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Gründung & Rechtsformen

FlexCo gründen in Österreich - Ablauf, Kosten 2026

FlexCo gründen: Was die Flexible Kapitalgesellschaft kostet, wie die Gründung abläuft und wann sich die FlexCo statt einer GmbH lohnt.

12. Juli 2026(aktualisiert: 12. Juli 2026)11 Min. Lesezeit

Die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) ist eine seit 1. Jänner 2024 verfügbare österreichische Kapitalgesellschaft. Sie gründen sie mit einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Der Ablauf gleicht der GmbH, die FlexCo bietet zusätzlich Unternehmenswert-Anteile für die Mitarbeiterbeteiligung und eine vereinfachte Anteilsübertragung.

Was ist die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)?

Die FlexCo ist eine eigene Kapitalgesellschaftsform, die in Österreich mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) eingeführt wurde. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten. Es richtet sich vor allem an Startups und an Gründerteams, die eine moderne, flexible Rechtsform mit beschränkter Haftung suchen.

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo): Eine seit 1. Jänner 2024 bestehende österreichische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie basiert auf dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz und übernimmt subsidiär, also für alle nicht eigens geregelten Punkte, die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes.

Weil das GmbH-Gesetz subsidiär gilt, funktioniert die FlexCo in vielen Bereichen wie eine GmbH: Sie ist eine juristische Person, haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und wird ins Firmenbuch eingetragen. Der Unterschied liegt in mehreren Zusatzoptionen, die das FlexKapGG obendrauf legt, etwa bei der Mitarbeiterbeteiligung und der Übertragung von Anteilen. Wie viele Unternehmen diesen Schritt gehen, zeigt die amtliche Statistik: Laut Statistik Austria wurden 2024 in Österreich 39.554 Unternehmen neu gegründet, die Neugründungsrate lag bei 6,3 Prozent. Die Verteilung nach Rechtsform beleuchtet unsere Statistik zu Firmengründungen in Österreich.

FlexCo oder GmbH: die wichtigsten Unterschiede

FlexCo und GmbH kosten beim Stammkapital gleich viel und werden beide ins Firmenbuch eingetragen. Die Unterschiede betreffen die Mindesteinlage je Gesellschafter, die Mitarbeiterbeteiligung, die Form der Anteilsübertragung und die Beschlussfassung. Für eine einfache Ein-Personen-Gründung ohne Beteiligungspläne bringt die FlexCo keinen Vorteil, für Teams mit Beteiligungsvorhaben dagegen mehrere.

KriteriumFlexCoGmbH
RechtsgrundlageFlexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz, subsidiär GmbH-GesetzGmbH-Gesetz
Verfügbar seit1. Jänner 2024seit Langem, Kapital 2024 auf 10.000 Euro gesenkt
Mindeststammkapital10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar
Mindeststammeinlage je Gesellschafter1 Euro70 Euro
MitarbeiterbeteiligungUnternehmenswert-Anteile ohne Stimmrecht, unter 25 Prozent des Stammkapitalsnur reguläre Geschäftsanteile mit Stimmrecht
AnteilsübertragungUrkunde durch Notarin bzw. Notar oder durch Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwaltnur Notariatsakt
Firmenbuch-EintragungPflicht, ladungsfähige Geschäftsadresse nötigPflicht, ladungsfähige Geschäftsadresse nötig

Den vollständigen Vergleich der beiden Rechtsformen mit allen Detailregeln finden Sie im Beitrag FlexCo vs. GmbH: welche Rechtsform?. Wenn Sie sich für die klassische Variante entscheiden, hilft die Anleitung GmbH gründen Schritt für Schritt weiter.

Für wen eignet sich die FlexCo?

Die FlexCo lohnt sich vor allem für Startups und Gründerteams, die frühe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen wollen, ohne die Stimmverhältnisse zu verändern. Auch bei häufigen Anteilsübertragungen, etwa in Investorenrunden, spielt sie ihre Vorteile aus. Wer allein und ohne Beteiligungspläne gründet, fährt mit der klassischen GmbH meist einfacher.

Der praktisch wichtigste Grund für die FlexCo ist die Mitarbeiterbeteiligung über Unternehmenswert-Anteile. Gerade junge Unternehmen können damit Talente gewinnen, denen sie in der Anfangsphase noch keine hohen Gehälter zahlen. Statt Barlohn erhalten diese eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Ein zweiter Grund ist die flexiblere Anteilsübertragung, die bei wechselnden Gesellschaftern den laufenden Aufwand senken kann.

Weniger geeignet ist die FlexCo dort, wo diese Zusatzoptionen keine Rolle spielen. Zu den FlexCo-spezifischen Regelungen gibt es naturgemäß noch weniger langjährige Praxis als zur GmbH, deren Recht über Jahrzehnte gewachsen ist. Für eine reine Ein-Personen-Holding oder ein kleines Beratungsunternehmen ohne Beteiligungsvorhaben bleibt die GmbH daher oft die naheliegende Wahl. Eine Übersicht über alle Rechtsformen bietet unser Pillar-Beitrag Gründen in Österreich.

Was sind Unternehmenswert-Anteile?

Unternehmenswert-Anteile sind das zentrale Instrument der FlexCo für die Mitarbeiterbeteiligung. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz erlaubt sie als eigene Anteilsklasse, die in Summe weniger als 25 Prozent des Stammkapitals ausmachen darf. Sie tragen grundsätzlich kein Stimmrecht, geben ihren Inhabern aber Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös.

Unternehmenswert-Anteile: Eine eigene Anteilsklasse der FlexCo für die Mitarbeiterbeteiligung. Sie dürfen in Summe nicht 25 Prozent des Stammkapitals erreichen, sind ohne Stimmrecht ausgestaltet und können bereits durch schriftliche Vereinbarung übertragen werden. Wirtschaftlich beteiligen sie am Gewinn und am Liquidationserlös.

Der Vorteil für Gründerteams: Sie beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenswert, ohne dass sich die Machtverhältnisse verschieben, weil das Stimmrecht bei den Gründerinnen und Gründern bleibt. Für die Übernahme und die Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen genügt laut Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz die Schriftform, ein Notariatsakt ist dafür nicht nötig. Die klassische GmbH kennt diese Anteilsklasse nicht, dort sind nur reguläre Geschäftsanteile mit Stimmrecht möglich. Die steuerliche Behandlung solcher Beteiligungen ist ein eigenes Thema, das Sie im Detail mit Ihrer Steuerberatung besprechen sollten.

FlexCo gründen: Ablauf in Schritten

Der Ablauf einer FlexCo-Gründung entspricht im Kern dem einer GmbH. Sie errichten den Gesellschaftsvertrag, bringen das Stammkapital auf, lassen die Gesellschaft ins Firmenbuch eintragen und melden das Gewerbe an. Bei einer Einpersonengesellschaft mit Standard-Gesellschaftsvertrag ist zusätzlich eine vereinfachte Gründung möglich, die das FlexKapGG ausdrücklich vorsieht.

SchrittWas zu tun istHinweis
1. VorbereitungFirmenwortlaut, Gesellschafter, Geschäftsführung und Beteiligungsstruktur festlegenBei Mitarbeiterbeteiligung Unternehmenswert-Anteile im Vertrag vorsehen
2. GesellschaftsvertragVertrag als Notariatsakt errichten, bei Einpersonengründung vereinfachte Gründung möglichStandort und Stammkapital werden hier festgehalten
3. Kapital einzahlenFirmenkonto eröffnen und mindestens 5.000 Euro bar einzahlenBankbestätigung für das Firmenbuch
4. FirmenbuchAnmeldung zur Eintragung beim FirmenbuchgerichtLadungsfähige Geschäftsadresse erforderlich
5. Gewerbe anmeldenGewerbeanmeldung für die FlexCo einbringenGebührenfrei, siehe Gewerbeanmeldung
6. FinanzamtSteuerliche Erfassung und Steuernummer beantragenKörperschaftsteuer beachten

Die Gesellschaft entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Für diese Eintragung braucht die FlexCo, wie jede Kapitalgesellschaft, eine ladungsfähige Geschäftsanschrift im Inland, an der Behörden und Gerichte tatsächlich zustellen können. Die Details der Eintragung beschreibt der Beitrag Firmenbuch-Eintragung. Für den operativen Betrieb brauchen Sie zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, die für die Gesellschaft eingebracht wird und selbst gebührenfrei ist.

Was kostet die FlexCo-Gründung?

Die FlexCo-Gründung selbst verursacht vor allem Kosten für den Notariatsakt des Gesellschaftsvertrags. Die Firmenbuch-Eintragung ist bei einer echten Neugründung durch das Neugründungs-Förderungsgesetz von den Gerichtsgebühren befreit, und die Gewerbeanmeldung ist ohnehin gebührenfrei. Das Stammkapital von mindestens 10.000 Euro ist keine Gebühr, sondern bleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft.

PositionKostenAnmerkung
Stammkapitalmindestens 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro barbleibt Eigenkapital der Gesellschaft
Notariatsakt Gesellschaftsvertragnach Tarif und Aufwandvereinfachte Gründung kann den Aufwand senken
Firmenbuch-Eintragung0 Euro bei echter NeugründungGerichtsgebühren durch das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben0 Euro bei echter Neugründungebenfalls durch das Neugründungs-Förderungsgesetz befreit
Gewerbeanmeldung0 Eurogebührenfrei laut Unternehmensserviceportal
Laufende Steuern und Beratungnach Ergebnis und Aufwandmit Steuerberatung klären

Für die Befreiungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz müssen Sie die vorgesehene Neugründungs-Erklärung vorlegen. Sie ist laut Unternehmensserviceportal eine materielle Voraussetzung dafür, dass die Gerichtsgebühren und die Bundesverwaltungsabgaben tatsächlich entfallen. Welche laufenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Sie und Ihre Geschäftsführung zukommen, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.

Welche Geschäftsadresse braucht die FlexCo?

Die FlexCo muss ins Firmenbuch eingetragen werden, und dafür braucht sie eine ladungsfähige Geschäftsanschrift im Inland. Ein reines Postfach genügt nicht, die Adresse muss eine echte physische Adresse sein, an der Zustellungen ankommen. Diese Anschrift ist über das öffentliche Firmenbuch für jeden einsehbar, weshalb viele Gründerinnen und Gründer ihre Privatadresse dafür nicht verwenden möchten.

Ladungsfähige Geschäftsadresse: Eine echte physische Adresse im Inland, an der Behörden und Gerichte einer Gesellschaft rechtswirksam zustellen können. Ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Statt ein eigenes Büro anzumieten, das im Gründungsjahr oft noch nicht ausgelastet wäre, können Sie für Ihre FlexCo eine Geschäftsadresse mieten. Bei Postservice.at erhalten Sie eine echte physische Adresse im ersten Wiener Bezirk ab 49 Euro pro Monat, die vom Firmenbuchgericht als vollwertige Geschäftsanschrift akzeptiert wird und Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraushält. Ihre Post holen Sie wahlweise selbst ab oder erhalten sie digital per Scan. Ob Sie sich am Ende für die FlexCo oder die GmbH entscheiden: Die Anforderung an die Geschäftsadresse ist bei beiden Rechtsformen dieselbe.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es die FlexCo?

Die FlexCo gibt es seit 1. Jänner 2024. An diesem Tag ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz in Kraft getreten, das die Flexible Kapitalgesellschaft als neue österreichische Kapitalgesellschaftsform eingeführt hat. Zeitgleich wurde das Mindeststammkapital der GmbH auf 10.000 Euro gesenkt.

Wie viel Kapital brauche ich, um eine FlexCo zu gründen?

Für die FlexCo gilt dasselbe Mindeststammkapital wie für die GmbH: 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Der Unterschied liegt in der Mindesteinlage je Gesellschafter, die bei der FlexCo 1 Euro beträgt, bei der GmbH dagegen 70 Euro. Am Gesamtbetrag des Stammkapitals ändert das nichts.

FlexCo oder GmbH: was ist besser für ein Startup?

Das hängt von Ihren Plänen ab. Wollen Sie frühe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Anteile am Unternehmenswert beteiligen oder erwarten Sie häufige Anteilsübertragungen, ist die FlexCo meist die passendere Wahl. Gründen Sie allein und ohne Beteiligungsvorhaben, bleibt die GmbH oft die einfachere Rechtsform mit mehr Praxiserfahrung.

Kann ich eine FlexCo allein gründen?

Ja, die FlexCo kann von einer einzelnen Person gegründet werden. Bei einer Einpersonengesellschaft mit Standard-Gesellschaftsvertrag sieht das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz zudem eine vereinfachte Gründung vor, die auf die entsprechende Regelung des GmbH-Gesetzes verweist und den Aufwand reduzieren kann.

Wie werden Anteile an einer FlexCo übertragen?

Reguläre Geschäftsanteile an einer FlexCo können nicht nur per Notariatsakt übertragen werden, sondern auch durch eine Urkunde, die eine Notarin, ein Notar, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt errichtet. Bei der GmbH ist dafür ausschließlich ein Notariatsakt zulässig. Unternehmenswert-Anteile lassen sich sogar bereits durch schriftliche Vereinbarung übertragen.

Braucht die FlexCo eine eigene Geschäftsadresse?

Ja. Für die Eintragung ins Firmenbuch braucht die FlexCo eine ladungsfähige Geschäftsanschrift im Inland. Ein Postfach genügt nicht. Viele Gründerinnen und Gründer nutzen dafür eine gemietete Geschäftsadresse, die vom Firmenbuchgericht als Standort akzeptiert wird und die Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraushält.

Quellen

flexcoflexible kapitalgesellschaftrechtsformkapitalgesellschaftgründung

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