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Telefonzelle im Büro: Warum Rückzugsorte im Großraum wichtig sind

Warum Telefonzellen im Büro kein Luxus sind: 50-dB-Grenzwert nach VOLV, 59 Prozent unzufrieden mit akustischer Privatheit und der Beleg, dass Ruheräume wirken.

15. August 202610 Min. Lesezeit

Warum Telefonzellen im Büro wichtig sind

Eine Telefonzelle im Büro löst drei Probleme, die im offenen Raum gleichzeitig auftreten: Sie nimmt Gespräche aus dem Raum heraus, damit die anderen arbeiten können. Sie schützt vertrauliche Inhalte, die niemand mithören soll. Und sie schafft einen Ort für Videocalls, die im Großraum weder für die Teilnehmenden noch für die Umsitzenden funktionieren. Das ist keine Komfortfrage: In Österreich schreibt die Verordnung Lärm und Vibrationen für Räume, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten ausgeführt werden, einen Beurteilungspegel von höchstens 50 dB vor.

Dieser Artikel ordnet ein, was Lärm im Büro messbar anrichtet, warum Stellwände dagegen nicht helfen und welche Datenlage es zur Wirkung von Ruheräumen gibt. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen Rückzugsort brauchen, finden Sie den Marktüberblick im Beitrag Telefonbox fürs Büro: Anbieter, Preise und sinnvolle Nutzung.

Was in Österreich rechtlich gilt

Die Grenzwerte stehen nicht in der Arbeitsstättenverordnung, wie oft zitiert wird, sondern in § 5 der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV, BGBl. II Nr. 22/2006). Dort heißt es, dass folgende Beurteilungspegel nicht überschritten werden dürfen:

RaumnutzungGrenzwert
Räume, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten ausgeführt werdenLA,r = 50 dB
Räume mit einfachen Bürotätigkeiten oder vergleichbaren TätigkeitenLA,r = 65 dB
Aufenthalts- und Bereitschaftsräume, Sanitäts- und WohnräumeLA,r = 50 dB ortsbezogen

Zwei Details daran sind für die Büroplanung entscheidend. Erstens sind laut Verordnung "die von außen einwirkenden Geräusche, wie Lärm aus anderen Räumen, Nachbarschaftslärm, Verkehrslärm" in die Bewertung einzubeziehen. Zweitens legt § 5 Abs. 2 ausdrücklich fest: "Zur Einhaltung der Grenzwerte nach Abs. 1 Z 1 bis 3 darf Gehörschutz nicht herangezogen werden." Kopfhörer sind also keine zulässige Lösung, sondern nur eine private Notmaßnahme.

Zum Vergleich: Die deutsche Technische Regel ASR A3.7 "Lärm" (Ausgabe März 2021) nennt 55 dB(A) für Tätigkeiten mit andauernd hoher Konzentration und formuliert für sprachabhängige Aufgaben wie Übersetzen, Redigieren oder Beratung zu komplexen Produkten, dass "Arbeitsplätze ohne Belastung durch Hintergrundsprache zur Verfügung gestellt werden" sollen. Diese Regel gilt in Österreich nicht, beschreibt aber gut, worauf es fachlich hinausläuft.

Was Lärm im Großraumbüro messbar anrichtet

Der störendste Geräuschtyp im Büro ist nicht der lauteste, sondern der verständlichste. Gleichförmiges Rauschen blendet das Gehör nach kurzer Zeit aus, verständliche Sprache nicht, weil Sprachverarbeitung unwillkürlich abläuft. Eine Auswertung von mehr als 30 Laborstudien am Finnish Institute of Occupational Health kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistung unter Sprachbelastung um 4 bis 41 Prozent gegenüber der Leistung in Stille abfällt. Die Autoren schränken im selben Absatz wichtig ein: Sprache stört nur bei kognitiv anspruchsvollen Aufgaben, nicht bei Routinetätigkeiten (Hongisto, Haapakangas, Haka, ICBEN 2008).

Die größte Erhebung zur Zufriedenheit mit Büroumgebungen liefert das eindeutigste Bild. In einer Auswertung von 42.764 Befragten aus 303 Bürogebäuden war die akustische Privatheit der mit Abstand schlechteste Wert überhaupt. Unzufrieden damit waren:

  • 59 Prozent in Großraumbüros mit hohen Stellwänden
  • 58 Prozent in Großraumbüros mit niedrigen Stellwänden
  • 49 Prozent in offenen Bereichen ohne oder mit wenigen Stellwänden
  • 18 Prozent im Einzelbüro

Der wichtigste Satz der Studie steht dazwischen: Höhe und Anzahl der Stellwände hatten auf die Unzufriedenheit mit der akustischen Privatheit keinen Einfluss. Stellwände verbessern die visuelle Privatheit, blockieren aber die Schallübertragung zwischen benachbarten Arbeitsplätzen nicht wirksam (Kim und de Dear, Journal of Environmental Psychology, 2013).

Dieselbe Auswertung räumt mit dem zentralen Argument für das Großraumbüro auf. Die Zufriedenheit mit der Leichtigkeit des Austauschs war im Großraum nicht höher als im Einzelbüro. Rechnet man den positiven Effekt des einfachen Austauschs gegen die negativen Effekte aus Lärm, fehlender akustischer und fehlender visueller Privatheit auf, ergibt sich für das Großraumbüro netto ein Minus von 0,86 Punkten in der Gesamtzufriedenheit.

Dazu kommt die Fragmentierung der Arbeit. Eine Beobachtungsstudie an der University of California, Irvine mit über 700 Stunden Beobachtungszeit fand, dass 57,1 Prozent aller Arbeitsphasen unterbrochen wurden und Beschäftigte im Schnitt 11 Minuten und 4 Sekunden an einem Thema blieben, bevor sie wechselten oder unterbrochen wurden. Bis zur Rückkehr an die unterbrochene Aufgabe vergingen im Mittel 25 Minuten und 26 Sekunden, wobei dazwischen im Schnitt 2,26 andere Arbeitsthemen bearbeitet wurden. Entscheidend für die Bürofrage: Wer räumlich mit dem Team zusammensitzt, wurde in 62,9 Prozent der Arbeitsphasen unterbrochen, wer räumlich getrennt arbeitet, nur in 49,3 Prozent (Mark, González, Harris, CHI 2005).

Der Beleg, dass Rückzugsräume tatsächlich wirken

Die für diese Frage aussagekräftigste Zahl stammt aus einer Feldstudie in 21 Großraumbüros mit 883 Befragten, kombiniert mit Akustikmessungen nach ISO 3382-3. Gemessen wurde der Anteil der Personen, die sich stark durch Lärm gestört fühlen:

  • 17 bis 71 Prozent in siebzehn konventionellen Großraumbüros
  • 6 bis 30 Prozent in vier Großraumbüros mit einer großen Anzahl an Ruheräumen

Das ist der eigentliche Punkt. Großraumbüro ist nicht gleich Großraumbüro. Der Unterschied zwischen einem Raum, in dem sich sieben von zehn Menschen stark gestört fühlen, und einem, in dem es weniger als jeder Dritte ist, liegt nicht am Grundriss, sondern an der Frage, ob es Orte gibt, an die man mit einem Gespräch ausweichen kann (Hongisto und Haapakangas, ICBEN 2017).

Ergänzend: Im Leesman-Benchmark mit 601.570 erfassten Beschäftigten zwischen Anfang 2022 und dem dritten Quartal 2025 waren zuletzt 36 Prozent mit dem Lärmpegel an ihrem Arbeitsplatz zufrieden, während rund 70 Prozent ihn als wichtig einstufen. Leesman ist ein Benchmark-Anbieter mit eigenem Geschäftsinteresse, die Größenordnung deckt sich aber mit den wissenschaftlichen Erhebungen.

Vertraulichkeit: das Telefonat ist eine Datenverarbeitung

Ein Telefonat, in dem Kundennamen, Vertragsdaten, Gesundheitsdaten oder Gehälter genannt werden, ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Artikel 32 Absatz 1 lit. b DSGVO müssen Verantwortliche technische und organisatorische Maßnahmen treffen, die "die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen" gewährleisten. Vertraulichkeit steht dort an erster Stelle.

Ein akustisch abgeschirmter Raum ist genau so eine Maßnahme, und zwar eine, die sich im Zweifelsfall zeigen lässt. Praktisch betrifft das jedes Unternehmen mit Personalgesprächen, Gesprächen mit Steuerberatung oder Bank, Beratungsgesprächen mit persönlichen Details, remote geführten Bewerbungsgesprächen und Preisverhandlungen. Der Punkt ist nicht, dass ein offenes Büro rechtswidrig wäre. Der Punkt ist, dass die Alternative in der Praxis meist lautet: leiser sprechen und hoffen. Das ist keine Maßnahme, sondern eine Hoffnung. Die Zahlen oben zeigen zudem, dass die naheliegende bauliche Antwort, nämlich höhere Stellwände, akustisch nichts bringt.

Videocalls: das Problem, das dazugekommen ist

Ein Telefonat lässt sich flüsternd führen, ein Videocall nicht, weil das Mikrofon Abstand hat und weil Sie gesehen werden. Im Großraum entstehen daraus vier Probleme gleichzeitig: Die anderen hören Sie, Sie tragen den halben Raum ins Mikrofon, unbeteiligte Kolleginnen und Kollegen landen im Bild, und Sie sprechen unbewusst leiser, als Sie sollten.

Zur Häufigkeit gibt es belastbare, wenn auch nicht österreichische Zahlen. Eine Auswertung anonymisierter Microsoft-365-Nutzungsdaten aus dem Jahr 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass 57 Prozent aller Meetings spontane Anrufe ohne Kalendereintrag sind und rund 50 Prozent aller Meetings in die produktivsten Zeitfenster zwischen 9 und 11 sowie 13 und 15 Uhr fallen (Microsoft WorkLab, Juni 2025; EU-Mandanten waren aus der Auswertung ausgenommen). Genau diese Spontanität ist das Problem: Ein geplanter Call lässt sich in den Besprechungsraum legen, ein spontaner nicht.

Wie viele Rückzugsorte braucht ein Büro?

Eine belastbare Zahl liefert nur die eigene Beobachtung. Zählen Sie eine Woche lang, wie viele parallele Gespräche und Calls im Team laufen. Der Spitzenwert an einem typischen Tag ist Ihr Bedarf, nicht der Durchschnitt, denn Calls häufen sich am Vormittag und rund um volle Stunden.

SituationSinnvolle Ausstattung
Bis 4 Personen, wenige CallsEin abschließbarer Raum reicht, meist der Besprechungsraum
5 bis 15 Personen, hybrides TeamMindestens eine Einzelkabine plus ein Besprechungsraum
Ab 15 PersonenEine Einzelkabine je 8 bis 10 Arbeitsplätze, dazu ein Raum für Gespräche zu mehreren
Unregelmäßiger Bedarf, kein eigenes BüroStundenweise oder tageweise gemietete Räume

Wichtiger als die Anzahl ist die Regel dazu. Eine Kabine, die dauerhaft als zweiter Arbeitsplatz belegt ist, hilft niemandem. Legen Sie fest, dass die Box für Gespräche reserviert ist, wenn Sie nur eine haben. Und achten Sie beim Kauf auf einen Messwert nach ISO 23351-1: Die Norm misst die Sprachpegelreduktion DS,A einer Möbelkabine und sieht ein Klassifizierungsschema von A+ bis D vor, wobei Klasse B bei 25 bis 30 dB und Klasse A bei 30 bis 33 dB liegt.

Wenn Sie kein eigenes Büro haben

Für Einzelunternehmerinnen, kleine Teams und alle, die überwiegend remote arbeiten, stellt sich die Frage anders. Sie brauchen keine eigene Kabine, sondern gelegentlich einen Ort, an dem ein wichtiges Gespräch ungestört und unbelauscht stattfinden kann.

Rote Telefonzelle Phone Booth 1 im Coworking 1010 works in Wien, Stephan Holzbach beim Telefonat
Phone Booth 1 im Coworking von 1010 works, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien. Foto: Postservice.at

Im Coworking Space von 1010 works in der Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien sind Telefonzellen in der Nutzung inkludiert und kosten nichts zusätzlich zum Zugang. Der Coworking-Tagespass ab 29 Euro netto enthält Arbeitsplatz, WLAN, Kaffee und die Nutzung der Telefonzellen. Wer regelmäßiger vor Ort ist, nutzt den 10er-Block oder den Monatspass. Für Gespräche zu mehreren, längere Beratungen oder Aufnahmen ist ein Meetingraum ab 25 Euro netto pro Stunde die passende Wahl, buchbar ab einer Stunde (Preise Stand: August 2026, netto zzgl. 20 Prozent Umsatzsteuer).

Kundinnen und Kunden von Postservice.at, die eine Geschäftsadresse in 1010 Wien nutzen, können die Räume am Standort bei Bedarf mitnutzen. Das ist häufig der praktikabelste Weg: Sie zahlen für die Adresse, die Sie ohnehin brauchen, und haben einen ruhigen Raum in der Innenstadt, wenn ein Termin ansteht, der nicht ins Kaffeehaus passt.

Wenn Sie stattdessen über eine eigene Box nachdenken, hilft der Vergleich der Anbieter und Preise für Telefonboxen bei der Einordnung. Dort steht auch, ab welcher Nutzungsdauer sich ein Kauf gegenüber gemieteten Räumen rechnet.

Häufige Fragen

Welcher Lärmpegel ist im Büro in Österreich zulässig?

Nach § 5 der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) darf in Räumen, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten ausgeführt werden, ein Beurteilungspegel von LA,r = 50 dB nicht überschritten werden. Für einfache Bürotätigkeiten gilt ein Grenzwert von 65 dB. Von außen einwirkende Geräusche sind dabei einzubeziehen. § 5 Abs. 2 stellt ausdrücklich klar, dass Gehörschutz zur Einhaltung dieser Grenzwerte nicht herangezogen werden darf.

Warum stört ein Telefonat im Büro mehr als andere Geräusche?

Weil verständliche Sprache nicht ausgeblendet werden kann. Gleichförmige Geräusche wie Lüftung oder Verkehrsrauschen gewöhnt sich das Gehör ab, verständliche Sprache dagegen wird unwillkürlich mitverarbeitet. Eine Auswertung von mehr als 30 Laborstudien beziffert den Leistungsabfall unter Sprachbelastung auf 4 bis 41 Prozent gegenüber Stille, allerdings nur bei kognitiv anspruchsvollen Aufgaben, nicht bei Routinetätigkeiten.

Helfen Stellwände gegen Lärm im Großraumbüro?

Nein. In einer Auswertung von 42.764 Befragten aus 303 Bürogebäuden hatten Höhe und Anzahl der Stellwände keinen Einfluss auf die Unzufriedenheit mit der akustischen Privatheit. Stellwände verbessern die visuelle Privatheit, blockieren die Schallübertragung zwischen benachbarten Arbeitsplätzen aber nicht wirksam. Unzufrieden mit der akustischen Privatheit waren 59 Prozent in Großraumbüros mit hohen Stellwänden gegenüber 18 Prozent im Einzelbüro.

Bringen Ruheräume und Telefonzellen messbar etwas?

Ja. Eine Feldstudie in 21 Großraumbüros mit 883 Befragten fand in siebzehn konventionellen Großraumbüros einen Anteil von 17 bis 71 Prozent stark durch Lärm gestörter Personen. In vier Großraumbüros mit einer großen Anzahl an Ruheräumen lag derselbe Anteil bei 6 bis 30 Prozent. Der Unterschied liegt damit nicht am Grundriss, sondern an der Verfügbarkeit von Rückzugsorten.

Ist ein Telefonat über Kundendaten im Großraumbüro ein Datenschutzproblem?

Ein Telefonat über personenbezogene Daten ist eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO. Artikel 32 Absatz 1 lit. b DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die die Vertraulichkeit der Verarbeitung dauerhaft sicherstellen. Ein offenes Büro ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig, aber ein akustisch abgeschirmter Raum ist eine konkrete und nachweisbare Maßnahme, während leiseres Sprechen keine ist. Besonders relevant ist das bei Personal-, Gesundheits- und Vertragsdaten.

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