RSa-Brief
Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief a) ist ein behördliches Schriftstück, das dem Empfänger persönlich oder einer Person mit Postvollmacht zugestellt werden darf. Eine Ersatzzustellung an Mitbewohner, Angehörige oder Angestellte ohne Postvollmacht ist nicht zulässig. RSa-Briefe enthalten in der Regel fristgebundene Bescheide.
Erklärung
RSa-Briefe sind die strengste Form der behördlichen Zustellung in Österreich. Sie werden für besonders wichtige Schriftstücke verwendet, etwa Strafbescheide, Exekutionstitel oder bestimmte Gerichtsbeschlüsse. Der Zusteller händigt den Brief dem Empfänger persönlich oder einem hinterlegten Postbevollmächtigten aus. Trägt die Sendung den Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte", ist nur die persönliche Übergabe an den Empfänger möglich. Ist kein Übernahmeberechtigter anwesend, wird ein zweiter Zustellversuch unternommen. Bleibt auch dieser erfolglos, wird der Brief bei der Post hinterlegt und die Zustellfiktion tritt ein.
Warum ist das wichtig?
RSa-Briefe dürfen nur vom Empfänger persönlich oder von einer Person mit Postvollmacht angenommen werden, nicht durch Ersatzempfänger ohne Vollmacht. Unternehmer müssen daher sicherstellen, dass ein Übernahmeberechtigter an der Geschäftsadresse erreichbar ist oder rechtzeitig auf Hinterlegungsanzeigen reagiert. Bei einer Virtual-Office-Adresse werden Sie über den Zustellversuch informiert.
Rechtliche Grundlage
§ 21 ZustG (Zustellgesetz), § 13 ZustG (eigenhändige Zustellung)
Bezug zu Postservice.at
Im Premium-Paket holen wir hinterlegte RSa- und RSb-Sendungen mit Postvollmacht bei der Post ab. Bei Basic und Plus nehmen wir die Hinterlegungsanzeigen entgegen; die Sendungen holen Sie selbst bei der Post ab. Ausgenommen von der Abholung durch uns sind Sendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“.
Häufige Fragen
Kann Postservice.at RSa-Briefe annehmen?
Im Premium-Paket holen wir hinterlegte RSa- und RSb-Sendungen mit Postvollmacht bei der Post ab. Bei Basic und Plus nehmen wir die Hinterlegungsanzeigen entgegen; die Sendungen holen Sie selbst bei der Post ab. Ausgenommen von der Abholung durch uns sind Sendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“.
Was ist der Unterschied zwischen RSa und RSb?
RSa-Briefe dürfen dem Empfänger persönlich oder einer Person mit Postvollmacht ausgehändigt werden, nicht aber an Ersatzempfänger ohne Vollmacht. RSb-Briefe dürfen auch an andere an der Abgabestelle anwesende Personen übergeben werden. Im Premium-Paket können RSb-Briefe durch Postservice.at angenommen werden.
Verwandte Begriffe
Ein RSb-Brief (Rückscheinbrief b) ist ein behördliches Schriftstück, das nachwei...
RSb-BriefDie Zustellfiktion bedeutet, dass ein behördliches Schriftstück als rechtswirksa...
ZustellfiktionEine Postvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, im Namen des Vollmach...
PostvollmachtEine ladungsfähige Adresse ist in Österreich eine echte, im Inland gelegene Ansc...
Ladungsfähige Adresse