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Postvollmacht Österreich: Wer darf Post annehmen?

Postvollmacht in Österreich: Kosten (31,80 Euro für 2 Jahre), Online-Beantragung und welche Sendungen Bevollmächtigte übernehmen dürfen, inkl. RSa und RSb.

8. März 2026(aktualisiert: 14. Juli 2026)9 Min. Lesezeit

Eine Postvollmacht berechtigt eine Person oder ein Unternehmen, Post im Namen des Vollmachtgebers zu übernehmen: Briefe, Pakete, Einschreiben und auch RSa- und RSb-Briefe von Gerichten und Behörden. Sie kostet bei der Österreichischen Post 31,80 Euro für zwei Jahre (Stand: Juli 2026) und kann online oder in der Filiale beantragt werden.

Die einzige wichtige Ausnahme: Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" dürfen nur dem Empfänger persönlich übergeben werden. Diesen Vermerk können Behörden und Gerichte setzen, wenn ein Schriftstück ausschließlich in die Hände des Adressaten gelangen soll. Für Unternehmer mit ladungsfähiger Geschäftsadresse ist die Postvollmacht damit das zentrale Instrument, um behördliche Korrespondenz zuverlässig zu empfangen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 14.07.2026 umfassend überarbeitet. Eine frühere Version enthielt die unrichtige Aussage, RSa-Briefe könnten generell nicht von Postbevollmächtigten übernommen werden, sowie veraltete Angaben zu Kosten und Beantragung. Beides wurde anhand der offiziellen Informationen der Österreichischen Post und von oesterreich.gv.at korrigiert.

Was ist eine Postvollmacht?

Eine Postvollmacht ist eine bei der Österreichischen Post hinterlegte Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person bis zu fünf andere Personen ermächtigt, Postsendungen in ihrem Namen zu übernehmen. Die Übernahmeberechtigten müssen sich bei der Übernahme nur ausweisen; die Vollmacht selbst muss nicht vorgelegt werden.

Im Geschäftsalltag erfüllt die Postvollmacht mehrere Funktionen. Sie stellt sicher, dass Ihre Post auch während Ihrer Abwesenheit angenommen wird, verhindert Hinterlegungen und die damit verbundene Zustellfiktion, und ermöglicht es Dienstleistern, behördliche Briefe rechtsgültig für Sie entgegenzunehmen. Ohne Vollmacht führt jede verpasste Zustellung zur Hinterlegung und damit zum automatischen Fristenlauf. Die rechtliche Grundlage für behördliche Zustellungen bildet das Zustellgesetz (ZustG).

Welche Sendungen darf ein Postbevollmächtigter übernehmen?

Die Österreichische Post beantwortet diese Frage auf ihrer offiziellen Seite zur Postvollmacht selbst am klarsten:

"Nicht bescheinigte Sendungen (einschließlich RSa- und RSb-Briefe von Gerichten sowie sonstigen Behörden und Ämtern), Eingeschriebene Briefsendungen, Pakete ohne Wertangabe, Pakete mit Wertangabe, Geldbeträge, Bescheinigte Postsendungen und Geldbeträge mit dem Vermerk 'eigenhändig'." (Österreichische Post, Stand Juli 2026)

Postbevollmächtigte dürfen also ausdrücklich auch RSa- und RSb-Briefe sowie Sendungen mit dem Vermerk "eigenhändig" übernehmen. Ausgenommen sind nur Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte".

Dürfen Postbevollmächtigte RSa-Briefe annehmen?

Ja. RSa-Briefe können grundsätzlich auch von einer Person mit Postvollmacht übernommen werden. Das offizielle Verwaltungsportal oesterreich.gv.at definiert den RSa-Brief entsprechend:

"Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ('eigenhändige Zustellung') oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf." (oesterreich.gv.at)

Zwei Einschränkungen bleiben bestehen:

  • Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte": Trägt die Sendung diesen Vermerk, darf sie nur dem Empfänger persönlich übergeben werden. Behörden nutzen ihn bei besonders sensiblen Schriftstücken.
  • Keine Ersatzzustellung: Anders als beim RSb-Brief dürfen Mitbewohner, Angehörige oder Arbeitskollegen einen RSa-Brief nicht übernehmen. Ohne Postvollmacht bleibt es bei der Zustellung an den Empfänger persönlich.

Der Unterschied zwischen RSa und RSb liegt also nicht bei der Postvollmacht, sondern bei der Ersatzzustellung: RSb-Briefe dürfen auch von anwesenden Ersatzempfängern übernommen werden, RSa-Briefe nur vom Empfänger selbst oder seinem Postbevollmächtigten. Alle Details dazu im Ratgeber RSa und RSb Briefe erklärt.

Arten der Bevollmächtigung

Es gibt verschiedene Formen der Bevollmächtigung, die sich in Umfang und Rechtsgrundlage unterscheiden:

Art der VollmachtUmfangRSb-AnnahmeRSa-AnnahmeTypischer Einsatz
Postvollmacht (Post AG)Alle Sendungen an die gewählte AdresseJaJa, außer Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte"Geschäftsadresse, Vertretung
Notariell beglaubigte VollmachtJe nach FormulierungJa, Vorlage bei jeder Übernahme nötigJa, Vorlage bei jeder Übernahme nötigEinzelfälle
Zustellungsbevollmächtigter (ZustG)Behördliche Zustellungen im VerfahrenJaJa, Zustellung erfolgt an ihnRechtsanwälte, Steuerberater

Die Postvollmacht der Post hat gegenüber einer notariell beglaubigten Vollmacht einen praktischen Vorteil: Sie ist im Zustellsystem der Post hinterlegt und muss nicht bei jeder Übernahme vorgelegt werden. Der Übernahmeberechtigte weist sich nur mit einem Lichtbildausweis aus.

Wer kann eine Postvollmacht erteilen?

Natürliche Personen

Jede geschäftsfähige natürliche Person kann eine Postvollmacht erteilen und dabei bis zu fünf Übernahmeberechtigte benennen. Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Juristische Personen

Bei Unternehmen (GmbH, AG, Verein) muss die Postvollmacht durch eine vertretungsbefugte Person erteilt werden:

  • GmbH: Geschäftsführer oder Prokurist
  • AG: Vorstandsmitglied oder Prokurist
  • Einzelunternehmen: Der Inhaber selbst
  • OG/KG: Geschäftsführender Gesellschafter
  • Verein: Obmann oder satzungsgemäß befugtes Organ

Wie erteilt man eine Postvollmacht?

Erteilung bei der Österreichischen Post

Die Postvollmacht kann direkt online beantragt werden, alternativ weiterhin in jeder Postfiliale. Der Ablauf online:

  1. Online-Antrag über die Postvollmacht-Seite der Post starten
  2. Adresse auswählen, für die die Vollmacht gelten soll
  3. Übernahmeberechtigte angeben (bis zu fünf Personen)
  4. Identifikation und Bezahlung abschließen

In der Filiale läuft die Erteilung über das Vollmachtsformular mit amtlichem Lichtbildausweis. In beiden Fällen gilt: Die Übernahmeberechtigten legitimieren sich bei der Übernahme von Sendungen mit ihrem Ausweis.

Erteilung bei einem Geschäftsadress-Anbieter

Bei einem professionellen Adressdienstleister wie postservice.at wird die Vollmacht im Rahmen der Vertragsunterzeichnung erteilt. Alle Schritte laufen digital: Nach der Online-Anmeldung und Paketauswahl erfolgt eine Legitimationsprüfung gemäß den Geldwäscherichtlinien, anschließend unterzeichnen Sie die Vollmacht digital oder postalisch. Der Dienstleister hinterlegt die Vollmacht bei der Post, und nach deren Bestätigung ist die Annahme behördlicher Briefe aktiviert. Im Premium-Paket ist die RSb-Annahme inkludiert, sodass Steuerbescheide und andere behördliche Schreiben zuverlässig übernommen werden.

Notwendige Angaben im Vollmachtsformular

Das Vollmachtsformular muss folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Vollständiger Name und Geburtsdatum der Übernahmeberechtigten
  • Umfang der Vollmacht
  • Datum und Unterschrift
  • Bei Firmenvollmachten: Firmenname und Firmenbuchnummer

Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten

Was darf der Bevollmächtigte?

Mit einer gültigen Postvollmacht darf der Übernahmeberechtigte:

  • Briefe, Päckchen, Pakete und Express-Sendungen übernehmen
  • Einschreibsendungen quittieren
  • RSb-Briefe annehmen und deren Empfang bestätigen
  • RSa-Briefe übernehmen, sofern kein Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" gesetzt ist
  • Nachnahmesendungen annehmen (wenn vereinbart)

Was darf der Bevollmächtigte nicht?

Trotz Postvollmacht bestehen klare Grenzen:

  • Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" übernehmen
  • Die Vollmacht an andere Personen weitergeben
  • Die Zustelladresse des Vollmachtgebers ändern
  • Postfächer des Vollmachtgebers kündigen
  • Ortsabwesenheitsmeldungen abgeben
Die Annahme eines behördlichen Briefes durch den Bevollmächtigten hat dieselbe rechtliche Wirkung wie die persönliche Annahme. Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt der Übernahme zu laufen.

Postvollmacht für Unternehmer: Praktische Anwendung

Geschäftsadresse mit Annahme behördlicher Post

Für Unternehmer, die eine gemietete Adresse im 1. Bezirk nutzen, ist die Postvollmacht besonders relevant. Die Kombination aus repräsentativer Adresse und Annahmevollmacht stellt sicher, dass behördliche Schreiben wie Steuerbescheide und Gewerbebescheide zuverlässig zugestellt werden. Sie vermeiden Hinterlegungen und die damit verbundene Zustellfiktion, weil immer jemand vor Ort ist, der die Post entgegennimmt. Ergänzt um einen Scan-Service erhalten Sie Ihre Post digital, unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden.

Wann ist die Annahme durch den Dienstleister sinnvoll?

SituationRisiko ohne VollmachtEmpfehlung
Häufige GeschäftsreisenHinterlegung, FristversäumnisPremium-Paket mit RSb-Annahme
AuslandsaufenthaltOrtsabwesenheit, keine ZustellungPostvollmacht + Scan-Service
Mehrere StandorteUnklare ZustellungZentrale Geschäftsadresse
Nebenberuflich selbständigArbeitgeber-Adresse ungeeignetSeparate Geschäftsadresse

Sendungen mit Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte"

Trägt eine Sendung den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte", wird sie bei Abwesenheit des Empfängers hinterlegt; keine Vollmacht hilft in diesem Fall. Ein professioneller Dienstleister informiert Sie umgehend über die Hinterlegungsanzeige, damit Sie den Brief fristgerecht bei der Postfiliale abholen können. Beachten Sie: Mit der Hinterlegung beginnen in der Regel behördliche Fristen zu laufen (Details im Artikel zur Zustellfiktion).

Dauer und Widerruf der Postvollmacht

Gültigkeit

Die Postvollmacht der Österreichischen Post gilt für zwei Jahre und kann danach erneut erteilt werden. Bei Geschäftsadress-Anbietern ist die Vollmacht an die Vertragslaufzeit gekoppelt und endet mit Vertragsbeendigung oder durch gesonderten Widerruf.

Widerruf

Der Widerruf einer Postvollmacht ist jederzeit möglich. Er erfolgt gegenüber der Post (online oder in der Filiale, mit Lichtbildausweis) und wird von dieser bestätigt. Die Vollmacht erlischt mit dem Einlangen des Widerrufs.

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Postvollmacht wird nicht anerkannt

Mögliche Ursachen:

  • Das Formular ist unvollständig ausgefüllt
  • Die Vollmacht ist abgelaufen (Laufzeit zwei Jahre)
  • Der Übernahmeberechtigte kann sich nicht ausweisen
Lösung: Vollmacht mit aktuellen Daten neu erteilen, online oder in der Postfiliale.

Problem: Behördlicher Brief trotz Vollmacht hinterlegt

Dies kann passieren, wenn:

  • Die Sendung den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" trägt
  • Der Zusteller die Vollmacht nicht im System findet
  • Kein Übernahmeberechtigter zum Zeitpunkt der Zustellung anwesend war
Lösung: Bei fehlerhafter Hinterlegung Reklamation bei der Post mit Nachweis der gültigen Vollmacht. Bei Sendungen mit Vermerk hilft nur die persönliche Abholung innerhalb der Frist.

Problem: Fristversäumnis durch verspätete Information

Wenn Sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Zustellung erfahren:

  1. Prüfen Sie, ob die Zustellung ordnungsgemäß war
  2. Stellen Sie gegebenenfalls einen Wiedereinsetzungsantrag
  3. Aktivieren Sie digitale Benachrichtigungen für künftige Hinterlegungen
  4. Erwägen Sie ein Upgrade auf das Premium-Paket mit RSb-Annahme

Postvollmacht vs. Zustellungsbevollmächtigter

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen der Postvollmacht und dem Zustellungsbevollmächtigten nach dem Zustellgesetz:

KriteriumPostvollmachtZustellungsbevollmächtigter (ZustG)
RechtsgrundlageVertrag mit der PostBestellung gegenüber der Behörde
BestellungBei der Post (online oder Filiale)Im jeweiligen Verfahren
UmfangAlle Postsendungen an die AdresseBehördliche Zustellungen im Verfahren
RSb-AnnahmeJaJa
RSa-AnnahmeJa, außer Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte"Ja, Zustellung erfolgt direkt an ihn
Typischer FallGeschäftsadresseRechtsanwalt im Verfahren

Wer gegenüber einer Behörde einen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat (etwa einen Rechtsanwalt oder Steuerberater), erhält behördliche Schriftstücke direkt über diesen. Die Postvollmacht wirkt dagegen generell für alle Sendungen an die angegebene Adresse.

Kosten einer Postvollmacht

Bei der Österreichischen Post

Der Preis für die Postvollmacht beträgt 31,80 Euro für zwei Jahre (Stand: Juli 2026, laut Tarifübersicht der Österreichischen Post). Damit können bis zu fünf Übernahmeberechtigte benannt werden.

Bei Geschäftsadress-Anbietern

Bei professionellen Adressdienstleistern ist die Vollmacht in der Regel im Servicepaket enthalten:

PaketRSb-AnnahmePreis/MonatInkludierte Leistung
BasicNeinab 49 EURPostempfang, Benachrichtigung
PlusNeinab 79 EURZusätzlich: Scan, Weiterleitung
PremiumJaab 129 EURRSb-Annahme durch Bevollmächtigten

Bei postservice.at ist die RSb-Annahme im Premium-Paket enthalten. Die monatlichen Kosten amortisieren sich schnell, wenn Sie bedenken, dass bereits eine einzige versäumte Frist bei einem Steuerbescheid zu erheblichen Säumniszuschlägen führen kann. Mehr erfahren

Internationale Postvollmacht

Eine in Österreich erteilte Postvollmacht gilt nur im Inland. Für internationale Sendungen gelten die Regeln des Absenderlandes, und EU-weit gibt es keine einheitliche Regelung für Zustellvollmachten. Bei einer Postweiterleitung ins Ausland wird die Post regulär weitergeschickt, wobei höhere Portokosten und längere Laufzeiten zu berücksichtigen sind.

Wenn Sie häufig im Ausland sind, ist ein Scan-Service oft die bessere Lösung. Ihre Post wird in Österreich angenommen, digitalisiert und Ihnen sofort per E-Mail zugestellt. So bleiben Sie weltweit informiert, ohne auf die physische Weiterleitung warten zu müssen.

Verwandte Themen

Diese Artikel vertiefen einzelne Aspekte rund um Postzustellung und Geschäftsadressen:

FAQ

Kann ich mit einer Postvollmacht RSa-Briefe annehmen lassen?

Ja. Postbevollmächtigte dürfen laut Österreichischer Post auch RSa-Briefe von Gerichten und Behörden übernehmen. Ausgenommen sind nur Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte", die dem Empfänger persönlich übergeben werden müssen. Ohne Postvollmacht gilt beim RSa-Brief weiterhin: keine Übernahme durch Mitbewohner, Angehörige oder Kollegen.

Was kostet eine Postvollmacht bei der Österreichischen Post?

Die Postvollmacht kostet 31,80 Euro für zwei Jahre (Stand: Juli 2026). Damit können bis zu fünf Übernahmeberechtigte benannt werden. Bei Geschäftsadress-Anbietern wie postservice.at ist die Vollmacht im Servicepaket enthalten.

Kann ich eine Postvollmacht online erteilen?

Ja. Die Postvollmacht kann direkt auf der Website der Österreichischen Post online beantragt werden, alternativ in jeder Postfiliale. Bei Geschäftsadress-Anbietern wie postservice.at erfolgt die Erteilung digital im Rahmen der Anmeldung, mit Identitätsprüfung per Video-Ident oder Ausweiskopie.

Wer haftet, wenn der Bevollmächtigte einen behördlichen Brief annimmt und ich die Frist versäume?

Grundsätzlich trägt der Vollmachtgeber das Risiko. Die Annahme durch den Bevollmächtigten hat dieselbe Wirkung wie die persönliche Annahme. Wenn der Bevollmächtigte Sie nicht rechtzeitig informiert, können Sie privatrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen. Professionelle Dienstleister haben dafür Haftpflichtversicherungen.

Brauche ich eine Postvollmacht für eine Geschäftsadresse?

Für den reinen Empfang von Briefen und Paketen reicht der Vertrag mit dem Adressdienstleister. Eine formelle Postvollmacht ist erst nötig, wenn der Dienstleister auch behördliche Rückscheinbriefe in Ihrem Namen annehmen soll. Die RSb-Annahme ist bei postservice.at im Premium-Paket enthalten.

Kann ich mehreren Personen eine Postvollmacht erteilen?

Ja. Bei der Österreichischen Post können Sie bis zu fünf Übernahmeberechtigte gleichzeitig benennen. Bei Geschäftsadressen ist in der Regel ein Mitarbeiter des Dienstleisters als Übernahmeberechtigter eingetragen, nicht eine bestimmte Einzelperson.

Quellen

postvollmachtpostübernahmersb annahmezustellvollmachtbevollmächtigter

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