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Impressumspflicht in Oesterreich: ECG, UGB und Mediengesetz erklaert

Impressumspflicht in Oesterreich: Welche Angaben ECG, UGB und Mediengesetz verlangen. Vollstaendige Checkliste und Muster fuer Websites und Webshops.

22. Jänner 202611 Min. Lesezeit
Rechtliche Dokumente und Laptop fuer Impressumspflicht

Jede gewerbliche Website und jeder Webshop in Oesterreich braucht ein vollstaendiges Impressum. Die Pflichtangaben ergeben sich aus drei Gesetzen: dem E-Commerce-Gesetz (ECG Paragraph 5), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB Paragraph 14) und dem Mediengesetz (Paragraph 24/25). Wer gegen die Impressumspflicht verstoesst, riskiert Verwaltungsstrafen bis 3.000 Euro (ECG) und Abmahnungen durch Mitbewerber. Die wichtigste Angabe ist eine ladungsfaehige Geschaeftsadresse, an der Zustellungen moeglich sind.

Das Thema Impressumspflicht mag auf den ersten Blick wie eine laestige Formalitaet erscheinen, doch die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoessen sind real und koennen empfindlich ins Geld gehen. Besonders fuer E-Commerce-Unternehmer und Betreiber von Webshops ist ein korrektes Impressum unverlaesslich. In diesem Artikel erklaeren wir, welche Angaben Sie machen muessen, wie Sie Ihre Privatadresse schuetzen koennen und welche Stolperfallen Sie vermeiden sollten.

Welche Gesetze regeln die Impressumspflicht?

In Oesterreich ergibt sich die Impressumspflicht aus mehreren Rechtsgrundlagen, die sich teilweise ueberschneiden. Das kann verwirrend sein, hat aber einen guten Grund: Jedes Gesetz schuetzt unterschiedliche Interessen und wurde zu unterschiedlichen Zeiten verabschiedet. Als Websitebetreiber muessen Sie alle relevanten Vorschriften beachten.

E-Commerce-Gesetz (ECG)

Das ECG setzt die EU-E-Commerce-Richtlinie um und gilt fuer alle Anbieter von "Diensten der Informationsgesellschaft". Dieser Begriff klingt sperrig, meint aber praktisch jede gewerbliche Website, jeden Onlineshop und jede App mit kommerzieller Absicht. Sobald Sie im Internet wirtschaftlich taetig sind, fallen Sie unter das ECG. Detaillierte Informationen zur Impressumspflicht fuer Webshops finden Sie auf unserer Serviceseite.

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Das UGB verpflichtet alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen, auf Geschaeftsbriefen und Bestellscheinen bestimmte Angaben zu machen. Websites gelten als elektronische Geschaeftsbriefe.

Mediengesetz (MedienG)

Das Mediengesetz betrifft alle "periodischen Medien" und "Websites". Es verlangt eine Offenlegung (Paragraph 25) mit Angaben ueber Eigentuemer, Herausgeber und grundlegende Blattlinie. Besonders relevant ist dies fuer Blogs, News-Seiten und andere Websites mit regelmaessig neuen Inhalten. Das Mediengesetz ist das aelteste der drei Gesetze und stammt noch aus der Zeit vor dem Internet, wurde aber mehrfach novelliert und auf Online-Medien ausgedehnt.

Das Zusammenspiel dieser drei Gesetze kann komplex sein. Im Zweifelsfall gilt: Lieber zu viele Angaben machen als zu wenige. Ein vollstaendiges Impressum, das alle drei Gesetze beruecksichtigt, ist der sicherste Weg.

Wer ist impressumspflichtig?

WebsitetypECGUGBMediengesetzBetroffene
Gewerbliche WebsiteJaWenn im FB eingetragenJaAlle Unternehmen
Onlineshop / WebshopJaWenn im FB eingetragenJaE-Commerce
Blog mit WerbungJaNein (meist)JaBlogger, Influencer
Vereins-WebsiteTeilweiseNeinJaVereine
Private HomepageNeinNeinNur bei period. InhaltPrivatpersonen
Social-Media-Profil (gewerblich)JaWenn im FBTeilweiseUnternehmen
App mit KaufmoeglichkeitJaWenn im FBNein (meist)App-Betreiber

Grundregel: Sobald Sie mit Ihrer Webpraesenz einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sind Sie impressumspflichtig.

Pflichtangaben nach ECG (Paragraph 5)

Das E-Commerce-Gesetz verlangt folgende Informationen, die "leicht und unmittelbar zugaenglich" sein muessen:

  1. Name oder Firma des Unternehmens (vollstaendiger Firmenwortlaut bei Firmenbuch-Eintragung)
  2. Geografische Adresse der Niederlassung (ladungsfaehig, kein Postfach)
  3. E-Mail-Adresse fuer elektronische Kontaktaufnahme
  4. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (falls im FB eingetragen)
  5. Zustaendige Aufsichtsbehoerde (bei bewilligungspflichtigen Taetigkeiten)
  6. UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  7. Berufsbezeichnung und Mitgliedstaat (bei reglementierten Berufen)
  8. Kammer/Berufsverband (bei Pflichtmitgliedschaft)
  9. Anwendbare Rechtsvorschriften und Zugang dazu (bei reglementierten Berufen)
  10. Hinweis auf Gewerbe oder Taetigkeit inklusive Gewerbebehoerde

Zusaetzliche Angaben fuer Webshops

Onlineshops muessen gemaess ECG und Fernabsatzgesetz (FAGG) zusaetzlich angeben:

  • Klare Preisangaben inklusive aller Steuern und Abgaben
  • Lieferkosten und Zahlungsbedingungen
  • Informationen zum Widerrufsrecht (14 Tage)
  • Vertragsbestandteile und AGB
  • OS-Plattform-Link (Online-Streitbeilegung der EU)

Pflichtangaben nach UGB (Paragraph 14)

Fuer im Firmenbuch eingetragene Unternehmen verlangt das UGB auf allen Geschaeftsbriefen und Webseiten:

  • Firma (genauer Wortlaut laut Firmenbuch)
  • Rechtsform
  • Sitz der Gesellschaft
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht

Bei GmbH und AG zusaetzlich:

  • Alle Geschaeftsfuehrer bzw. Vorstandsmitglieder mit Vor- und Nachnamen
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats (falls vorhanden)
  • Gegebenenfalls: Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation

Pflichtangaben nach Mediengesetz (Paragraph 24/25)

Impressum (Paragraph 24 MedienG)

Auf jeder Website muss der "Medieninhaber" angegeben werden:

  • Name oder Firma des Medieninhabers
  • Unternehmensgegenstand
  • Wohnort oder Sitz (Adresse)
  • Bei Personengesellschaften: Namen der unbeschraenkt haftenden Gesellschafter

Offenlegung (Paragraph 25 MedienG)

Periodische elektronische Medien (Websites mit regelmaessig neuen Inhalten wie Blogs, News-Seiten) muessen zusaetzlich offenlegen:

  • Eigentuemer (mit Anteilen bei Gesellschaften)
  • Herausgeber
  • Grundlegende Richtung des Mediums ("Blattlinie")
  • Beteiligungsverhaeltnisse

Wo muss das Impressum stehen?

Das ECG verlangt "leichte und unmittelbare Zugaenglichkeit". In der Praxis bedeutet das:

  • Maximal 2 Klicks von jeder Seite erreichbar
  • Eindeutige Bezeichnung ("Impressum", "Kontakt" oder "Ueber uns")
  • Von jeder Seite verlinkt (typisch: Footer-Link)
  • Eigene Seite oder klar abgegrenzter Bereich

Fuer Webshops empfiehlt sich eine dedizierte Impressums-Seite, die im Footer und idealerweise auch im Header verlinkt ist.

Impressum-Checkliste: Vollstaendiges Muster

Hier ein vollstaendiges Impressum fuer eine in Oesterreich ansaessige GmbH mit Webshop:

```

Impressum und Offenlegung

[Firma] GmbH

Seitenstettengasse 5/37

1010 Wien

Oesterreich

Telefon: +43 1 XXX XXXX

E-Mail: office@[firma].at

Firmenbuchnummer: FN XXXXXX a

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

UID-Nummer: ATU XXXXXXXX

Unternehmensgegenstand: [Taetigkeit]

Geschaeftsfuehrer: [Vor- und Nachname]

Gesellschafter: [Name(n) mit Anteilen]

Zustaendige Gewerbebehoerde: Magistrat der Stadt Wien, MBA [X]. Bezirk

Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung (GewO 1994), abrufbar unter ris.bka.gv.at

Mitglied der: [Kammer/Verband, falls zutreffend]

Grundlegende Richtung: [Information ueber Produkte/Dienstleistungen des Unternehmens]

Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr

```

Die Geschaeftsadresse im Impressum

Die im Impressum angegebene Adresse muss ladungsfaehig sein. Das bedeutet: An dieser Adresse muessen behoerdliche Zustellungen moeglich sein. Ein reines Postfach reicht nicht aus.

Fuer viele Unternehmer ergibt sich hier ein Dilemma: Wer von zu Hause arbeitet, muesste seine Privatadresse im Impressum veroeffentlichen. Das kann Sicherheitsbedenken ausloesen, insbesondere bei kontroversen Themen oder oeffentlicher Praesenz, bei Webshops mit vielen Kundenkontakten oder ganz allgemein bei Freelancern, die ihre Privatsphaere schuetzen moechten.

Die gute Nachricht: Das Gesetz verlangt zwar eine ladungsfaehige Adresse, aber nicht Ihre Privatanschrift. Eine professionelle Geschaeftsadresse loest dieses Problem elegant. Sie erfuellt alle gesetzlichen Anforderungen und schuetzt gleichzeitig Ihre Privatadresse vor neugierigen Blicken. Bei postservice.at erhalten Sie eine ladungsfaehige Adresse im 1. Wiener Bezirk, die Sie sofort fuer Ihr Impressum verwenden koennen. Erfahren Sie mehr ueber die Impressums-Loesung fuer Webshops.

Strafen bei Impressumsverstoeessen

VerstossRechtsgrundlageStrafeVerjaehrung
Fehlendes ECG-ImpressumECG Paragraph 26Bis 3.000 Euro1 Jahr
Unvollstaendiges ImpressumECG Paragraph 26Bis 3.000 Euro1 Jahr
Fehlende UGB-AngabenUGB Paragraph 14Bis 3.600 Euro3 Jahre
Fehlende Offenlegung (MedienG)MedienG Paragraph 27Bis 2.180 Euro6 Monate
Unlauterer Wettbewerb (Abmahnung)UWGUnterlassung + Kosten3 Jahre

In der Praxis drohen neben den Verwaltungsstrafen vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. Die Kosten einer Abmahnung (Anwaltskosten, Unterlassungserklaerung) koennen schnell 2.000-5.000 Euro betragen.

Ein vollstaendiges und korrektes Impressum schuetzt Sie vor unnoerigen Kosten und rechtlichen Problemen.

Impressum bei Social Media

Auch gewerblich genutzte Social-Media-Profile benoetigen ein Impressum. Die Umsetzung haengt von der Plattform ab:

  • Instagram: Link in Bio zu Impressums-Seite
  • Facebook: Info-Bereich / Impressum-Feld nutzen
  • LinkedIn: Firmen-Info oder Unternehmensseite
  • TikTok: Link in Bio
  • YouTube: Kanalinfo mit vollstaendigen Angaben

Tipp: Verlinken Sie von allen Social-Media-Profilen auf eine zentrale Impressums-Seite Ihrer Website.

Impressum bei internationaler Taetigkeit

Wenn Sie aus Oesterreich heraus Kunden in der EU bedienen, gilt grundsaetzlich das Herkunftslandprinzip: Es gelten die Impressumspflichten des Landes, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat (Oesterreich).

Fuer deutsche Kunden beachten Sie jedoch: Das deutsche Telemediengesetz (TMG) stellt aehnliche Anforderungen. Ein vollstaendiges oesterreichisches Impressum nach ECG, UGB und MedienG erfuellt in der Regel auch die deutschen Anforderungen.

Besonderheiten fuer bestimmte Branchen

Webshops und E-Commerce

Online-Haendler muessen zusaetzlich zu den allgemeinen Impressumspflichten eine Reihe weiterer Informationen bereitstellen. Dazu gehoeren klare und transparente Preisangaben inklusive aller Steuern und Abgaben, Informationen zum Widerrufsrecht mit vollstaendiger Widerrufsbelehrung sowie die Verlinkung von AGB und Datenschutzerklaerung. Auch der Link zur OS-Plattform der EU fuer die Online-Streitbeilegung ist Pflicht, ebenso wie die Angabe der Lieferbedingungen.

Diese zusaetzlichen Anforderungen machen das Impressum fuer Webshops umfangreicher als fuer einfache Unternehmenswebsites. Viele E-Commerce-Unternehmer unterschaetzen diesen Aufwand anfangs und geraten dann in Schwierigkeiten, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Es lohnt sich daher, von Anfang an alles richtig zu machen.

Finanzdienstleister

Zusaetzliche Angaben zur Aufsichtsbehoerde (FMA), Gewerbeberechtigung und anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften.

Gesundheitsberufe

Angaben zur Berufsberechtigung, zum zustaendigen Berufsverband und zu anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen.

Tipps fuer ein rechtskonformes Impressum

Ein korrektes Impressum ist kein Hexenwerk, erfordert aber Sorgfalt und regelmaessige Pflege. Aktualisieren Sie Ihr Impressum bei jeder relevanten Aenderung, sei es eine neue Adresse, ein Wechsel in der Geschaeftsfuehrung oder eine neue UID-Nummer. Veraltete Angaben koennen genauso abgemahnt werden wie fehlende.

Beachten Sie alle drei Gesetze: ECG, UGB und MedienG haben jeweils eigene Anforderungen, die sich zwar ueberschneiden, aber nicht vollstaendig decken. Eine professionelle Geschaeftsadresse in guter Lage wirkt nicht nur serioeser, sondern schuetzt auch Ihre Privatsphaere. Stellen Sie sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse funktioniert und dass die Postadresse ladungsfaehig ist.

Vergessen Sie nicht die mobile Zugaenglichkeit: Immer mehr Nutzer surfen mit dem Smartphone, und auch dort muss das Impressum auffindbar und lesbar sein. Und halten Sie die Zwei-Klicks-Regel ein: Von jeder Seite Ihrer Website sollte das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Ein Link im Footer ist der Standard und wird von Gerichten als ausreichend angesehen.

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Haeufige Fragen

Brauche ich ein Impressum fuer meinen privaten Blog?

Wenn Sie mit Ihrem Blog keine kommerziellen Ziele verfolgen (keine Werbung, keine Affiliate-Links, kein Verkauf), sind Sie nach ECG nicht impressumspflichtig. Das Mediengesetz verlangt jedoch bei regelmaessig erscheinenden Inhalten eine Offenlegung (Paragraph 25 MedienG). Sobald auch nur geringe Werbeeinnahmen erzielt werden, greift die volle ECG-Impressumspflicht.

Darf ich eine Postfachadresse im Impressum angeben?

Nein, eine Postfachadresse erfuellt nicht die Anforderungen des ECG. Das Gesetz verlangt eine "geografische Anschrift", an der der Nutzer den Diensteanbieter tatsaechlich erreichen kann. Ein Postfach ist nicht ladungsfaehig. Verwenden Sie stattdessen eine echte physische Adresse, z.B. ein Virtual Office.

Was passiert, wenn mein Impressum unvollstaendig ist?

Ein unvollstaendiges Impressum kann zu Verwaltungsstrafen bis 3.000 Euro (ECG) fuehren. Haeufiger in der Praxis sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten, die Unterlassung und Kostenersatz fordern. Die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung liegen bei 2.000-5.000 Euro.

Muss ich meine Privatadresse im Impressum angeben, wenn ich von zu Hause arbeite?

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, eine ladungsfaehige Adresse anzugeben. Das kann Ihre Privatadresse sein, muss es aber nicht. Eine gemietete Geschaeftsadresse erfuellt die gesetzlichen Anforderungen und schuetzt gleichzeitig Ihre Privatsphaere. Viele Freelancer und Onlineshop-Betreiber nutzen daher ein Virtual Office.

Gilt die Impressumspflicht auch fuer eine Landing Page ohne Kaufmoeglichkeit?

Ja, sobald die Landing Page einen kommerziellen Zweck verfolgt (Lead-Generierung, Produktvorstellung, Markenpraesenz), greift die ECG-Impressumspflicht. Auch reine Informationsseiten mit gewerblichem Hintergrund benoetigen ein vollstaendiges Impressum.

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