Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform für Selbstständige in Österreich. Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Es ist keine Mindesteinlage erforderlich und die Gründung erfolgt durch Gewerbeanmeldung ohne notarielle Beurkundung.
Erklärung
Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person betrieben. Die Gründung erfolgt durch die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Überschreitet der Jahresumsatz 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, besteht Eintragungspflicht ins Firmenbuch. Für die Gewerbeanmeldung ist eine Geschäftsadresse in Österreich erforderlich. Das Einzelunternehmen eignet sich für Freelancer, Berater und kleinere Gewerbebetriebe mit überschaubarem Haftungsrisiko.
Warum ist das wichtig?
Gründer eines Einzelunternehmens müssen bei der Gewerbeanmeldung eine Geschäftsadresse angeben. Wer von zu Hause arbeitet, aber seine Privatadresse nicht im Gewerberegister und auf Rechnungen veröffentlichen möchte, kann eine professionelle Geschäftsadresse als offiziellen Standort nutzen.
Rechtliche Grundlage
GewO (Gewerbeordnung), § 8 UGB (Unternehmensgesetzbuch)
Bezug zu postservice.at
Mit einer Geschäftsadresse von postservice.at können Sie Ihr Einzelunternehmen an einer repräsentativen Wiener Adresse anmelden. Die Adresse wird bei der Gewerbeanmeldung als Betriebsstandort akzeptiert.
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Geschäftsadresse?
Ja, bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie eine Geschäftsadresse angeben. Diese erscheint im Gewerberegister und auf Ihren Rechnungen. Eine gemietete Geschäftsadresse schützt Ihre Privatadresse.
Kann ich mein Einzelunternehmen an einer Virtual-Office-Adresse anmelden?
Ja, die Adresse von postservice.at wird von der Gewerbebehörde als Standort für Einzelunternehmen akzeptiert. Sie erhalten dort Ihre Geschäftspost und sind behördlich erreichbar.
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