Freie Gewerbe Österreich: Liste und Anmeldung 2026
Freie Gewerbe in Österreich: Definition, Liste mit Beispielen und Anmeldung ohne Befähigungsnachweis. Plus Abgrenzung zum Kleingewerbe und zum reglementierten Gewerbe.
Ein freies Gewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die keinen Befähigungsnachweis erfordert. Sie melden es formlos über das Unternehmensserviceportal oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde an und dürfen sofort ab dem Anmeldetag arbeiten. Die meisten Gründer in Österreich starten mit einem freien Gewerbe wie IT-Dienstleistung, Handel oder Unternehmensberatung.
Was ist ein freies Gewerbe?
Ein freies Gewerbe ist jede gewerbliche Tätigkeit, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Sie brauchen keine Meisterprüfung und keinen Studienabschluss, sondern nur die allgemeine Gewerbeberechtigung. Nach der Anmeldung dürfen Sie sofort mit der Arbeit beginnen, ohne auf einen Bescheid der Behörde warten zu müssen.
Die Abgrenzung ist einfach: Laut oesterreich.gv.at ist jede Tätigkeit, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementiertes Gewerbe genannt ist, automatisch ein freies Gewerbe. Reglementierte Gewerbe wie Baumeister oder Gastgewerbe brauchen zusätzlich einen Nachweis der fachlichen Befähigung, freie Gewerbe nicht. Beide Arten benötigen aber eine Gewerbeberechtigung.
Dass so viele Menschen den freien Weg wählen, hat einen einfachen Grund: Er ist schnell und günstig. Laut Statistik Austria wurden 2024 rund 39.554 Unternehmen in Österreich neu gegründet, was einer Gründungsrate von 6,3 Prozent entspricht. Ein großer Teil davon startet als Einzelunternehmen mit einem freien Gewerbe.
Freie Gewerbe: Liste mit Beispielen
Es gibt keine abschließende Liste aller freien Gewerbe, weil jede nicht reglementierte Tätigkeit dazugehört. Die folgende Übersicht zeigt die in der Praxis häufigsten freien Gewerbe, mit denen Gründer starten. Sie ist nach Tätigkeitsbereichen gruppiert und deckt die typischen Dienstleistungs- und Handelsberufe ab.
| Bereich | Beispiele für freie Gewerbe |
|---|---|
| IT und Digital | Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Erstellung von Websites, Softwareentwicklung |
| Beratung | Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation, Markt- und Meinungsforschung |
| Handel | Handelsgewerbe, Onlinehandel und E-Commerce, Handelsagent, Direktvertrieb |
| Kreativ und Medien | Werbeagentur und Werbung, Grafik- und Kommunikationsdesign |
| Betreuung und Service | Hausbetreuung, Personenbetreuung |
Diese Liste ist bewusst nicht vollständig. Ob eine konkrete Tätigkeit frei oder reglementiert ist, klären Sie am sichersten über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) und die Gewerbeordnung. In der Praxis fallen die meisten Beratungs-, IT- und Handelstätigkeiten unter die freien Gewerbe, während Handwerk, Bau und Gastronomie reglementiert sind.
Freies Gewerbe anmelden: Ablauf
Ein freies Gewerbe melden Sie formlos an, entweder online über das Unternehmensserviceportal oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Sie brauchen einen gültigen Ausweis, eine ladungsfähige Geschäftsadresse und die genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit. Nach der Anmeldung wird Ihr Gewerbe im GISA eingetragen, und Sie dürfen sofort starten.
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Tätigkeit benennen | Genauen Gewerbewortlaut festlegen |
| 2. Unterlagen vorbereiten | Ausweis, Meldebestätigung, Standortnachweis |
| 3. Anmelden | Online über das USP oder bei der Behörde |
| 4. Eintrag im GISA | Berechtigung entsteht, oft am selben Tag |
| 5. Loslegen | Sofortige Ausübung erlaubt |
Den vollständigen Online-Weg über GISA-Express beschreibt der Artikel Gewerbeschein online beantragen. Wer parallel die Rechtsform klärt, findet die Grundlagen im Leitfaden zum Einzelunternehmen gründen.
Ist ein Kleingewerbe dasselbe wie ein freies Gewerbe?
Nein, "Kleingewerbe" ist kein Rechtsbegriff der österreichischen Gewerbeordnung, diese Kategorie gibt es offiziell nicht. Umgangssprachlich meint man damit meist ein freies Gewerbe in Kombination mit der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Die Anmeldung eines "Kleingewerbes" läuft daher genauso wie die jedes anderen freien Gewerbes.
Die Kleinunternehmerregelung ist rein steuerlich. Bleibt Ihr Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze von aktuell 55.000 Euro brutto pro Jahr, müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen. Für die Gewerbeanmeldung spielt das keine Rolle. Mehr dazu im Abschnitt Kleingewerbe der Gewerbeanmeldung in Österreich.
Freies vs. reglementiertes Gewerbe
Der entscheidende Unterschied liegt im Befähigungsnachweis. Ein freies Gewerbe dürfen Sie sofort nach der Anmeldung ausüben, ein reglementiertes erst, wenn die Behörde Ihre fachliche Eignung festgestellt hat. Die folgende Tabelle stellt beide Varianten gegenüber, damit Sie Ihre Tätigkeit richtig einordnen können.
| Kriterium | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | Nicht erforderlich | Zwingend (Prüfung, Ausbildung oder Praxis) |
| Ausübung | Sofort ab Anmeldung | Erst nach Feststellungsbescheid |
| Beispiele | IT, Handel, Unternehmensberatung, Werbung | Baumeister, Elektrotechnik, Gastgewerbe |
| Anmeldung | Formlos über USP oder Behörde | Über USP oder Behörde mit Nachweisprüfung |
| Alternative | Keine nötig | Gewerberechtlicher Geschäftsführer möglich |
Fehlt Ihnen für ein reglementiertes Gewerbe der eigene Nachweis, können Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der die Qualifikation mitbringt. Für die meisten Dienstleistungsgründungen ist das aber nicht nötig, weil die Tätigkeit ohnehin als freies Gewerbe gilt.
Freies Gewerbe neben einer Anstellung
Ein freies Gewerbe können Sie auch neben einem Angestelltenverhältnis anmelden. Gewerberechtlich gibt es dafür keine Hürde, Sie melden das Gewerbe wie jeder andere Gründer an und dürfen sofort starten. Sinnvoll ist es aber, vorab den Arbeitsvertrag auf Nebenbeschäftigungs- und Konkurrenzklauseln zu prüfen und den Arbeitgeber bei Bedarf zu informieren.
Wichtig sind die Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung. Sind Sie angestellt, sind Sie bereits pflichtversichert. Für das Gewerbe kommt die Versicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hinzu, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Bleiben Ihre selbständigen Einkünfte gering, kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung möglich sein. Die Details richten sich nach Ihrem Einkommen und sind bei der SVS zu klären.
Was kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes?
Die Anmeldung eines freien Gewerbes ist gebührenfrei. Laut Unternehmensserviceportal fallen weder Bundesverwaltungsabgaben noch Stempelgebühren an, egal ob Sie online oder bei der Behörde anmelden. Kosten entstehen erst durch die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die mit der Gewerbeberechtigung automatisch beginnt.
Die laufenden SVS-Beiträge decken Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab und werden für Neugründer in den ersten Jahren auf einer reduzierten Beitragsgrundlage berechnet. Dazu kommt die Einkommensteuer nach dem tatsächlichen Gewinn. Eine vollständige Kostenaufstellung finden Sie im Artikel zur Gewerbeanmeldung in Österreich.
Geschäftsadresse für Ihr freies Gewerbe
Auch ein freies Gewerbe braucht einen ladungsfähigen Standort, an dem amtliche Post zugestellt werden kann. Ein reines Postfach genügt nicht. Der angegebene Standort wird im GISA öffentlich eingetragen, sodass Ihre Privatadresse für jeden einsehbar ist, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten.
Wer das vermeiden möchte, nutzt eine Geschäftsadresse in Wien als Gewerbestandort. Sie wird von der Behörde als vollwertiger Standort akzeptiert, hält Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraus und wirkt gegenüber Kunden professionell. Gerade für Einzelunternehmer, die ortsunabhängig arbeiten, ist das eine einfache Lösung.
Häufige Fragen
Welche freien Gewerbe gibt es?
Zu den häufigsten freien Gewerben zählen IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Handelsgewerbe, Onlinehandel, Werbeagentur, Grafik- und Kommunikationsdesign, Direktvertrieb sowie Markt- und Meinungsforschung. Eine abschließende Liste gibt es nicht, weil jede Tätigkeit, die nicht ausdrücklich reglementiert ist, automatisch als freies Gewerbe gilt.
Kann ich mehrere freie Gewerbe gleichzeitig anmelden?
Ja, Sie können mehrere Gewerbeberechtigungen an einem Standort anmelden. Jedes Gewerbe erfordert eine eigene Anmeldung und einen eigenen Eintrag im GISA. Für Gründer, die verschiedene Leistungen anbieten, ist das üblich, etwa IT-Dienstleistung und Unternehmensberatung nebeneinander.
Ist ein freies Gewerbe dasselbe wie ein Kleingewerbe?
Nein. "Kleingewerbe" ist kein Begriff der Gewerbeordnung, während das freie Gewerbe eine echte Gewerbekategorie ist. Umgangssprachlich meint Kleingewerbe meist ein freies Gewerbe mit der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Gewerberechtlich behandelt die Behörde beides gleich.
Was kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes?
Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei, es fallen keine Bundesverwaltungsabgaben und keine Stempelgebühren an. Kosten entstehen erst durch die SVS-Pflichtversicherung, die mit der Gewerbeberechtigung automatisch beginnt, sowie durch die Einkommensteuer nach Ihrem Gewinn.
Darf ich mit einem freien Gewerbe sofort starten?
Ja, ein freies Gewerbe dürfen Sie ab dem Tag der Anmeldung ausüben. Anders als beim reglementierten Gewerbe müssen Sie nicht auf einen Feststellungsbescheid warten. Sobald Ihr Eintrag im GISA angelegt ist, sind Sie berechtigt und können Rechnungen legen.
Quellen
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