SVS-Rechner 2026: Beiträge für Selbständige
Der SVS-Rechner berechnet Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung für Einzelunternehmen und Neue Selbständige nach den Sätzen 2026. Er rechnet die vorgeschriebenen PV- und KV-Beiträge zum Gewinn laut Einkommensteuerbescheid hinzu, wie es die SVS tut, und nennt dazu eine Näherung der Einkommensteuer und die empfohlene monatliche Rücklage. Stand der Beitragssätze: 06.09.2026, ausschließlich amtliche Quellen von SVS und BMF.
Die SVS rechnet die vorgeschriebenen PV- und KV-Beiträge wieder hinzu (25,3 %).
Sozialversicherung pro Jahr
10.930,50 €
2.732,62 € je Quartal, Beitragsgrundlage 40.160,64 € im Jahr
1.139,46 €
Rücklage empfohlen/Monat
Näherung, keine Steuerberatung. Die SVS bemisst die vorläufige Grundlage aus den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres, aufgewertet mit dem Faktor 2026 = 1,181; nach dem Einkommensteuerbescheid folgt die Nachbemessung in vier Teilbeträgen. Stand der Beitragssätze: 2026-09-06.
Vier Beiträge, eine Beitragsgrundlage
Pensionsversicherung (18,5 Prozent), Krankenversicherung (6,8 Prozent) und Selbständigenvorsorge (1,53 Prozent) werden alle von derselben monatlichen Beitragsgrundlage berechnet, gedeckelt zwischen 551,10 und 8.085 Euro pro Monat. Nur die Unfallversicherung ist ein Fixbetrag von 12,95 Euro pro Monat, unabhängig vom Gewinn.
Die SVS rechnet die Beiträge zum Gewinn wieder hinzu
Die Beitragsgrundlage sind nicht die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, sondern diese Einkünfte zuzüglich der im Beitragsjahr vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge (SVS, Endgültige Berechnung der Beiträge). Im Bescheid sind diese Beiträge bereits als Betriebsausgabe abgezogen, für die Beitragsgrundlage müssen sie also wieder dazu. Weil die Beiträge selbst von der Grundlage abhängen, wird zurückgerechnet: Grundlage = Gewinn geteilt durch 0,747, also durch 1 minus 18,5 und 6,8 Prozent. Aus 30.000 Euro Bescheid-Gewinn werden so 40.160,64 Euro Jahres-Beitragsgrundlage und 10.930,50 Euro Sozialversicherung. Wer den Gewinn vor SV-Abzug kennt, stellt oben um: Dieser Betrag ist bereits die Beitragsgrundlage und wird ohne Umrechnung übernommen. Die Einkommensteuer-Näherung zieht die Sozialversicherung dann jeweils nur einmal ab.
Die Nachbemessung kommt später
Im laufenden Jahr schreibt die SVS vorläufig vor, und zwar aus den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres, aufgewertet mit dem Faktor 2026 von 1,181 und geteilt durch die damals versicherten Monate. Dieser Rechner kennt Ihre Vorjahre nicht und rechnet deshalb direkt mit dem eingegebenen Gewinn. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, vergleicht die SVS die tatsächlichen Einkünfte mit der vorläufigen Grundlage. Eine Nachbelastung wird nicht auf einmal fällig, sondern in vier Teilbeträgen, beginnend im ersten Quartal des Folgejahres. Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge bleiben davon ausgenommen.
Wie die Rücklagen-Empfehlung zustande kommt
Die empfohlene monatliche Rücklage ist die Summe aus der jährlichen Sozialversicherung und der genäherten Einkommensteuer, geteilt durch zwölf. Sie deckt beide vierteljährlich beziehungsweise einmal jährlich fälligen Zahlungen ab, sofern sich Ihr Gewinn im Jahresverlauf nicht wesentlich ändert.
Die SVS-Quartalsvorschreibung kommt trotzdem per Post
Die vier SVS-Vorschreibungen und der Einkommensteuerbescheid landen weiterhin auf Papier im Briefkasten. Den Fristenkalender zeigt alle Steuertermine im Überblick, eine eigene Geschäftsadresse in Wien nimmt die Post entgegen, auch wenn Sie gerade nicht im Büro sind.
Woher die Beitragssätze stammen
Alle Sätze und Grenzen sind direkt aus den SVS-Beitragstabellen 2026 und dem Einkommensteuertarif 2026 übernommen, nicht geschätzt.
Quellen
- SVS: Monatliche Beitragsgrundlagen und Beiträge 2026
- SVS: Vorläufige Berechnung ab dem vierten Jahr
- SVS: Endgültige Berechnung der Beiträge ab dem vierten Jahr
- SVS: Versicherungsgrenze für Neue Selbständige
- SVS: GSVG/FSVG-Kleinunternehmer-Ausnahme
- BMF: Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
- USP: Gewinnfreibetrag
Stand der Angaben: 06.09.2026. Näherung, keine Steuerberatung.
Häufige Fragen zum SVS-Rechner
Der Rechner teilt Ihren eingegebenen Jahresgewinn durch 12 und deckelt das Ergebnis zwischen der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 Euro pro Monat. Das ist eine Näherung: Die SVS ermittelt die echte vorläufige Beitragsgrundlage eigentlich aus den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres, aufgewertet mit dem Faktor 2026 von 1,181, geteilt durch die Anzahl der damals versicherten Monate.
Nach Ihrem Einkommensteuerbescheid vergleicht die SVS die tatsächlichen Einkünfte mit der vorläufig vorgeschriebenen Beitragsgrundlage. Bei Abweichung entsteht eine Gutschrift oder eine Nachbelastung. Eine Nachbelastung wird nicht auf einmal fällig, sondern in vier Teilbeträgen, der erste davon im ersten Quartal des Folgejahres nach der Nachbemessung. Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge werden nicht nachbemessen, da die Unfallversicherung ein Fixbetrag ist und die Selbständigenvorsorge bereits veranlagt wurde.
Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif 2026 und ausschließlich den automatischen Gewinnfreibetrag von 15 Prozent bis maximal 4.950 Euro an. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag oberhalb von 33.000 Euro Gewinn bleibt unberücksichtigt, weil er tatsächliche Investitionen voraussetzt, die dieser Rechner nicht abfragt. Auch Sonderausgaben, Absetzbeträge und andere Einkünfte fließen nicht ein. Das Ergebnis ist eine Näherung, keine Steuerberatung.
Der Rechner berechnet ausschließlich den GSVG-Fall für Einzelunternehmen und Neue Selbständige. Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach GSVG oder nach ASVG pflichtversichert ist, hängt vom Beteiligungsausmaß und der Geschäftsführungsbefugnis ab und ist amtlich nicht mit einer einzelnen, allgemeingültigen Beitragsformel belegt. Für diesen Fall zeigt der Rechner deshalb bewusst keine berechnete Zahl, sondern den Hinweis, dass er nicht abgedeckt ist.
Für Neue Selbständige gilt eine Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro Gewinn pro Jahr: Bleiben Sie darunter, entsteht keine Pflichtversicherung. Für Einzelunternehmer und FSVG-Ärzte gibt es zusätzlich eine eigene Kleinunternehmer-Ausnahme mit dem Erfordernis, dass zusätzlich der Jahresumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten 55.000 Euro nicht übersteigt, sowie weiteren Alters- und Vorversicherungsbedingungen, die dieser Rechner nicht prüft. Wird die Einkommensgrenze erst durch den Steuerbescheid überschritten, kommt ein Beitragszuschlag von 9,3 Prozent hinzu, außer die Überschreitung wird binnen 8 Wochen gemeldet.
Nein. Der Rechner zeigt eine Näherung auf Basis Ihres geschätzten Jahresgewinns und der amtlichen Beitragssätze und Tarifstufen 2026, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Themen wie die echte vorläufige Beitragsgrundlage aus dem drittvorangegangenen Jahr, Herabsetzungsanträge, der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag oder Mehrfachversicherung kann nur eine Steuerberatung oder die SVS selbst im Einzelfall beurteilen.