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Firmensitz

Der Firmensitz (auch Sitz der Gesellschaft) ist die im Firmenbuch eingetragene Adresse eines Unternehmens. Er bestimmt den Gerichtsstand, die zuständige Finanzbehörde und die örtliche Gewerbebehörde. Der Firmensitz muss eine ladungsfähige Adresse in Österreich sein.

Erklärung

Der Firmensitz ist der rechtliche Mittelpunkt eines Unternehmens. Er wird bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt und ins Firmenbuch eingetragen. Eine Änderung des Firmensitzes erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und eine neue Firmenbuch-Anmeldung. Der Firmensitz bestimmt, welches Landesgericht als Firmenbuchgericht zuständig ist, welches Finanzamt die Steuern verwaltet und unter welcher Bezirkshauptmannschaft oder welchem Magistrat das Gewerbe angemeldet wird. Ein Firmensitz in Wien bedeutet Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien.

Warum ist das wichtig?

Bei der Unternehmensgründung muss der Firmensitz bereits feststehen. Die Wahl des Standorts hat Auswirkungen auf die zuständigen Behörden und den Gerichtsstand. Ein Firmensitz in Wien (insbesondere im 1. Bezirk) signalisiert Professionalität und ist für die meisten Gründer der praktischste Standort.

Rechtliche Grundlage

§ 5 GmbHG, § 3 FBG, § 29 UGB

Bezug zu postservice.at

Die Adresse von postservice.at in 1010 Wien kann als offizieller Firmensitz im Firmenbuch eingetragen werden. Bei einer Sitzverlegung nach Wien unterstützt das Team beim Übergang und stellt sicher, dass die Post vom ersten Tag an angenommen wird.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Firmensitz an eine Virtual-Office-Adresse verlegen?

Ja, eine Virtual-Office-Adresse kann als Firmensitz dienen, sofern es sich um eine ladungsfähige physische Adresse handelt. Die Adresse von postservice.at wird als Firmensitz im Firmenbuch akzeptiert.

Was muss ich bei einer Sitzverlegung beachten?

Bei einer Sitzverlegung müssen der Gesellschaftsvertrag geändert, ein neuer Firmenbuch-Antrag gestellt und das Finanzamt informiert werden. Die Gewerbeberechtigung ist gegebenenfalls am neuen Standort neu anzumelden.

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