DEEN
Über 1.000 zufriedene Kunden
Postservice.at
Post & Zustellung

RSa Brief und RSb Brief: Unterschied erklärt

RSb und RSa Brief einfach erklärt: der Unterschied, wer die Briefe übernehmen darf und wie Sie hinterlegte Post fristgerecht abholen.

4. März 2026(aktualisiert: 2. August 2026)10 Min. Lesezeit

RSa und RSb sind die zwei wichtigsten Formen der behördlichen Zustellung in Österreich. Der entscheidende Unterschied liegt bei der Ersatzzustellung: Ein RSa-Brief darf nur dem Empfänger selbst oder einer Person mit Postvollmacht übergeben werden, ein RSb-Brief zusätzlich auch Ersatzempfängern wie Mitbewohnern oder Mitarbeitern. Mit der Zustellung beginnen in der Regel Fristen zu laufen; wer die Regeln nicht kennt, riskiert versäumte Einspruchsfristen und rechtskräftige Bescheide.

Für Unternehmer, die eine ladungsfähige Adresse nutzen oder regelmäßig auf Geschäftsreisen sind, ist das Verständnis dieser Zustellformen besonders wichtig. Ein professioneller Postdienstleister kann behördliche Rückscheinbriefe mit entsprechender Postvollmacht entgegennehmen. Mit dem richtigen Setup verpassen Sie keine wichtigen Fristen mehr.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 14.07.2026 überarbeitet. Eine frühere Version enthielt die unrichtige Aussage, RSa-Briefe könnten unter keinen Umständen von Postbevollmächtigten übernommen werden. Dies wurde anhand der offiziellen Informationen der Österreichischen Post und von oesterreich.gv.at korrigiert.

Was sind RSa und RSb Briefe?

RSa und RSb stehen für "Rückscheinbrief a" und "Rückscheinbrief b". Beide sind Formen der nachweislichen Zustellung, die von Behörden, Gerichten und bestimmten öffentlichen Stellen verwendet werden. Der Rückschein dient als Nachweis, dass und wann die Zustellung erfolgt ist.

Die rechtliche Grundlage bildet das Zustellgesetz (ZustG). Dieses Bundesgesetz regelt, wie behördliche Schriftstücke in Österreich wirksam zugestellt werden. Es unterscheidet zwischen der eigenhändigen Zustellung (RSa), bei der keine Ersatzzustellung an anwesende Dritte erlaubt ist, und der nachweislichen Zustellung (RSb), bei der auch Ersatzempfänger übernehmen dürfen. Diese Unterscheidung ist kein bürokratisches Detail, sondern hat handfeste Auswirkungen auf Ihren Geschäftsalltag.

RSa-Brief: Eigenhändige Zustellung

Der RSa-Brief (auch "eigenhändiger Rückscheinbrief" oder "Rückscheinbrief blau" genannt) ist die strengste Form der Zustellung. Das offizielle Verwaltungsportal oesterreich.gv.at definiert ihn so:

"Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ('eigenhändige Zustellung') oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf." (oesterreich.gv.at)

Mitbewohner, Familienangehörige oder Arbeitskollegen ohne Postvollmacht dürfen einen RSa-Brief also nicht übernehmen. Eine Person mit Postvollmacht darf es hingegen, außer die Sendung trägt den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte". Diesen Vermerk setzen Behörden, wenn das Schriftstück ausschließlich in die Hände des Adressaten gelangen soll.

RSa-Briefe werden typischerweise verwendet für:

  • Strafbefehle und Strafverfügungen
  • Vorladungen zu Gerichtsverhandlungen
  • Haftbefehle und Aufenthaltsverbote
  • Bestimmte Bescheide mit besonders schwerwiegenden Rechtsfolgen
  • Zustellungen im Strafverfahren

RSb-Brief: Nachweisliche Zustellung

Der RSb-Brief ist die häufigere Form der behördlichen Zustellung. Er darf dem Empfänger, einem Postbevollmächtigten oder einem Ersatzempfänger übergeben werden, also etwa Mitbewohnern, Angestellten oder dem Arbeitgeber des Empfängers an der Abgabestelle. Das macht ihn für Unternehmer deutlich handhabbarer, denn die Annahme lässt sich an einen Dienstleister mit Postvollmacht delegieren.

Typische Anwendungsfälle für RSb-Briefe sind Steuerbescheide und Finanzamtschreiben, Baubescheide und Genehmigungen, Verwaltungsstrafen im Verwaltungsrecht, Bescheide der Sozialversicherung sowie gerichtliche Zahlungsbefehle. Gerade Steuerbescheide enthalten häufig kurze Zahlungs- oder Einspruchsfristen. Wer seinen RSb-Brief nicht rechtzeitig erhält, kann schnell in Verzug geraten. Mit einer professionellen Postweiterleitung oder einem Scan-Service behalten Sie den Überblick über Ihre behördliche Korrespondenz.

Unterschiede zwischen RSa und RSb im Überblick

MerkmalRSa-BriefRSb-Brief
Zustellung an Empfänger persönlichJaJa
Annahme durch PostbevollmächtigtenJa, außer Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte"Ja
Annahme durch Ersatzempfänger (Mitbewohner, Mitarbeiter)NeinJa
Hinterlegung beim PostamtJa, möglichJa, möglich
Zustellfiktion bei HinterlegungJa, nach Beginn der AbholfristJa, nach Beginn der Abholfrist
Abholfrist2 Wochen2 Wochen
Typische AbsenderStrafgerichteVerwaltungsbehörden, Finanzamt
FristbeginnMit Zustellung/HinterlegungMit Zustellung/Hinterlegung
Kennzeichnung KuvertBlau, "RSa"Weiß, "RSb"
Die Österreichische Post nennt auf ihrer Seite zur Postvollmacht ausdrücklich "RSa- und RSb-Briefe von Gerichten sowie sonstigen Behörden und Ämtern" als Sendungen, die Übernahmeberechtigte entgegennehmen dürfen. (post.at)

Wie funktioniert die Zustellung in der Praxis?

Zustellversuch an der Abgabestelle

Der Zusteller versucht zunächst, den Brief an der Abgabestelle (Wohnung, Geschäftsadresse) zu übergeben. Geprüft wird, wer übernahmeberechtigt ist: beim RSa-Brief der Empfänger selbst oder ein Postbevollmächtigter, beim RSb-Brief zusätzlich anwesende Ersatzempfänger.

Zustellvorgang Schritt für Schritt

  1. Erster Zustellversuch: Der Zusteller klingelt an der Abgabestelle
  2. Prüfen der Empfangsberechtigung: Bei RSa der Empfänger oder sein Postbevollmächtigter, bei RSb auch Ersatzempfänger
  3. Hinterlegung bei Abwesenheit: Wenn keine berechtigte Person anwesend ist, wird eine Verständigung hinterlassen
  4. Abholfrist beginnt: Ab dem Tag der Hinterlegung beginnt die zweiwöchige Abholfrist
  5. Zustellfiktion tritt ein: Am ersten Tag der Abholfrist gilt das Schriftstück als zugestellt
  6. Abholung oder Rücksendung: Nach 2 Wochen wird der Brief an den Absender retourniert

Hinterlegung und Zustellfiktion

Wenn keine übernahmeberechtigte Person angetroffen wird, hinterlegt der Zusteller den Brief beim zuständigen Postamt. Eine Verständigung wird in den Briefkasten oder an der Tür hinterlassen.

Die sogenannte Zustellfiktion tritt mit dem ersten Tag der Abholfrist ein. Das bedeutet: Auch wenn Sie den Brief nie abholen, gilt er rechtlich als zugestellt. Fristen beginnen trotzdem zu laufen. Diese Regelung schützt Behörden davor, dass Empfänger einfach keine Post annehmen und so Verfahren blockieren. Für Sie als Unternehmer bedeutet das jedoch, dass Sie Hinterlegungsanzeigen niemals ignorieren dürfen. Selbst im Urlaub oder auf Geschäftsreise tickt die Uhr.

Besonders tückisch ist die Situation bei längerer Abwesenheit: Wenn Sie beispielsweise drei Wochen im Ausland sind und in dieser Zeit ein RSa-Brief hinterlegt wird, beginnt die Frist trotzdem zu laufen. Nach zwei Wochen Abholfrist geht der Brief zurück an die Behörde, aber die Rechtswirkung ist bereits eingetreten. Deshalb ist eine rechtzeitige Ortsabwesenheitsmeldung so wichtig.

Rechtsfolgen der Zustellung

Fristbeginn

Mit der wirksamen Zustellung beginnen sämtliche gesetzliche Fristen. Die häufigsten sind:

FristtypDauerBeispiel
Einspruchsfrist Strafverfügung2 WochenVerwaltungsstrafe
Berufungsfrist4 WochenBescheide, Urteile
Beschwerdefrist BVwG4 WochenVerwaltungsgerichtliche Beschwerde
ZahlungsfristvariabelSteuerbescheide, Strafen
Einspruch Zahlungsbefehl4 WochenGerichtlicher Zahlungsbefehl

Versäumte Fristen und Wiedereinsetzung

Wer eine Frist versäumt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Voraussetzungen sind:

  • Die Versäumung war unverschuldet (z.B. Krankenhausaufenthalt, Naturkatastrophe)
  • Der Antrag wird binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt
  • Die versäumte Handlung wird gleichzeitig nachgeholt

Reine Unkenntnis der Hinterlegung reicht in der Regel nicht aus, wenn die Abgabestelle ordnungsgemäß war.

RSa und RSb bei Geschäftsadressen

Für Unternehmer mit einer gemieteten Geschäftsadresse gelten besondere Regeln. Wer gerade erst gegründet hat, bekommt die erste Behördenpost meist kurz nach der Gewerbeanmeldung: Schreiben des Finanzamts und der SVS treffen in den ersten Wochen ein, weil die Gewerbebehörde beide Stellen automatisch verständigt.

RSb-Annahme durch den Adressdienstleister

Ein Dienstleister mit gültiger Postvollmacht darf RSb-Briefe stellvertretend entgegennehmen. Bei Postservice.at ist diese Leistung im Premium-Paket mit RSb-Annahme, 129 €/Monat enthalten: 129 Euro netto pro Monat bei jährlicher Zahlung, monatlich kündbar (Stand August 2026). Der Empfänger wird sofort benachrichtigt und kann das Schriftstück abholen oder sich digital zusenden lassen.

RSa-Briefe bei Geschäftsadressen

Rechtlich dürfen auch RSa-Briefe von einem Postbevollmächtigten übernommen werden, sofern die Sendung nicht den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" trägt. In der Praxis nehmen viele Adressdienstleister RSa-Briefe dennoch nicht entgegen; bei Postservice.at ist die Annahme derzeit auf RSb-Briefe ausgelegt. Wird ein RSa-Brief nicht übernommen, hinterlegt ihn der Zusteller und die Zustellfiktion tritt ein. Unternehmer sollten daher:

  • Regelmäßig den physischen Briefkasten oder die Hinterlegungsanzeigen prüfen
  • Bei längerer Abwesenheit eine Ortsabwesenheitsmeldung bei der Post aufgeben
  • Digitale Benachrichtigungen aktivieren
Bei einer professionellen Geschäftsadresse werden Sie sofort über Hinterlegungsanzeigen informiert, damit keine Fristen versäumt werden.

Ortsabwesenheit und Zustellsperre

Was passiert bei Ortsabwesenheit?

Wenn Sie länger als eine Woche nicht an Ihrer Abgabestelle erreichbar sind, können Sie eine Ortsabwesenheitsmeldung bei der Österreichischen Post aufgeben. Während dieser Zeit:

  • Werden keine RSa/RSb-Briefe hinterlegt
  • Tritt keine Zustellfiktion ein
  • Werden die Schriftstücke an den Absender retourniert (mit Vermerk "ortsabwesend")
  • Die Behörde muss erneut zustellen, wenn Sie wieder erreichbar sind

Voraussetzungen für die Ortsabwesenheitsmeldung

  1. Die Meldung muss vor der Hinterlegung aufgegeben werden
  2. Die Abwesenheit muss mindestens eine Woche betragen
  3. Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Postfiliale oder online
  4. Ein Nachweis der Abwesenheit kann erforderlich sein

Häufige Fehler bei RSa/RSb-Zustellungen

Fehler seitens des Empfängers

  • Briefkasten nicht beschriftet: Ohne korrekte Beschriftung kann der Zusteller die Abgabestelle nicht zuordnen
  • Hinterlegungsanzeige ignoriert: Die Zustellfiktion tritt trotzdem ein
  • RSa-Brief von nicht berechtigten Dritten annehmen lassen: Die Übernahme durch Mitbewohner oder Kollegen ohne Postvollmacht ist rechtlich unwirksam
  • Keine Ortsabwesenheitsmeldung bei Urlaub: Zustellfiktion kann während der Abwesenheit eintreten

Fehler seitens des Zustellers

  • RSa an nicht berechtigte Person zugestellt: Die Zustellung ist unwirksam und muss wiederholt werden
  • Keine ordnungsgemäße Verständigung: Zustellfiktion tritt nicht ein
  • Falscher Zustellzeitpunkt: Zustellung vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr ist unzulässig

Kosten für RSa und RSb Briefe

Die Kosten werden vom Absender (also der Behörde) getragen. Für den Empfänger entstehen keine direkten Portokosten. Die aktuellen Tarife der Österreichischen Post (Stand 2026):

SendungsartPreis (Inland)Zusatzleistung
RSb-Brief Standardca. 5,50 EURNachweisliche Zustellung
RSa-Brief Standardca. 6,20 EUREigenhändige Zustellung
RSb-Brief Internationalca. 8,00 EURJe nach Zielland
Hinterlegungsgebühr für Empfänger0 EURKeine Kosten

Digitale Zustellung als Alternative

Seit 2020 wird in Österreich die elektronische Zustellung über das Unternehmensserviceportal (USP) und MeinPostkorb ausgebaut. Für Unternehmen, die im Ergänzungsregister oder Firmenbuch eingetragen sind, ist die elektronische Zustellung teilweise verpflichtend. Den dafür nötigen USP-Zugang mit ID Austria haben viele Gründer ohnehin schon, weil auch die Gewerbeanmeldung online über GISA darüber läuft.

Vorteile der elektronischen Zustellung:

  • Sofortige Zustellung ohne Postlaufzeit
  • Kein Risiko der verpassten Hinterlegung
  • Dokumentierte Zustellung mit Zeitstempel
  • Abrufbar über das Unternehmensserviceportal

Trotzdem bleiben RSa und RSb Briefe in der Praxis relevant, insbesondere wenn:

  • Keine elektronische Zustelladresse hinterlegt ist
  • Der Empfänger eine natürliche Person ohne Unternehmensbezug ist
  • Die Behörde die physische Zustellung bevorzugt

Tipps für Unternehmer

Unternehmer mit gemieteter Adresse im 1. Bezirk sollten folgende Punkte beachten:

  1. RSb-Annahme absichern: Mit einer Postvollmacht im Premium-Paket können RSb-Briefe durch den Dienstleister angenommen werden
  2. Regelmäßig prüfen: Hinterlegungsanzeigen sofort bearbeiten, Fristen notieren
  3. Briefkasten korrekt beschriften: Firmenname und persönlicher Name müssen sichtbar sein
  4. Ortsabwesenheit melden: Bei längerer Abwesenheit die Post informieren
  5. Digitale Zustellung aktivieren: USP-Konto einrichten und elektronische Zustelladresse hinterlegen

Die Kombination aus professioneller Geschäftsadresse, Scan-Service und Annahme-Vollmacht bietet den besten Schutz vor verpassten Fristen. Sie erhalten sofort eine digitale Benachrichtigung, wenn Post eingeht, und können von überall reagieren. Über hinterlegte Sendungen werden Sie umgehend informiert, damit Sie rechtzeitig zur Postfiliale gehen können.

Verwandte Themen

Sie möchten mehr über das Thema Postzustellung und Geschäftsadressen erfahren? Diese Artikel könnten Sie interessieren:

FAQ

Darf ein Familienmitglied einen RSa-Brief annehmen?

Nur mit Postvollmacht. Ohne Vollmacht dürfen weder Familienmitglieder noch Mitbewohner einen RSa-Brief übernehmen; eine solche Übergabe wäre rechtlich unwirksam. Hat das Familienmitglied eine bei der Post hinterlegte Postvollmacht, darf es den RSa-Brief übernehmen, außer die Sendung trägt den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte".

Was passiert, wenn ich einen hinterlegten RSb-Brief nicht abhole?

Die Zustellfiktion tritt mit dem ersten Tag der Abholfrist ein. Das Schriftstück gilt rechtlich als zugestellt, auch wenn Sie es nie abgeholt haben. Alle Fristen (Einspruch, Berufung, Zahlung) beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Nach Ablauf der zweiwöchigen Abholfrist wird der Brief an den Absender zurückgesendet.

Kann mein Geschäftsadress-Anbieter RSa-Briefe für mich annehmen?

Rechtlich ja: Laut Österreichischer Post dürfen Postbevollmächtigte auch RSa-Briefe übernehmen, sofern kein Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" gesetzt ist. In der Praxis hängt es vom Leistungsumfang des Anbieters ab. Bei Postservice.at ist die Annahme derzeit auf RSb-Briefe ausgelegt; über hinterlegte RSa-Sendungen werden Sie sofort informiert, damit Sie den Brief rechtzeitig abholen können.

Wie erkenne ich, ob ein Brief RSa oder RSb ist?

RSa- und RSb-Briefe sind äußerlich gekennzeichnet: Der RSa-Brief kommt im blauen Kuvert ("Rückscheinbrief blau"), der RSb-Brief im weißen Kuvert. Die Kennzeichnung "RSa" oder "RSb" ist deutlich sichtbar, und auf dem Rückschein ist vermerkt, ob eine eigenhändige (RSa) oder nachweisliche (RSb) Zustellung vorgeschrieben ist.

Kann ich gegen eine fehlerhafte Zustellung vorgehen?

Ja. Wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (z.B. RSa an eine nicht berechtigte Person, keine Verständigung bei Hinterlegung), können Sie die Zustellung anfechten. Dies geschieht durch einen Antrag bei der zustellenden Behörde oder durch eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Zustellung liegt bei der Behörde.

Quellen

rsa briefrsb briefzustellung österreichzustellrechtbehördenpost

Weitere Artikel