Postvollmacht
Eine Postvollmacht berechtigt eine bevollmächtigte Person, im Namen des Vollmachtgebers Post entgegenzunehmen. Sie wird bei der österreichischen Post hinterlegt und ermöglicht die Annahme von Briefen, Paketen und RSb-Sendungen durch den Bevollmächtigten.
Erklärung
Die Postvollmacht ist ein formales Dokument, das bei der zuständigen Poststelle hinterlegt wird. Sie berechtigt den Bevollmächtigten zur Annahme aller Postsendungen, die an den Vollmachtgeber adressiert sind, einschließlich RSb-Briefe und Einschreiben. Die Vollmacht kann zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden und ist jederzeit widerrufbar. Für die Ausstellung wird ein gültiger Lichtbildausweis beider Parteien benötigt. Die Postvollmacht erstreckt sich nicht auf RSa-Briefe, die immer persönlich zugestellt werden müssen.
Warum ist das wichtig?
Für Virtual-Office-Nutzer ist die Postvollmacht die rechtliche Grundlage dafür, dass der Dienstleister Post annehmen kann. Ohne hinterlegte Postvollmacht ist eine Annahme von Einschreiben und RSb-Briefen nicht möglich. Die Vollmacht sollte zeitnah nach Vertragsabschluss eingerichtet werden.
Rechtliche Grundlage
§ 13 ZustG (Zustellgesetz), Allgemeine Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG
Bezug zu postservice.at
Bei postservice.at wird die Postvollmacht im Rahmen des Premium-Pakets eingerichtet. Das Team unterstützt Sie bei der Ausstellung und Hinterlegung bei der zuständigen Poststelle, damit RSb-Briefe und Einschreiben zuverlässig angenommen werden können.
Häufige Fragen
Wie richte ich eine Postvollmacht ein?
Die Postvollmacht wird gemeinsam bei der zuständigen Poststelle hinterlegt. Beide Parteien benötigen einen gültigen Lichtbildausweis. Im Premium-Paket unterstützt postservice.at Sie bei diesem Vorgang.
Welche Post kann mit Vollmacht angenommen werden?
Mit einer Postvollmacht können reguläre Briefe, Pakete, Einschreiben und RSb-Briefe angenommen werden. RSa-Briefe sind ausgenommen und müssen immer persönlich entgegengenommen werden.
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