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Geringfügig Beschäftigte anmelden: der Ablauf

Anmeldung vor Arbeitsantritt, Beitragskonto, ELDA und mBGM: So melden Sie eine geringfügige Aushilfe korrekt an und vermeiden Beitragszuschläge.

7. August 2026(aktualisiert: 7. August 2026)6 Min. Lesezeit

Eine geringfügige Aushilfe muss vor Arbeitsantritt bei der Gesundheitskasse angemeldet werden. Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie über das elektronische Meldesystem ELDA übermittelt wird. Voraussetzung dafür sind eine Beitragskontonummer des Betriebs und die Versicherungsnummer der beschäftigten Person. Wer zu spät anmeldet, riskiert einen Beitragszuschlag: 400 Euro je nicht rechtzeitig angemeldeter Person plus 600 Euro für den Prüfeinsatz.

Die Reihenfolge, die zählt

Die häufigste Panne beim ersten Mitarbeiter ist nicht das Formular, sondern die Reihenfolge. Ohne Beitragskonto lässt sich niemand anmelden, und ein Beitragskonto entsteht nicht am Tag des Arbeitsantritts.

  1. Beitragskonto bei der Gesundheitskasse einrichten. Die Beitragskontonummer identifiziert den Betrieb in allen weiteren Meldungen.
  2. ELDA-Zugang einrichten. ELDA ist das verpflichtende Übermittlungssystem für alle Meldungen an die Sozialversicherung.
  3. Versicherungsnummer der beschäftigten Person erheben oder gleichzeitig mit der Anmeldung anfordern.
  4. Anmeldung vor Arbeitsantritt übermitteln.
  5. Ab dem Folgemonat laufend die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung abgeben.

Wer die Anmeldung ausnahmsweise vor Ort erstattet, muss die elektronische Meldung binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachreichen.

Fristen im Überblick

MeldungFrist
AnmeldungVor Arbeitsantritt
Elektronische Nachreichung bei Vor-Ort-AnmeldungBinnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung
ÄnderungsmeldungBinnen sieben Tagen
AbmeldungBinnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, SelbstabrechnerverfahrenBis zum 15. des Folgemonats
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, BeitragsvorschreibeverfahrenBis zum 7. des Folgemonats

Beim Selbstabrechnerverfahren gibt es eine Sonderregel: Beginnt die Beschäftigung nach dem 15. eines Monats, verschiebt sich die Frist für die erste Beitragsgrundlagenmeldung auf den 15. des übernächsten Monats.

Was eine verspätete Anmeldung kostet

Wird die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt erstattet, kann die Gesundheitskasse einen Beitragszuschlag vorschreiben. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Betrag von 400 Euro für die gesonderte Bearbeitung je nicht rechtzeitig angemeldeter Person und einem Betrag von 600 Euro für den Prüfeinsatz.

Es gibt eine Entschärfung für den ersten Fehltritt: Handelt es sich um eine erstmalige verspätete Anmeldung mit unbedeutenden Folgen, kann der Teilbetrag für die Bearbeitung entfallen und der Teilbetrag für den Prüfeinsatz auf bis zu 300 Euro herabgesetzt werden. Verlassen sollte man sich darauf nicht.

Das ist der Grund, warum die Anmeldung wirklich vor dem ersten Arbeitstag passieren muss und nicht am selben Tag noch schnell nachgeholt wird.

Die richtige Beschäftigtengruppe

Bei der Anmeldung wird die Beschäftigtengruppe gewählt. Die Gesundheitskasse führt für geringfügig Beschäftigte vor dem 60. Lebensjahr getrennte Gruppen für Arbeiter, Angestellte und freie Dienstnehmer. Ab dem Kalendermonat nach Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der Unfallversicherungsbeitrag, was sich als Abschlag in der Beitragsgrundlagenmeldung abbildet.

Prüfen Sie vor der Anmeldung auch, ob wirklich ein echtes Dienstverhältnis vorliegt. Für freie Dienstnehmer gelten laut Gesundheitskasse dieselben Bestimmungen zur Geringfügigkeit, zur Dienstgeberabgabe und zur Mehrfachbeschäftigung. Die Abgrenzung selbst ist aber rechtlich heikel und wird bei Prüfungen genau angesehen.

Was der Betrieb danach zahlt

Bei einer einzelnen geringfügigen Kraft bleiben die Nebenkosten niedrig: Unfallversicherung 1,10 Prozent und betriebliche Vorsorge 1,53 Prozent. Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung entfallen für den Betrieb.

Sobald die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten 826,65 Euro im Monat übersteigt, kommt die pauschale Dienstgeberabgabe von 19,40 Prozent zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag dazu. Wie sich das rechnet, steht im Beitrag Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten. Ihren konkreten Fall können Sie im Lohnnebenkosten-Rechner durchrechnen, er hat einen eigenen Modus für geringfügige Beschäftigung.

Was neben der Sozialversicherung noch dazugehört

Die Anmeldung bei der Gesundheitskasse ist nur ein Teil. Dazu kommen:

  • Dienstzettel oder schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben.
  • Kollektivvertragliche Einstufung, weil sich der Mindestlohn daraus ergibt.
  • Kommunalsteuer an die Gemeinde, sobald die Lohnsumme des Betriebs den Freibetrag übersteigt.
  • Lohnkonto und Lohnzettel für das Finanzamt.
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung, siehe Urlaub und Sonderzahlungen bei geringfügiger Beschäftigung.

Den Gesamtüberblick über beide Perspektiven gibt der Leitfaden Geringfügige Beschäftigung in Österreich.

Mit dem ersten Mitarbeiter kommt Behördenpost

Sobald ein Beitragskonto besteht, wird der Betrieb zu einem Absender und Empfänger im Behördenverkehr: Kontoauszüge der Gesundheitskasse, Kommunalsteuerbescheide, Ankündigungen von Prüfungen. Vieles davon kommt weiterhin auf Papier, und es kommt an die Adresse, die in den Registern steht.

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Häufige Fragen

Wann muss ich einen geringfügig Beschäftigten anmelden?

Vor Arbeitsantritt, also bevor die Person zu arbeiten beginnt. Erfolgt die Anmeldung ausnahmsweise vor Ort, muss die elektronische Meldung binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachgereicht werden. Eine Anmeldung am selben Tag nach Arbeitsbeginn gilt bereits als verspätet.

Brauche ich zwingend ELDA?

Ja. Die Gesundheitskasse stellt ausdrücklich klar, dass eine Meldung nur dann als erstattet gilt, wenn sie über ELDA übermittelt wird. Voraussetzung sind die Beitragskontonummer des Betriebs und die Versicherungsnummer der beschäftigten Person, die auch gleichzeitig mit der Anmeldung angefordert werden kann.

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

Es kann ein Beitragszuschlag anfallen: 400 Euro je nicht rechtzeitig angemeldeter Person für die gesonderte Bearbeitung und 600 Euro für den Prüfeinsatz. Bei einer erstmaligen Verspätung mit unbedeutenden Folgen kann der Bearbeitungsteil entfallen und der Prüfeinsatz auf bis zu 300 Euro herabgesetzt werden.

Muss ich auch abmelden?

Ja, binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung. Dieselbe Frist gilt für Änderungsmeldungen, etwa wenn sich das vereinbarte Entgelt ändert.

Was ist die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung?

Sie meldet der Gesundheitskasse die tatsächliche Beitragsgrundlage jedes Monats. Im Selbstabrechnerverfahren ist sie bis zum 15. des Folgemonats fällig, im Beitragsvorschreibeverfahren bis zum 7. Über diese Meldung werden auch Entgeltschwankungen abgebildet, also etwa Monate, in denen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde.

Brauche ich für eine Aushilfe einen Dienstzettel?

Ja. Die Pflicht zur schriftlichen Information über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hängt nicht am Stundenausmaß. Sie gilt für geringfügige Dienstverhältnisse genauso wie für Vollzeit.

Quellen

Alle Angaben mit Stand 1. Jänner 2026, geprüft am 7. August 2026.

  • Österreichische Gesundheitskasse, Meldungen für Dienstgeber (Anmeldung vor Arbeitsantritt, Fristen, mBGM): oegk.at
  • Sozialversicherung, Anmeldung über ELDA (Beitragskontonummer, Versicherungsnummer): sozialversicherung.gv.at
  • Österreichische Gesundheitskasse, Geringfügig Beschäftigte für Dienstgeber, Stand 1. Jänner 2026: oegk.at
  • Österreichische Gesundheitskasse, Freie Dienstnehmer: oegk.at
  • Österreichische Gesundheitskasse, Dienstgeberabgabe 19,40 Prozent zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag: oegk.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundes, ASVG Paragraf 113 (Beitragszuschläge): ris.bka.gv.at
  • Österreichische Gesundheitskasse, Informationsblatt "Sozialversicherungswerte für 2026": oegk.at
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