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RSa-Brief

Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief a) ist ein behördliches Schriftstück, das ausschließlich dem Empfänger persönlich zugestellt werden darf. Eine Übergabe an Bevollmächtigte, Mitbewohner oder Angestellte ist nicht zulässig. RSa-Briefe enthalten in der Regel fristgebundene Bescheide.

Erklärung

RSa-Briefe sind die strengste Form der behördlichen Zustellung in Österreich. Sie werden für besonders wichtige Schriftstücke verwendet, etwa Strafbescheide, Exekutionstitel oder bestimmte Gerichtsbeschlüsse. Der Zusteller muss die Identität des Empfängers prüfen und darf den Brief nur an die im Adressfeld genannte Person aushändigen. Ist der Empfänger nicht anwesend, wird ein zweiter Zustellversuch unternommen. Bleibt auch dieser erfolglos, wird der Brief bei der Post hinterlegt und die Zustellfiktion tritt ein.

Warum ist das wichtig?

RSa-Briefe können nicht durch Dritte angenommen werden. Unternehmer müssen daher sicherstellen, dass sie an ihrer Geschäftsadresse persönlich erreichbar sind oder rechtzeitig auf Hinterlegungsanzeigen reagieren. Bei einer Virtual-Office-Adresse werden Sie über den Zustellversuch informiert.

Rechtliche Grundlage

§ 21 ZustG (Zustellgesetz), § 13 ZustG (eigenhändige Zustellung)

Bezug zu postservice.at

RSa-Briefe können auch im Premium-Paket nicht durch postservice.at angenommen werden, da die persönliche Zustellung an den Empfänger gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie werden jedoch über den Zustellversuch informiert und können den Brief bei der zuständigen Poststelle selbst abholen.

Häufige Fragen

Kann postservice.at RSa-Briefe annehmen?

Nein, RSa-Briefe müssen dem Empfänger persönlich zugestellt werden. Bevollmächtigte dürfen diese nicht annehmen. Sie werden jedoch über den Zustellversuch informiert und können den Brief bei der Post selbst abholen.

Was ist der Unterschied zwischen RSa und RSb?

RSa-Briefe dürfen nur dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden. RSb-Briefe dürfen auch an Bevollmächtigte oder andere an der Abgabestelle anwesende Personen übergeben werden. Im Premium-Paket können RSb-Briefe durch postservice.at angenommen werden.

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