FAQ: Firmengründung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Unternehmensgründung in Österreich.
Welche Rechtsform eignet sich für mich?
Die Wahl hängt von Haftungsrisiko, Kapitalbedarf und Anzahl der Gründer ab. Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form, die GmbH bietet Haftungsbeschränkung. OG und KG eignen sich für Partnerschaften. Alle Rechtsformen können mit einer Geschäftsadresse von postservice.at gegründet werden.
Kann ich eine GmbH mit einer Virtual-Office-Adresse gründen?
Ja, die Geschäftsadresse von postservice.at in 1010 Wien wird als Firmensitz für die GmbH-Gründung anerkannt. Sie können die Adresse direkt im Gesellschaftsvertrag angeben und beim Firmenbuchgericht einreichen.
Was brauche ich für die Firmenbuch-Eintragung?
Für eine GmbH benötigen Sie: einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, den Nachweis der Stammeinlage (mind. 5.000 EUR eingezahlt), die Angabe des Firmensitzes und die Musterzeichnungen der Geschäftsführer.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder persönlich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Sie benötigen einen Ausweis, die Geschäftsadresse und bei reglementierten Gewerben einen Befähigungsnachweis.
Kann ich als Deutscher eine Firma in Österreich gründen?
Ja, EU-Bürger können in Österreich gleichberechtigt ein Unternehmen gründen. Die Adresse von postservice.at eignet sich als österreichischer Firmensitz. Die Gewerbeanmeldung und Firmenbuch-Eintragung erfolgen nach denselben Regeln wie für österreichische Staatsbürger.
Was kostet die GmbH-Gründung insgesamt?
Die Kosten setzen sich zusammen aus: Notargebühren (ca. 1.500-3.000 EUR), Firmenbuch-Eintragung (ca. 300 EUR), Gesellschaftsteuer (1% des Stammkapitals) und Gewerbegebühren. Die Geschäftsadresse bei postservice.at beginnt ab 49 EUR/Monat.
Muss ich bei der Gründung persönlich in Wien sein?
Für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist in der Regel ein persönlicher Termin beim Notar erforderlich. Die Gewerbeanmeldung kann online erfolgen. Die Einrichtung der Geschäftsadresse bei postservice.at ist ebenfalls ohne Vor-Ort-Termin möglich.
Brauche ich für ein Einzelunternehmen ein Firmenbuch?
Einzelunternehmen sind erst ab einem Jahresumsatz von 700.000 EUR (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) zur Eintragung ins Firmenbuch verpflichtet. Die Gewerbeanmeldung ist aber in jedem Fall erforderlich.
Kann ich den Firmensitz später ändern?
Ja, eine Sitzverlegung ist jederzeit möglich. Sie erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrags, einen neuen Firmenbuch-Antrag und die Ummeldung bei Finanzamt und Gewerbebehörde. postservice.at unterstützt Sie bei einer Sitzverlegung nach Wien.
Welche laufenden Pflichten habe ich nach der Gründung?
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen und beim Firmenbuch einzureichen, Steuererklärungen abzugeben und die Geschäftsadresse aktuell zu halten. An Ihrer Geschäftsadresse muss Post zuverlässig empfangen werden können.