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Geschäftsadresse & Virtual Office

Firmensitz verlegen nach Wien 2026: Ablauf, Kosten, Meldungen

Firmensitz nach Wien verlegen: Ablauf, Kosten und alle Meldungen bei Firmenbuch, GISA und Finanzamt. Der Unterschied zwischen Sitz und Geschäftsanschrift, Fristen und Checkliste für GmbH, AG und andere Rechtsformen.

20. Februar 2026(aktualisiert: 5. Juli 2026)11 Min. Lesezeit

Die Verlegung des Firmensitzes nach Wien erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine Firmenbuchanmeldung und die Anpassung aller behördlichen Registrierungen. Der gesamte Prozess dauert erfahrungsgemäß 3 bis 6 Wochen; die Kosten hängen vor allem davon ab, ob Ihre Rechtsform einen Notariatsakt erfordert. Mit einer virtuellen Geschäftsadresse in Wien können Sie den Firmensitz verlegen, ohne ein physisches Büro anmieten zu müssen. So sparen Sie laufende Kosten und profitieren trotzdem von der prestigeträchtigen Wiener Adresse.

Viele Unternehmer spielen mit dem Gedanken, ihren Firmensitz nach Wien zu verlegen. Die Gründe sind vielfältig: bessere Marktchancen, ein professionelleres Image, die Nähe zu wichtigen Institutionen oder schlicht die Tatsache, dass eine Wiener Adresse bei Geschäftspartnern und Kunden mehr Vertrauen weckt als ein Standort in der Provinz. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Prozess abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie mit einem Virtual Office die Vorteile eines Wiener Firmensitzes nutzen können, ohne die hohen Büromieten tragen zu müssen.

Wie verlege ich meinen Firmensitz nach Wien?

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG fassen Sie einen Gesellschafterbeschluss und lassen die Satzungsänderung durch einen Notar beim Firmenbuch anmelden. Personengesellschaften ändern den Gesellschaftsvertrag formlos ohne Notar, Einzelunternehmen kommen ganz ohne Firmenbucheintrag aus und melden die neue Adresse einfach über GISA. Mit einer Sitzverlegung nach Wien sichern Sie sich die neue Adresse frühzeitig, damit die Zustellbarkeit nie unterbrochen wird.

Gründe für eine Sitzverlegung nach Wien

Wirtschaftliche Vorteile

Wien bietet als Wirtschaftsstandort zahlreiche Vorteile, die eine Sitzverlegung attraktiv machen. Die Stadt ist nicht nur der größte Absatzmarkt Österreichs mit knapp zwei Millionen Einwohnern, sondern fungiert auch als Drehscheibe für die gesamte CEE-Region. Unternehmen, die in Zentral- und Osteuropa expandieren möchten, finden hier optimale Bedingungen vor.

Die Infrastruktur ist hervorragend: Der Flughafen Wien-Schwechat bietet Direktverbindungen in alle europaeischen Metropolen, das Bahnnetz ist bestens ausgebaut und die Autobahnanbindung ermöglichet schnelle Verbindungen nach Deutschland, Italien und in die osteuropaeischen Nachbarländer. Dazu kommt der größte Arbeitsmarkt des Landes mit einem breiten Pool qualifizierter Fachkräfte. Die Wirtschaftsagentur Wien bietet zusätzlich zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen, die in der Stadt investieren oder expandieren.

Image und Vertrauen

Eine Wiener Geschäftsadresse wirkt auf Geschäftspartner und Kunden anders als ein Standort in einer kleineren Stadt. Sie signalisiert wirtschaftliche Stabilität und Seriosität, internationale Ausrichtung und professionelles Auftreten. Wer in Wien ansässig ist, wird als etabliert wahrgenommen, unabhängig davon, wie gross das Unternehmen tatsächlich ist.

Diese Wahrnehmung ist kein Zufall. Wien beherbergt nicht nur zahlreiche Konzernzentralen und internationale Organisationen, sondern auch die wichtigsten Behörden, Gerichte und Wirtschaftsinstitutionen des Landes. Die Nähe zu diesen Einrichtungen kann im Geschäftsalltag einen echten Vorteil darstellen, sei es bei behördlichen Angelegenheiten, bei Rechtsstreitigkeiten oder bei der Knuepfung von Geschäftskontakten.

Als bevölkerungsreichstes Bundesland und wirtschaftliches Zentrum Österreichs ist Wien traditionell einer der beliebtesten Firmensitze des Landes.

Voraussetzungen für die Sitzverlegung

Ladungsfähige Adresse

Die neue Adresse in Wien muss ladungsfähig sein. Das ist eine rechtliche Anforderung, die sicherstellt, dass Sie für Behörden und Gerichte erreichbar sind. Konkret bedeutet das: Die Adresse muss eine echte physische Anschrift sein, kein Postfach. Der Firmenname muss am Briefkasten erkennbar sein, und behördliche Zustellungen müssen tatsächlich möglich sein. RSb-Briefe müssen zustellbar sein, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten mit entsprechender Postvollmacht.

Eine virtuelle Geschäftsadresse erfüllt all diese Kriterien und ist deutlich günstiger als ein eigenes Büro. Der Unterschied zu einer c/o Adresse liegt im eigenen Firmenschild und in der professionellen Postverarbeitung. Mehr zu den rechtlichen Details finden Sie in unserem Ladungsfähige Adresse Guide.

Gesellschaftsrechtliche Erfordernisse je Rechtsform

RechtsformBeschluss erforderlichNotarielle FormSatzungsänderung
GmbHGesellschafterbeschluss (3/4 Mehrheit)Ja (notarieller Akt)Ja
AGHauptversammlungsbeschluss (3/4 Mehrheit)JaJa
OGEinstimmiger GesellschafterbeschlussNeinJa (Vertrag)
KGEinstimmiger GesellschafterbeschlussNeinJa (Vertrag)
EinzelunternehmenKein Beschluss noetigNeinNicht zutreffend
VereinVorstandsbeschluss oder GeneralversammlungNeinGgf. Satzungsänderung

Sitz und Geschäftsanschrift: was ist der Unterschied?

Der Sitz ist die politische Gemeinde, die im Gesellschaftsvertrag als Standort der Geschäftsleitung festgelegt ist. Die Geschäftsanschrift ist laut Firmenbuchgesetz die für Zustellungen maßgebliche Adresse und kann von der Gemeinde des Sitzes abweichen. Beide Angaben werden im Firmenbuch eingetragen und bei einer Sitzverlegung gemeinsam angepasst.

Ablauf der Sitzverlegung: Schritt für Schritt

Phase 1: Vorbereitung (1-2 Wochen)

  1. Neue Adresse sichern: Geschäftsadresse in Wien mieten oder Mietvertrag abschliessen
  2. Gesellschafterbeschluss vorbereiten: Beschlussvorlage erstellen lassen
  3. Notar beauftragen: Bei GmbH und AG zwingend erforderlich
  4. Kosten kalkulieren: Notar, Firmenbuch, Behörden

Phase 2: Beschlussfassung (1 Woche)

  1. Gesellschafterversammlung einberufen: Fristgerecht gemäß Gesellschaftsvertrag
  2. Beschluss fassen: Sitzverlegung und Satzungsänderung beschliessen
  3. Protokoll erstellen: Bei GmbH in notarieller Form
  4. Satzung anpassen: Neue Sitzadresse im Gesellschaftsvertrag verankern

Phase 3: Anmeldung beim Firmenbuch (1-3 Wochen)

  1. Firmenbuchanmeldung vorbereiten: Antrag beim zuständigen Landesgericht Wien
  2. Erforderliche Unterlagen einreichen: (siehe nächster Abschnitt)
  3. Eintragungsgebühr bezahlen: Per Gebührenmarken oder Überweisung
  4. Eintragung abwarten: Das Gericht prüft und traegt ein (ca. 1-3 Wochen)

Phase 4: Folgeänderungen (1-2 Wochen)

  1. Gewerbeberechtigung ändern: Bei der neuen Bezirksverwaltungsbehörde
  2. Finanzamt informieren: Zuständigkeitswechsel zum Finanzamt Wien
  3. Sozialversicherung informieren: SVS oder OEGK über neue Adresse informieren
  4. Geschäftspapiere anpassen: Briefpapier, Rechnungen, Website, Impressum
  5. Vertragspartner informieren: Banken, Versicherungen, Lieferanten, Kunden

Erforderliche Unterlagen

Für GmbH und AG

UnterlageErforderlichAnmerkung
Gesellschafterbeschluss (notariell)JaSitzverlegung und Satzungsänderung
Neuer Gesellschaftsvertrag (Volltext)JaMit aktualisierter Sitzadresse
Firmenbuchanmeldung (FB-Formular)JaUnterschrift beglaubigt
Nachweis der neuen AdresseJaMietvertrag oder Nutzungsvereinbarung
GebührennachweisJaEintragungsgebühr bezahlt
GesellschafterlisteBei ÄnderungAktualisierte Liste

Für Personengesellschaften (OG, KG)

  • Geänderter Gesellschaftsvertrag (nicht notariell, aber schriftlich)
  • Firmenbuchanmeldung mit beglaubigter Unterschrift
  • Nachweis der neuen Adresse
  • Gebührennachweis

Was kostet die Sitzverlegung?

Die Firmenbuch-Eintragungsgebühr richtet sich nach dem amtlichen Gebührenverzeichnis im Gerichtsgebührengesetz; Ihr Notar nennt Ihnen den exakten Betrag für Ihre Rechtsform. Dazu kommen bei GmbH und AG die Notarkosten für die notarielle Beurkundung der Satzungsänderung. Die neue Geschäftsadresse selbst kostet ab 49 Euro pro Monat, deutlich günstiger als ein eigenes Büro.

Kosten der Sitzverlegung im Detail

Kostenaufstellung nach Rechtsform

KostenpunktGmbHOG/KGEinzelunternehmen
Notariatsakt (Sitzverlegung)erforderlich, Honorar je nach Aufwandentfällt meistentfällt
Gerichtsgebühren Firmenbuchlaut Gebührenverzeichnis, Auskunft über Notar oder JustizOnlinelaut Gebührenverzeichnislaut Gebührenverzeichnis
Standortverlegung Gewerbe (GISA)gebührenfreigebührenfreigebührenfrei
Neue Geschäftsadresse (monatlich)ab 49 EURab 49 EURab 49 EUR

Der größte Kostenblock ist bei Kapitalgesellschaften der Notar; bei Einzelunternehmen fällt die Verlegung meist deutlich günstiger aus.

Laufende Kosten nach Sitzverlegung

Mit einer virtuellen Geschäftsadresse anstelle eines physischen Büros sparen Sie langfristig:

Kostenvergleich/MonatEigenes Büro WienGeschäftsadresse
Miete/Nutzungsgebühr500-1.500 EUR49-129 EUR
Betriebskosten100-300 EUR0 EUR
Reinigung100-200 EUR0 EUR
Internet/Telefon50-80 EURoptional
Monatlich gesamt750-2.080 EUR49-129 EUR
Jährliche Ersparnis-7.400-23.400 EUR

Firmensitz ändern in Österreich: welche Meldungen sind nötig?

Die Sitzverlegung mit Satzungsänderung meldet Ihr Notar elektronisch beim Firmenbuchgericht an; eine reine Adressänderung ohne Sitzwechsel läuft vereinfacht über JustizOnline, ohne Notar. Betreiben Sie ein Gewerbe, melden Sie die Standortverlegung zusätzlich im GISA bei der neuen Gewerbebehörde, gebührenfrei und spätestens am Tag der Aufnahme. Das Finanzamt informieren Sie über FinanzOnline.

Zuständigkeitswechsel der Behörden

Finanzamt

Bei einer Sitzverlegung nach Wien wechselt die Zuständigkeit zum Finanzamt Wien. Dies muss aktiv gemeldet werden:

  1. Mitteilung an das bisherige Finanzamt
  2. Anmeldung beim Finanzamt Wien (FA Wien 1/23 oder FA Wien 4/5/10)
  3. Übergabe des Steuerakts erfolgt amtsintern
  4. Die Steuernummer bleibt in der Regel gleich

Gewerbeberechtigung

Die Gewerbeberechtigung ist an den Standort gebunden:

  1. Abmeldung bei der bisherigen Bezirksverwaltungsbehörde
  2. Neuanmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Wien (MA 63)
  3. Vorlage des Firmenbuchauszugs mit neuer Adresse
  4. Standortverlegung über GISA: gebührenfrei

Sozialversicherung

  • SVS (Selbständige): Adressänderung formlos melden
  • OEGK (Dienstnehmer): Neue Betriebsstätte melden
  • BV-Kasse: Adressänderung bekannt geben

Sonderfälle bei der Sitzverlegung

Sitzverlegung aus einem anderen Bundesland

Bei einer Sitzverlegung aus einem anderen Bundesland nach Wien wechselt auch das zuständige Firmenbuchgericht. Der Antrag wird beim neuen zuständigen Gericht (Handelsgericht Wien) eingebracht. Das bisherige Gericht übergibt den Akt.

Sitzverlegung aus dem Ausland nach Wien

Für ausländische Unternehmen, die ihren Sitz nach Österreich verlegen, gelten besondere Regeln:

  • EU-Gesellschaften: Grenzüberschreitende Sitzverlegung gemäß EU-Mobilitätsrichtlinie möglich
  • Drittstaaten: In der Regel Neugründung in Österreich erforderlich
  • Zweigniederlassung: Alternativ Eintragung einer Zweigniederlassung im Firmenbuch

Sitzverlegung mit virtuellem Office

Die Sitzverlegung mit einem virtuellen Office ist ein besonders kosteneffizienter Weg und wird von immer mehr Unternehmen gewählt. Der Ablauf ist denkbar einfach: Zunächst sichern Sie sich eine virtuelle Geschäftsadresse in Wien, dann fassen Sie den Sitzverlegungsbeschluss mit der neuen Adresse und beantragen die Firmenbuchänderung. Der entscheidende Vorteil: Sie benötigen keinen Büro-Mietvertrag und keine Einrichtung. Die Adresse ist sofort operativ nutzbar.

Diese Variante ist besonders attraktiv für Unternehmen, die ihren operativen Schwerpunkt nicht nach Wien verlagern möchten, aber dennoch von einer Wiener Geschäftsadresse profitieren wollen. Auch Holding-Gesellschaften, die keine Mitarbeiter am Sitz beschäftigen, nutzen dieses Modell häufig. Die jährliche Ersparnis gegenüber einem eigenen Büro kann leicht im fünfstelligen Bereich liegen.

Wie lange dauert die Verlegung?

Rechnen Sie mit 3 bis 6 Wochen von der Beschlussfassung bis zur vollständigen Umstellung bei allen Behörden. Die Firmenbucheintragung selbst dauert nach Einreichung meist 1 bis 3 Wochen, abhängig von der Auslastung des Gerichts. Die Meldung bei Gewerbebehörde und Finanzamt läuft parallel und verlängert die Gesamtdauer in der Regel nicht.

Zeitplan und Fristen

Überblick der typischen Dauer

PhaseDauerAbhängig von
Adresse sichern1-3 TageAnbieter
Gesellschafterbeschluss1-2 WochenEinberufungsfrist
Notartermin (GmbH/AG)1 WocheTerminverfügbarkeit
Firmenbucheintragung1-3 WochenAuslastung des Gerichts
Gewerbeanmeldung1-2 WochenBehörde
Finanzamtswechsel2-4 WochenAmtsintern
Gesamtdauer3-6 Wochen-

Wichtige Fristen

  • Firmenbuchanmeldung: Innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung
  • Gewerbeanmeldung: Unverzueglich nach Sitzverlegung
  • Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Sitzwechsel
  • Impressum: Sofort nach Eintragung im Firmenbuch aktualisieren

Checkliste Sitzverlegung

Verwenden Sie diese Checkliste für eine reibungslose Sitzverlegung:

  1. Neue Adresse in Wien gesichert
  2. Gesellschafterbeschluss gefasst
  3. Notar beauftragt (bei GmbH/AG)
  4. Satzung/Gesellschaftsvertrag geändert
  5. Firmenbuchanmeldung eingereicht
  6. Eintragungsgebühr bezahlt
  7. Eintragung bestätigt
  8. Gewerbe umgemeldet
  9. Finanzamt informiert
  10. Sozialversicherung informiert
  11. Banken und Versicherungen informiert
  12. Geschäftspapiere aktualisiert
  13. Website und Impressum aktualisiert
  14. Kunden und Lieferanten informiert
  15. Alte Adresse aufgelöst (Mietvertrag gekündigt)

Steuerliche Auswirkungen

Kommunalsteuer

In Österreich gibt es keine Gewerbesteuer wie in Deutschland. Die Kommunalsteuer (3% der Bruttolohnsumme) fällt an jedem Standort an, an dem Dienstnehmer beschäftigt sind. Bei einer reinen Sitzverlegung ohne Personalverlagerung ändert sich hier nichts.

Vorsteuer und Umsatzsteuer

Die Sitzverlegung hat keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Die UID-Nummer bleibt gleich, und die Vorsteuerabzugsberechtigung wird nicht unterbrochen.

Grunderwerbsteuer

Wenn kein Grundstück erworben wird (z.B. bei einer virtuellen Geschäftsadresse), fällt keine Grunderwerbsteuer an. Nur bei Kauf oder Anmietung von Immobilien sind gegebenenfalls Nebenkosten zu berücksichtigen.

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FAQ

Kann ich den Firmensitz verlegen, ohne ein Büro in Wien zu mieten?

Ja. Eine virtuelle Firmenadresse Wien reicht als Firmensitz aus, sofern sie ladungsfähig ist. Das bedeutet: echte physische Adresse mit Firmenschild und Zustellmöglichkeit. Ein eigenes Büro ist nicht erforderlich. Viele GmbHs und Einzelunternehmen nutzen eine Geschäftsadresse im 1. Bezirk als offiziellen Sitz.

Wie lange dauert die Sitzverlegung insgesamt?

Die Aufschlüsselung nach Phasen finden Sie im Abschnitt „Wie lange dauert die Verlegung?" weiter oben. Mit guter Vorbereitung und einem erfahrenen Notar lässt sich der Prozess in der Regel etwas beschleunigen.

Ändert sich durch die Sitzverlegung meine Steuernummer?

Nein. Die Steuernummer und die UID-Nummer bleiben bei einer innerstaatlichen Sitzverlegung in der Regel gleich. Es wechselt lediglich die Zuständigkeit des Finanzamts. Der Übergang erfolgt amtsintern und muss nicht gesondert beantragt werden.

Muss der Gesellschaftsvertrag bei einer Sitzverlegung geändert werden?

Ja, bei allen im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften (GmbH, AG, OG, KG) muss der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung angepasst werden, da der Sitz darin festgelegt ist. Bei einer GmbH ist dafuer ein notarieller Akt erforderlich. Bei Personengesellschaften genügt die einfache Schriftform.

Kann ich die Sitzverlegung rückgängig machen?

Ja, eine erneute Sitzverlegung ist jederzeit möglich, erfordert aber denselben Prozess nochmals (Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung, Firmenbuchanmeldung). Die damit verbundenen Kosten fallen erneut an. Planen Sie die Sitzverlegung daher sorgfältig und langfristig.

Quellen

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