie die amtliche Quelle direkt dahinter.

Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung?

Die passende Rechtsform hängt von drei Fragen ab: Gründen Sie allein oder im Team, wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko, und brauchen Sie Kapital von außen? Wer allein startet und wenig Risiko hat, fährt mit dem Einzelunternehmen am einfachsten. Sobald Haftung, Investoren oder eine Mitarbeiterbeteiligung ins Spiel kommen, lohnt der Blick auf GmbH und FlexCo. Die folgende Tabelle stellt die fünf gängigsten Rechtsformen gegenüber.

RechtsformMindestkapitalHaftungFirmenbuchGründungskostenTypische Zielgruppe
EinzelunternehmenKeinesUnbeschränkt, mit PrivatvermögenErst ab UmsatzschwelleGewerbeanmeldung gebührenfreiEinzelgründer, Freelancer, EPU
OG (Offene Gesellschaft)KeinesAlle Gesellschafter unbeschränkt und persönlichPflichtFirmenbuch plus GewerbeZwei oder mehr gleichberechtigte Partner
KG (Kommanditgesellschaft)KeinesKomplementär unbeschränkt, Kommanditist bis HafteinlagePflichtFirmenbuch plus GewerbeAktive plus kapitalgebende Partner
GmbH10.000 Euro (davon 5.000 bar)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenPflichtNotariatsakt plus FirmenbuchHöheres Risiko, Kapitalbedarf, Außenwirkung
FlexCo10.000 Euro (davon 5.000 bar)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenPflichtNotariatsakt plus FirmenbuchStartups mit Mitarbeiterbeteiligung

Das Einzelunternehmen ist die niederschwelligste Form: kein Stammkapital, kein Notar, nur die Gewerbeanmeldung. Sie haften dafür unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Details lesen Sie auf der Seite zum Einzelunternehmen und in der Anleitung Einzelunternehmen gründen.

Die OG entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammentun und beide voll mit ihrem Privatvermögen haften wollen. Sie braucht kein Mindestkapital, muss aber ins Firmenbuch eingetragen werden. Mehr dazu auf der Seite zur OG und im Artikel OG und KG gründen.

Die KG trennt die Rollen: Der Komplementär haftet unbeschränkt und führt das Geschäft, der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner im Firmenbuch eingetragenen Hafteinlage. Das eignet sich, wenn eine Person Kapital gibt, ohne die volle Haftung zu tragen. Die Grundlagen erklärt die Seite zur KG und ebenfalls der Artikel OG und KG gründen.

Die GmbH beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Sie verlangt 10.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 5.000 Euro bar, sowie einen Notariatsakt und die Firmenbuch-Eintragung. Wann sich das lohnt, zeigt die Seite zur GmbH und die Schritt-für-Schritt-Anleitung GmbH gründen.

Die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) steht seit 2024 zur Verfügung und baut auf dem GmbH-Recht auf, erlaubt aber Unternehmenswert-Anteile für die Mitarbeiterbeteiligung. Beim Stammkapital ist sie mit der GmbH identisch. Alles Weitere finden Sie auf der Seite zur FlexCo und im Artikel FlexCo gründen. Einen kompletten Überblick über alle Rechtsformen bietet der Hub Unternehmen gründen.

Gründen in Österreich in 7 Schritten

Von der Idee zur fertigen Firma sind es unabhängig von der Rechtsform sieben Schritte. Bei einem freien Gewerbe als Einzelunternehmen durchlaufen Sie sie in wenigen Tagen, bei einer Kapitalgesellschaft dauert es wegen Notar und Firmenbuch etwas länger. Die Reihenfolge ist in beiden Fällen dieselbe.

  1. Rechtsform wählen. Entscheiden Sie anhand von Haftung, Kapitalbedarf und Zahl der Gründer, welche Form passt (siehe Vergleichstabelle oben). Diese Wahl bestimmt alle weiteren Schritte.
  1. Firmennamen und Gewerbewortlaut klären. Legen Sie fest, unter welchem Namen Sie auftreten und welche Tätigkeit Sie anmelden. Der Gewerbewortlaut bestimmt den Umfang Ihrer späteren Berechtigung.
  1. Geschäftsanschrift sichern. Jede Gründung braucht eine echte, zustellfähige Adresse. Behörden, Finanzamt und Gerichte müssen dort tatsächlich zustellen können, ein Postfach genügt nicht. Wer kein eigenes Büro hat, kann in Wien eine Geschäftsadresse mieten, die vom Gewerbeamt und vom Firmenbuch als vollwertiger Standort akzeptiert wird und die Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraushält.
  1. Notariatsakt oder Erklärung, je nach Form. Eine GmbH oder FlexCo braucht einen Gesellschaftsvertrag oder eine Errichtungserklärung als Notariatsakt. Ein Einzelunternehmen kommt ohne aus, hier entfällt dieser Schritt vollständig.
  1. Firmenbuch beziehungsweise Gewerbeanmeldung. Gesellschaften werden ins Firmenbuch eingetragen, alle Gewerbetreibenden melden zusätzlich das Gewerbe an und werden im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) erfasst. Wie das online läuft, zeigt der Artikel zur Gewerbeanmeldung in Österreich.
  1. Sozialversicherung (SVS). Mit der Gewerbeberechtigung werden Sie automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert. Sie deckt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab; die Voraussetzungen und Beitragsgrundlagen veröffentlicht die SVS.
  1. Bankkonto und Steuernummer. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und melden Sie sich beim Finanzamt, um Ihre Steuernummer zu erhalten. Bei Kapitalgesellschaften ist die Bareinzahlung des Stammkapitals auf das Firmenkonto Voraussetzung für die Firmenbuch-Anmeldung.

Was kostet die Gründung in Österreich?

Die reinen Behördengebühren sind niedrig: Die Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei, und ein Einzelunternehmen kommt ganz ohne Kapital aus. Kosten entstehen vor allem bei Kapitalgesellschaften durch das Stammkapital, den Notar und die Firmenbuch-Eintragung sowie laufend durch Steuern und Sozialversicherung. Die folgende Tabelle nennt nur belegbare Positionen mit Quelle.

PositionBetragQuelle
Gewerbeanmeldung (freies Gewerbe)0 Euro, keine Stempelgebühren und BundesverwaltungsabgabenUSP
Mindeststammkapital GmbH und FlexCo10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro barUSP
Mindestkörperschaftsteuer (GmbH und FlexCo)500 Euro pro Jahr (125 Euro je Quartal)USP
Körperschaftsteuer auf den Gewinn23 ProzentUSP

Für die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar und die Firmenbuch-Eintragung fallen bei Gesellschaften je nach Einzelfall weitere Kosten an, die sich nicht pauschal beziffern lassen. Den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Eintragung beschreibt der Artikel zur Firmenbuch-Eintragung. Beim Einzelunternehmen bleibt es dagegen bei der gebührenfreien Gewerbeanmeldung, weshalb es die günstigste Startvariante ist. Wer mit dem Jahresumsatz unter der Grenze bleibt, spart über die Kleinunternehmerregelung zusätzlich die Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen. Steuerliche Details zu Ihrem konkreten Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Wie lange dauert eine Firmengründung?

Ein freies Gewerbe als Einzelunternehmen ist am schnellsten: Bei vollständigen Unterlagen ist die Anmeldung über das automatisierte GISA-Express-Verfahren oft noch am selben Tag im Register, und Sie dürfen sofort starten. Ein reglementiertes Gewerbe dauert länger, weil die Behörde zuerst den Befähigungsnachweis prüft. Eine GmbH oder FlexCo braucht zusätzlich Zeit für den Notariatsakt und die Firmenbuch-Eintragung.

Die Dauer hängt also weniger von der Behörde als von Ihrer Vorbereitung ab. Wer Rechtsform, Adresse und Unterlagen vorab geklärt hat, verliert keine Zeit durch Rückfragen. Der häufigste Verzögerungsgrund ist eine unklare oder nicht zustellfähige Adresse, die die automatisierte Bearbeitung stoppt.

Häufige Fehler bei der Gründung

Die meisten Startprobleme entstehen nicht durch komplizierte Vorschriften, sondern durch vermeidbare Nachlässigkeiten. Diese fünf Fehler kosten am häufigsten Zeit oder Geld:

  • Privatadresse ins Register eintragen. Der Standort im GISA und die Geschäftsanschrift im Firmenbuch sind öffentlich einsehbar. Wer von zu Hause gründet, macht damit die Wohnadresse für jeden auffindbar.
  • Postfach statt echter Adresse. Ein reines Postfach wird als Gewerbestandort und als Firmenbuch-Adresse nicht akzeptiert. Nötig ist eine physische, zustellfähige Anschrift.
  • Falsche Rechtsform wegen unterschätzter Haftung. Wer mit wachsendem Risiko beim Einzelunternehmen bleibt, haftet weiter mit dem Privatvermögen. Ab einem gewissen Punkt schützt nur eine Kapitalgesellschaft.
  • Tätigkeit vor der Anmeldung. Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nicht möglich. Melden Sie das Gewerbe an, bevor Sie den ersten Auftrag ausführen.
  • Steuern und SVS nicht zurückgelegt. Die Sozialversicherung wird auch bei geringem Gewinn fällig. Wer nicht laufend Rücklagen bildet, gerät bei der ersten Nachzahlung in Schwierigkeiten.

Gründungs-Begriffe kurz erklärt

Vier Begriffe tauchen bei jeder Gründung auf. Wer sie kennt, versteht die Formulare und Bescheide auf Anhieb.

Rechtsform: Die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens. Sie entscheidet über Haftung, Kapitalbedarf, Steuern und die Frage, ob eine Firmenbuch-Eintragung nötig ist. Die häufigsten Formen sind Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH und FlexCo. Firmenbuch: Das öffentliche Verzeichnis, in das Kapitalgesellschaften und weitere eintragungspflichtige Unternehmen eingetragen werden. Es enthält unter anderem die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift. OG, KG, GmbH und FlexCo entstehen erst mit der Eintragung. Zustellfähige Geschäftsadresse: Eine Anschrift mit Straße und Hausnummer, an der amtliche Schriftstücke rechtswirksam zugestellt werden können. Sie muss im Inland liegen und physisch existieren; ein Postfach genügt nicht. Was dabei zählt, erklärt der Guide zur ladungsfähigen Adresse. Gewerbeberechtigung: Das Recht, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Bei freien Gewerben entsteht es mit der Anmeldung, bei reglementierten Gewerben mit dem Feststellungsbescheid nach Prüfung des Befähigungsnachweises.

Wie viele Unternehmen werden in Österreich gegründet?

Im Jahr 2024 wurden in Österreich 39.554 Unternehmen neu gegründet, das entspricht einer Neugründungsrate von 6,3 Prozent (Quelle: Statistik Austria). Die Zahl ist der höchste Wert seit der methodischen Umstellung 2021 und liegt rund fünf Prozent über dem Vorjahr.

Die große Mehrheit gründet als Einzelunternehmen: Zuletzt waren es 76,6 Prozent aller Neugründungen (Berichtsjahr 2023, Statistik Austria). Das bestätigt, was die Praxis zeigt: Für die meisten Gründerinnen und Gründer ist der einfache Weg über ein freies Gewerbe der richtige Start. Die vollständige Auswertung mit Zeitreihe und Quellen finden Sie auf der Seite Firmengründungen in Österreich: Statistik.

Häufige Fragen

Welche Rechtsform ist für Gründer am einfachsten?

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform. Es braucht kein Stammkapital, keinen Notar und keinen Gesellschaftsvertrag, sondern nur die gebührenfreie Gewerbeanmeldung. Der Preis dafür ist die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Für Einzelgründer mit geringem Risiko ist es der schnellste Weg in die Selbständigkeit.

Wie viel Kapital brauche ich für die Gründung?

Ein Einzelunternehmen sowie eine OG oder KG kommen ohne gesetzliches Mindestkapital aus. Eine GmbH und eine FlexCo verlangen dagegen ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind (Quelle: USP). Der Betrag steht danach als Betriebskapital zur Verfügung, er ist nicht verloren.

Brauche ich für die Gründung einen Notar?

Einen Notar brauchen Sie nur bei Kapitalgesellschaften. Eine GmbH und eine FlexCo benötigen einen Gesellschaftsvertrag oder eine Errichtungserklärung als Notariatsakt. Ein Einzelunternehmen sowie eine OG oder KG kommen ohne Notariatsakt aus; hier genügen Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls die Firmenbuch-Eintragung.

Kann ich ohne eigenes Büro gründen?

Ja. Sie brauchen kein eigenes Büro, aber eine echte, zustellfähige Geschäftsadresse als Standort. Ein reines Postfach reicht nicht. Viele Gründer nutzen eine gemietete Geschäftsadresse, die vom Gewerbeamt und vom Firmenbuch als vollwertiger Standort akzeptiert wird und die Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraushält.

Muss ich mich beim Finanzamt melden?

Ja. Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Bei der Gewerbeanmeldung leitet die Behörde Ihre Daten in der Regel automatisch weiter, prüfen Sie den Eingang aber selbst. Steuerliche Details zu Ihrer Situation besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wie schnell kann ich nach der Gründung loslegen?

Bei einem freien Gewerbe als Einzelunternehmen oft noch am selben Tag: Sind die Angaben vollständig, wird die Berechtigung über GISA-Express automatisiert eingetragen, und Sie dürfen sofort starten. Bei reglementierten Gewerben und bei Kapitalgesellschaften dauert es wegen Prüfung, Notar und Firmenbuch entsprechend länger.

Quellen

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