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Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist die behördliche Registrierung einer gewerblichen Tätigkeit in Österreich. Sie erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat und ist Voraussetzung für die legale Ausübung eines Gewerbes. Bei der Anmeldung muss eine Geschäftsadresse als Standort angegeben werden.

Erklärung

Jede gewerbliche Tätigkeit in Österreich muss bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. Die Anmeldung kann online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Für die Anmeldung werden benötigt: Identitätsnachweis, Strafregisterbescheinigung (bei reglementierten Gewerben), gegebenenfalls Befähigungsnachweis und eine Geschäftsadresse als Standort. Die Gewerbeberechtigung wird im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen. Die angegebene Adresse wird als Betriebsstandort registriert.

Warum ist das wichtig?

Bei der Gewerbeanmeldung muss ein Standort mit ladungsfähiger Adresse angegeben werden. Für Gründer, die kein eigenes Büro anmieten möchten, bietet eine professionelle Geschäftsadresse die Möglichkeit, das Gewerbe an einer repräsentativen Adresse anzumelden und die Privatadresse zu schützen.

Rechtliche Grundlage

§ 339 ff. GewO (Gewerbeordnung 1994)

Bezug zu postservice.at

Die Geschäftsadresse von postservice.at in 1010 Wien wird als Standort für die Gewerbeanmeldung akzeptiert. Sie können Ihr Gewerbe direkt an der Adresse Seitenstettengasse 5/37 anmelden, unabhängig davon, ob Sie ein freies oder reglementiertes Gewerbe ausüben.

Häufige Fragen

Kann ich mein Gewerbe an einer Virtual-Office-Adresse anmelden?

Ja, die Adresse von postservice.at wird von der Gewerbebehörde als Betriebsstandort akzeptiert. Die Gewerbeanmeldung kann online über das USP oder persönlich beim zuständigen Magistrat erfolgen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Für ein freies Gewerbe benötigen Sie einen gültigen Ausweis und die Geschäftsadresse. Bei reglementierten Gewerben kommen Befähigungsnachweise und gegebenenfalls eine Strafregisterbescheinigung hinzu.

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