Gewerbe ruhend melden: Ablauf, Dauer und SVS in Österreich
Gewerbe ruhend melden: Anzeige nach § 93 GewO binnen drei Wochen, keine Höchstdauer, SVS-Ende mit dem Monatsletzten. Ablauf und Sonderfälle.

Ein Gewerbe melden Sie ruhend, indem Sie das Ruhen binnen drei Wochen anzeigen, so verlangt es § 93 der Gewerbeordnung. Die Gewerbeberechtigung bleibt bestehen, eine Höchstdauer gibt es nicht. Die Pflichtversicherung bei der SVS in Kranken- und Pensionsversicherung endet mit dem Letzten des Monats, in dem das Ruhen eintritt. Für die Wiederaufnahme gilt dieselbe Frist.
Was ruhend melden bedeutet
Ruhen heißt laut Unternehmensserviceportal (USP), dass die Gewerbeberechtigung aufrecht bleibt, das Gewerbe aber für einen längeren Zeitraum nicht ausgeübt wird. Die Grundlage ist § 93 Abs. 1 Gewerbeordnung, im Wortlaut: "Der Gewerbetreibende muß das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung binnen drei Wochen der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft anzeigen."
| Merkmal | Ruhend melden | Zurücklegen |
|---|---|---|
| Gewerbeberechtigung | bleibt bestehen | erlischt |
| Anzeige | nach § 93 Abs. 1 GewO binnen drei Wochen | bei der Gewerbebehörde, online im GISA oder schriftlich |
| SVS-Pflichtversicherung | endet mit dem Monatsletzten | endet mit dem Monatsletzten |
| Neustart | Wiederaufnahme binnen drei Wochen anzeigen | neue Gewerbeanmeldung |
Wer endgültig aufhört, legt das Gewerbe zurück. Wie das läuft und welche Fristen danach beim Finanzamt gelten, steht im Beitrag Gewerbe abmelden und zurücklegen.
Ablauf: Gewerbe ruhend melden
- Tätigkeit einstellen. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind diese laut USP vor der Ruhendmeldung ordnungsgemäß zu kündigen.
- Ruhen anzeigen. Eine formlose schriftliche Anzeige nach § 93 Abs. 1 GewO genügt. Hinein gehören Name oder Firma, Gewerbewortlaut, Standort und das Datum, ab dem das Gewerbe ruht. Die Frist beträgt drei Wochen.
- SVS-Verständigung abwarten. Die SVS wird laut eigener Auskunft grundsätzlich über die Ruhendmeldung informiert, eine zusätzliche Meldung an die SVS ist nicht nötig. Kommt keine Verständigung über das Ende der Pflichtversicherung, fragen Sie bei der SVS nach.
- Krankenversicherung klären. War das Gewerbe Ihre einzige Versicherungsgrundlage, sind Sie während des Ruhens nicht mehr über die SVS kranken- und pensionsversichert.
- Wiederaufnahme anzeigen. Wenn Sie wieder arbeiten, melden Sie das ebenfalls binnen drei Wochen. Die SVS-Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Tätigkeit wieder aufnehmen.
Wer die Frist versäumt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Für Verstöße gegen Gebote der Gewerbeordnung, die nicht eigens geregelt sind, sieht § 368 Gewerbeordnung eine Geldstrafe bis 1.090 Euro vor.
Sonderfall: Ruhen im Vorhinein bei der Gewerbebehörde
Für vier Gewerbegruppen gilt eine eigene Regel: Baumeister und Baugewerbetreibende, gewerbliche Vermögensberatung, Immobilientreuhänder sowie Versicherungsvermittlung. Hier melden Sie das Ruhen im Vorhinein bei der Gewerbebehörde, eine Anzeige im Nachhinein ist unzulässig und unwirksam. Die Behörde trägt das Ruhen im GISA ein. Die Anzeige geht online über das GISA-Formular, mit ID Austria auch mit sofortiger Eintragung, oder persönlich und schriftlich. Laut USP fallen dafür keine Gebühren und Abgaben an. Solange das Ruhen eingetragen ist, dürfen Sie das Gewerbe nicht ausüben und brauchen die sonst vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht.
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Wie lange darf ein Gewerbe ruhen?
Ohne gesetzliche Höchstdauer. § 93 Gewerbeordnung setzt nur die Frist von drei Wochen für die Anzeige, aber keine Höchstdauer für das Ruhen. Auch unter den Gründen, aus denen eine Gewerbeberechtigung nach § 85 Gewerbeordnung endet, steht das Ruhen nicht. Die Berechtigung bleibt bestehen, bis Sie sie zurücklegen oder einer der dort genannten Gründe eintritt.
Ruhend melden und die SVS
Für die Dauer des Ruhens sind Sie nach § 4 Abs. 1 Z 1 GSVG von der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen. Die SVS beendet die Versicherung mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem das Ruhen eintritt. Das gilt für Einzelunternehmer ebenso wie für Gesellschaften, also OG, KG, GmbH und FlexCo.
Gewerberechtlich gilt die Frist von drei Wochen. Gegenüber der SVS wirkt die Ausnahme laut Gesetz in die Zeit vor der Anzeige zurück, höchstens 18 Monate, und nur, wenn Sie in dieser Zeit keine Leistungen aus dem jeweiligen Zweig bezogen haben. Schon ein Arztbesuch in dieser Zeit schließt die Rückwirkung für die Krankenversicherung aus.
Krankenversichert bleiben Sie in dieser Zeit über die Weiterversicherung bei der SVS nach § 8 GSVG. Den Antrag stellen Sie binnen sechs Monaten ab dem Ende der Pflichtversicherung, die Weiterversicherung schließt dann unmittelbar an. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den zwölf Monaten davor mindestens 26 Wochen oder unmittelbar davor mindestens sechs Wochen krankenversichert waren. Der Beitrag beträgt 7,65 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage, 2026 also 618,50 Euro im Monat, und lässt sich auf Antrag herabsetzen. Die Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse steht nach einer Pflichtversicherung bei der SVS erst 60 Monate nach deren Ende offen.
Welche Beiträge nach der Wiederaufnahme anfallen, rechnet der SVS-Rechner 2026 aus.
Finanzamt und Steuer
Die Anzeige nach § 93 GewO geht nicht an das Finanzamt. Steuerlich ist eine vorübergehende Stilllegung laut USP grundsätzlich noch keine Betriebsaufgabe. Ergeben sich aus dem ruhenden Betrieb weiterhin Einkünfte, positive wie negative, gehören sie in die jährliche Steuererklärung. Erst wer endgültig aufgibt, zeigt das dem Finanzamt binnen einem Monat an, das beschreibt der Beitrag zum Abmelden des Gewerbes.
Post und Adresse während der Pause
Das Ruhen ändert laut USP nichts am Status im Unternehmensregister und an "Mein Postkorb": Elektronische Zustellungen gehen bei ruhend gestellten Unternehmen weiterhin dorthin. Auch die Gewerbeberechtigung samt Standort bleibt eingetragen. Post von Behörden, der SVS und Kunden kommt deshalb weiter an diese Adresse.
Wer die Wohnadresse dafür nicht verwenden will, kann eine Geschäftsadresse für die Zeit der Pause behalten oder neu wählen. Postservice.at stellt eine ladungsfähige Adresse in 1010 Wien mit Posteingang. Die Post holen Sie von Montag bis Sonntag selbst ab oder erhalten sie ab dem Plus-Paket als PDF per E-Mail. Das Basic-Paket kostet 49 Euro netto pro Monat bei jährlicher Zahlung, bei monatlicher Zahlung ist es monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Bei der Wiederaufnahme ist der Standort dann schon da.
Häufige Fragen
Wie lange kann man ein Gewerbe ruhend melden?
Ohne zeitliche Grenze. Die Gewerbeordnung schreibt nur vor, dass Ruhen und Wiederaufnahme binnen drei Wochen anzuzeigen sind. Eine Höchstdauer für das Ruhen kennt sie nicht, die Gewerbeberechtigung bleibt bis zur Zurücklegung bestehen.
Kann ich ein Gewerbe rückwirkend ruhend melden?
Gewerberechtlich gilt die Frist von drei Wochen ab dem Ruhen. Gegenüber der SVS wirkt die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung höchstens 18 Monate zurück, und nur für den Zweig, aus dem Sie in dieser Zeit keine Leistungen bezogen haben. Bei Baumeistern, Vermögensberatern, Immobilientreuhändern und Versicherungsvermittlern ist eine Anzeige im Nachhinein unwirksam.
Was gilt beim Finanzamt, wenn das Gewerbe ruht?
Die Anzeige nach § 93 GewO geht nicht an das Finanzamt. Steuerlich ist eine vorübergehende Stilllegung laut USP grundsätzlich keine Betriebsaufgabe. Einkünfte aus dem ruhenden Betrieb, auch Verluste, gehören weiter in die jährliche Steuererklärung.
Kann ich mein Gewerbe online ruhend melden?
Baumeister, Baugewerbetreibende, Vermögensberater, Immobilientreuhänder und Versicherungsvermittler melden das Ruhen im Vorhinein bei der Gewerbebehörde, auch online über das GISA-Formular, mit ID Austria mit sofortiger Eintragung. Für alle anderen Gewerbe genügt eine formlose schriftliche Anzeige nach § 93 Abs. 1 GewO.
Bin ich während des Ruhens krankenversichert?
Nicht über die Pflichtversicherung bei der SVS, sie endet mit dem Monatsletzten. Gibt es keine andere Versicherung, etwa aus einer Anstellung, beantragen Sie bei der SVS binnen sechs Monaten die Weiterversicherung in der Krankenversicherung. Sie schließt unmittelbar an das Ende der Pflichtversicherung an.
Quellen
- RIS: § 93 Gewerbeordnung 1994, Ruhen und Wiederaufnahme (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 85 Gewerbeordnung 1994, Endigung der Gewerbeberechtigung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 368 Gewerbeordnung 1994, Strafbestimmung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 4 GSVG, Ausnahmen von der Pflichtversicherung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- RIS: § 8 GSVG, Weiterversicherung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Gewerbeberechtigung, Zurücklegung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Ruhen der Gewerbeausübung für spezielle Gewerbe (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- USP: Gewerbe ruhend stellen (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- Stadt Wien: Ruhen der Gewerbeausübung für spezielle Gewerbe (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- SVS: Unterbrechung der Selbständigkeit für Gewerbetreibende (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- SVS: Weiterversicherung in der Krankenversicherung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
- oesterreich.gv.at: Selbstversicherung in der Krankenversicherung (abgerufen am 7. Oktober 2026)
Stand: 7. Oktober 2026. Titelbild: Foto von Wilhelm Gunkel auf Unsplash.
Redaktionell geprüft am 12. Oktober 2026: Zahlen gegen die verlinkten Primärquellen, Rechtsangaben im Rechtsinformationssystem, Preise und Leistungen gegen unsere AGB. Fragen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an hello@postservice.at. So prüfen wir unsere Inhalte
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