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Freie Gewerbe Österreich: Liste und Anmeldung 2026

Freie Gewerbe in Österreich 2026: Beispiele, die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, Anmeldung ohne Befähigungsnachweis und Abgrenzung.

10. Juli 2026(aktualisiert: 12. Oktober 2026)11 Min. Lesezeit

Ein freies Gewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die keinen Befähigungsnachweis erfordert. Sie melden es formlos online über das GISA oder bei der Gewerbebehörde an und dürfen ab dem Anmeldetag arbeiten. Typische freie Gewerbe sind das Handelsgewerbe, die Werbeagentur und Dienstleistungen in der Informationstechnik. Die amtliche Übersicht ist die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe.

Was ist ein freies Gewerbe?

Ein freies Gewerbe ist jede gewerbliche Tätigkeit, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Sie brauchen keine Meisterprüfung und keinen Studienabschluss, sondern nur die allgemeine Gewerbeberechtigung. Nach der Anmeldung dürfen Sie sofort mit der Arbeit beginnen, ohne auf einen Bescheid der Behörde warten zu müssen.

Die Abgrenzung ist einfach: Nach § 5 Abs. 2 Gewerbeordnung sind freie Gewerbe alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe oder Teilgewerbe angeführt sind. Reglementierte Gewerbe wie Baumeister oder Gastgewerbe brauchen zusätzlich einen Nachweis der fachlichen Befähigung, freie Gewerbe nicht. Beide Arten benötigen aber eine Gewerbeberechtigung.

Wie viele Unternehmen jedes Jahr neu entstehen, zeigt Statistik Austria: 2024 wurden rund 39.554 Unternehmen in Österreich neu gegründet, die Gründungsrate lag bei 6,3 Prozent.

Freie Gewerbe: Liste mit Beispielen

Es gibt keine abschließende Liste aller freien Gewerbe, weil jede nicht reglementierte Tätigkeit dazugehört. Die folgende Übersicht zeigt typische freie Gewerbe, angelehnt an die Bezeichnungen der bundeseinheitlichen Liste, gruppiert nach Tätigkeitsbereichen.

BereichBeispiele für freie Gewerbe
IT und DigitalDienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Markt und MeinungDurchführung von Interviews für Markt- und Meinungsforschungsinstitute
HandelHandelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, etwa für einen Onlineshop; Handelsagent; Direktvertrieb
Kreativ und MedienWerbeagentur, Werbegrafik-Designer
Betreuung und ServiceHausbetreuung, Personenbetreuung

Nicht dazu gehört die Unternehmensberatung: Die Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ist nach § 94 Z 74 Gewerbeordnung ein reglementiertes Gewerbe.

Diese Liste ist bewusst nicht vollständig. Ob eine konkrete Tätigkeit frei oder reglementiert ist, klären Sie über die amtliche Liste im nächsten Abschnitt und über § 94 Gewerbeordnung, der die reglementierten Gewerbe aufzählt. In der Praxis fallen die meisten IT-, Werbe- und Handelstätigkeiten unter die freien Gewerbe, während Handwerk, Bau und Gastronomie reglementiert sind.

Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

Die amtliche Übersicht heißt Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus veröffentlicht sie gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen, die aktuelle Fassung hat den Stand vom 9. September 2026 und 34 Seiten. Sie zählt Gewerbe auf, für die kein Befähigungsnachweis nötig ist. Die Einträge sind Gewerbewortlaute, die Sie bei der Anmeldung verwenden können.

Abschließend ist auch diese Liste nicht. Laut Vorwort werden für neue Tätigkeiten, die in bisherigen Wortlauten keine Deckung finden, neue Wortlaute gebildet. Achten Sie bei der Anmeldung darauf, dass der Wortlaut nicht in Tätigkeiten eingreift, die einem reglementierten Gewerbe oder einem Beruf außerhalb der Gewerbeordnung vorbehalten sind.

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Freies Gewerbe anmelden: Ablauf

Ein freies Gewerbe melden Sie formlos an, entweder online über das GISA oder persönlich bzw. schriftlich bei der Gewerbebehörde. Sie brauchen Reisepass oder Geburtsurkunde mit Staatsbürgerschaftsnachweis, einen Standort und die genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit. Mit der vollständigen Anmeldung dürfen Sie starten, der Eintrag im GISA folgt.

SchrittWas zu tun ist
1. Tätigkeit benennenGenauen Gewerbewortlaut festlegen
2. Unterlagen vorbereitenReisepass oder Geburtsurkunde mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung
3. AnmeldenOnline über das GISA oder bei der Gewerbebehörde
4. Eintrag im GISAMit GISA-Express sofort, sonst binnen drei Monaten
5. LoslegenSofortige Ausübung erlaubt

Den vollständigen Online-Weg über GISA-Express beschreibt der Artikel Gewerbeschein online beantragen. Wer parallel die Rechtsform klärt, findet die Grundlagen im Leitfaden zum Einzelunternehmen gründen.

Ist ein Kleingewerbe dasselbe wie ein freies Gewerbe?

Nein. "Kleingewerbe" ist kein Begriff der Gewerbeordnung, das freie Gewerbe schon. Umgangssprachlich meint man damit ein freies Gewerbe mit geringem Umsatz, für das zusätzlich die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer und auf Antrag eine Ausnahme bei der SVS gelten können. Welche Grenzen 2026 gelten und was mit Kleingewerbe gemeint ist, steht im eigenen Beitrag.

Wie melde ich ein Kleingewerbe in Österreich an?

Genauso wie jedes andere freie Gewerbe, ein eigenes Verfahren gibt es nicht: online über das GISA oder bei der Gewerbebehörde, mit Ausweisdokumenten, Standort und dem genauen Wortlaut der Tätigkeit. Die Anmeldung ist gebührenfrei. Ob danach die Kleinunternehmerregelung greift, entscheidet der Umsatz.

Freies vs. reglementiertes Gewerbe

Der entscheidende Unterschied liegt im Befähigungsnachweis. Ein freies Gewerbe dürfen Sie sofort nach der Anmeldung ausüben, ein reglementiertes erst, wenn der Befähigungsnachweis vollständig bei der Behörde liegt. Die folgende Tabelle stellt beide Varianten gegenüber, damit Sie Ihre Tätigkeit richtig einordnen können.

KriteriumFreies GewerbeReglementiertes Gewerbe
BefähigungsnachweisNicht erforderlichZwingend (Prüfung, Ausbildung oder Praxis)
AusübungSofort ab AnmeldungAb der Anmeldung mit vollständigen Nachweisen; bei den 13 Gewerben nach § 95 Gewerbeordnung erst mit rechtskräftigem Bescheid
BeispieleIT, Handel, Werbeagentur, WerbegrafikBaumeister, Elektrotechnik, Gastgewerbe
AnmeldungFormlos online über GISA oder bei der BehördeOnline über GISA oder bei der Behörde, mit Befähigungsnachweis
AlternativeKeine nötigGewerberechtlicher Geschäftsführer möglich

Fehlt Ihnen für ein reglementiertes Gewerbe der eigene Nachweis, können Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der die Qualifikation mitbringt. Für viele Dienstleistungen ist das nicht nötig, weil sie als freies Gewerbe gelten.

Was ist der Unterschied zwischen einem freien Gewerbe und einem freien Beruf?

Ein freies Gewerbe unterliegt der Gewerbeordnung und wird bei der Gewerbebehörde angemeldet. Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftstreuhänder fallen nach § 2 Gewerbeordnung nicht darunter: Sie sind über eigene Berufsgesetze geregelt und brauchen keine Gewerbeberechtigung. Die ähnlichen Namen führen häufig zu Verwechslungen.

Eine dritte Gruppe sind die Neuen Selbständigen, etwa Vortragende oder Autorinnen: Sie arbeiten auf Werkvertrag, brauchen keine Gewerbeberechtigung und melden sich selbst bei der SVS. Typische Tätigkeiten und die Versicherungsgrenze stehen im Beitrag Neue Selbständige ohne Gewerbeschein, die Einteilung aller vier Arten der Selbständigkeit bei oesterreich.gv.at.

Freies Gewerbe neben einer Anstellung

Ein freies Gewerbe können Sie auch neben einem Angestelltenverhältnis anmelden. Gewerberechtlich gibt es dafür keine Hürde, Sie melden das Gewerbe wie jeder andere Gründer an und dürfen sofort starten. Sinnvoll ist es aber, vorab den Arbeitsvertrag auf Nebenbeschäftigungs- und Konkurrenzklauseln zu prüfen und den Arbeitgeber bei Bedarf zu informieren.

Wichtig sind die Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung. Sind Sie angestellt, sind Sie bereits pflichtversichert. Für das Gewerbe kommt die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hinzu, sie beginnt mit der Gewerbeberechtigung, unabhängig vom Einkommen. Bleiben Einkünfte und Umsätze aus der selbständigen Tätigkeit gering, ist auf Antrag eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung möglich, das Gehalt aus der Anstellung zählt dafür nicht mit.

Was kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes?

Die Anmeldung eines freien Gewerbes ist gebührenfrei. Laut Unternehmensserviceportal fallen weder Bundesverwaltungsabgaben noch Stempelgebühren an, egal ob Sie online oder bei der Behörde anmelden. Kosten entstehen erst durch die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die mit der Gewerbeberechtigung automatisch beginnt.

Die laufenden SVS-Beiträge decken Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung ab. In den ersten drei Jahren berechnet die SVS sie vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage, 2026 sind das 551,10 Euro im Monat. Dazu kommt die Einkommensteuer nach dem tatsächlichen Gewinn. Eine vollständige Kostenaufstellung finden Sie im Artikel zur Gewerbeanmeldung in Österreich.

Kann ich meine Privatadresse als Standort für das freie Gewerbe angeben?

Ja, die Gewerbeordnung verlangt einen Standort, keine eigenen Betriebsräume. Die Wohnadresse ist zulässig, wird aber im Gewerbeinformationssystem Austria öffentlich eingetragen und ist damit für jeden abfragbar. Wer das nicht will, meldet eine gemietete Geschäftsadresse als Standort an, die Post entgegennehmen kann.

Die GISA-Abfrage ist öffentlich und ohne Anmeldung nutzbar. Wer dort seinen Firmennamen eingibt, sieht Standort, Gewerbewortlaut und Berechtigungsdatum. Das ist der Grund, warum viele Einzelunternehmer den Standort trennen, bevor sie anmelden, und nicht erst danach.

Geschäftsadresse für Ihr freies Gewerbe

Auch ein freies Gewerbe braucht einen ladungsfähigen Standort, an dem amtliche Post zugestellt werden kann. Ein reines Postfach genügt nicht. Der angegebene Standort wird im GISA öffentlich eingetragen, sodass Ihre Privatadresse für jeden einsehbar ist, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten.

Wer das vermeiden möchte, nutzt eine Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung als Gewerbestandort. Sie wird von der Behörde als vollwertiger Standort akzeptiert, hält Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraus und wirkt gegenüber Kunden professionell. Gerade für Einzelunternehmer, die ortsunabhängig arbeiten, ist das eine einfache Lösung.

Postservice.at stellt eine Geschäftsadresse im 1. Bezirk ab 49 Euro netto im Monat bei jährlicher Zahlung. Sie ist sofort nach der Online-Buchung nutzbar, Vertrag und Ausweiskopie reichen Sie digital nach. Damit steht der Standort für die Gewerbeanmeldung schon bereit.

Häufige Fragen

Welche freien Gewerbe gibt es?

Beispiele aus der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe sind Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, das Handelsgewerbe, Handelsagent, Werbeagentur, Werbegrafik-Designer, Direktvertrieb und Personenbetreuung. Abschließend ist auch diese Liste nicht, weil jede Tätigkeit, die nicht ausdrücklich reglementiert ist, als freies Gewerbe gilt.

Kann ich mehrere freie Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Ja, Sie können mehrere Gewerbeberechtigungen an einem Standort anmelden. Jedes Gewerbe erfordert eine eigene Anmeldung und einen eigenen Eintrag im GISA. Für Gründer, die verschiedene Leistungen anbieten, ist das üblich, etwa IT-Dienstleistung und Onlinehandel nebeneinander.

Ist ein freies Gewerbe dasselbe wie ein Kleingewerbe?

Nein. "Kleingewerbe" ist kein Begriff der Gewerbeordnung, während das freie Gewerbe eine echte Gewerbekategorie ist. Umgangssprachlich meint Kleingewerbe meist ein freies Gewerbe mit der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Gewerberechtlich behandelt die Behörde beides gleich.

Was kostet die Anmeldung eines freien Gewerbes?

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei, es fallen keine Bundesverwaltungsabgaben und keine Stempelgebühren an. Kosten entstehen erst durch die SVS-Pflichtversicherung, die mit der Gewerbeberechtigung automatisch beginnt, sowie durch die Einkommensteuer nach Ihrem Gewinn.

Darf ich mit einem freien Gewerbe sofort starten?

Ja, ein freies Gewerbe dürfen Sie ab dem Tag der Anmeldung ausüben, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Auf einen Bescheid müssen Sie nicht warten. Die Berechtigung entsteht mit der Anmeldung, nicht erst mit dem Eintrag im GISA.

Wie viel darf ich mit einem freien Gewerbe verdienen?

Nach oben gibt es keine Grenze, ein freies Gewerbe erlaubt unbegrenzten Umsatz. Relevant sind zwei Schwellen: Über 55.000 Euro Jahresumsatz entfällt die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Und bei Einkünften bis 6.613,20 Euro und Umsätzen bis 55.000 Euro im Jahr 2026 ist auf Antrag eine Ausnahme von der SVS-Kranken- und Pensionsversicherung möglich.

Ab welchem Verdienst muss ich ein freies Gewerbe anmelden?

Eine Untergrenze gibt es nicht. Die Anmeldepflicht hängt laut AMS nicht von der Höhe der Einnahmen ab, sondern davon, ob Sie selbständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht tätig werden. Schon das Anbieten der Leistung an einen größeren Kreis von Personen gilt laut Gewerbeordnung als Gewerbeausübung und ist vorher anzumelden.

Quellen

Quellen abgerufen am 7. Oktober 2026. Titelbild: Foto von Giorgio Trovato auf Unsplash.

Redaktionell geprüft am 12. Oktober 2026: Zahlen gegen die verlinkten Primärquellen, Rechtsangaben im Rechtsinformationssystem, Preise und Leistungen gegen unsere AGB. Fragen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an hello@postservice.at. So prüfen wir unsere Inhalte

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