Verzugszinsen-Rechner Österreich 2026
Der Verzugszinsen-Rechner berechnet gesetzliche Zinsen bei verspäteter Zahlung: bei Unternehmergeschäften Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte, bei Verbrauchergeschäften fix 4 Prozent. Er zählt die Tage taggenau, teilt den Zeitraum bei einem Halbjahreswechsel und zeigt die Mahnpauschale von 40 Euro, nur bei B2B. Stand: 06.09.2026.
Basiszinssatz aktuell 1,53 %, gültig seit 01.07.2026 (OeNB). Hinterlegter Verlauf ab 01.01.2013, 28 Halbjahres-Feststellungen.
Zinsen und Mahnpauschale gesamt
185,52 €
99 Tage Verzug, Gesamtforderung 5.185,52 €
10,73 %
Zinssatz p.a.
B2B-Zinssatz: Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli neu festgestellt (Halbjahresregel), Zeiträume über einen Stichtag hinweg werden deshalb in Abschnitte geteilt. Taggenau berechnet mit 365 Tagen pro Jahr. Mahnpauschale 40,00 € nur bei B2B. Näherung, keine Rechtsberatung.
B2B und B2C haben unterschiedliche Zinssätze
Zwischen Unternehmern, oder zwischen Unternehmer und juristischer Person des öffentlichen Rechts, gilt der Basiszinssatz der Nationalbank plus 9,2 Prozentpunkte, aktuell 10,73 Prozent pro Jahr. Bei Verbrauchergeschäften bleibt es dagegen bei einem fixen Satz von 4 Prozent, unabhängig vom Basiszinssatz. Welcher Satz gilt, entscheidet allein, ob beide Seiten Unternehmer sind.
Die Halbjahresregel beim Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli neu festgestellt und gilt dann für das gesamte Halbjahr unverändert. Reicht ein Zahlungsverzug über einen dieser beiden Stichtage hinweg, muss der Zeitraum aufgeteilt werden: ein Abschnitt mit dem alten, einer mit dem neuen Basiszinssatz. Dieser Rechner erkennt Stichtage automatisch und rechnet jeden Abschnitt einzeln. Hinterlegt sind alle Halbjahres-Feststellungen der Nationalbank ab 1. Jänner 2013, von 0,38 Prozent über die lange Minusphase mit minus 0,62 Prozent bis zum Sprung auf 1,88 Prozent im Jänner 2023 und den heutigen 1,53 Prozent. Liegt eine Fälligkeit noch davor, sagt der Rechner das und rechnet nicht mit einem Ersatzwert weiter.
Die Mahnpauschale gibt es nur bei B2B
Bei Unternehmergeschäften steht zusätzlich zu den Zinsen eine Mahnpauschale von 40 Euro als pauschaler Ersatz für Betreibungskosten zu, ohne Einzelnachweis. Bei Verbrauchergeschäften gibt es diese Pauschale nicht, dort sind nur tatsächlich angefallene, notwendige und angemessene Betreibungskosten im Einzelfall ersatzfähig.
Vor der nächsten Rechnung: Geschäftspartner prüfen
Wer eine Forderung stellt, sollte die Rechnungsdaten des Geschäftspartners kennen. Der UID-Prüfer prüft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens live im EU-System VIES.
Woher der Basiszinssatz stammt
Der Basiszinssatz stammt direkt von der Österreichischen Nationalbank, die Verzugszinsformeln aus dem Unternehmensgesetzbuch und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, jeweils im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Quellen
- OeNB: Anknüpfungszinssätze (Basiszinssatz)
- RIS: Unternehmensgesetzbuch, Verzugszinsen zwischen Unternehmern
- RIS: Unternehmensgesetzbuch, Mahnpauschale bei Unternehmergeschäften
- RIS: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, gesetzliche Zinshöhe
- RIS: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Verzugszinsen und Betreibungskosten
Stand der Angaben: 06.09.2026. Näherung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz den Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank plus 9,2 Prozentpunkte. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei 1,53 Prozent, der effektive Satz damit bei 10,73 Prozent pro Jahr, gültig seit 1. Juli 2026 und unverändert seit 1. Jänner 2026.
Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt ein fixer gesetzlicher Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr, unabhängig vom Basiszinssatz der Nationalbank. Dieser Satz ändert sich nicht halbjährlich wie der B2B-Satz, sondern bleibt so lange gleich, bis der Gesetzgeber ihn ändert.
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Jänner und zum 1. Juli neu festgestellt und gilt dann fix für das jeweilige Halbjahr. Überspannt ein Verzugszeitraum einen dieser Stichtage, muss er in Abschnitte geteilt werden, jeder Abschnitt mit dem für ihn geltenden Basiszinssatz. Dieser Rechner erledigt diese Aufteilung automatisch.
Bei Unternehmergeschäften (B2B) steht eine Mahnpauschale von 40 Euro als pauschaler Ersatz für Betreibungskosten zu, ohne Einzelnachweis. Darüber hinausgehende, tatsächlich angefallene Kosten können im Einzelfall zusätzlich geltend gemacht werden. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) gibt es keine pauschale Mahnpauschale, dort sind nur nachgewiesene, notwendige und angemessene Betreibungskosten ersatzfähig.
Der Rechner zählt die Kalendertage zwischen Fälligkeit und Zahlungsdatum und wendet den jeweils geltenden Jahreszinssatz mit 365 Tagen pro Jahr an. Liegt ein Halbjahreswechsel im Zeitraum, wird der Zeitraum an diesem Stichtag geteilt und jeder Abschnitt separat mit seinem eigenen Zinssatz berechnet, die Teilbeträge werden anschließend addiert.
Nein. Der Rechner zeigt eine Näherung der gesetzlichen Verzugszinsen und der Mahnpauschale, ersetzt aber keine rechtliche Beratung und kein Mahnschreiben. Vertraglich vereinbarte, abweichende Verzugszinssätze oder besondere Fälligkeitsregelungen prüft der Rechner nicht, dafür gilt der Vertrag zwischen den Parteien.