
Beglaubigung oder Beurkundung: der Unterschied
Beglaubigung bestätigt die Unterschrift, Beurkundung den Inhalt. Was das praktisch bedeutet, was jeweils verlangt wird und was der Unterschied kostet.
Beim Gründen führt an einem Punkt kein Weg am Notar vorbei. Wer eine GmbH oder FlexCo gründet, braucht für den Gesellschaftsvertrag einen Notariatsakt, und auch später ist der Notar wieder im Spiel: bei jeder Änderung im Firmenbuch, beim Wechsel der Geschäftsführung und beim Verkauf von Anteilen.
Die Beiträge in diesem Bereich klären, wann ein Notariatsakt zwingend ist und wann eine einfache Beglaubigung genügt, was der Notar bei einer GmbH-Gründung kostet und wie ein Firmenbucheintrag geändert wird. Den Überblick über alle Berührungspunkte gibt der Beitrag zum Notar bei der Firmengründung.
Weil die Suche nach einer Kanzlei erfahrungsgemäß der mühsamste Teil ist, pflegen wir dazu eine eigene Übersicht: alle Notariate in Wien und Umgebung, sortiert nach Bezirk, mit Adresse, Telefon und Website.

Beglaubigung bestätigt die Unterschrift, Beurkundung den Inhalt. Was das praktisch bedeutet, was jeweils verlangt wird und was der Unterschied kostet.

Woraus sich die Notarkosten bei einer GmbH-Gründung zusammensetzen, welche Posten dazukommen und an welchen Stellen sich tatsächlich sparen lässt.

Der Notariatsakt ist die strengste Form im österreichischen Recht. Wofür er zwingend vorgeschrieben ist, wie er abläuft und wann eine Beglaubigung reicht.

Adresse, Geschäftsführung oder Firmenwortlaut ändern: welche Form das Firmenbuch verlangt, welche Gebühren anfallen und warum die Adressänderung einfacher ist als gedacht.

Wann bei der Gründung ein Notar zwingend ist, wann es ohne geht, was er ungefähr kostet und wie Sie in Wien eine passende Kanzlei finden.