Virtual Office für EU-Unternehmen: Niederlassung in Österreich
Nutzen Sie die EU-Niederlassungsfreiheit und gründen Sie Ihre österreichische Niederlassung mit einer professionellen Geschäftsadresse in Wien. Ohne Wohnsitzpflicht, DBA-konform.
EU-Niederlassungsfreiheit nutzen
Artikel 49 AEUV sichert EU-Unternehmen das Recht, in jedem Mitgliedstaat eine Niederlassung zu gründen. Österreich bietet dabei attraktive Rahmenbedingungen.
Freier Marktzugang
Als EU-Unternehmen haben Sie das Recht, in Österreich eine Niederlassung zu errichten - ohne zusätzliche Genehmigungen.
Gleichbehandlung
EU-Bürger und ihre Unternehmen werden wie inländische Unternehmen behandelt. Keine Diskriminierung.
Flexible Rechtsformen
Ob Zweigniederlassung, GmbH oder Einzelunternehmen - Sie wählen die passende Rechtsform für Ihre Expansion.
Rechtsgrundlage: Art. 49 AEUV
Die Niederlassungsfreiheit umfasst die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Aufnahmestaates. Dies gilt für alle EU- und EWR-Bürger.
Keine Wohnsitzpflicht für EU-Bürger
Als EU-Bürger müssen Sie nicht in Österreich wohnen, um hier ein Unternehmen zu betreiben. Ein Virtual Office bietet Ihnen die notwendige Geschäftsadresse für Ihre Niederlassung.
- Kein Wohnsitz in Österreich erforderlich
- Geschäftsadresse erfüllt Firmenbuch-Anforderungen
- Geschäftsführer kann im EU-Ausland wohnen
- Post wird digitalisiert und weitergeleitet
- Behördliche Zustellungen werden empfangen
Muster EU-GmbH
(Zweigniederlassung)
Seitenstettengasse 5/37
1010 Wien, Österreich
FN 123456a
HG Wien
Steuerliche Aspekte (DBA)
Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater. Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
DBA-Netzwerk
Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten.
Individuelle Beratung
Wir empfehlen, steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Durch Anrechnungs- oder Freistellungsmethode wird verhindert, dass Gewinne doppelt besteuert werden.
Steuerberater empfohlen
Wir empfehlen die Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.
Wichtiger Hinweis
Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater. Die Auswirkungen hängen von Ihrer individuellen Situation ab.
Behördenwege für EU-Bürger
Die Gründung einer Niederlassung in Österreich erfordert einige administrative Schritte. Wir unterstützen Sie dabei.
Geschäftsadresse sichern
Buchen Sie Ihr Virtual Office und erhalten Sie eine ladungsfähige Geschäftsadresse in 1010 Wien.
Gesellschaftsvertrag / Erklärung
Erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag (bei GmbH) oder melden Sie die Zweigniederlassung beim Firmenbuchgericht an.
Firmenbucheintragung
Eintragung ins Firmenbuch beim zuständigen Handelsgericht. Für Zweigniederlassungen gelten vereinfachte Regeln.
Gewerbeanmeldung
Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat.
Finanzamt & SVS
Steuerliche Erfassung beim Finanzamt und ggf. Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Wir unterstützen Sie
Wir stellen Ihnen die Geschäftsadresse, den Vertrag und alle notwendigen Unterlagen für Ihre Niederlassung in Österreich bereit.
Postservice Preise
Keine versteckten Kosten & jederzeit kündbar.
*Alle Preise in netto
Häufige Fragen zur EU-Expansion nach Österreich
Kann ich als EU-Bürger ohne Wohnsitz in Österreich ein Unternehmen gründen?
Ja, als EU-Bürger können Sie die Niederlassungsfreiheit nutzen und ein Unternehmen in Österreich gründen, ohne hier zu wohnen. Ein Virtual Office stellt die erforderliche Geschäftsadresse zur Verfügung.
Welche Rechtsform eignet sich für eine EU-Niederlassung in Österreich?
Die häufigsten Optionen sind eine Zweigniederlassung (keine eigene Rechtspersönlichkeit) oder eine österreichische GmbH (eigenständige Gesellschaft). Die Wahl hängt von Ihren haftungsrechtlichen Zielen ab. Bitte klären Sie steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich in Österreich Steuern zahlen, wenn ich hier eine Niederlassung habe?
Wir empfehlen, steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Österreich hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Welche Dokumente benötige ich für die Firmenbucheintragung?
Typischerweise benötigen Sie: beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs, Gesellschaftsvertrag, Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung, Musterzeichnungserklärung und einen Nachweis der Geschäftsadresse.
Wie schnell kann ich meine Niederlassung in Österreich eröffnen?
Nach Vertragsunterzeichnung steht Ihnen die Geschäftsadresse zur Verfügung. Die Firmenbucheintragung dauert je nach Gericht und Vollständigkeit der Unterlagen ca. 2-4 Wochen. Insgesamt können Sie in 4-6 Wochen operativ sein.